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Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.12.1993

Rechtsprechung
   BGH, 28.10.1993 - I ZR 220/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1194
BGH, 28.10.1993 - I ZR 220/91 (https://dejure.org/1993,1194)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1993 - I ZR 220/91 (https://dejure.org/1993,1194)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1993 - I ZR 220/91 (https://dejure.org/1993,1194)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Transportrecht - Hemmung der Verjährung - Arglisteinwand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ADSp § 64
    Verjährung von Ansprüchen im Transportrecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 123, 394
  • NJW 1994, 1220
  • MDR 1994, 262
  • VersR 1994, 201
  • WM 1994, 428
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.05.1984 - I ZR 52/82

    Ansprüche des Einlagerers gegen den Lagerhalter wegen des Verlustes oder der …

    Auszug aus BGH, 28.10.1993 - I ZR 220/91
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urt. v. 10.5.1984 - I ZR 52/82, VersR 1984, 932, 934 = TranspR 1984, 283, 287) ist im Transportrecht die Hemmung der Verjährung von vertraglichen Ansprüchen, sofern nicht die zugrunde zu legende gesetzliche Regelung selbst wie z.B. in Art. 32 Abs. 2 CMR oder § 40 Abs. 3 KVO etwas Abweichendes vorsieht, unter Berücksichtigung der Grundsätze der unzulässigen Rechtsausübung (Arglisteinwand, § 242 BGB) zu beurteilen.

    Der Bundesgerichtshof hat im Bereich des Transportrechts in ständiger Rechtsprechung an der Selbständigkeit von vertraglicher und deliktischer Haftung im Hinblick auf deren unterschiedliche gesetzliche Ausgestaltung festgehalten (BGHZ 116, 297, 299 ff. m. N.; BGH, Urt. v. 10.5.1984 - I ZR 52/82, VersR 1984, 932, 934 = TranspR 1984, 283, 287).

    Zwar liegt der Beurteilung der Frage, ob eine Anspruchsverjährung eingetreten ist, wenn Vertragsverhandlungen geschwebt haben, in jedem Fall - sowohl hinsichtlich vertraglicher als auch hinsichtlich deliktischer Ansprüche - eine an den Grundsätzen von Treu und Glauben orientierte Beurteilung zu Grunde, da der für deliktische Ansprüche geltende § 852 Abs. 2 BGB eine Ausprägung dieser Grundsätze ist und die gegenüber vertraglichen Ansprüchen erhobene Verjährungseinrede bei Berufung des Gläubigers auf voraufgegangene Vertragsverhandlungen nur dann durchgreift, wenn sich dies nicht als unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB) darstellt (vgl. BGH, Urt. v. 10.5.1984 - I ZR 52/82, aaO).

  • BGH, 12.12.1991 - I ZR 212/89

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen als unerlaubte Handlung neben solchen mit …

    Auszug aus BGH, 28.10.1993 - I ZR 220/91
    Hiervon ausgehend hat der Bundesgerichtshof noch neuerdings entschieden, daß die für vertragliche Schadensersatzansprüche gegen Spediteure, Lagerhalter und Frachtführer geltende einjährige Frist des § 414 Abs. 1 HGB nicht die für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung geltende dreijährige Verjährungsfrist des § 852 Abs. 1 BGB verdrängt, auch wenn die Schadensersatzansprüche aus demselben Sachverhalt hergeleitet werden (BGHZ 116, 297, 299 ff.).

    Der Bundesgerichtshof hat im Bereich des Transportrechts in ständiger Rechtsprechung an der Selbständigkeit von vertraglicher und deliktischer Haftung im Hinblick auf deren unterschiedliche gesetzliche Ausgestaltung festgehalten (BGHZ 116, 297, 299 ff. m. N.;… BGH, Urt. v. 10.5.1984 - I ZR 52/82, VersR 1984, 932, 934 = TranspR 1984, 283, 287).

  • BGH, 28.11.1984 - VIII ZR 240/83

    Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters

    Auszug aus BGH, 28.10.1993 - I ZR 220/91
    bb) Der Bundesgerichtshof hat in den von der Revision zur Stützung ihrer Rechtsansicht herangezogenen Entscheidungen zum Miet- und Pachtrecht (BGHZ 93, 64, 69 f. [BGH 28.11.1984 - VIII ZR 240/83];… vgl. auch BGH, Urt. v. 4.2.1987 - VIII ZR 355/85, NJW 1987, 2072, 2073;… s. auch MünchKomm/Mertens, BGB, 2. Aufl., § 852 Rdn. 64) entscheidend darauf abgestellt, daß ebenso wie für die Frage, welche Verjährungsfrist für vertragliche und deliktische Ansprüche gelte, auch für die Frage der Hemmung der Verjährungsfrist eine einheitliche Behandlung gelten müsse, weil andernfalls Rechtsunsicherheit bestehe.
  • BGH, 04.02.1987 - VIII ZR 355/85

