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Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 28.10.1997

Rechtsprechung
   BAG, 17.06.1997 - 9 AZR 801/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1504
BAG, 17.06.1997 - 9 AZR 801/95 (https://dejure.org/1997,1504)
BAG, Entscheidung vom 17.06.1997 - 9 AZR 801/95 (https://dejure.org/1997,1504)
BAG, Entscheidung vom 17. Juni 1997 - 9 AZR 801/95 (https://dejure.org/1997,1504)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Ausschlussfrist, Karenzentschädigung, nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Formularvertrag

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Wettbewerbsverbot; Ausschlußfrist für die Geltendmachung von Karenzentschädigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1732
  • ZIP 1998, 437
  • ZIP 1998, 439
  • NZA 1998, 258
  • BB 1998, 168
  • DB 1998, 426
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (10)

  • BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87

    Änderungskündigung eines Fernmeldehandwerkers wegen DKP-Zugehörigkeit - …

    Auszug aus BAG, 17.06.1997 - 9 AZR 801/95
    Fehlen Ausführungen zu einem Anspruch, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAGE 78, 373 = AP Nr. 32 zu § 72a ArbGG 1979; BAGE 62, 256 [BAG 20.07.1989 - 2 AZR 114/87] = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Sicherheitsbedenken; vgl. auch BGH Urteil vom 12. April 1995 - XII ZR 104/94 - FamRZ 1995, 1138).
  • BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 447/94

    Überraschende Klausel in Formulararbeitsverträgen

    Auszug aus BAG, 17.06.1997 - 9 AZR 801/95
    Auch das Unterbringen einer Klausel an einer unerwarteten Stelle im Text kann sie als überraschend erscheinen lassen (BAG Urteil vom 29. November 1995 - 5 AZR 447/94 - AP Nr. 1 zu § 3 AGB-Gesetz, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 06.12.1994 - 9 AZN 337/94

    Divergenzbeschwerde - Klagehäufung

    Auszug aus BAG, 17.06.1997 - 9 AZR 801/95
    Fehlen Ausführungen zu einem Anspruch, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAGE 78, 373 = AP Nr. 32 zu § 72a ArbGG 1979; BAGE 62, 256 [BAG 20.07.1989 - 2 AZR 114/87] = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Sicherheitsbedenken; vgl. auch BGH Urteil vom 12. April 1995 - XII ZR 104/94 - FamRZ 1995, 1138).
  • BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 630/87

    Ausschlussfrist in Verfallklauseln: zulässige einzelvertragliche Vereinbarung; …

    Auszug aus BAG, 17.06.1997 - 9 AZR 801/95
    Sie unterliegen allerdings einer Rechtskontrolle (vgl. BAG Urteil vom 24. März 1988 - 2 AZR 630/87 - AP Nr. 1 zu § 241 BGB).
  • BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 383/82

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 17.06.1997 - 9 AZR 801/95
    Sie ist die zwischen den Parteien vereinbarte Gegenleistung für die von dem Kläger für die Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots geschuldete Wettbewerbsenthaltung und setzt denknotwendig den Bestand des Arbeitsvertrages voraus (vgl. BAG Urteil vom 18. Dezember 1984 - 3 AZR 383/82 - AP Nr. 87 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 20.10.1981 - 3 AZR 1013/78

    Ausgleichsquittung - Arbeitsverhältnis - Beendigung - Verzicht - …

    Auszug aus BAG, 17.06.1997 - 9 AZR 801/95
    Die sich aus dem verbindlichen Verbot ergebenden monatlichen Zahlungsansprüche unterliegen ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses der freien Vereinbarung (vgl. BAG Urteil vom 20. Oktober 1981 - 3 AZR 1013/78 - AP Nr. 39 zu § 74 HGB).
  • BGH, 12.04.1995 - XII ZR 104/94

    Statthaftigkeit der Revision in Familiensachen; Anforderungen an die Begründung …

    Auszug aus BAG, 17.06.1997 - 9 AZR 801/95
    Fehlen Ausführungen zu einem Anspruch, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAGE 78, 373 = AP Nr. 32 zu § 72a ArbGG 1979; BAGE 62, 256 [BAG 20.07.1989 - 2 AZR 114/87] = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Sicherheitsbedenken; vgl. auch BGH Urteil vom 12. April 1995 - XII ZR 104/94 - FamRZ 1995, 1138).
  • BAG, 24.04.1970 - 3 AZR 328/69

