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Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 21.04.1994

Rechtsprechung
   BayObLG, 31.03.1995 - 3St RR 17/95, 3 St RR 17/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5599
BayObLG, 31.03.1995 - 3St RR 17/95, 3 St RR 17/95 (https://dejure.org/1995,5599)
BayObLG, Entscheidung vom 31.03.1995 - 3St RR 17/95, 3 St RR 17/95 (https://dejure.org/1995,5599)
BayObLG, Entscheidung vom 31. März 1995 - 3St RR 17/95, 3 St RR 17/95 (https://dejure.org/1995,5599)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2120
  • MDR 1995, 947
  • StV 1995, 367
  • BayObLGSt 1995, 63
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 04.06.2020 - 4 RVs 64/20

    Betrug, Computerbetrug, Täuschung, Irrtum, erforderliche Feststellungen, …

    Liegen demnach Anhaltspunkte dafür vor, dass ein Angeklagter nach der Tat an den Geschädigten Schadensersatzleistungen erbracht hat, hat der Tatrichter zu prüfen und in den Urteilsgründen zu erörtern, ob die Voraussetzungen des § 46a StGB vorliegen und - gegebenenfalls - ob er von den fakultativen Möglichkeiten dieser Vorschrift im Einzelfall Gebrauch macht (vgl. BayObLG NJW 1995, 2120;… Fischer, StGB, 67. Auflage, § 46a Rn. 6) Die bloße allgemeine strafmildernde Berücksichtigung einer vorgenommenen Schadenswiedergutmachung vermag diese Prüfung nicht zu ersetzen (vgl. BGH, NStZ-RR 2006, 373; BGH, StV 2001, 457; BGH, StV 2000, 129).
  • OLG Hamm, 24.04.2007 - 1 Ss 134/07

    Verschlechterungsverbot; andere rechtliche Beurteilung; dieselbe Strafe; …

    Das kann etwa dann der Fall sein, wenn der Geschädigte eine für den Ausgleich erforderliche Mitwirkung verweigert oder durch relativ geringes Verschulden ein hoher Schaden verursacht wurde (Bundestagsdrucksache 12/6853, S. 21; BayObLG, NJW 1995, S. 2120).
  • OLG Stuttgart, 08.03.1996 - 1 Ss 38/96

    Vorliegen der Voraussetzungen einer Strafrahmenverschiebung auf Grund eines …

    Voraussetzung für eine Wiedergutmachungsbemühung im Sinne des § 46 a Nr. 1 StGB ist aber, daß der Täter in einen "kommunikativen Prozeß" mit dem Opfer eintritt (BGH NStZ 1995, 493 ) und daß er die Initiative für einen friedenstiftenden Ausgleich ergreift (vgl. auch BayObLG NJW 1995, 2120 ).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 21.04.1994 - 1 ObOWi 385/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8869
BayObLG, 21.04.1994 - 1 ObOWi 385/93 (https://dejure.org/1994,8869)
BayObLG, Entscheidung vom 21.04.1994 - 1 ObOWi 385/93 (https://dejure.org/1994,8869)
BayObLG, Entscheidung vom 21. April 1994 - 1 ObOWi 385/93 (https://dejure.org/1994,8869)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2120
  • BayObLGSt 1994, 79
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.08.1963 - 2 ARs 172/63

    Verbindung von Verfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens - Gestattung einer …

    Auszug aus BayObLG, 21.04.1994 - 1 ObOWi 385/93
    Dabei hätte das Amtsgericht aber übersehen, daß eine Verbindung nach § 237 StPO , § 46 Abs. 1 OWiG ausdrücklich "zum Zwecke der gleichzeitigen Verhandlung" angeordnet wird, also allein der prozeßtechnischen Erleichterung dient (BGHSt 26, 271/273), und daß jede Sache auch weiterhin ihren eigenen Gesetzen folgt (BGHSt 19, 177/182).
  • BGH, 03.02.1976 - 1 StR 694/75

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlich fortgesetzten Beziehens, Vorrätighaltens und …

    Auszug aus BayObLG, 21.04.1994 - 1 ObOWi 385/93
    Dabei hätte das Amtsgericht aber übersehen, daß eine Verbindung nach § 237 StPO , § 46 Abs. 1 OWiG ausdrücklich "zum Zwecke der gleichzeitigen Verhandlung" angeordnet wird, also allein der prozeßtechnischen Erleichterung dient (BGHSt 26, 271/273), und daß jede Sache auch weiterhin ihren eigenen Gesetzen folgt (BGHSt 19, 177/182).
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