    Hemmung der Verjährung von Ansprüchen des Vermieters wegen Veränderungen oder …

    Auszug aus BGH, 28.10.1993 - I ZR 220/91
    bb) Der Bundesgerichtshof hat in den von der Revision zur Stützung ihrer Rechtsansicht herangezogenen Entscheidungen zum Miet- und Pachtrecht (BGHZ 93, 64, 69 f. [BGH 28.11.1984 - VIII ZR 240/83]; vgl. auch BGH, Urt. v. 4.2.1987 - VIII ZR 355/85, NJW 1987, 2072, 2073;… s. auch MünchKomm/Mertens, BGB, 2. Aufl., § 852 Rdn. 64) entscheidend darauf abgestellt, daß ebenso wie für die Frage, welche Verjährungsfrist für vertragliche und deliktische Ansprüche gelte, auch für die Frage der Hemmung der Verjährungsfrist eine einheitliche Behandlung gelten müsse, weil andernfalls Rechtsunsicherheit bestehe.
  • BGH, 28.04.1953 - I ZR 47/52

    Verjährung mehrerer miteinander konkurierender Ansprüche

    Auszug aus BGH, 28.10.1993 - I ZR 220/91
    Für Schadensersatzansprüche gegen Spediteure, Lagerhalter und Frachtführer ist der Bundesgerichtshof seit seinem Urteil vom 28. April 1953 (BGHZ 9, 301 im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts, vgl. RGZ 49, 92, 95 f.; 77, 317, 321) in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß die für vertragliche Ansprüche geltende einjährige Frist des § 414 Abs. 1 HGB (vgl. §§ 423, 439 HGB) nicht die für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung geltende dreijährige Verjährungsfrist des § 852 BGB verdrängt, auch wenn die Schadensersatzansprüche aus demselben Sachverhalt hergeleitet werden.
  • RG, 25.11.1911 - I 529/10

    Ausgleichung unter Gesamtschuldnern.

    Auszug aus BGH, 28.10.1993 - I ZR 220/91
    Für Schadensersatzansprüche gegen Spediteure, Lagerhalter und Frachtführer ist der Bundesgerichtshof seit seinem Urteil vom 28. April 1953 (BGHZ 9, 301 im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts, vgl. RGZ 49, 92, 95 f.; 77, 317, 321) in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß die für vertragliche Ansprüche geltende einjährige Frist des § 414 Abs. 1 HGB (vgl. §§ 423, 439 HGB) nicht die für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung geltende dreijährige Verjährungsfrist des § 852 BGB verdrängt, auch wenn die Schadensersatzansprüche aus demselben Sachverhalt hergeleitet werden.
  • OLG Hamburg, 12.02.1981 - 6 U 157/80

    Schadensersatz wegen einer auf einem Transport eingetretenen Beschädigung von …

    Auszug aus BGH, 28.10.1993 - I ZR 220/91
    An dieser Auffassung, die auch von Oberlandesgerichten und im Schrifttum vertreten wird (OLG Frankfurt TranspR 1978, 71, 72; OLG Hamburg VersR 1982, 1204 f.; OLG Düsseldorf TranspR 1985, 257, 260 f.;… Koller, Transportrecht, 2. Aufl., § 64 ADSp Rdn. 3;… Staub/Helm, HGB, 4. Aufl., § 414 Rdn. 28), ist festzuhalten.
  • RG, 05.10.1901 - I 167/01

    Wann beginnt nach § 26 des Binnenschiffahrtsgesetzes die Verjährung des …

    Auszug aus BGH, 28.10.1993 - I ZR 220/91
    Für Schadensersatzansprüche gegen Spediteure, Lagerhalter und Frachtführer ist der Bundesgerichtshof seit seinem Urteil vom 28. April 1953 (BGHZ 9, 301 im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts, vgl. RGZ 49, 92, 95 f.; 77, 317, 321) in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß die für vertragliche Ansprüche geltende einjährige Frist des § 414 Abs. 1 HGB (vgl. §§ 423, 439 HGB) nicht die für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung geltende dreijährige Verjährungsfrist des § 852 BGB verdrängt, auch wenn die Schadensersatzansprüche aus demselben Sachverhalt hergeleitet werden.
  • BGH, 27.01.1999 - XII ZR 113/97

    Hemmung der Verjährung durch Stillhalteabkommen; Unterbrechung der Verjährung …

    Sie ist nicht Ausdruck eines Rechtsgedankens, der im Recht der Verjährung allgemein Geltung beanspruchen kann (ablehnend auch BGHZ 123, 394, 396 f. für die Frage der Anwendbarkeit im Transportrecht).
  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 158/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im …

    Der Bundesgerichtshof hat im Bereich des Transportrechts in ständiger Rechtsprechung an der Selbständigkeit von vertraglicher und deliktischer Haftung im Hinblick auf deren unterschiedliche gesetzliche Ausgestaltung festgehalten (BGHZ 116, 297, 299 ff.; 123, 394, 399;… BGH, Urt. v. 10.5.1984 - I ZR 52/82, TranspR 1984, 283, 287 = VersR 1984, 932).
  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 13/05

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung des Transportguts im …

    Die Neuregelung der Verjährung durch das Transportrechtsreformgesetz hatte zum Ziel, die Verjährungsbestimmungen zu vereinfachen und übersichtlicher zu gestalten und insbesondere die bis dahin geltenden vielfältigen Differenzierungen hinsichtlich unterschiedlicher Anspruchsarten (zur Anwendbarkeit von § 852 BGB a.F. neben § 439 HGB a.F. nach der Rechtsprechung vor Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes vgl. BGHZ 116, 297, 299 f.; 123, 394, 399;… BGH, Urt. v. 10.7.1997 - I ZR 75/95, TranspR 1998, 106 = NJW-RR 1998, 543) zu beseitigen (…BT-Drucks. 13/8445, S. 77; vgl. auch BGH TranspR 2006, 74, 76).
  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 75/95