    Wettbewerbsverbot - Probezeit - Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 17.06.1997 - 9 AZR 801/95
    Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. April 1970 (- 3 AZR 328/69 - AP Nr. 25 zu § 74 HGB) ist nicht einschlägig.
  • BAG, 03.04.1984 - 3 AZR 56/82

    Anspruch auf Zahlung einer Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 17.06.1997 - 9 AZR 801/95
    Sie ist vorrangig Gegenleistung für die Karenz des Arbeitnehmers und nur in zweiter Linie Ausgleich für die damit verbundene Verdienstminderung und Fortkommenserschwer (vgl. BAGE 45, 289 = AP Nr. 44 zu § 74 HGB).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.1995 - 2 Sa 771/94

    Wertberechnung der privaten Nutzung eines Firmenwagens; Berechnung des …

    Auszug aus BAG, 17.06.1997 - 9 AZR 801/95
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. Mai 1995 - 2 Sa 771/94 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 601/00

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt; …

    Das ist auch dann zulässig, wenn ein Vertragsformular verwandt (Senat 17. Juni 1997 - 9 AZR 801/95 - AP HGB § 74 b Nr. 2 = EzA HGB § 74 Nr. 60) - und eine Ausschlußklausel einbezogen wird.
  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 243/13

    Wettbewerbsverbot - Entschädigung nach Ermessen

    Der Kläger erhielt ein Festgehalt von 7.500,00 Euro brutto monatlich; die private Nutzung des ihm überlassenen Kfz wurde als geldwerter Vorteil iHv. 1.089,20 Euro brutto angesetzt (zur Berücksichtigung dieses Sachbezugs bei der Ermittlung der Karenzentschädigung: BAG 17. Juni 1997 - 9 AZR 801/95 - zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 543/00

    Einzelvertragliche Ausschlußfrist

    a) Die Ausschlußklausel ist zulässigerweise durch Formularvertrag vereinbart worden (Senat 17. Juni 1997 - 9 AZR 801/95 - AP HGB § 74 b Nr. 2 = EzA HGB § 74 Nr. 60).
  • BAG, 22.06.2005 - 10 AZR 459/04

    Karenzentschädigung - Ausschlussfrist

    Sie ist die zwischen den Parteien vereinbarte Gegenleistung für die vom Kläger für die Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots geschuldete Wettbewerbsenthaltung und setzt den Bestand des Arbeitsverhältnisses voraus (BAG 17. Juni 1997 - 9 AZR 801/95 - AP HGB § 74b Nr. 2 = EzA HGB § 74 Nr. 60, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 215/01

    Bestimmtheit des Klageantrages; Tarifliche Ausschlußfrist

    Nach der Rechtsprechung des Senats (19. Januar 1999 - 9 AZR 637/97 - BAGE 90, 311) werden davon auch gesetzliche oder vertragliche Ansprüche erfaßt, deren Bestand von einem tariflich ausgestalteten Anspruch abhängig ist (vgl. Senat 23. Februar 1999 - 9 AZR 737/97 - AP BGB § 611 Arbeitnehmerdarlehen Nr. 4 = EzA BGB § 611 Inhaltskontrolle Nr. 7) oder in einem rechtlichen Zusammenhang mit einem tariflichen Anspruch steht (vgl. Senat 17. Juni 1997 - 9 AZR 801/95 - AP HGB § 47 b Nr. 2 = EzA HGB § 74 Nr. 60).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 15 Sa 24/13

    Karenzentschädigung - nachvertragliches Wettbewerbsverbot

    Dass Gesetzesrecht der Verfallbarkeit der Karenzentschädigung nicht entgegen stehe, sei in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geklärt (vgl. BAG 17.06.1997 - 9 AZR 801/95).

    Überholt sei die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (17.06.1997 - 9 AZR 801/95), wonach zwingendes Gesetzesrecht der Verfallbarkeit der Karenzentschädigung nicht entgegenstehe.

