Rechtsprechung
| BGH, 29.10.1990 - AnwSt (R) 4/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsanwalt - Ehrengericht - Rückwirkungsverbot
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1991, 1241
- MDR 1991, 466
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.03.1979 - AnwSt (R) 15/78
Anwendung des milderen Gesetzes im ehrengerichtlichen Verfahren
Auszug aus BGH, 29.10.1990 - AnwSt (R) 4/90
Nach § 146 Abs. 3 Satz 1 BRAO, § 354 a StPO in Verbindung mit dem auch für das Standesrecht geltenden Rechtsgrundsatz des § 2 Abs. 3 StGB hat das Revisionsgericht eine Gesetzesänderung zu berücksichtigen, wenn sie den Täter günstiger stellt oder stellen kann (Senatsurteil vom 25. April 1977 - AnwSt (R) 11/76 = EAS 1977, 33; BGHSt 28, 333, 337; vgl. auch BGHSt StGB § 2 III Gesetzesänderung 3).Deshalb läge hier bei der Verhängung einer höheren Geldbuße als der zur Zeit der Tat angedrohten kein Verstoß gegen das in Art. 103 Abs. 2 GG mit enthaltene Verbot rückwirkender Maßnahmenverschärfung vor (vgl. BGHSt 28, 333, 336 f.).
- BGH, 14.10.1982 - 3 StR 363/82
Berücksichtigung der Gesamtheit der alten und neuen gesetzlichen Regelung zur …
Auszug aus BGH, 29.10.1990 - AnwSt (R) 4/90
Ob das der Fall ist, bestimmt sich danach, ob die bei der Entscheidung des Revisionsgerichts oder die bei der Entscheidung des Berufungsgerichts geltende Regelung nach den besonderen Umständen des Einzelfalls die dem Täter günstigere Beurteilung zuläßt (…vgl. BGHSt aaO.; BGH NStZ 1983, 80, 268, 416). - BGH, 25.04.1977 - AnwSt (R) 11/76
Entzung der Rechtsanwaltszulassung aufgrund schuldhafter Verletzung anwaltlicher …
Auszug aus BGH, 29.10.1990 - AnwSt (R) 4/90
Nach § 146 Abs. 3 Satz 1 BRAO, § 354 a StPO in Verbindung mit dem auch für das Standesrecht geltenden Rechtsgrundsatz des § 2 Abs. 3 StGB hat das Revisionsgericht eine Gesetzesänderung zu berücksichtigen, wenn sie den Täter günstiger stellt oder stellen kann (Senatsurteil vom 25. April 1977 - AnwSt (R) 11/76 = EAS 1977, 33; BGHSt 28, 333, 337; vgl. auch BGHSt StGB § 2 III Gesetzesänderung 3). - BGH, 29.09.1986 - AnwSt (R) 12/86
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
Auszug aus BGH, 29.10.1990 - AnwSt (R) 4/90
Entscheidend ist, daß in dem Schriftsatz vom 12. Dezember 1989 deutlich zum Ausdruck kommt, daß der Rechtsanwalt das nach dem Gesetz zulässige Rechtsmittel gegen die Berufungsentscheidung einlegen will (vgl. Senatsurteil vom 29. September 1986 - AnwSt (R) 12/86 = EAS 1986, 55).
- OLG Frankfurt, 14.08.2001 - 23 U 97/99
Keine Ansprüche wegen falscher Anlagenberatung bei Unternehmen mit fehlender …
Zu Recht weist der Kläger darauf hin, dass nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. nur BGH NJW 91, 1241; NJW-RR 92, 605) ein solcher Anspruch nur dann begründet sein kann, wenn der Handelnde ein erhebliches wirtschaftliches Eigeninteresse hat oder in besonderem Maß persönliches Vertrauen in Anspruch nimmt.
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Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 20.11.1990 - 5 U 10/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1991, 1241
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.11.1987 - VI ZR 65/87
Umfang der ärztlichen Aufklärung bei Heileingriff
Auszug aus OLG Oldenburg, 20.11.1990 - 5 U 10/90
Wahl und Durchführung der Behandlungsmethode ist in erster Linie Sache des Arztes, der davon ausgehen darf, der Patient vertraue insoweit seiner ärztlichen Entscheidung (BGH VersR 1988, 190, 485, 495). - BGH, 13.12.1988 - VI ZR 179/88
Aufklärungspflicht des Arztes hinsichtlich eines medizinisch nicht indizierten …
Auszug aus OLG Oldenburg, 20.11.1990 - 5 U 10/90
Es handelt sich hier nicht etwa um eine alternative Behandlungsmethode, deren Anwendung einer eigenen Eingriffsaufklärung bedurft hätte (vgl. dazu neuerdings BGH Beschluß vom 13.12.1988 - VI ZR 179/88 - zur Entscheidung über eine Vaginal- oder Kaiserschnittentbindung), sondern vielmehr um eine Behandlungsvariante , über die der beklagte Arzt sofort, wenn er das Operationsfeld offengelegt hat, entscheiden muß.
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