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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 09.03.1995

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 13.12.1995 - 1 W 17/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2473
OLG Brandenburg, 13.12.1995 - 1 W 17/95 (https://dejure.org/1995,2473)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.12.1995 - 1 W 17/95 (https://dejure.org/1995,2473)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Dezember 1995 - 1 W 17/95 (https://dejure.org/1995,2473)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 1, 5 ; BGB §§ 823, 1004

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Presse; Baudezernent; Tatsachenbehauptung; Kritik; Diffamierung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Darf man Beamten "Nichtstun" vorwerfen? (IBR 1996, 291)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1002
  • MDR 1996, 154
  • NVwZ 1996, 622 (Ls.)
  • VersR 1996, 1285
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • OLG Brandenburg, 05.03.2012 - 1 U 8/11

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Unterlassungsanspruch wegen ehrverletzender …

    Umgekehrt tritt der Tatsachengehalt einer Äußerung zurück, wenn er untrennbar im Kontext einer Wertung steht und sich im Tatsächlichen als nicht konkretisierte, pauschale und insgesamt substanzarme Aussage darstellt (zu diesen Kriterien statt vieler Senat, NJW 1996, 1002).
  • OLG Brandenburg, 23.04.2007 - 1 U 10/06

    "Hassprediger" als zulässiges Werturteil

    Denn die Äußerung wird entscheidend durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt (zu diesen Kriterien statt vieler Senat, NJW 1996, 1002), hinter denen sich kein bestimmender Tatsachenkern des Kunstworts ausmachen lässt (im Ergebnis ebenso OLG Köln, NJW 2005, 2554, 2556).
  • OLG Brandenburg, 15.05.2006 - 1 Ws 75/06

    Volksverhetzung durch einen Leserbrief

    Ausgenommen vom Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG sind dabei grundsätzlich nur herabsetzende Äußerungen, bei denen die Diffamierung der betroffenen Person oder Bevölkerungsgruppe im Vordergrund steht (BVerfGE 82, 272; NJW 1991, 1475; 99, 204 f.; NStZ 2001, 26; 640 f.), die keinen sachlichen Zusammenhang zu ihrem Anlass erkennen lassen und eine allein persönlich diffamierende und herabsetzende Zielrichtung haben (BVerfG NJW 1991, 1529; BGH NJW 1987, 2227; OLG Frankfurt NJW 1977, 1354; Brandenburgisches Oberlandesgericht NJW 1996, 1002).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 09.03.1995 - 3 U 245/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8536
OLG Hamburg, 09.03.1995 - 3 U 245/94 (https://dejure.org/1995,8536)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.03.1995 - 3 U 245/94 (https://dejure.org/1995,8536)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. März 1995 - 3 U 245/94 (https://dejure.org/1995,8536)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1002
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 6 U 46/14

    "Publizistisches Sprachrohr" einer Bankengruppe darf andere Bankengruppe nicht …

    Rn. 30 Umgangssprachlich steht "Schmuddel" für Schmutz und Unsauberkeit, "Schmuddelei" für Sudelei (OLG Hamburg, NJW 1996 1002, 1003).
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