    Ebenso wie der Entgeltanspruch im bestehenden Arbeitsverhältnis kann der nachvertragliche Entschädigungsanspruch einer Ausschlussfrist unterworfen werden (vgl. BAG 17.06.1997 - 9 AZR 801/95 - NZA 1998, 258).

  • OLG Hamm, 05.03.2020 - 13 U 326/18

    "Dieselskandal"; Nutzungsentschädigung; Reparaturkosten; Erweiterung des …

    Auch zusammen mit dem Hauptanspruch abgewiesene Nebenforderungen sind nicht etwa ein mit der Hauptforderung einheitlich verbundener Streitgegenstand, sondern ein selbständiger (grundsätzlich teilurteilsfähiger) Anspruch, weshalb deren Abweisung grundsätzlich separat angegriffen werden muss (…BGH, Urteile vom 12. April 1995 - XII ZR 104/94, juris Rn. 10;… vom 3. April 2008 - III ZR 78/07, juris Rn. 31; BAG, Urteil vom 17. Juni 1997 - 9 AZR 801/95, juris Rn. 16), sofern der Erfolg mit der Hauptforderung nicht zwingend den (vollen) Erfolg auch mit der Nebenforderung bedingt (vgl. BGH…, Urteil vom 3. April 2008 - III ZR 78/07, juris Rn. 31; BAG…, Urteil vom 19. Mai 2016 - 3 AZR 131/15, juris Rn. 15; siehe auch BGH…, Urteil vom 17. März 1994 - IX ZR 102/93, juris Rn. 29 [zum umgekehrten Fall des ausdrücklichen Berufungsangriffs nur gegen eine Verurteilung wegen der Hauptforderung]).
  • LAG Hessen, 31.10.2000 - 9 Sa 2072/99

    Entscheidung nach Aktenlage nach vorhergehender Güteverhandlung; …

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  • LAG Hamm, 22.04.2005 - 7 Sa 2220/04

    Vergleich, Ausgleichsklausel, Verzicht auf finanzielle Ansprüche, …

    Dies ist schließlich auch möglich durch eine Ausgleichsklausel in einem Aufhebungsvertrag oder in einem gerichtlichen Vergleich, ohne dass es diesbezüglich einer gesonderten Vereinbarung bedarf (BAG, Urteile v. 17.06.1997 - 9 AZR 801/95 - AP Nr. 2 zu § 74 b HGB = Der Betrieb 1998, 426 = NZA 1998, 258 = EzA, § 74 HGB Nr. 60; v. 31.07.2002 - 10 AZR 513/01 - AP Nr. 74 zu § 74 HGB = NZA 2003, 100; v. 31.07.2002 - 10 AZR 558/01 - AP Nr. 48 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel; v. 19.11.2003 - 10 AZR 174/03 - Betriebsberater 2004, 1280; v. 28.07.2004 - 10 AZR 661/03 - AP Nr. 177 zu § 4 TVG Ausschlussfrist = Betriebsberater 2004, 2134 = Der Betrieb 2004, 2218 = NZA 2004, 1097; v. 07.09.2004 - 9 AZR 612/03 - EzA Schnelldienst 2005, Nr. 8/6; Kritisch hierzu: Bauer/Diller, Allgemeine Erledigungsklauseln und nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Eine unendliche Geschichte, Betriebsberater 2004, 1274 ff.).
  • ArbG Frankfurt/Main, 10.03.1999 - 2 Ca 5804/98

    Verfallfristen für Arbeitnehmer

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  • LAG Nürnberg, 21.02.2007 - 6 Sa 576/04

    Wettbewerbsentschädigung - Ausschlussfrist - künftige

  • LAG Berlin, 22.08.2003 - 5 Sa 314/03

    Anschluß eines sachlich-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs

  • LAG Hamm, 15.01.2013 - 14 Ta 320/12

    Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die gerichtliche Hinweispflicht

  • LAG Köln, 28.06.2002 - 11 Sa 1315/01

    Ausgleichsklausel im Aufhebungsvertrag; Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag; pactum …

  • LAG Köln, 01.02.2001 - 10 Sa 625/00

    Gratifikation; Bindungsklausel; geltungserhaltende Reduktion

  • LAG Berlin, 01.03.2002 - 6 Sa 2403/01

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses; Anspruch des Arbeitnehmers auf …

