Rechtsprechung
| BAG, 12.02.1997 - 5 AZN 1106/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG §§ 72, 72a; ZPO §§ 114, 233
Nichtzulassungsbeschwerde und Prozeßkostenhilfe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Hemmung der Frist zur Begründungeiner Nichtzulassungsbeschwerde
Verfahrensgang
- ArbG Bayreuth, 28.02.1996 - 4 Ca 718/95
- LAG Nürnberg, 16.10.1996 - 3 Sa 443/96
- BAG, 12.02.1997 - 5 AZN 1106/96
Papierfundstellen
- NJW 1997, 2002
- NZA 1997, 791
- BB 1997, 2222
- DB 1997, 1931
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 09.01.1989 - II ZB 11/88
Lauf der Berufungsbegründungsfrist vor Entscheidung über Wiedereinsetzungsantrag; …
Auszug aus BAG, 12.02.1997 - 5 AZN 1106/96
Diese Auffassung entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des BGH, wonach die Rechtsmittelbegründungsfrist auch durch ein verspätet eingelegtes Rechtsmittel in Lauf gesetzt und durch das Wiedereinsetzungsverfahren nicht berührt wird, so daß ein nicht fristgerecht begründetes Rechtsmittel trotz Gewährung der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist unzulässig ist (vgl. BGH, Beschluß vom 9. Januar 1989 - II ZB 11/88 - MDR 1989, 521, 522; BGH, Beschluß vom 8. Oktober 1986 - III ZB 41/86 - BGHZ 98, 325, 329, m.w.N.).Anders als bei einer vom BVerfG entschiedenen Fallkonstellation, bei der das Berufungsgericht noch innerhalb der Berufungsbegründungsfrist die Berufung wegen Formwidrigkeit verworfen hatte (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10. Februar 1987 - 2 BvR 314/86 - BVerfGE 74, 220 ) bleibt der Lauf der Rechtsmittelbegründungsfrist jedenfalls dann unberührt, wenn - wie hier - innerhalb der Begründungsfrist weder das Rechtsmittel verworfen noch über den wegen der Fristversäumung gestellten Wiedereinsetzungsantrag entschieden wird (BGH, Beschluß vom 9. Januar 1989 - II ZB 11/88 - MDR 1989, 521, 522).
- BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen …
Auszug aus BAG, 12.02.1997 - 5 AZN 1106/96
Anders als bei einer vom BVerfG entschiedenen Fallkonstellation, bei der das Berufungsgericht noch innerhalb der Berufungsbegründungsfrist die Berufung wegen Formwidrigkeit verworfen hatte (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10. Februar 1987 - 2 BvR 314/86 - BVerfGE 74, 220 ) bleibt der Lauf der Rechtsmittelbegründungsfrist jedenfalls dann unberührt, wenn - wie hier - innerhalb der Begründungsfrist weder das Rechtsmittel verworfen noch über den wegen der Fristversäumung gestellten Wiedereinsetzungsantrag entschieden wird (BGH, Beschluß vom 9. Januar 1989 - II ZB 11/88 - MDR 1989, 521, 522). - BGH, 08.10.1986 - VIII ZB 41/86
Rückwirkende Beseitigung der Rechtskraftfolgen durch Wiedereinsetzung
Auszug aus BAG, 12.02.1997 - 5 AZN 1106/96
Diese Auffassung entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des BGH, wonach die Rechtsmittelbegründungsfrist auch durch ein verspätet eingelegtes Rechtsmittel in Lauf gesetzt und durch das Wiedereinsetzungsverfahren nicht berührt wird, so daß ein nicht fristgerecht begründetes Rechtsmittel trotz Gewährung der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist unzulässig ist (vgl. BGH, Beschluß vom 9. Januar 1989 - II ZB 11/88 - MDR 1989, 521, 522; BGH, Beschluß vom 8. Oktober 1986 - III ZB 41/86 - BGHZ 98, 325, 329, m.w.N.).
