Rechtsprechung
| BSG, 06.02.1997 - 3 RK 12/96 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung (hier: Elektrorollstuhl) umfaßt auch Stromkosten
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Hilfsmittel - Versorgung - Energie
- Deutsche Rentenversicherung
- forsea.de
Finanzierung des Ladestroms für Elektrorollstühle
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hilfsmittelversorgung mit Elektrorollstuhl umfaßt auch Stromkosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 30.03.1995 - 23 KR 73/93
- LSG Hamburg, 11.07.1996 - VI KRBf 14/95
- BSG, 06.02.1997 - 3 RK 12/96
Papierfundstellen
- BSGE 80, 93
- NJW 1998, 1318
- NJW 1998, 1813 (Ls.)
- NZS 1997, 467
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (9)
- BSG, 14.09.1994 - 1 RK 56/93
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Elektrorollstuhl - Betriebskosten - …
Auszug aus BSG, 06.02.1997 - 3 RK 12/96
Daß die Beigeladene für die Zeit ab 30. Juni 1992 noch keine Stromkosten übernommen hat, steht ihrem Prozeßführungsrecht nicht entgegen; es reicht zur Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "erstattungsberechtigt" hinsichtlich des gesamten Zeitraums aus, daß sie einen Erstattungsanspruch nach § 104 SGB X haben kann (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr 11), weil die Vorschrift sonst neben § 104 SGB X keine sinnvolle Ergänzung darstellen würde (vgl Schellhorn/Jirasek/Seipp, Komm zum BSHG, 14. Aufl 1993, § 91a RdNr 11; aA Knopp/Fichtner, BSHG, 7. Aufl 1992, § 91a RdNr 3a).Der Anspruch auf ein Hilfsmittel umfaßt nach der Rechtsprechung des BSG aber noch weitergehend alles, was erforderlich ist, um dem Versicherten den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Hilfsmittels zu ermöglichen" (…BSG SozR 3-2200 § 182b Nr 3 ; BSGE 51, 206 = SozR 2200 § 182b Nr 19 , BSG SozR 3-2500 § 33 Nr 11
). Die erwähnten vom Senat zugesprochenen Kosten einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für einen Elektrorollstuhl betrafen ebenfalls bereits eine zum Gebrauch notwendige unkörperliche Leistung (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr 11).
Das grundsätzliche Sachleistungsgebot schließt das nicht aus (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr 11 zu den Kosten einer Haftpflichtversicherung).
- BSG, 18.05.1978 - 3 RK 47/77
Hilfsmittel iS des RVO § 182b - Batterien für den Betrieb eines Hörgerätes
Auszug aus BSG, 06.02.1997 - 3 RK 12/96
Der Anspruch nach § 33 Abs 1 SGB V umfaßt nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auch Teile und Zubehörteile, die nicht den Begriff des wesentlichen Bestandteils erfüllen, wenn sie nur zum Gebrauch des Hilfsmittels erforderlich sind (…vgl etwa BSG SozR 3-2500 § 33 Nr 16 ; vgl unter Geltung der RVO: BSGE 46, 183, 185 = SozR 2200 § 182b Nr 7 und BSG SozR 2200 § 182b Nr 11 ; zur Rechtslage nach § 33 SGB V vgl BT-Drucks 11/2237, S 174: "... mit dem dazu individuell nötigen Zubehör", sowie die oben genannte Entscheidung zum Lese-Sprechgerät).Dementsprechend wurde für den Betrieb des Hilfsmittels "Hörgerät" auch die (Erst-)Ausstattung mit Batterien zugesprochen (BSGE 46, 183 = BSG SozR 2200 § 182b Nr 7).
- BSG, 06.02.1997 - 3 RK 1/96
Anspruch eines behinderten Schülers auf Versorgung mit zwei behinderungsgerecht …
Auszug aus BSG, 06.02.1997 - 3 RK 12/96
Der Grund dafür liegt darin, daß sie nur für solche Mittel aufzukommen hat, die spezifisch einer Behinderung entgegenwirken, indem sie eigens für diesen Zweck hergestellt werden oder zumindest ganz überwiegend von Behinderten benutzt werden (vgl dazu die Urteile des Senats vom 6. Februar 1997 - 3 RK 1/96 und 3 RK 9/96).
- BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95
Elektronische Lese-Sprechgeräte als Hilfsmittel der Krankenversicherung, …
Auszug aus BSG, 06.02.1997 - 3 RK 12/96
Der Anspruch nach § 33 Abs 1 SGB V umfaßt nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auch Teile und Zubehörteile, die nicht den Begriff des wesentlichen Bestandteils erfüllen, wenn sie nur zum Gebrauch des Hilfsmittels erforderlich sind (vgl etwa BSG SozR 3-2500 § 33 Nr 16 ;… vgl unter Geltung der RVO: BSGE 46, 183, 185 = SozR 2200 § 182b Nr 7 und BSG SozR 2200 § 182b Nr 11 ; zur Rechtslage nach § 33 SGB V vgl BT-Drucks 11/2237, S 174: "... mit dem dazu individuell nötigen Zubehör", sowie die oben genannte Entscheidung zum Lese-Sprechgerät). - BSG, 27.11.1990 - 3 RK 31/89
Anspruch auf Ausstattung mit einem Hilfsmittel
Auszug aus BSG, 06.02.1997 - 3 RK 12/96
Der Anspruch auf ein Hilfsmittel umfaßt nach der Rechtsprechung des BSG aber noch weitergehend alles, was erforderlich ist, um dem Versicherten den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Hilfsmittels zu ermöglichen" (BSG SozR 3-2200 § 182b Nr 3 ;… BSGE 51, 206 = SozR 2200 § 182b Nr 19 , BSG SozR 3-2500 § 33 Nr 11). - BSG, 25.02.1981 - 5a/5 RKn 35/78
Blindenführhund - Ein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung
Auszug aus BSG, 06.02.1997 - 3 RK 12/96
Der Anspruch auf ein Hilfsmittel umfaßt nach der Rechtsprechung des BSG aber noch weitergehend alles, was erforderlich ist, um dem Versicherten den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Hilfsmittels zu ermöglichen" (…BSG SozR 3-2200 § 182b Nr 3 ; BSGE 51, 206 = SozR 2200 § 182b Nr 19 , BSG SozR 3-2500 § 33 Nr 11). - BSG, 06.02.1997 - 3 RK 9/96
Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - Ausstattung eines Schülers mit …
Auszug aus BSG, 06.02.1997 - 3 RK 12/96
Der Grund dafür liegt darin, daß sie nur für solche Mittel aufzukommen hat, die spezifisch einer Behinderung entgegenwirken, indem sie eigens für diesen Zweck hergestellt werden oder zumindest ganz überwiegend von Behinderten benutzt werden (vgl dazu die Urteile des Senats vom 6. Februar 1997 - 3 RK 1/96 und 3 RK 9/96). - BSG, 28.09.1993 - 1 RK 37/92
Ausschluß von Hilfsmitteln - geringer Abgabepreis - elektrische Milchpumpe - …
Auszug aus BSG, 06.02.1997 - 3 RK 12/96
Diese Kosten könnten nicht ohne weiteres als geringfügig angesehen werden, wenn man mit der bisherigen Rechtsprechung des BSG jährliche Kosten bis zu 150,- DM darunter faßt (vgl BSG SozR 3-2500 § 34 Nr 2 und Nr 4). - BSG, 11.02.1960 - 4 RJ 201/58
Auszug aus BSG, 06.02.1997 - 3 RK 12/96
Durch diese gesetzliche Prozeßstandschaft (vgl BSGE 11, 295, 296 = SozR Nr 1 zu § 1538 RVO aF; Schellhorn/Jirasek/Seipp, Komm zum BSHG, 14. Aufl 1993, § 91a RdNr 15) kann die Beigeladene das Recht der Klägerin im eigenen Namen geltend machen.
- BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - …
Er umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, damit das Hilfsmittel in einem gebrauchsfähigen Zustand bleibt oder in einen solchen versetzt wird (…Majerski-Pahlen, aaO, § 55 RdNr 16 und § 31 RdNr 11;… Löschau, aaO, § 55 RdNr 49;… vgl aber zur Erstausstattung mit Batterien oder Akkus BSGE 46, 183 ff = SozR 2200 § 182b Nr. 7; zu Stromkosten und Akkuladestrom BSGE 80, 93 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 24 und SozR 3-3100 § 11 Nr. 6). - BSG, 15.03.2018 - B 3 KR 4/17 R
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Inkontinenzmaterial - keine …
Der Anspruch erstreckt sich vielmehr grundsätzlich auf all dasjenige, was erforderlich ist, um dem Versicherten den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Hilfsmittels zu ermöglichen, zB auf die Erstausstattung eines Hörgerätes mit Batterien (…vgl BSGE 46, 183 = SozR 2200 § 182b Nr. 7;… aus dem Bereich der Sozialhilfe BSGE 103, 171 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 5; abweichend im Bereich der privaten Krankenversicherung BGH Beschluss vom 13.5.2009 - IV ZR 217/08, juris), auf die Unterhaltskosten für einen Blindenführhund (…BSGE 51, 206, 209 = SozR 2200 § 182b Nr. 19 S 53 f), die Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für einen Elektrorollstuhl (…BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 11) sowie Energiekosten für das Wiederaufladen des Akkus eines Elektrorollstuhls (BSGE 80, 93, Leitsatz und S 95 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 24, Leitsatz und S 137 f;… ebenso für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung BSG SozR 4-2700 § 31 Nr. 1;… für das soziale Entschädigungsrecht BSG SozR 3-3100 § 11 Nr. 6; vgl auch aus dem Bereich des Beamtenversorgungsrechts BayVGH Beschluss vom 10.4.2008 - 3 B 04.86, juris <Stromkosten eines Treppenlifters>).. - BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 1/09 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Leistungspflicht für notwendige Wartung und …
Dies ergibt sich aus der Pflicht der Krankenkassen, die Versicherten mit dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden, stets funktionsfähigen, den individuellen Bedürfnissen angepassten, in der Nutzung jederzeit sicheren Hilfsmitteln zu versorgen und dabei auch die sich aus dem bestimmungsmäßigen Gebrauch resultierenden laufenden Kosten zu tragen (…BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 11 zur Haftpflichtversicherung für Elektrorollstühle; BSGE 80, 93 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 24 zur Antriebsenergie für Elektrorollstühle; Beck in jurisPK, SGB V, 2008, § 33 RdNr 91). Die Praxis der Krankenkassen, nach der bis zum 31.3.2007 geltenden Fassung des § 33 Abs. 1 SGB V, der dem reinen Wortlaut nach lediglich die Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln vorsah, notwendige Instandsetzungsmaßnahmen nicht zu übernehmen, entsprach mithin nicht dem Gesetz.
- BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 44/09 R
Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für erwerbsfähigen Gehbehinderten - kein …
Die Energieversorgung im Zusammenhang mit dem Betrieb des Hilfsmittels gehört dabei zum Leistungsumfang nach § 33 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (<SGB V>; vgl BSGE 80, 93 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 24). - BSG, 22.04.1998 - B 9 VG 6/96 R
Gewaltopfer - Erstattung von Heilbehandlungskosten - Antragsbefugnis des …
Die durch § 91a BSHG eingeräumte Befugnis dient dazu, den Träger der Sozialhilfe von (weiteren) nachrangig zu erbringenden Leistungen gegenüber dem Hilfeberechtigten zu befreien und - soweit er bereits Leistungen erbracht hat - deren Erstattung zu sichern (…vgl BSGE 70, 72, 75, 76 = SozR 3-5910 § 91a Nr. 1 mwN; BSGE 80, 93, 94 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 24).Denn erstattungsberechtigt iS des § 91a BSHG ist nicht nur der Sozialhilfeträger, der Hilfe gewährt oder gewährt hat und der daraus einen Erstattungsanspruch aus § 104 SGB X herleiten kann, es genügt vielmehr, daß er einen Erstattungsanspruch nach § 104 SGB X haben kann, weil die Vorschrift sonst neben § 104 SGB X keine sinnvolle Ergänzung darstellen würde (vgl BSGE 80, 93, 94 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 24 mwN).
- BSG, 22.06.2004 - B 2 U 11/03 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Hilfsmittel - Elektrorollstuhl - Ladestrom - …
Dies hat das BSG für die Hilfsmittelerbringung in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 33 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) (BSGE 80, 93 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 24) sowie im sozialen Entschädigungsrecht nach § 13 Abs. 1 BVG (…BSG SozR 3-3100 § 11 Nr. 6) schon entschieden und für die gesetzliche Unfallversicherung gilt dies entsprechend (ebenso die gesamte einschlägige Literatur zu den Betriebskosten von Hilfsmitteln: Krasney in: Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, Stand: Januar 2004, § 31 RdNr 10; Benz in: Hauck, SGB VII, Stand: Januar 2004, § 31 RdNr 22; ders, BG 1999, 42, 48; Franz in: Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, SGB VII, Stand: November 2003, § 31 RdNr 20; Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand: Januar 2004, § 31 SGB VII RdNr 7.3).Denn der Anspruch auf ein Hilfsmittel umfasst nach der Rechtsprechung des BSG alles, was erforderlich ist, um dem Versicherten den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Hilfsmittels zu ermöglichen (BSGE 80, 93 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 24).
Nichts anderes folgt aus der allgemeinen Verfügbarkeit von Strom im Gegensatz zu den Batterien für Hörgeräte (zur Vereinbarkeit der vorliegenden Kostenerstattung mit dem Sachleistungsprinzip vgl BSGE 80, 93, 95 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 24), weil dies ein rein tatsächlicher Gesichtspunkt ohne erkennbare rechtliche Auswirkungen ist.
- BSG, 11.12.2008 - B 9/9a VG 1/07 R
Gewaltopferentschädigung - Beschädigtenversorgung - Beschädigtengrundrente - …
Diese im Achten Kapitel "Kostenbeteiligung" des SGB VIII geregelte Befugnis steht dem Jugendamt nur als erstattungsberechtigter Leistungsträger zu und bezieht sich darauf, im eigenen Interesse und im eigenen Namen gegenüber einem anderen Leistungsträger ein fremdes Recht geltend zu machen, nämlich die Feststellung einer (anderen) Sozialleistung zu betreiben und (als gesetzlicher Prozessstandschafter des eigentlich Berechtigten) gegen eine ablehnende Entscheidung Rechtsmittel einzulegen (zu § 97 SGB VIII: BSG, Urteil vom 15.2.2000 - B 11 AL 73/99 R, veröffentlicht in juris; zu § 82a JWG alter Fassung: BayVGH, VGHE BY 43, 63 = FamRZ 1990, 1007 = FEVS 41, 4;… zu § 91a BSHG alter Fassung: BSGE 70, 72, 75 f = SozR 3-5910 § 91a Nr. 1 S 4 f; BSGE 80, 93, 94 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 24 S 136;… BSGE 82, 112, 116 f = SozR 3-5910 § 91a Nr. 4 S 20 f;… BSG SozR 3-5910 § 91a Nr. 7 S 31 f). - LSG Bayern, 26.02.2021 - L 4 KR 547/20
Krankenversicherung: Übernahme der Stromkosten für Hilfsmittel durch die …
Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 06.02.1997, 3 RK 12/96, habe er Anspruch auf Erstattung der vollen tatsächlich angefallenen Stromkosten für sein CPAP-Gerät.Dabei ist der Antrag auf die zum Betrieb eines Hilfsmittels erforderliche Energieversorgung bereits im Antrag auf das Hilfsmittel selbst, hier also im Antrag auf das CPAP-Gerät, zu sehen (vgl. BSG, Urteil vom 06.02.1997, 3 RK 12/96).
- LSG Sachsen-Anhalt, 05.02.2003 - L 6 U 95/00
Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebskosten eines Hilfsmittels - …
Der auch in anderen Sozialversicherungsbereichen gebrauchte Begriff des Hilfsmittels umfasst alles, was erforderlich ist, um dem Versicherten den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Hilfsmittels zu ermöglichen ( vgl. zum Krankenversicherungsrecht: BSG , Urteil vom 6.2.1997 -- 3 RK 12/96 -- SozR 3-2500 § 33 Nr. 24 und BSG , Urteil vom 14.9. 1994 -- 3/1 RK 56/93 -- SozR 3-2500 § 33 Nr. 11).Hierzu zählen auch die Stromkosten für die Energieversorgung eines Hilfsmittels ( BSG , Urteil vom 6.2.1997 aa O).
Dem steht weder entgegen, dass Strom eine unkörperliche Leistung ist, noch dass praktische Probleme bei der Trennung der Stromkosten für den Rollstuhl von den Stromkosten für die allgemeine Stromversorgung bestehen ( vgl. BSG , Urteil vom 6.2.1997 -- 3 RK 12/96 -- a. a. O. ).