    Begriff des Verlustes von Transportgut; Verwertung aufgrund eines angenommenen …

    Die Verjährungsfrist des § 852 Abs. 1 BGB, die ungeachtet der kürzeren vertraglichen Verjährungsfrist nach § 414 Abs. 1, § 439 Abs. 1 HGB und § 40 Abs. 1 KVO für deliktische Ansprüche gilt (BGHZ 116, 297, 299 f.; 123, 394, 399;… Piper aaO Rdn. 318), beginnt mit der Kenntnis des Betroffenen vom Eintritt eines Schadens, von seiner eigenen Schadensbetroffenheit und von der Person des Ersatzpflichtigen.

    Denn durch vertragliche Vereinbarungen können die Verjährungsfristen einheitlich sowohl für vertragliche als auch für außervertragliche Ansprüche verkürzt werden (BGHZ 123, 394, 399;… vgl. auch Koller aaO ADSp § 64 Rdn. 1;… Piper aaO Rdn. 187).

  • OLG Düsseldorf, 09.07.2002 - 23 U 183/01

    Voraussetzungen, Umfang und Verjährung des Schadensersatzes gegen einen …

    Jene Regelungen sind nicht Ausdruck eines Rechtsgedankens, der im Recht der Verjährung allgemein Geltung beanspruchen kann (BGHZ 123, 394, 396 f. = NJW 1994, 1220, 1221; BGH NJW 1999, 1101, 1102).

    Verhandlungen als solche können nur unter den Voraussetzungen der §§ 852 Abs. 2 oder 639 Abs. 2 BGB zu einer Hemmung der Verjährung führen; im übrigen führen Verhandlungen keine Einwirkung auf den Lauf von Verjährungsfristen herbei (BGHZ 123, 394, 396 f. = NJW 1994, 1220, 1221; BGH NJW 1999, 1101, 1102; NJW 2002, 1532;… Palandt-Heinrichs, § 202 BGB, Rn. 8 mwN.).

  • BGH, 13.02.2003 - I ZR 128/00

    Anforderungen an die Kontrolle des Ein- und Ausgangs von Transportgut durch den …

    Der Bundesgerichtshof hat im Bereich des Transportrechts in ständiger Rechtsprechung an der Selbständigkeit von vertraglicher und deliktischer Haftung im Hinblick auf deren unterschiedliche gesetzliche Ausgestaltung festgehalten (BGHZ 116, 297, 299 ff.; 123, 394, 399;… BGH, Urt. v. 15.11.2001 - I ZR 158/99, TranspR 2002, 296, 300 = VersR 2002, 1440, insoweit in BGHZ 149, 337 ff. nicht abgedruckt).
  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 163/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im …

    Der Bundesgerichtshof hat im Bereich des Transportrechts in ständiger Rechtsprechung an der Selbständigkeit von vertraglicher und deliktischer Haftung im Hinblick auf deren unterschiedliche gesetzliche Ausgestaltung festgehalten (BGHZ 116, 297, 299 ff.; 123, 394, 399;… BGH, Urt. v. 10.5.1984 - I ZR 52/82, TranspR 1984, 283, 287 = VersR 1984, 932).
  • OLG Saarbrücken, 11.09.2012 - 4 U 193/11

    Verkehrssicherungspflichten im Speisesaal einer Reha-Klinik: Vermeidung einzelner …

    Die Wahrung eines verkehrssicheren Zustandes ist nicht nur Ausfluss einer vertraglich begründeten Nebenpflicht; vielmehr deckt sich die dem Beklagten aus der vertraglichen Sonderbeziehung resultierende Schutzpflicht mit der deliktsrechtlich sanktionierten allgemeinen Rechtspflicht, so dass der streitgegenständliche Anspruch in echter Anspruchskonkurrenz aus der vertraglichen und der deliktsrechtlichen Anspruchsnorm hergeleitet werden kann (vgl. BGHZ 116, 297, 300; 123, 394, 398;… Urt. v. 1.2.1996 - I ZR 90/94, NJW-RR 1996, 1121;… Palandt/Sprau, BGB, 71. Aufl., § 823 Rdnr. 49).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2003 - 23 U 179/02

    Haftung des Steuerberaters wegen Beratungsfehler zur Verjährung des …

    Die Regelungen der §§ 852 Abs. 2, 639 Abs. 2 BGB a.F. greifen nicht ein, weil diese Bestimmungen nur für den jeweiligen speziellen Regelungsbereich gelten und nicht Ausdruck eines Rechtsgedankens sind, der im Recht der Verjährung allgemein Geltung beanspruchen kann (BGHZ 123, 394, 396; BGH in NJW 1999, 1101, 1102).

    Verhandlungen können nach altem Schuldrecht nur unter den Voraussetzungen der §§ 852 Abs., 639 Abs. 2 BGB zu einer Hemmung der Verjährung führen; im übrigen haben Verhandlungen keinen Einfluss auf den Lauf von Verjährungsfristen (BGHZ 123, 394, 396f; BGH in NJW 1999, 1101, 1102; in NJW 2002, 1532).