- BAG, 26.07.1988 - 1 ABN 16/88
Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzungsantrag
Auszug aus BAG, 12.02.1997 - 5 AZN 1106/96
Die Frist zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde endet auch dann zwei Monate nach Zustellung der anzufechtenden Entscheidung des Landesarbeitsgerichts, wenn der Beschwerdeführer die Beschwerdefrist versäumt hat und über seinen Wiedereinsetzungsantrag bei Ablauf der Begründungsfrist noch nicht entschieden ist (BAG, Beschluß vom 26. Juli 1988 - 1 ABN 16/88 - BAGE 59, 174 = AP Nr. 25 zu § 72 a ArbGG 1979; ähnlich BAG, Urteil vom 18. Januar 1962 - 5 AZR 179/61 - AP Nr. 1 zu § 184 ZPO sowie BAG, Beschluß vom 1. August 1983 - 1 ABR 33/83 -, n.v., für die Begründung einer Berufung oder einer Rechtsbeschwerde). - BAG, 19.09.1983 - 5 AZN 446/83
Prozeßkostenhilfe - Beschwerdefrist - Begründung - Versäumnis - Wiedereinsetzung
Auszug aus BAG, 12.02.1997 - 5 AZN 1106/96
Der Beschluß des BAG vom 19. September 1983 (- 5 AZN 446/83 - BAGE 43, 297 = AP Nr. 18 zu § 72 a ArbGG 1979) steht diesem Ergebnis nicht entgegen. - BAG, 01.04.1980 - 4 AZN 77/80
Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsmittel - Rechtsbehelf - Rechtsmittelbelehrung
Auszug aus BAG, 12.02.1997 - 5 AZN 1106/96
Das BAG hat bereits mit Beschluß vom 1. April 1980 (- 4 AZN 77/80 - BAGE 33, 79 = AP Nr. 5 zu § 72 a ArbGG 1979) entschieden, daß die Nichtzulassungsbeschwerde kein Rechtsbehelf i.S. von § 9 Abs. 5 ArbGG ist, sondern lediglich ein Rechtsbehelf und daher jedenfalls dann die Jahresfrist keine Anwendung finde, wenn zumindest ein Hinweis auf den Rechtsbehelf erfolgt sei. - BAG, 18.01.1962 - 5 AZR 179/61
Ersatzzustellung - Direktor eines Arbeitsamts - Eigenschaft als Behördenvorstand …
Auszug aus BAG, 12.02.1997 - 5 AZN 1106/96
Die Frist zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde endet auch dann zwei Monate nach Zustellung der anzufechtenden Entscheidung des Landesarbeitsgerichts, wenn der Beschwerdeführer die Beschwerdefrist versäumt hat und über seinen Wiedereinsetzungsantrag bei Ablauf der Begründungsfrist noch nicht entschieden ist (BAG, Beschluß vom 26. Juli 1988 - 1 ABN 16/88 - BAGE 59, 174 = AP Nr. 25 zu § 72 a ArbGG 1979; ähnlich BAG, Urteil vom 18. Januar 1962 - 5 AZR 179/61 - AP Nr. 1 zu § 184 ZPO sowie BAG, Beschluß vom 1. August 1983 - 1 ABR 33/83 -, n.v., für die Begründung einer Berufung oder einer Rechtsbeschwerde). - BAG, 01.08.1983 - 1 ABR 33/83
Auszug aus BAG, 12.02.1997 - 5 AZN 1106/96
Die Frist zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde endet auch dann zwei Monate nach Zustellung der anzufechtenden Entscheidung des Landesarbeitsgerichts, wenn der Beschwerdeführer die Beschwerdefrist versäumt hat und über seinen Wiedereinsetzungsantrag bei Ablauf der Begründungsfrist noch nicht entschieden ist (BAG, Beschluß vom 26. Juli 1988 - 1 ABN 16/88 - BAGE 59, 174 = AP Nr. 25 zu § 72 a ArbGG 1979; ähnlich BAG, Urteil vom 18. Januar 1962 - 5 AZR 179/61 - AP Nr. 1 zu § 184 ZPO sowie BAG, Beschluß vom 1. August 1983 - 1 ABR 33/83 -, n.v., für die Begründung einer Berufung oder einer Rechtsbeschwerde).
- BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 290/10
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie an die Behandlung …
Die Kausalität kann verneint werden, wenn der Beschwerdeführer nicht zu erkennen gegeben hat, dass der Rechtsanwalt, der die Berufung eingelegt hat, nur dann zu einem weiteren Tätigwerden im Berufungsverfahren bereit ist, wenn Prozesskostenhilfe bewilligt wird (vgl. BGH…, Beschluss vom 6. Mai 2008 - VI ZB 16/07 -, NJW 2008, S. 2855, mit Anm. Schneider; BSG…, Beschluss vom 22. September 2003 - B 9 VG 18/03 B -, juris, mit Anm. Krasney, jurisPR-SozR 4/2003 Anm. 5; BSG, Beschluss vom 28. Februar 2008 - B 14 AS 182/07 B -, juris; BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 2009 - BVerwG 5 B 28.09 -, juris;… Gehrlein, in: MünchKommZPO, Band 1, 3. Aufl. 2008, § 233 Rn. 45; vgl. auch BAG, Beschluss vom 12. Februar 1997 - 5 AZN 1106/96 -, AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 38). - BVerwG, 08.06.2016 - 5 B 26.16
Begründung der Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des …
Der Umstand, dass dem Beschwerdeführer Wiedereinsetzung in die versäumte Einlegungsfrist gewährt worden ist oder zu gewähren wäre, lässt den Lauf der Begründungsfrist unberührt (BVerwG, Beschlüsse vom 2. März 1992 - 9 B 256.91 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 2 S. 3 und vom 25. November 1993 - 1 B 178.93 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 14 S. 15 f.; BAG, Beschlüsse vom 26. Juli 1988 - 1 ABN 16/88 - BAGE 59, 174 und vom 12. Februar 1997 - 5 AZN 1106/96 - NJW 1997, 2002; BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 1986 - VIII ZB 41/86 - BGHZ 98, 325 und vom 9. Januar 1989 - II ZB 11/88 - NJW 1989, 1155;… Kraft, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 133 Rn. 17;… Pietzner/Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Oktober 2015, § 133 Rn. 61;… Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 133 Rn. 48; noch offengelassen BVerwG, Beschluss vom 18. März 1992 - 5 B 29.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 3 S. 4 f.).
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