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 28.10.1997 - 5 L 7377/95   

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OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Oktober 1997 - 5 L 7377/95 (https://dejure.org/1997,5911)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1732 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 02.07.1976 - 7 C 71.75

    Verwaltungsrechtsweg - Zulässigkeit einer Klage - Aufnahme in Wählerverzeichnis - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.1997 - 5 L 7377/95
    Diese Streitigkeit ist auch nichtverfassungsrechtlicher Art, weil zu diesen Streitigkeiten, die von der Rechtswegzuweisung des § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO ausgenommen sind, nur solche Prozesse gehören, die die Rechtsbeziehungen von Verfassungsorganen oder am Verfassungsleben beteiligten Organen zueinander betreffen, nicht hingegen Streitigkeiten zwischen dem Bürger und dem Staat, selbst wenn ein Verfassungsorgan daran beteiligt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.7.1976 - VII C 71.75 -, BVerwGE 51, 69, 71).

    Deshalb ist es allgemein anerkannt, daß die Korrektur etwaiger Wahlfehler, einschließlich solcher, die Verletzungen subjektiver Rechte enthalten, dem Rechtsweg des Art. 19 Abs. 4 GG entzogen ist, weil die Wahlprüfung Sache des Bundestages (hier: des Niedersächsischen Landtages) ist und gegen dessen Entscheidung die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht (hier: den Niedersächsischen Staatsgerichtshof) eröffnet wird und es sich hierbei um eine sich aus der besonderen Natur des Wahlverfahrens ergebende Sonderregelung handelt (BVerfG, Beschl. v. 14.03.1984 - 2 BvC 1/84 -, BVerfGE 66, 232, 234; BVerwG, Urt. v. 02.07.1976 - VII C 71.75 -, BVerwGE 51, 69, 73;… Maunz-Dürig (Maunz) Grundgesetz - Kommentar, Loseblattsammlung, Stand: Oktober 1996, Rdnr. 18 zu Art. 41;… Rechenberg, in Kommentar zum Bonner Grundgesetz, Loseblattsammlung, Stand: September 1997, Rdnr. 12 zu Art. 41, jew. m.w.N.).

    Denn hierbei handelt es sich lediglich um eine Möglichkeit (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.07.1976 - 7 C 71.75 -, BVerwGE 51, 69, 74); wahlprüfungsrechtlich sind die Wahlprüfungsinstitutionen hierzu nicht verpflichtet, und die in diesem Zusammenhang von ihnen getroffenen Feststellungen binden die an dem Wahlprüfungsverfahren Beteiligten nicht.

  • VG Oldenburg, 09.02.1996 - 2 A 2861/94

    Ablehnung der Übernahme eines Wahlehrenamts wegen Urlaubs; Fehlende Effektivität …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.1997 - 5 L 7377/95
    Die Frage, ob es sich bei der Heranziehung zum Wahlvorsteher in einem Wahlvorstand um eine unmittelbar auf das Wahlverfahren bezogene Maßnahme im Sinne des § 51 NLWG oder der Parallelvorschriften anderer Wahlgesetze (vgl.:§§ 49 BWG, 26 EuWG und die übrigen Landeswahlgesetze) handelt, ist umstritten; sie ist in der Rechtsprechung und der Literatur bejaht und verneint und in dem bereits erwähnten Wahlprüfungsverfahren, das die Bestellung des Klägers zum Wahlvorsteher eines Wahlvorstandes anläßlich der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland vom 12. Juni 1994 betrifft und für die der insoweit mit der Formulierung des § 51 NLWG übereinstimmende § 26 EuWG gilt, bejaht worden (bejahend: BVerfG, Beschl. v. 31.08.1957 - 2 BvR 4/57 - (obiter dictum);… VG Hamburg, Urt. v. 18.8.1981 - 2 VG 312/81 - VG Göttingen, Urt. v. 25.4.1996 - 1 A 1285/94 - Schreiber, Handbuch des Wahlrechts im Deutschen Bundestag - Komment., 5. Aufl., RdNr. 6 zu § 49;… Boettcher/Högner (Boettcher), Bundeswahlgesetz, Bundeswahlordnung-Handkomment., 13. Aufl., RdNr. 5 zu § 49 BWG (hier wird nur die Bildung der Wahlorgange angesprochen, die Berufung zum Wahlvorsteher aber nicht ausdrücklich erwähnt); Deter, Der Rechtsweg bei Streitigkeiten um die Besetzung von Wahlausschüssen und Wahlvorständen, VBlBW 1997, 93;… verneinend: VG Koblenz, Urt. v. 19.1.1993 - 6 K 2606/91.KO -, NVwZ-RR 1994, 226 zu der insoweit wortgleichen Vorschrift des § 57 RhPf WahlG; VG Ansbach, Beschl. v. 21.9.1994 - RN 4594.01664 -, BayVBl 1995, 121; VG Oldenburg, Urt. v. 9.2.1996 - 2 A 2861/94 -, NVwZ-RR 1997, 432;… BAG, Urt. v. 23.01.1992 - 6 AZR 87/90 - (obiter dictum);… Seifert, Bundeswahlrecht-Komment.-, 3. Aufl., RdNr. 7 zu § 49).

