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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 23.08.1995 - Bs IV 183/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9914
OVG Hamburg, 23.08.1995 - Bs IV 183/95 (https://dejure.org/1995,9914)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 23.08.1995 - Bs IV 183/95 (https://dejure.org/1995,9914)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 23. August 1995 - Bs IV 183/95 (https://dejure.org/1995,9914)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zustellung; Beschlußtenor; Rechtsmittelbelehrung; Beschwerdefrist; Nochmalige Zustellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1225
  • NVwZ 1996, 605 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 7 ME 105/13

    Anhaltspunkt für ein auf die Verhinderung des Betriebs gerichtetes Ermessen im …

    Auch das mit Blick auf seine zweimalige Beschlussfassung am 4. September 2013 und 1. Oktober 2013 verfahrensfehlerhafte Vorgehen des Verwaltungsgerichts (vgl. dazu: OVG Hamburg, Beschl. v. 23.8. 1995 - Bs IV 183/95 -, NJW 1996, 1225 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rnrn. 3, 4, 9 und 10) ermöglicht hier keine solche kassatorische Entscheidung.
  • FG Hamburg, 22.08.2006 - 5 K 199/05

    Abgabenordnung/Verwaltungszustellungsgesetz: Fristbeginn und Wiedereinsetzung bei …

    Das gilt nicht nur bei der nochmaligen Zustellung an denselben Empfänger (vgl. Verwaltungsgericht -VG- Meiningen vom 23. Oktober 1995, 2 E 570/95.ME, Juris; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht -OVG- vom 20. September 1995, Bs IV 143/95, NJW 1996, 1226; vom 23. August 1995, Bs IV 183/95, NJW 1996, 1225; BVerwG vom 18. April 1994, 5 B 18/94, Juris; vom 11. Mai 1979, 6 C 70/78, BVerwGE 58, 100 , Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 1980, 204).
  • OVG Sachsen, 16.01.2001 - 2 Bs 301/00
    Im Hinblick auf die Pflicht zur Darlegung der Zulassungsgründe innerhalb der Antragsfrist (§ 146 Abs. 5 Satz 1 und 3 VwGO) wird die Bekanntgabe eines Beschlusses aber nicht schon mit der Verkündung der Entscheidungsformel, sondern erst durch die schriftliche Mitteilung der nach § 122 Abs. 2 VwGO erforderlichen Begründung bewirkt (…so auch Kopp/Schenke, aaO, § 146 RdNr. 15 a;… Roth, aaO; Guckelberger, DÖV 1999, 937 [940]; zum gleichen Ergebnis gelangt Berkemann, DVBl. 1998, 446 [451], über den Umweg der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; a.A. OVG Hamburg, NJW 1996, 1225).Eine derartige Vollendung der Bekanntgabe im Wege der Übermittlung des vollständigen Beschlusses durch Telefax nach vorheriger Verkündung des Entscheidungssatzes ist hier indes nicht eingetreten.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.1998 - 10 B 10185/98

    Telefax; Zustellung; Formlose Vorabmitteilung; Beschlußtenor

    Der geltend gemachte Verfahrensmangel der fehlenden Begründung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Anträge des Antragstellers nach § 80 Abs. 5 und § 123 VwGO (§ 122 Abs. 2 Satz 2 VwGO) wäre nur gegeben, wenn bereits die Übermittlung des - mit (unvollständiger) Rechtsmittelbelehrung versehenen - Tenors des Beschlusses per Telefax an den Prozeßbevollmächtigten des Antragstellers am 22. Januar 1998 die Zustellungder Entscheidung gemäß § 56 Abs. 1 und 2 VwGO i.V.m. §§ 2 f. VwZG gewesen wäre; dann hätte die erneute Zustellung des vollständigen Beschlusses gegen Empfangsbekenntnis am 29. Januar 1998 den Verstoß gegen die zwingende Vorschrift des § 122 Abs. 2 Satz 2 VwGO nicht geheilt (vgl. z.B. OVG Hamburg, Beschluß vom 23. August 1995 - Bs IV 183/95 -, NJW 1996, S. 1225 f.).
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