  • OLG Celle, 11.05.2005 - 3 U 322/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater wegen einer …

    a) Für die Rechtslage bis zum 31. Dezember 2001 war ein solcher Hinweis schon deshalb weder erforderlich noch geboten, weil für die Verjährung von Ansprüchen gegen den Steuerberater die Regelung des § 852 BGB a. F. nicht galt (vgl. BGHZ 123, 394, 396; BGH NJW 1999, 1101, 1102, NJW 2000, 2661, 2663).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 96/97

    Umfang des Haftungsausschlusses

  • BGH, 11.07.1996 - I ZR 75/94

    Ersatzpflicht des Spediteurs bei Beförderung von Transportgut im Güterfern- und …

  • OLG Hamm, 11.05.1999 - 3 UF 124/98
  • OLG Köln, 14.03.1995 - 22 U 202/94

    Verjährungsfrist bei Beschädigung eines geliehenen Kunstwerkes

  • BGH, 01.02.1996 - I ZR 90/94

    Schadensersatzanspruch aus Delikt neben vertraglichen Schadensersatzansprüchen; …

  • OLG Düsseldorf, 16.02.1995 - 18 U 116/94

    Anwendbarkeit der ADSp bei gemischten Transporten

  • SG Düsseldorf, 09.02.2010 - S 1 U 57/08

    Anspruch einer Witwe auf Gewährung einer Verletztenrente für den verstorbenen …

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Rechtsprechung
   BGH, 09.12.1993 - I ZB 1/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,975
BGH, 09.12.1993 - I ZB 1/92 (https://dejure.org/1993,975)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1993 - I ZB 1/92 (https://dejure.org/1993,975)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1993 - I ZB 1/92 (https://dejure.org/1993,975)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wareneigenschaft - Fremdsprachiger Begriff - Unverständlichkeit - Freihaltebedürfnis

  • rechtsportal.de

    WZG § 4 Abs. 2 Nr. 1
    "rigidite III"; Bejahung eines Freihaltebedürfnisses für eine zur Beschreibung von Wareneigenschaften ungeeignete fremdsprachliche Bezeichnung

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1218
  • NJW 1994, 1220
  • MDR 1994, 464
  • GRUR 1994, 370
  • GRUR Int. 1994, 531
  • DB 1994, 775
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 23.05.1984 - I ZB 6/83

    Reichweite eines Eintragungsverbots für Zeichen

    Auszug aus BGH, 09.12.1993 - I ZB 1/92
    a) Ohne Erfolg rügt die Rechtsbeschwerde allerdings, daß das Bundespatentgericht in dem angemeldeten Zeichen eine ohne weiteres erkennbare Abwandlung (vgl. BGH, Beschl. v. 3.4.1985 - I ZB 17/84, GRUR 1985, 1053, 1054 - ROAL) des französischen Fachwortes "rigidité" (Steifheit, Steifigkeit) gesehen hat, die mit letzterem im Rechtssinne gleich zu behandeln ist (BGHZ 91, 262, 270 - Indorektal I;… BGH aaO - ROAL).

    Zwar hat das Bundespatentgericht hierfür auf den früher in solchem Zusammenhang üblichen, vom Bundesgerichtshof in der erwähnten ROAL-Entscheidung (…aaO) aber als für eine treffende Charakterisierung weniger geeignet bezeichneten Begriff der "hochgradigen Verwechselbarkeit" abgestellt; es hat damit jedoch ersichtlich das ausdrücken wollen, was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Voraussetzung der Gleichbehandlung ist, nämlich daß der Verkehr, soweit diesem das Fachwort bekannt ist, ohne weiteres Nachdenken die Sachbezeichnung als solche erkennt und daß in dem Wort auch der Teil des Verkehrs, dem das Fachwort noch nicht bekannt ist, die Sachbezeichnung ohne weiteres erkennen wird, sobald er das Fachwort selbst kennengelernt hat (BGHZ 91, 262, 270 - Indorektal I).

    In den danach - in Ermangelung hinreichender gegenteiliger Feststellungen - allenfalls denkbaren Fällen einer Hervorhebung des Begriffs in einem weiteren, erläuternden Textzusammenhang kann der Verwender sich jedoch - ungeachtet der vom Bundespatentgericht hiergegen erhobenen, teils zwar beachtlichen, aber nicht in jedem Falle durchgreifenden Bedenken - jedenfalls in einem Teil der denkbaren Konfliktfälle auf den vom Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochenen Grundsatz berufen, wonach Angriffen, die gegen solche Verwendungsweisen aus Zeichen erhoben werden, die ihrerseits in Anlehnung an eine beschreibende Angabe gebildet sind, mit strengen Anforderungen an den Begriff des "warenzeichenmäßigen Gebrauchs" bzw. mit dessen sinngerechter Auslegung nach § 16 WZG sowie durch eine sachgerechte Handhabung des Begriffs der Verwechslungsgefahr zu begegnen ist (vgl. BGHZ 91, 262, 272 - Indorektal I;… BGH, Urt. v. 20.6.1984 - I ZR 61/82, GRUR 1985, 41, 43 - REHAB mit Anm. Heil; BGH, Beschl. v. 1.12.1988 - I ZB 5/87, GRUR 1989, 264, 265 - REYNOLDS R 1/EREINTZ; BGH, Beschl. v. 14.12.1988 - I ZB 6/87, GRUR 1989, 349, 350 - ROTH-HÄNDLE KENTUCKY/Cenduggy; vgl. ferner BPatG GRUR 1989, 825, 826 - MARILUND/Merryland;… Busse/Starck, WZG, 6. Aufl., § 4 Rdn. 34 auf S. 178 und Teplitzky in Festschrift für v. Gamm, 1990, S. 303, 311 ff.).