- BSG, 06.02.1997 - 3 RK 3/96
Zubehör für elektrisch betriebenes Druckbeatmungsgerät als Hilfsmittel
Den Leistungsausschluß hat das Gesetz nur für das Hilfsmittel selbst vorgesehen, nicht aber für Zusatzteile, Zubehör und Betriebsmittel (vgl BSG, Urteil vom 6. Februar 1997 - 3 RK 12/96 - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen - zum Anspruch eines Versicherten auf Versorgung mit Ladestrom bei einem elektrisch betriebenen Rollstuhl), die der ständigen Einsatzbereitschaft des Hilfsmittels dienen. - BSG, 18.09.2003 - B 9 V 10/02 R
Heimpflegekosten - Beschädigtengrundrente - wesentlich unterhalten - Übernahme - …
- LSG Bayern, 27.02.2019 - L 4 KR 146/16
Stromkostenzuschuss für einen Elektrorollstuhl - Erhöhung der …
- BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 23/01 R
Krankenversicherung - Heilmittel - Umkleiden - An- bzw Auskleiden - …
- BSG, 15.07.2004 - B 9 V 2/04 R
Anrechnung von Führzulage und Kleiderverschleißpauschale auf die Heimpflegekosten
- BSG, 14.02.2001 - B 9 V 10/00 R
Versorgung mit Hilfsmitteln im sozialen Entschädigungsrecht, Akku-Ladestrom für …
- LSG Sachsen, 21.02.2011 - L 7 AS 145/08
Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II; Mehrbedarf behinderter Hilfebedürftiger
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - L 9 KR 18/08
Eintragung in das Hilfsmittelverzeichnis; Hilfsmitteleigenschaft; sachenrechtlich …
- BSG, 15.07.2004 - B 9 V 6/02 R
Anrechnung von Führzulage und Kleiderverschleißpauschale auf die Heimpflegekosten
- BSG, 26.01.2000 - B 13 RJ 5/99 R
Keine Rechtswirkung bei inhaltlicher Widersprüchlichkeit der Entscheidungsgründe, …
- LSG Hessen, 21.05.2007 - L 9 AS 57/06
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Leistungsanspruch bei stationärer …
- SG Halle, 02.08.2018 - S 22 KR 511/17
Gesetzliche Krankenversicherung: Übernahme von Stromkosten für einen …
- VGH Bayern, 10.04.2008 - 3 B 04.86
Erstattung der Stromkosten für einen Treppenlift als notwendige Versorgung mit …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2005 - L 2 (5) KR 102/01
Krankenversicherung
- LSG Berlin, 25.07.2001 - L 9 KR 125/99
Gewährung einer Assistenz beim Bekleiden und Entkleiden und beim Duschen …
- LSG Bayern, 25.11.1998 - L 2 U 232/98
Unfallversicherung - Betriebskosten - Hilfsmittel - kein Ermessen des …
- LSG Hessen, 11.12.2002 - L 14 KR 642/01
Krankenversicherung - Zahlungsweise bewilligter Stromkosten für Elektrorollstuhl …
- SG Duisburg, 23.10.1998 - S 18 KR 61/98
Krankenversicherung
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2022 - L 4 KR 571/21
Anspruch des unter einer Hemiparese leidenden Klägers auf Zuzahlung für …
- SG Düsseldorf, 17.05.2002 - S 4 KR 202/00
Krankenversicherung
- SG Freiburg, 07.08.2020 - S 14 KR 3778/18
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Eignung und Erforderlichkeit der …
- SG Detmold, 31.08.2011 - S 5 KR 90/10
Krankenversicherung
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Rechtsprechung
| BGH, 22.01.1998 - IX ZR 99/97 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Judicialis
KO § 30 Nr. 2; ; KO § 71 Abs. 1; ; KO § 73 Abs. 3; ; GesO § 1 Abs. 2; ; GesO § 20; ; GesO § 22 Abs. 4; ; ZPO § 281 Abs. 2
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Geltung jeweils nur einer Insolvenzordnung im Bundesgebiet - Nichtigkeit der Eröffnung des Konkursverfahrens - Örtliche Zuständigkeit des Konkursgerichts - Begriff es Überziehungskredits - Geltungsbereich der Gesamtvollstreckungsordnung
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de
Wirksamkeit eines Konkurseröffnungsbeschlusses bei örtlicher Unzuständigkeit des Amtsgerichts; Anfechtung der Tilgung eines Überziehungskredits
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 138, 40
- NJW 1998, 1318
- ZIP 1998, 477
- MDR 1998, 481
- NJ 1998, 260
- VersR 1998, 1303
- WM 1998, 569
- BB 1998, 609
- DB 1998, 721
- Rpfleger 1998, 258
Wird zitiert von ... (50) Zitiert selbst (12)
- BGH, 14.01.1991 - II ZR 112/90
Eröffnung des Konkurses über das Vermögen einer im Handelsregister als …
Auszug aus BGH, 22.01.1998 - IX ZR 99/97
a) In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, daß das Prozeßgericht den rechtskräftigen Beschluß über die Konkurseröffnung als gültig hinzunehmen hat; denn dieser kann als in dem dafür vorgesehenen Verfahren ergangener hoheitlicher Akt Geltung gegenüber jedermann beanspruchen, sofern die Entscheidung nicht ausnahmsweise an einem Mangel leidet, der zur Nichtigkeit führt (RGZ 129, 390, 392; 136, 97, 99; BGHZ 113, 216, 218).Infolgedessen hat der Bundesgerichtshof selbst den eine nicht konkursfähige Gesellschaft betreffenden Eröffnungsbeschluß als wirksam behandelt (BGHZ 113, 216).
