Rechtsprechung
| BVerfG, 19.01.1989 - 2 BvR 554/88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Zur Verfassungsmäßigkeit der Möglichkeit, Tiere und Pflanzen nach § 21 f BNatSchG zu beschlagnahmen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einziehung von Elfeenbeinerzeugnissen nach dem BNatschG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einziehung - Verschulden - Eigentum - Enteignung
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 28.10.1987 - 18 Js 24604/87
- OLG Frankfurt, 15.03.1988 - 2 Ws (B) 45/88
- BVerfG, 19.01.1989 - 2 BvR 554/88
Papierfundstellen
- NJW 1990, 1229
- NVwZ 1990, 551 (Ls.)
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63
'nulla poena sine culpa'
Auszug aus BVerfG, 19.01.1989 - 2 BvR 554/88
Die Einziehung nach § 21 f Abs. 2 BNatSchG , die, wie sich aus § 21 f Abs. 4 BNatSchG ergibt, Verschulden nicht voraussetzt, ist Präventionsmaßnahme, nicht aber Strafe, die nach dem Rechtsstaatsprinzip ohne Schuld des Täters nicht verhängt werden konnte (vgl. BVerfGE 20, 323, 331).
- BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91
Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich
Sie sind deshalb auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, verstoßen insbesondere nicht gegen Art. 14 Abs. 1 GG, weil sie in zulässiger Weise Inhalt und Schranken des privaten Eigentums bestimmen (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, vgl. dazu BVerfG NJW 1990, 1229 [BVerfG 19.01.1989 - 2 BvR 554/88]; OLG Düsseldorf NJW 1989, 1807, 1808) [OLG Düsseldorf 20.04.1988 - 9 U 228/87]. - BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19
Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß
Sie wollen nicht ein normwidriges Verhalten öffentlich missbilligen und sühnen, sondern verhindern, dass eine bereits eingetretene Störung der Rechtsordnung in Zukunft andauert (vgl. BVerfGE 110, 1 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 1989 - 2 BvR 554/88 -, NJW 1990, S. 1229). - BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95
Erweiterter Verfall
Dementsprechend sollte eine auf § 21f Abs. 2 Satz 3 BNatSchG a.F. gestützte Einziehung von Elfenbein, das ohne die erforderliche Genehmigung in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt worden war, einen Verstoß gegen die für Elfenbein geltenden Handelsbeschränkungen beseitigen (vgl. den Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Januar 1989 - 2 BvR 554/88 -, NJW 1990, S. 1229).
- BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02
Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen
Rn. 27 Hinzu kommt gerade mit Blick auf die Natur der hier in Rede stehenden rechtswidrigen Tat (Verbrechen nach dem Außenwirtschaftsgesetz, Embargoverstoß), an die der Verfall anknüpft, daß sich die Maßnahme als Teil eines Systems erweist, welches die Wirksamkeit der Handelsbeschränkungen sicherstellen und diese durchsetzen soll (vgl. auch BVerfG - Kammer - NJW 1990, 1229). - VGH Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 11 S 1967/16
Ausweisungsinteresse im Sinne des AufenthG 2004, Fassung: 2016-01-01, § 5 Abs 1 …
Dementsprechend sollte eine auf § 21 f Abs. 2 Satz 3 BNatSchG a.F. gestützte Einziehung von Elfenbein, das ohne die erforderliche Genehmigung in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt worden war, einen Verstoß gegen die für Elfenbein geltenden Handelsbeschränkungen beseitigen (vgl. den Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Januar 1989 - 2 BvR 554/88 -, NJW 1990, S. 1229). - BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98
Abgasemissionen
Die genannten Bestimmungen sind wertbezogen, weil sie ebenso wie das Bundes-Immissionsschutzgesetz, auf das sie gestützt sind, dem Schutz überragend wichtiger Gemeinschaftsgüter dienen, insbesondere dem Schutz der Menschen und der Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 1 BImSchG; vgl. auch BVerfG NJW 1990, 1229; BGHZ 105, 277, 280 - Umweltengel). - BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92
Naturschutzverordnung
Diese Definition schließt aber nicht aus, daß die gesetzlichen Anordnungen der Konkretisierung durch weitere Rechtsakte bedürfen (vgl. BVerfGE 79, 174 (191 f.); BVerfG, NJW 1990, 1229 und NVwZ 1991, 358). - BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvL 19/08 Damit unterliege das Eigentum an verbrauchsteuerpflichtigen Waren einer herkömmlichen inhaltlichen Beschränkung im Sinne von Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. zur Einschränkung der privatrechtlichen Herrschaft über das Eigentum, BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 1989 - 2 BvR 554/88 -, NJW 1990, S. 1229).
- BVerfG, 17.01.1996 - 2 BvR 589/92
Verfassungsrechtliche Überprüfung der gerichtlichen Einziehung eines Tieres im …
Weltweit sind durch das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Washingtoner Artenschutzübereinkommen vom 3. März 1973 (BGBl II S. 777) Handelsbeschränkungen zum Schutz bedrohter Arten vereinbart, weltweit ist für unter Verstoß gegen die Beschränkungen gehandelte Exemplare deren Einziehung vorgesehen (vgl. auch BVerfGE 61, 291, 312 f.; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 1989 - 2 BvR 554/88 -, NJW 1990, S. 1229 f.). - VG Stuttgart, 15.07.2009 - 3 K 3962/08
Verstoß gegen das Verbot des Besitzes besonders geschützter Tiere - zur …
Ihre Beschlagnahme und Einziehung bei Verstößen gegen Besitzverbot ist eine nicht zu beanstandende Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums (vgl. zur Vorgängervorschrift BVerfG, Beschluss vom 19.01.1989 - 2 BvR 554/88 -, NJW 1990, 1229). - FG Hessen, 07.07.2026 - 7 K 184/24
Anhänger im Reisegepäck: 56 Jahre alter Beleg macht Einfuhr von Elfenbein nicht …
- BVerfG, 06.12.1995 - 2 BvL 47/93
Unzulässige Richtervorlage mangels ausreichender Darstellung zur Erheblichkeit …
- FG Hessen, 17.09.2007 - 7 K 2128/07
Finanzrechtsweg für Klage wegen der Einziehung eingeführter Tiere - …
- VGH Hessen, 10.06.1999 - 8 UE 513/94
Beachtung von Artenschutzbestimmung - Einfuhrgenehmigung - Unregelmäßigkeiten
- VG Regensburg, 29.09.1992 - RO 11 K 91.0599
Naturschutzrechliches Vorkaufsrecht nach BayNatSchG
- VG Schwerin, 09.04.2026 - 2 A 2576/24
Herausgabe eines beschlagnahmten artengeschützten Tiers an den mutmaßlichen …
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