  • BGH, 28.11.1991 - I ZB 4/90

    Freihaltebdürfnis bei geteilter Verkehrsauffassung - Zukünftiges …

    Auszug aus BGH, 09.12.1993 - I ZB 1/92
    Der Bundesgerichtshof hat - nachdem er zunächst allerdings eine entsprechende Auffassung des Bundespatentgerichts nur billigend referiert hatte (BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379, 380 - RIGIDITE I) - bereits wiederholt entschieden, daß grundsätzlich auch ein bestehendes Bedürfnis der Mitbewerber anerkannt werden müsse, einen fremdsprachigen, dem deutschen Verkehr nicht geläufigen Sachhinweis sowohl im Im- und Export als auch - wegen der Üblichkeit mehrsprachiger Sachhinweise auf Waren, Ankündigungen und dergleichen - beim inländischen Absatz der Ware zu verwenden (vgl. BGH, Beschl. v. 26.1.1989 - I ZB 4/88, GRUR 1989, 421, 422 - Conductor; BGH, Beschl. v. 28.11.1991 - I ZB 4/90, GRUR 1992, 515, 516 - Vamos).
  • BGH, 01.12.1988 - I ZB 5/87

    "REYNOLDS R 1"/"EREINTZ"; Verwechslungsgefahr bei einem aus einer phonetischen …

    Auszug aus BGH, 09.12.1993 - I ZB 1/92
    In den danach - in Ermangelung hinreichender gegenteiliger Feststellungen - allenfalls denkbaren Fällen einer Hervorhebung des Begriffs in einem weiteren, erläuternden Textzusammenhang kann der Verwender sich jedoch - ungeachtet der vom Bundespatentgericht hiergegen erhobenen, teils zwar beachtlichen, aber nicht in jedem Falle durchgreifenden Bedenken - jedenfalls in einem Teil der denkbaren Konfliktfälle auf den vom Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochenen Grundsatz berufen, wonach Angriffen, die gegen solche Verwendungsweisen aus Zeichen erhoben werden, die ihrerseits in Anlehnung an eine beschreibende Angabe gebildet sind, mit strengen Anforderungen an den Begriff des "warenzeichenmäßigen Gebrauchs" bzw. mit dessen sinngerechter Auslegung nach § 16 WZG sowie durch eine sachgerechte Handhabung des Begriffs der Verwechslungsgefahr zu begegnen ist (vgl. BGHZ 91, 262, 272 - Indorektal I;… BGH, Urt. v. 20.6.1984 - I ZR 61/82, GRUR 1985, 41, 43 - REHAB mit Anm. Heil; BGH, Beschl. v. 1.12.1988 - I ZB 5/87, GRUR 1989, 264, 265 - REYNOLDS R 1/EREINTZ; BGH, Beschl. v. 14.12.1988 - I ZB 6/87, GRUR 1989, 349, 350 - ROTH-HÄNDLE KENTUCKY/Cenduggy; vgl. ferner BPatG GRUR 1989, 825, 826 - MARILUND/Merryland;… Busse/Starck, WZG, 6. Aufl., § 4 Rdn. 34 auf S. 178 und Teplitzky in Festschrift für v. Gamm, 1990, S. 303, 311 ff.).
  • BGH, 20.06.1984 - I ZR 61/82

    Gegenstand einer Messe - Abkürzun - Dienst-markenmäßige Benutzung

    Auszug aus BGH, 09.12.1993 - I ZB 1/92
    In den danach - in Ermangelung hinreichender gegenteiliger Feststellungen - allenfalls denkbaren Fällen einer Hervorhebung des Begriffs in einem weiteren, erläuternden Textzusammenhang kann der Verwender sich jedoch - ungeachtet der vom Bundespatentgericht hiergegen erhobenen, teils zwar beachtlichen, aber nicht in jedem Falle durchgreifenden Bedenken - jedenfalls in einem Teil der denkbaren Konfliktfälle auf den vom Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochenen Grundsatz berufen, wonach Angriffen, die gegen solche Verwendungsweisen aus Zeichen erhoben werden, die ihrerseits in Anlehnung an eine beschreibende Angabe gebildet sind, mit strengen Anforderungen an den Begriff des "warenzeichenmäßigen Gebrauchs" bzw. mit dessen sinngerechter Auslegung nach § 16 WZG sowie durch eine sachgerechte Handhabung des Begriffs der Verwechslungsgefahr zu begegnen ist (vgl. BGHZ 91, 262, 272 - Indorektal I; BGH, Urt. v. 20.6.1984 - I ZR 61/82, GRUR 1985, 41, 43 - REHAB mit Anm. Heil; BGH, Beschl. v. 1.12.1988 - I ZB 5/87, GRUR 1989, 264, 265 - REYNOLDS R 1/EREINTZ; BGH, Beschl. v. 14.12.1988 - I ZB 6/87, GRUR 1989, 349, 350 - ROTH-HÄNDLE KENTUCKY/Cenduggy; vgl. ferner BPatG GRUR 1989, 825, 826 - MARILUND/Merryland;… Busse/Starck, WZG, 6. Aufl., § 4 Rdn. 34 auf S. 178 und Teplitzky in Festschrift für v. Gamm, 1990, S. 303, 311 ff.).
  • BGH, 14.12.1988 - I ZB 6/87

