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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 01.10.1996 - 9 S 1560/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3667
VGH Baden-Württemberg, 01.10.1996 - 9 S 1560/96 (https://dejure.org/1996,3667)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.10.1996 - 9 S 1560/96 (https://dejure.org/1996,3667)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Oktober 1996 - 9 S 1560/96 (https://dejure.org/1996,3667)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Entscheidung über eine unzulässige Wiederaufnahmeklage gegen ein Berufungsurteil nach VwGO § 125 Abs 2 S 2; Streitwert in Meisterprüfungssachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Entscheidung über eine unzulässige Wiederaufnahmeklage gegen ein Berufungsurteil; Gebühren und Kosten: Streitwertbemessung bei Streit um das Bestehen eines Meisterprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 145
  • NVwZ 1997, 201 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.1993 - 14 S 179/93

    Bewertung einer Meisterprüfungsarbeit; Rüge von Störungen des Prüfungsablaufs; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.1996 - 9 S 1560/96
    Die Berufung des Klägers wurde vom 14. Senat des Verwaltungsgerichtshofs nach Einholung eines Sachverständigengutachtens und seiner Erläuterung durch den Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung mit Urteil vom 16.12.1993 (14 S 179/93) zurückgewiesen.

    Rn. 4 das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 16.12.1993 - 14 S 179/93 - aufzuheben und entsprechend seinen im Berufungsverfahren 14 S 179/93 gestellten Anträgen zu entscheiden.

    Rn. 8 Dem Senat liegen die Akten des Berufungsverfahrens 14 S 179/93 einschließlich der einschlägigen Behördenakten vor.

    Rn. 9 Nach Übergang der Zuständigkeit für Sachen aus dem Handwerksrecht vom 14. auf den 9. Senat des Verwaltungsgerichtshofs zum 1.1.1995 ist der Senat zur Entscheidung über die Wiederaufnahme des Verfahrens 14 S 179/93 berufen.

    Denn der im Verfahren 14 S 179/93 bestellte Sachverständige hat sich weder einer rechtskräftig festgestellten strafbaren Verletzung seiner Wahrheitspflicht schuldig gemacht noch ist wegen einer fälschlich angefertigten oder verfälschten Urkunde im Zusammenhang mit diesem Verfahren eine rechtskräftige Verurteilung erfolgt.

    Darüber hinaus sind die Unterlagen als nachträgliche sachverständige Äußerungen schon ihrer Natur nach nicht geeignet, als Urkunden vom Vorliegen einer darin bezeugten Tatsache zu überzeugen; vielmehr soll mit ihnen - nach Abschluß der Beweisaufnahme und Rechtskraft des Urteils im Verfahren 14 S 179/93 - ein neuer Sachverständigenbeweis in das Verfahren eingeführt und das Gericht hierdurch veranlaßt werden, den Sachverhalt erneut ggf. im Wege einer weiteren Beweisaufnahme aufzuklären (…vgl dazu OVG Bremen, aaO).

  • BVerwG, 29.08.1986 - 5 B 49.84

    Wiederaufnahme - Restitutionsgrund

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.1996 - 9 S 1560/96
    Fehlt es hieran, so ist die Restitutionsklage als unzulässig zu verwerfen (BVerwG, Beschluß vom 29.8.1986, NVwZ 1987, 218).
  • OVG Bremen, 19.03.1990 - 2 T 1/90

    Fachärztliches Gutachten ; Urkunde; Unzulässigkeit einer Wiederaufnahmeklage; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.1996 - 9 S 1560/96
    Seine Auffassung war im wesentlichen auf eine Entscheidung des OVG Bremen (Beschluß vom 19.3.1990, NJW 1990, 2337) gestützt, die in Anwendung des Art. 2 § 5 Abs. 1 EntlG ergangen war.
  • BVerwG, 12.06.2018 - 9 B 4.18

    Ablehnungsgesuch; Abweisung durch Beschluss; Anhörung; Berufungsgericht; …

    Eine solche Klage kann daher bei Unzulässigkeit entsprechend § 125 Abs. 2 Satz 2 VwGO und bei einstimmiger Annahme der Unbegründetheit entsprechend § 130a VwGO durch Beschluss abgewiesen werden (VGH Mannheim, Beschluss vom 1. Oktober 1996 - 9 S 1560/96 - NJW 1997, 145; vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 15. September 1995 - 11 PKH 9.95 - juris Rn. 3;… Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juni 2017, § 153 Rn. 24 f.;… Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 153 Rn. 82 f.;… Rennert, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 153 Rn. 17).
  • BGH, 30.11.2011 - AnwZ (B) 74/07

    Entscheidung über Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens durch Beschluss

    Ob sich diese Überlegung ohne weiteres auf das Wiederaufnahmeverfahren übertragen lässt (so VGH Mannheim, NJW 1997, 145 f. für das Verfahren nach der VwGO), ist nicht frei von Zweifeln, weil im Wiederaufnahmeverfahren auch über die Zulässigkeit der Wiederaufnahme mündlich verhandelt werden soll (arg. § 590 Abs. 2 ZPO).
  • VGH Hessen, 30.11.2017 - 5 C 1714/17
    Diese Regelung findet nach überwiegender Auffassung auch entsprechende Anwendung auf Klagen auf Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens (BVerwG, Beschluss vom 15. September 1995 - 11 PKH 9.95 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 1. Oktober 1996 - 9 S 1560/96 -, NJW 1997, 145 [OVG Nordrhein-Westfalen 30.04.1996 - 5 A 1618/92] ; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Juni 1994 - 25 A 2856/91 -, NVwZ 1995, 95, sämtlich auch Juris;… Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 153 Rn. 13 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2001 - 14 S 935/01

    Streitwert bei Notenverbesserung in Gesellenprüfung/Meisterprüfung

    Hiernach wäre der Streitwert des vorliegenden Verfahrens aber ohnehin nur auf 10.000,-- DM festzusetzen, weil es sich vorliegend nicht um eine Meisterprüfung (Streitwert 20.000,-- DM, vgl. hierzu Beschl. des Senats v. 8.2.2000 - 14 S 2896/00 sowie VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 1.10.1996 - 9 S 1560/96 - NJW 1997, 145), sondern um eine Gesellenprüfung handelt.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1997 - 4 S 71/97

    Keine Restitutionsklage gegen Beschluß über Streitwertbeschwerde

    Rn. 4 Die Entscheidung ergeht nach Anhörung der Beteiligten in entsprechender Anwendung des § 125 Abs. 2 S. 2 VwGO durch Beschluß (vgl. BVerwG, Beschluß vom 31.10.1995, Buchholz 300 Nr. 29 zu § 153 VwGO; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 1.10.1996, NJW 1997, S. 145, und vom 12.4.1995 - 4 S 887/94 - m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 13.07.2009 - A 11 K 868/09

    Unzulässige Restitutionsklage

    01.10.1996 - 9 S 1560/96 - N J W 1997, 145).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1997 - 4 S 72/97

    Unstatthaftigkeit einer Restitutionsklage gegen den Beschluß über die Beschwerde …

    Rn. 4 Die Entscheidung ergeht nach Anhörung der Beteiligten in entsprechender Anwendung des § 125 Abs. 2 S. 2 VwGO durch Beschluß ( vgl. BVerwG, Beschluß vom 31.10.1995, Buchholz 300 Nr. 29 zu § 153 VwGO; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 1.10.1996, NJW 1997, S. 145, und vom 12.4.1995 - 4 S 887/94 - m.w.N.).
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