- BGH, 28.09.1995 - IX ZR 197/94
Wechselseitige Wirksamkeit von Anfechtungshandlungen im Konkurs- und …
Auszug aus BGH, 22.01.1998 - IX ZR 99/97
Es ist nicht nur ohne Bedeutung, in welchem Teilgebiet Deutschlands die einzelne Rechtshandlung vorgenommen wurde (BGH, Beschl. v. 28. September 1995 - IX ZR 197/94, BGHR DDR-GesO § 22 Abs. 4 Anfechtungsstatut 1); es kommt auch nicht darauf an, ob das Verfahren richtigerweise in dem der anderen Insolvenzordnung unterliegenden Gebiet hätte eröffnet und damit deren Vorschriften hätte unterstellt werden müssen.Deshalb richtet sich auch die Anfechtung einer Rechtshandlung stets allein nach der Insolvenzordnung des Gebietes, in dem das Verfahren eröffnet worden ist (BGH, Beschl. v. 28. September 1995, aaO).
- BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96
Beginn der Konkursanfechtungsfrist
Auszug aus BGH, 22.01.1998 - IX ZR 99/97
Dies kommt hauptsächlich dann in Betracht, wenn ein Mangel vorliegt, der dem Akt schon äußerlich den Charakter einer richterlichen Entscheidung nimmt (vgl. dazu Senatsurt. v. 23. Oktober 1997 - IX ZR 249/96, WM 1997, 2319, 2320 ff, z.V.b. in BGHZ).
- BGH, 15.12.1994 - IX ZR 24/94
Anforderungen an Kenntnis von der Begünstigungsabsicht des Gemeinschuldners
Auszug aus BGH, 22.01.1998 - IX ZR 99/97
Sollte dieses nach weiterer Tatsachenaufklärung zu dem Ergebnis gelangen, daß die Beklagte eine inkongruente Deckung erlangt, jedoch weder den Antrag auf Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens noch die Zahlungseinstellung gekannt hat, wird es für den des weiteren von der Beklagten zu führenden Entlastungsbeweis das Senatsurteil BGHZ 128, 196 zu beachten haben. - BGH, 25.09.1997 - IX ZR 231/96
Anfechtung der Absicherung einer Forderung im Konkurs des Schuldners
Auszug aus BGH, 22.01.1998 - IX ZR 99/97
Zwar kennt der Anfechtungsgegner die Zahlungseinstellung schon dann, wenn er bei Leistungsempfang seine Ansprüche ernsthaft eingefordert hat, diese verhältnismäßig hoch sind und er weiß, daß der Schuldner nicht in der Lage ist, die Forderungen zu erfüllen (vgl. Senatsurt. v. 25. September 1997 - IX ZR 231/96, ZIP 1997, 1926, 1927 m.w.N.). - BGH, 11.05.1989 - IX ZR 222/88
Rechte der Schuldner des späteren Gemeinschuldners an vor Konkurseröffnung …
Auszug aus BGH, 22.01.1998 - IX ZR 99/97
Die durch die Gutschrift bewirkte Verrechnung ist inkongruent, wenn an diesem Tage keine fällige Forderung der Beklagten gegen die Gemeinschuldnerin aus dem Kreditverhältnis bestand (vgl. BGH, Urt. v. 11. Mai 1989 - IX ZR 222/88, ZIP 1989, 785, 787;… Jaeger/Henckel, KO 9. Aufl. § 30 Rdnr. 274;… Kuhn/Uhlenbruck, KO 11. Aufl. § 30 Rdnr. 46 a;… Canaris in: Staub, HGB 4. Aufl. Bankvertragsrecht Rdnr. 499;… Obermüller, Handbuch Insolvenzrecht für die Kreditwirtschaft 4. Aufl. Rdnr. 467). - BGH, 20.03.1996 - X ARZ 90/96
Zuständigkeit des Gesamtvollstreckungsgerichts in den neuen Bundesländern; …
Auszug aus BGH, 22.01.1998 - IX ZR 99/97
Jedoch ist der Verweisungsbeschluß des zunächst angerufenen Gerichts - auch wenn das Verfahren dadurch aus dem Geltungsbereich der Gesamtvollstreckungsordnung in denjenigen der Konkursordnung gelangt - grundsätzlich gemäß § 281 Abs. 2 Satz 5 ZPO i.V.m. § 72 KO bindend (BGHZ 132, 195, 196 f). - BGH, 26.09.1985 - III ZR 14/85
Begriff des Reisegewerbes - Darlehensvermittlung im Reisegewerbe
Auszug aus BGH, 22.01.1998 - IX ZR 99/97
Die Überziehung kann aber auch vertraglich vereinbart werden, so daß ein fälliger Anspruch erst entsteht, wenn die Bank gekündigt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 26. September 1985 - III ZR 229/84, WM 1985, 1437;… Lwowski in: Schimansky/Bunte/Lwowski Bankrechts-Handbuch Bd. II § 75 Rdnr. 13 - 15;… Bruchner, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, aaO § 79 Rdnr. 35;… Canaris, aaO Rdnr. 499;… Hopt/Mülbert, in: Staudinger, BGB 12. Aufl. vor § 607 ff Rdnr. 290). - BGH, 18.04.1996 - IX ZR 206/95
Aufrechnung mit Gesamtvollstreckungsforderungen
Auszug aus BGH, 22.01.1998 - IX ZR 99/97
Die nach Eingang des Antrags auf Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens erfolgte Verrechnung sei gemäß § 394 BGB i.V.m. § 2 Abs. 4 GesO unwirksam (vgl. BGH, Urt. v. 18. April 1996 - IX ZR 206/95, ZIP 1996, 1015). - BGH, 26.09.1985 - III ZR 229/84
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - …
Auszug aus BGH, 22.01.1998 - IX ZR 99/97