    "ROTH-HÄNDLE-KENTUCKY"/"Cenduggy"; Verwechslungsgefahr zweier Zeichen

    Auszug aus BGH, 09.12.1993 - I ZB 1/92
    In den danach - in Ermangelung hinreichender gegenteiliger Feststellungen - allenfalls denkbaren Fällen einer Hervorhebung des Begriffs in einem weiteren, erläuternden Textzusammenhang kann der Verwender sich jedoch - ungeachtet der vom Bundespatentgericht hiergegen erhobenen, teils zwar beachtlichen, aber nicht in jedem Falle durchgreifenden Bedenken - jedenfalls in einem Teil der denkbaren Konfliktfälle auf den vom Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochenen Grundsatz berufen, wonach Angriffen, die gegen solche Verwendungsweisen aus Zeichen erhoben werden, die ihrerseits in Anlehnung an eine beschreibende Angabe gebildet sind, mit strengen Anforderungen an den Begriff des "warenzeichenmäßigen Gebrauchs" bzw. mit dessen sinngerechter Auslegung nach § 16 WZG sowie durch eine sachgerechte Handhabung des Begriffs der Verwechslungsgefahr zu begegnen ist (vgl. BGHZ 91, 262, 272 - Indorektal I;… BGH, Urt. v. 20.6.1984 - I ZR 61/82, GRUR 1985, 41, 43 - REHAB mit Anm. Heil; BGH, Beschl. v. 1.12.1988 - I ZB 5/87, GRUR 1989, 264, 265 - REYNOLDS R 1/EREINTZ; BGH, Beschl. v. 14.12.1988 - I ZB 6/87, GRUR 1989, 349, 350 - ROTH-HÄNDLE KENTUCKY/Cenduggy; vgl. ferner BPatG GRUR 1989, 825, 826 - MARILUND/Merryland;… Busse/Starck, WZG, 6. Aufl., § 4 Rdn. 34 auf S. 178 und Teplitzky in Festschrift für v. Gamm, 1990, S. 303, 311 ff.).
  • BGH, 27.05.1993 - I ZB 7/91

    Fremdwörter als Warenzeichen - Premiere

    Auszug aus BGH, 09.12.1993 - I ZB 1/92
    Der Sinn des Wortes legt hier auch - anders als bei Begriffen wie "olé" oder "Premiere", deren Verwendungsweise der Senat in jüngerer Zeit zu beurteilen hatte (vgl. BGH, Beschl. v. 28.11.1991 - I ZB 3/90, GRUR 1992, 514, 515 [BGH 28.11.1991 - I ZB 3/90] - Ole; BGH, Beschl. v. 27.5.1993 - I ZB 7/91, GRUR 1993, 746 - Premiere) - eine schlagwortartige Herausstellung nicht nahe, weil diese ohne erläuternden Textzusammenhang sprachlich unüblich und nichtssagend erschiene.
  • BGH, 26.01.1989 - I ZB 4/88

    "Conductor"; Eintragungsfähigkeit eines Begriffs als Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 09.12.1993 - I ZB 1/92
    Der Bundesgerichtshof hat - nachdem er zunächst allerdings eine entsprechende Auffassung des Bundespatentgerichts nur billigend referiert hatte (BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379, 380 - RIGIDITE I) - bereits wiederholt entschieden, daß grundsätzlich auch ein bestehendes Bedürfnis der Mitbewerber anerkannt werden müsse, einen fremdsprachigen, dem deutschen Verkehr nicht geläufigen Sachhinweis sowohl im Im- und Export als auch - wegen der Üblichkeit mehrsprachiger Sachhinweise auf Waren, Ankündigungen und dergleichen - beim inländischen Absatz der Ware zu verwenden (vgl. BGH, Beschl. v. 26.1.1989 - I ZB 4/88, GRUR 1989, 421, 422 - Conductor; BGH, Beschl. v. 28.11.1991 - I ZB 4/90, GRUR 1992, 515, 516 - Vamos).
  • BGH, 09.12.1993 - I ZB 23/91

    "RIGIDITE II"; Bejahung eines Freihaltebedürfnisses für eine zur Beschreibung von …

