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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,45
BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89 (https://dejure.org/1989,45)
BVerfG, Entscheidung vom 14.11.1989 - 1 BvR 956/89 (https://dejure.org/1989,45)
BVerfG, Entscheidung vom 14. November 1989 - 1 BvR 956/89 (https://dejure.org/1989,45)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Vorbringen im Zivilprozess

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch begründungslose Zurückweisung von Sachvortrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zurückweisung - Verspätetes Vorbringen - Begründung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 81, 97
  • NJW 1990, 566
  • Rpfleger 1990, 80
 
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Wird zitiert von ... (215)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89
    Unter solchen Voraussetzungen hätte es sich um einen Fehler bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts und damit um eine Verletzung einfachen Rechts gehandelt (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89
    Vielmehr ist auch in diesem Fall notwendig, daß eine verfassungsrechtlich erforderliche Anhörung nicht stattgefunden hat (vgl. BVerfGE 75, 302 [314f.]).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das …

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89
    Rn. 26 Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs hindert den Gesetzgeber nicht, durch Präklusionsvorschriften auf eine Prozeßbeschleunigung hinzuwirken, sofern die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat (BVerfGE 69, 145 [149] m.w.N.).
  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89
    Weicht ein Gericht bei einer Präklusionsentscheidung von den Normen des einfachen Rechts in der Auslegung ab, die sie durch die höchstrichterliche Rechtsprechung gewonnen haben, obliegt es ihm darzulegen, daß dies mit verfassungsrechtlichen Anforderungen vereinbar ist (vgl. auch BVerfGE 71, 122 [135 f.]).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89
    Insoweit kommt dem Landgericht nicht zugute, daß es grundsätzlich keine verfassungsrechtliche Begründungspflicht für mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht mehr angreifbare Entscheidungen gibt (vgl. BVerfGE 50, 287 [289f.]).
  • BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64

    Betheldiener

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89
    Rn. 17 Zwar gebietet der Grundsatz der Subsidiarität dieses Rechtsbehelfs, daß der Beschwerdeführer im Ausgangsverfahren alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpft, um es gar nicht erst zu dem Verfassungsverstoß kommen zu lassen oder um die geschehene Grundrechtsverletzung zu beseitigen (vgl. BVerfGE 22, 287 [290f.]; st. Rspr.).
  • BGH, 10.01.1983 - VIII ZR 244/81

    Verzögerung des Rechtsstreits durch Folgebeweise

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89
    Unter diesen Umständen bedarf es keiner Erörterung mehr, daß das Urteil auch zur Frage der groben Nachlässigkeit und zu den übrigen Voraussetzungen der Präklusion keine Feststellungen enthält (…vgl. zu diesem Erfordernis BGH, NJW 1971, S. 1564 [1565]; NJW 1983, S. 1495 [1496];… Zöller Schneider, ZPO, 15. Aufl., § 528, Rn. 48;… Albers in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 47. Aufl., § 528, Anm. 3 C b und c).
  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Pflichtteil

    Zwar gebietet der Grundsatz der Subsidiarität, dass der Beschwerdeführer im Ausgangsverfahren - im Rahmen des Zumutbaren (vgl. BVerfGE 56, 363 ; 69, 188 ) - alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpft, um es gar nicht erst zu einem Verfassungsverstoß kommen zu lassen oder um eine geschehene Grundrechtsverletzung zu beseitigen (vgl. BVerfGE 73, 322 ; 81, 97 ; 84, 203 ; 95, 96 ).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlangt dieser Grundsatz neben der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG), daß der Beschwerdeführer bereits im Ausgangsverfahren alle bestehenden Möglichkeiten nutzt, um die behauptete Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder zu verhindern (vgl. BVerfGE 81, 22 ; 81, 97 ).
  • BVerfG, 11.12.2024 - 1 BvR 1109/21

    Tarifvertragsparteien und Gleichbehandlung - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden …

    Die Beschwerdeführer zu I. 2. und II. 2. hätten daher entsprechend der im Ausgangsrechtsstreit gegebenen Interessenlage Darlegungen zu der grundsätzlichen Möglichkeit vornehmen müssen, sich im Wege der Nebenintervention gemäß § 46 Abs. 2 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) in Verbindung mit § 66 Abs. 1 ZPO bis zur Rechtskraft der angegriffenen Entscheidungen auf der Seite der jeweiligen Beschwerdeführerinnen zu I. 1. und II. 1. am Ausgangsverfahren zu beteiligen, um es gar nicht erst zu den von ihnen behaupteten Grundrechtsverstößen kommen zu lassen (vgl. zu den Substantiierungsanforderungen BVerfGE 81, 97 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. Mai 1998 - 1 BvR 329/98 -, Rn. 14;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juni 2000 - 1 BvR 825/98 -, Rn. 30 ff.;… Lechner/Zuck, BVerfGG, 8. Aufl. 2019, § 90 Rn. 164;… Lenz/Hansel, BVerfGG, 4. Aufl. 2024, § 90 Rn. 460).
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