Die Überziehung kann aber auch vertraglich vereinbart werden, so daß ein fälliger Anspruch erst entsteht, wenn die Bank gekündigt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 26. September 1985 - III ZR 229/84, WM 1985, 1437;… Lwowski in: Schimansky/Bunte/Lwowski Bankrechts-Handbuch Bd. II § 75 Rdnr. 13 - 15;… Bruchner, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, aaO § 79 Rdnr. 35;… Canaris, aaO Rdnr. 499;… Hopt/Mülbert, in: Staudinger, BGB 12. Aufl. vor § 607 ff Rdnr. 290). - RG, 07.03.1932 - IV 416/31
1. Gilt bei Anordnung der Nachlaßverwaltung oder Eröffnung des Nachlaßkonkurses …
- RG, 08.07.1930 - VII 476/29
1. Kann dem klagenden Konkursverwalter entgegengehalten werden, das …
- BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04
Verzinsung der Rückgewährforderung bei anfechtbarem Erwerb von Geld; Anspruch des …
Welche Norm eingreift, hängt davon ab, ob - etwa wegen Kündigung des Kreditvertrages - ein Anspruch der Bank auf Rückzahlung des Kredits fällig oder ob ein solcher Rückzahlungsanspruch (noch) nicht entstanden ist (vgl. BGHZ 138, 40, 47 f;… HK-InsO/Kreft, 4. Aufl. § 131 Rn. 10). - BGH, 30.04.2015 - IX ZR 149/14
Rückgewährklage nach Insolvenzanfechtung: Gläubigerkenntnis von einer …
Rn. 9 aa) Ein Gläubiger kennt die Zahlungseinstellung schon dann, wenn er selbst bei Leistungsempfang seine Ansprüche ernsthaft eingefordert hat, diese verhältnismäßig hoch sind und er weiß, dass der Schuldner nicht in der Lage ist, die Forderungen zu erfüllen (BGH, Urteil vom 25. September 1997 - IX ZR 231/96, NJW 1998, 607, 608; vom 22. Januar 1998 - IX ZR 99/97, ZIP 1998, 477, 479, insoweit bei BGHZ 138, 40 nicht abgedruckt). - BGH, 09.01.2003 - IX ZR 175/02
Kenntnis der Finanzverwaltung von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners
a) Der rechtskräftige Beschluß über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist vom Prozeßgericht grundsätzlich auch dann als gültig hinzunehmen, wenn er verfahrensfehlerhaft ergangen ist; denn als in dem dafür vorgesehenen Verfahren ergangener hoheitlicher Akt beansprucht er Geltung gegenüber jedermann, sofern der Entscheidung nicht ausnahmsweise ein Fehler anhaftet, der zur Nichtigkeit führt (BGHZ 113, 216, 218; 138, 40, 44).Wegen der für das Insolvenzverfahren grundlegenden Bedeutung des die Eröffnung anordnenden Beschlusses ist er schon aus Gründen der Rechtssicherheit nur außerordentlich selten als nichtig zu behandeln, hauptsächlich dann, wenn dem Akt infolge des festgestellten Fehlers bereits äußerlich ein für eine richterliche Entscheidung wesentliches Merkmal fehlt (BGHZ 138, 40, 44).
Aus diesen Gründen hat die höchstrichterliche Rechtsprechung den Eröffnungsbeschluß über das Vermögen einer nach damaliger Rechtslage nicht konkursfähigen Gesellschaft als wirksam angesehen (BGHZ 113, 216, 218), ebenso den Beschluß eines örtlich unzuständigen Amtsgerichts, obwohl das an sich zuständige Gericht nach einem anderen als dem angewandten Gesetz über die Verfahrenseröffnung hätte befinden müssen (BGHZ 138, 40).
- BGH, 20.06.2002 - IX ZR 177/99
Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache im Anfechtungsprozeß; …
Der hierfür maßgebliche Zeitpunkt bestimmt sich danach, wann die rechtlichen Wirkungen der entsprechenden Rechtshandlung eingetreten sind (BGHZ 138, 40, 46 f;… BGH, Urt. v. 29. April 1999 - IX ZR 163/98, ZIP 1999, 973). - BGH, 09.01.2003 - IX ZR 85/02
Verweisung auf die Person des Schuldners im Eröffnungsbeschluß; Inkongruente …
a) Der rechtskräftige Beschluß über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist vom Prozeßgericht grundsätzlich auch dann als gültig hinzunehmen, wenn er verfahrensfehlerhaft ergangen ist; denn als in dem dafür vorgesehenen Verfahren ergangener hoheitlicher Akt beansprucht er Geltung gegenüber jedermann, sofern der Entscheidung nicht ausnahmsweise ein Fehler anhaftet, der zur Nichtigkeit führt (BGHZ 113, 216, 218; 138, 40, 44).Wegen der für das Insolvenzverfahren grundlegenden Bedeutung des die Eröffnung anordnenden Beschlusses ist er schon aus Gründen der Rechtssicherheit nur außerordentlich selten als nichtig zu behandeln, hauptsächlich dann, wenn dem Akt infolge des festgestellten Fehlers bereits äußerlich ein für eine richterliche Entscheidung wesentliches Merkmal fehlt (BGHZ 138, 40, 44).
Aus diesen Gründen hat die höchstrichterliche Rechtsprechung den Eröffnungsbeschluß über das Vermögen einer nach damaliger Rechtslage nicht konkursfähigen Gesellschaft als wirksam angesehen (BGHZ 113, 216, 218), ebenso den Beschluß eines örtlich unzuständigen Amtsgerichts, obwohl das an sich zuständige Gericht nach einem anderen als dem angewandten Gesetz über die Verfahrenseröffnung hätte befinden müssen (BGHZ 138, 40).