    Auszug aus BGH, 09.12.1993 - I ZB 1/92
    Daß die dabei zugrunde gelegten und näher bezeichneten Produkterläuterungen ebenso wie andere, vom Bundespatentgericht herangezogene Unterlagen lediglich in dem von einer Tochtergesellschaft der Anmelderin betriebenen Parallelverfahren betreffend die Warenzeichenanmeldung C 33 752/17 Wz (vgl. Sen.Beschl. v. 9.12.1993 - I ZB 23/91 - RIGIDITE II, zur Veröffentlichung vorgesehen) überreicht worden und nicht bei den vorliegenden Akten sind, ist unschädlich, da die Rechtsbeschwerde, wozu sie in Anbetracht der bei der Anmelderin vorauszusetzenden Kenntnis der Eigenschaften der von ihr hergestellten und auf dem Markt angebotenen Materialien und des Inhalts ihrer Produktbeschreibungen unschwer in der Lage gewesen wäre, substantielle Einwendungen gegen die sachlichen Feststellungen des Bundespatentgerichts nicht erhebt.
  • BGH, 26.11.1987 - I ZB 1/87

    "RIGIDITE"; Eintragbarkeit fremdsprachlicher Bestimmungsangaben

    Auszug aus BGH, 09.12.1993 - I ZB 1/92
    Der Bundesgerichtshof hat - nachdem er zunächst allerdings eine entsprechende Auffassung des Bundespatentgerichts nur billigend referiert hatte (BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379, 380 - RIGIDITE I) - bereits wiederholt entschieden, daß grundsätzlich auch ein bestehendes Bedürfnis der Mitbewerber anerkannt werden müsse, einen fremdsprachigen, dem deutschen Verkehr nicht geläufigen Sachhinweis sowohl im Im- und Export als auch - wegen der Üblichkeit mehrsprachiger Sachhinweise auf Waren, Ankündigungen und dergleichen - beim inländischen Absatz der Ware zu verwenden (vgl. BGH, Beschl. v. 26.1.1989 - I ZB 4/88, GRUR 1989, 421, 422 - Conductor; BGH, Beschl. v. 28.11.1991 - I ZB 4/90, GRUR 1992, 515, 516 - Vamos).
  • BGH, 28.11.1991 - I ZB 3/90

    Unterscheidungskraft fremdsprachiger Worte mit Eingang in deutsche Wörterbücher - …

    Auszug aus BGH, 09.12.1993 - I ZB 1/92
    Der Sinn des Wortes legt hier auch - anders als bei Begriffen wie "olé" oder "Premiere", deren Verwendungsweise der Senat in jüngerer Zeit zu beurteilen hatte (vgl. BGH, Beschl. v. 28.11.1991 - I ZB 3/90, GRUR 1992, 514, 515 [BGH 28.11.1991 - I ZB 3/90] - Ole; BGH, Beschl. v. 27.5.1993 - I ZB 7/91, GRUR 1993, 746 - Premiere) - eine schlagwortartige Herausstellung nicht nahe, weil diese ohne erläuternden Textzusammenhang sprachlich unüblich und nichtssagend erschiene.
  • BGH, 18.04.1985 - I ZB 4/84

    "ROAL"; Nichteintragungsfähige Abwandlung freizuhaltender Angaben

  • BGH, 03.04.1985 - I ZB 17/84

    "LECO"; Postulationsfähigkeit in Verfahren über die Rechtsbeschwerde gegen einen …

  • BGH, 28.04.1994 - I ZB 5/92

    "VALUE"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann dieser Interessenausgleich im Eintragungsverfahren nicht in vollem Umfang erfolgen, weil der Versuch, allen denkbaren Beeinträchtigungen des freien Gebrauchs beschreibender Angaben bereits im Eintragungsverfahren vorzubeugen, dessen Möglichkeiten überstiege und zur Folge haben könnte, daß Warenzeicheneintragungen in größerer Zahl versagt würden, als dies sachlich gerechtfertigt wäre (BGHZ 91, 262, 270 - Indorektal I; BGH, Beschl. v. 18.4.1985 - I ZB 4/84, GRUR 1985, 1053, 1054 - ROAL; Beschl. v. 9.12.1993 - I ZB 23/91, GRUR 1994, 366 = WRP 1994, 245 - RIGIDITE II und I ZB 1/92, GRUR 1994, 370 [BGH 09.12.1993 - I ZB 1/92] = WRP 1994, 249 - rigidite III).
  • BPatG, 28.04.2016 - 26 W (pat) 64/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Mangal" - Unterscheidungskraft …

    Dies ist unter Berücksichtigung der Warengattung, des Ausmaßes der Außenhandelsbeziehungen und des Sachbezugs der Bezeichnung zu beurteilen, wobei auch die quantitative Wahrscheinlichkeit des beschreibenden Gebrauchs zu berücksichtigen ist (BGH GRUR 1994, 370, 371 - RIGIDITE III; BPatG GRUR 1997, 286 - VODNI STAVBY).
  • BPatG, 28.02.2007 - 26 W (pat) 210/01
    Dies ist unter Berücksichtigung der Warengattung, des Ausmaßes der Außenhandelsbeziehungen und des Sachbezugs der Bezeichnung zu beurteilen (BPatG Bl.f.PMZ 1985, 370 "Fläkt"), wobei insbesondere auch die quantitative Wahrscheinlichkeit des beschreibenden Gebrauchs berücksichtigt werden muss (BGH GRUR 1994, 366, 368 "RIGIDITÉ II"; GRUR 1994, 370, 371 "RIGIDITÉ III").

    Vor diesem Hintergrund ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Mitbewerber der Anmelderin die angegriffene Wortfolge im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr mit Russland benötigen werden, um die einschlägigen Waren sachgerecht zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 1994, 370, 371 "RIGIDITÉ III"), um z. B. in werbemäßig hervorgehobener Form mit Aufschriften auf Kraftfahrzeugen oder in der Werbung auf die Art der angebotenen Waren hinzuweisen.

  • BPatG, 13.03.2012 - 33 W (pat) 38/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bimber" - Unterscheidungskraft - kein …

    Rn. 26 aa) Nach der früheren deutschen Rechtsprechung wurde ein Freihaltebedürfnis jedoch auch für eine fremdsprachige Sachangabe angenommen, deren beschreibende Bedeutung der inländische Verkehr nicht erkennt, wenn die beschreibende Verwendung der Sachangabe im Inland möglich und wahrscheinlich war (BGH GRUR 1989, 421 (422) - Conductor; BGH GRUR 1994, 366 (368) - RIGIDITE II; GRUR 1994, 370 (371) - RIGIDITE III; BPatG GRUR 1997, 286 - VODNI STAVBY).

    Dies sei unter Berücksichtigung der Warengattung, des Ausmaßes der Außenhandelsbeziehungen und des Sachbezugs der Bezeichnung zu beurteilen, wobei insbesondere auch die quantitative Wahrscheinlichkeit des beschreibenden Gebrauchs berücksichtigt werden müsse (BGH GRUR 1994, 366 (368) - RIGIDITE II; GRUR 1994, 370 (371) - RIGIDITE III).

  • BPatG, 13.11.1996 - 29 W (pat) 245/94

    Freihaltebedürfnis für das tschechische Wort für "Wasserbauten" ; Erfüllung der …

    Dies ist unter Berücksichtigung der Warengattung, des Ausmaßes der Außenhandelsbeziehungen und des Sachbezugs der Bezeichnung zu beurteilen (BPatG Bl. f. PMZ 1985, 370 "Fläkt"), wobei insbesondere auch die quantitative Wahrscheinlichkeit des beschreibenden Gebrauchs berücksichtigt werden muß (BGH GRUR 1994, 366, 368 [BGH 09.12.1993 - I ZB 23/91] "RIGIDITÉ II"; GRUR 1994, 370, 371 [BGH 09.12.1993 - I ZB 1/92] "RIGIDITÉ III").

    Vor diesem Hintergrund ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß Mitbewerber der Anmelderin die angemeldete Wortfolge im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr mit Tschechien benötigen werden, um ihre einschlägigen Dienstleistungen und die dabei verwendeten Waren sachgerecht zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 1994, 370, 371 [BGH 09.12.1993 - I ZB 1/92] "RIGIDITÉ III"), um z. B. in werbemäßig hervorgehobener Form mit Aufschriften auf Kraftfahrzeugen oder in der Werbung auf die Art. der angebotenen Leistungen und der verwandten Waren hinzuweisen.

  • OLG Bremen, 16.02.2001 - 5 U 21/00

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen des Pächters auf Ausgleich des …

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  • BPatG, 27.11.2002 - 28 W (pat) 75/01
    Ein solcher Fall ist nicht anders zu behandeln, als die Versagung der Eintragung von speziellen, nur wenigen bekannten Fachbegriffen (vgl BGH GRUR 1994, 370 - rigidite III; BPatG GRUR 1997, 286 - VODNI STAVBY).
  • BPatG, 02.02.2000 - 29 W (pat) 10/99
    Hierfür wäre Voraussetzung, daß unter sachbeschreibender Verwendung der Wortfolge der Marke ein Angebot ausländischer Anbieter im Inland, wie umgekehrt ein entsprechendes Auftreten inländischer Spendenorganisationen im Ausland besteht oder wenigstens sehr naheliegt (…BGH a.a.O.), wobei dieser Geschäftsverkehr in quantitativer Hinsicht ein nennenswertes Maß erreichen müßte (BGH GRUR 1994, 370, 371 - rigidite III).
  • BPatG, 12.03.2002 - 33 W (pat) 258/01
    Darüber hinaus wird der Begriff von den Mitbewerbern des Anmelders zur Beschreibung ihrer Dienstleistungen benötigt (BGH GRUR 1994, 370 - rigidite III).
  • BPatG, 07.02.2001 - 32 W (pat) 231/00
    Für fremdsprachige Bezeichnungen gilt dies nur insoweit, als die beschreibende Bedeutung von den angesprochenen inländischen Verkehrskreisen ohne weiteres erkannt wird oder die Mitbewerber den fraglichen Begriff im Inland oder beim Ex- und Import benötigen (…Althammer/ Ströbele, MarkenG, 6. Aufl, § 8 Rdn 131; BGH GRUR 1994, 370, 371 "Rigidite III").
  • BPatG, 31.10.2000 - 33 W (pat) 95/00
  • BPatG, 06.06.2000 - 33 W (pat) 45/00
  • BPatG, 22.03.2000 - 26 W (pat) 176/99
  • BPatG, 06.12.2005 - 27 W (pat) 26/05
  • BPatG, 10.10.2000 - 33 W (pat) 82/00
  • BPatG, 26.01.2000 - 29 W (pat) 36/99
  • BPatG, 13.09.2000 - 26 W (pat) 63/00
  • BPatG, 02.02.2000 - 29 W (pat) 9/99
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