- BGH, 24.03.2011 - IX ZB 80/11
Regelinsolvenzverfahren: Anwendbarkeit bei Ausübung einer selbstständigen …
Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass die Rechtskraft des Beschlusses über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens für sämtliche Beteiligten bindende Wirkung hat und auch dann hinzunehmen ist, wenn er verfahrensfehlerhaft ergangen ist, sofern nicht ausnahmsweise ein Mangel vorliegt, der zur Nichtigkeit des Eröffnungsbeschlusses führt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1998 - IX ZR 99/97, BGHZ 138, 40, 44; BGH…, Urteil vom 7. Juli 2008 - II ZR 37/07, ZInsO 2008, 973 Rn. 13;… HK-InsO/Kirchhof, aaO § 27 Rn. 35;… Pape in Kübler/Prütting/Bork, InsO § 27 Rn. 35;… Uhlenbruck, aaO § 27 Rn. 19). - BGH, 17.05.2001 - IX ZR 188/98
Zahlungseinstellung und Kenntnis des Gläubigers
Das Berufungsgericht hat - von seinem Standpunkt aus folgerichtig - keine Feststellungen darüber getroffen, ob der Beklagten zur Zeit der angefochtenen Rechtshandlung (10. April 1996) die Zahlungseinstellung der späteren Gemeinschuldnerin bekannt war (…vgl. in diesem Zusammenhang BGH, Urt. v. 1. März 1984 - IX ZR 34/83, WM 1984, 1309, 1311;… v. 27. April 1995 - IX ZR 147/94, aaO, 1116; v. 25. September 1997 - IX ZR 231/96, WM 1997, 2134, 2136; v. 22. Januar 1998 - IX ZR 99/97, WM 1998, 569, 572, in BGHZ 138, 40 insoweit nicht abgedruckt).b) Sollte das Berufungsgericht nach erneuter Verhandlung zu dem Ergebnis gelangen, daß die Beklagte mit Verrechnung der Überweisung vom 10. April 1996 auf das debitorische Rahmenkreditkonto der Gemeinschuldnerin wegen Fortdauer einer "offenen" Kreditlinie eine inkongruente Deckung erlangt hat und die Gemeinschuldnerin zuvor schon zur Einstellung der Zahlungen genötigt war, werden bei weiterer Prüfung der Voraussetzungen des § 30 Nr. 2 KO auch die Senatsentscheidungen BGHZ 138, 40, 48 (unter III.) und BGHZ 128, 196 zu beachten sein.
- BGH, 17.02.2004 - IX ZR 135/03
Zeitpunkt der Eröffnung des Konkurs- oder Insolvenzverfahrens; Absonderung …
a) Der rechtskräftige Beschluß über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist vom Prozeßgericht grundsätzlich auch dann als gültig hinzunehmen, wenn er verfahrensfehlerhaft ergangen ist; denn als in dem dafür vorgesehenen Verfahren erlassener hoheitlicher Akt beansprucht er Geltung gegenüber jedermann, sofern der Entscheidung nicht ausnahmsweise ein Fehler anhaftet, der zur Nichtigkeit führt (BGHZ 113, 216, 218; 138, 40, 44).Wegen der für das Insolvenzverfahren grundlegenden Bedeutung des die Eröffnung anordnenden Beschlusses ist dieser schon aus Gründen der Rechtssicherheit nur außerordentlich selten als nichtig zu behandeln, hauptsächlich dann, wenn dem Akt infolge eines offenkundigen, schweren Fehlers bereits äußerlich ein für eine richterliche Entscheidung wesentliches Merkmal fehlt (BGHZ 114, 315, 326; 138, 40, 44).
- BGH, 06.07.2000 - IX ZR 198/99
Beratung über das Risiko mangelnder Insolvenzfestigkeit der …
Es ist schon fraglich, ob die Sicherungspfandrechte des Zedenten vor dem Zeitpunkt entstanden sind, der für die Beurteilung der örtlichen Zuständigkeit des Insolvenzgerichts - und damit der Anwendung entweder der Konkursordnung oder der Gesamtvollstreckungsordnung (BGHZ 138, 40, 42) - maßgeblich war.Das Recht des Schuldners, dessen Insolvenz noch nicht unmittelbar bevorsteht, auf freie Wahl seines Unternehmenssitzes kann nicht deshalb eingeschränkt werden, weil die Rechte seiner Gläubiger in den verschiedenen Insolvenzordnungen unterschiedlich ausgebildet sind (vgl. BGHZ 132, 195, 197; 138, 40, 45 f).
- BGH, 10.10.2013 - IX ZR 30/12
Herausgabeprozess des Nachlassinsolvenzverwalters gegen den Erben: Bindung des …
Der rechtskräftige Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist vom Prozessgericht grundsätzlich auch dann als gültig hinzunehmen, wenn er verfahrensfehlerhaft ergangen ist; denn als in dem dafür vorgesehenen Verfahren ergangener hoheitlicher Akt beansprucht er Geltung gegenüber jedermann, sofern der Entscheidung nicht ausnahmsweise ein Fehler anhaftet, der zur Nichtigkeit führt (BGH, Urteil vom 14. Januar 1991 - II ZR 112/90, BGHZ 113, 216, 218; vom 22. Januar 1998 - IX ZR 99/97, BGHZ 138, 40, 44; vom 9. Januar 2003 - IX ZR 85/02, ZInsO 2003, 178 f;… Pape in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2007, § 27 Rn. 34 f, 60 ff;… Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl., § 27 Rn. 19; jeweils mwN). - BGH, 17.06.2004 - IX ZR 2/01
Anfechtbarkeit der Verrechnung von Zahlungseingängen nach Beantragung des …
- BGH, 23.06.2016 - IX ZR 158/15
Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters: Wirksamkeit der Bestellung eines …
- BGH, 13.01.2005 - IX ZR 457/00
Anfechtung der Verrechnung von Gutschriften mit dem negativen Saldo eines …
- OLG München, 28.02.2019 - 34 Wx 325/18
Beschwerde gegen einen zurückgewiesenen Antrag auf rechtsändernde Eintragung
- BGH, 06.03.2025 - IX ZR 234/23
Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses und Partikularinsolvenzverfahren; …
- BGH, 05.03.2015 - IX ZB 27/14
Verbraucherinsolvenzverfahren: Überleitung in Regelinsolvenzverfahren; …
- BGH, 17.06.1999 - IX ZR 62/98
Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Begünstigungsabsicht
- OLG München, 28.02.2019 - 34 Wx 324/18
Entziehung der Bewilligungs-, Antrags- und Beschwerdebefugnis im …
- OLG Köln, 02.02.2004 - 2 U 166/03
Abschluss eines Kreditvertrages bei geduldeter Überziehung eines Kreditlimits; …
- OLG Frankfurt, 01.10.2013 - 5 U 145/13
Fehlendes Rechtschutzbedürfnis für einstweilige Verfügung auf Unterlassung …
- BGH, 11.03.2021 - IX ZR 266/18
Antrag eines Insolvenzverwalters auf Feststellung von Mitgliedschafts- und …
- OLG München, 28.02.2019 - 34 Wx 318/18
Beschwerde gegen die Ablehnung einer Löschung von Insolvenzvermerk
- OLG Köln, 01.03.2004 - 2 U 189/03
Insolvenzrecht - Zeitpunkt für die Beurteilung einer mittelbaren …
- OLG Düsseldorf, 13.11.2003 - 12 U 43/03
Anfechtung der Verrechnung von Gutschriften im Kontokorrent durch eine Bank
- BGH, 12.12.2006 - XI ZR 20/06
Zustandekommen eines Vertrages durch Schweigen auf ein Bestätigungsschreiben mit …
- OLG Frankfurt, 07.10.2013 - 5 U 135/13
Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung einer einstweiligen Verfügung, mit …
- OLG Rostock, 21.08.2003 - 1 U 197/01
Zulässigkeit und Anfechtung der Verrechnung eingehender Gutschriften mit einem …
- OLG Koblenz, 15.02.2000 - 3 U 523/99
Anfechtbarkeit der Verrechnung der Gutschriften eingehender Schecks mit einem …
- BGH, 12.12.2006 - XI ZR 18/06
Zustandekommen eines Vertrages durch Schweigen auf ein Bestätigungsschreiben mit …
- OLG Celle, 07.05.2007 - 4 AR 27/07
Obergerichtliche Entscheidung in einem Kompetenzkonflikt zweier Untergerichte; …
- BGH, 12.12.2006 - XI ZR 19/06
Zustandekommen eines Vertrages durch Schweigen auf ein Bestätigungsschreiben mit …
- BGH, 03.04.2017 - IX ZR 74/16
Zurückweisung der Anhörungsrügen der Restitutionskläger; Beachtung des …
- BGH, 06.10.2005 - IX ZR 258/03
Auslegung eines Darlehensvertrages; Anfechtung der Berechnung von Gutschriften …
- OLG Brandenburg, 19.06.2002 - 1 AR 27/02
Zur Zuständigkeit des Gerichts für das Insolvenzverfahren nach § 3 Abs. 1 S. 2 …
- OLG Celle, 08.05.2002 - 13 U 272/01
Anfechtbarkeit der vom Insolvenzschuldner an die Krankenkasse bezahlten …
- OLG Hamm, 07.02.2008 - 27 U 41/07
Zulässigkeit einer vom angegebenen Verwendungszwecks abweichenden Beurteilung …
- OLG Köln, 31.08.2011 - 2 U 20/11
Rechtsnatur der Verbindlichkeit aus einer Insolvenzanfechtung in der Insolvenz …
- OLG Hamm, 20.07.2004 - 27 U 45/03
- BGH, 11.09.2001 - IX ZR 230/99
Klagerücknahme - Rechtsfehler - Anfechtung - Inkongruente Verrechnung - …
- OLG Hamm, 20.07.2004 - 27 U 172/03
- LG Berlin, 14.09.2007 - 86 T 424/07
Insolvenzeröffnungsverfahren: Zweiter Insolvenzantrag beim örtlich zuständigen …
- OLG Bamberg, 03.11.2015 - 5 U 187/15
Rückgewähranspruch infolge Insolvenzanfechtung
- LG Karlsruhe, 14.11.2006 - 2 O 465/05
Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Aufrechenbarer Gegenanspruch …
- LG Köln, 08.01.2002 - 3 O 325/01
Anfechtbarkeit der Umbuchung und Verrechnung eines Guthabens auf …
- OLG Saarbrücken, 25.03.2015 - 1 U 59/14
Auftragnehmer zahlungsunfähig: Auftraggeber kann kündigen!
- LG Rostock, 30.10.2001 - 10 O 203/01
Keine Anfechtbarkeit der nach Anordnung eines allgemeinen Veräußerungsverbots …
- BGH, 14.10.1999 - IX ZR 82/98
Begriff der Benachteiligungsabsicht
- OLG Dresden, 29.08.2025 - 13 U 1648/24
- OLG Koblenz, 15.11.2000 - 1 U 2081/98
Anfechtung von Gutschriften der Bank nach Zahlungseinstellung - Konten des …
- OLG Brandenburg, 15.12.2004 - 7 U 146/04
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