    Das berechtigte Interesse entfällt auch nicht deswegen, weil der Kläger im Zusammenhang mit der 1994 durchgeführten Europawahl die bereits erwähnten Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 9. Februar 1996 (- 2 A 2861/94 -, NVwZ-RR 1997, 432) und des Bundestages vom 22. September 1995 (BT-Drucks., 13/2029 Anl. 36) erstritten hat, die sich mit ähnlichen wie den hier umstrittenen Rechtsfragen befassen.

  • BAG, 23.01.1992 - 6 AZR 87/90

    Durchführung politischer Wahlen - Übernahme eines Wahlehrenamtes durch …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.1997 - 5 L 7377/95
    Die Frage, ob es sich bei der Heranziehung zum Wahlvorsteher in einem Wahlvorstand um eine unmittelbar auf das Wahlverfahren bezogene Maßnahme im Sinne des § 51 NLWG oder der Parallelvorschriften anderer Wahlgesetze (vgl.:§§ 49 BWG, 26 EuWG und die übrigen Landeswahlgesetze) handelt, ist umstritten; sie ist in der Rechtsprechung und der Literatur bejaht und verneint und in dem bereits erwähnten Wahlprüfungsverfahren, das die Bestellung des Klägers zum Wahlvorsteher eines Wahlvorstandes anläßlich der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland vom 12. Juni 1994 betrifft und für die der insoweit mit der Formulierung des § 51 NLWG übereinstimmende § 26 EuWG gilt, bejaht worden (bejahend: BVerfG, Beschl. v. 31.08.1957 - 2 BvR 4/57 - (obiter dictum);… VG Hamburg, Urt. v. 18.8.1981 - 2 VG 312/81 - VG Göttingen, Urt. v. 25.4.1996 - 1 A 1285/94 - Schreiber, Handbuch des Wahlrechts im Deutschen Bundestag - Komment., 5. Aufl., RdNr. 6 zu § 49;… Boettcher/Högner (Boettcher), Bundeswahlgesetz, Bundeswahlordnung-Handkomment., 13. Aufl., RdNr. 5 zu § 49 BWG (hier wird nur die Bildung der Wahlorgange angesprochen, die Berufung zum Wahlvorsteher aber nicht ausdrücklich erwähnt); Deter, Der Rechtsweg bei Streitigkeiten um die Besetzung von Wahlausschüssen und Wahlvorständen, VBlBW 1997, 93;… verneinend: VG Koblenz, Urt. v. 19.1.1993 - 6 K 2606/91.KO -, NVwZ-RR 1994, 226 zu der insoweit wortgleichen Vorschrift des § 57 RhPf WahlG; VG Ansbach, Beschl. v. 21.9.1994 - RN 4594.01664 -, BayVBl 1995, 121;… VG Oldenburg, Urt. v. 9.2.1996 - 2 A 2861/94 -, NVwZ-RR 1997, 432; BAG, Urt. v. 23.01.1992 - 6 AZR 87/90 - (obiter dictum);… Seifert, Bundeswahlrecht-Komment.-, 3. Aufl., RdNr. 7 zu § 49).
  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79

    Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.1997 - 5 L 7377/95
    Da die begehrte Feststellung für das ausgesetzte Ordnungswidrigkeitenverfahren (OLG Ss 337/94) von Bedeutung ist, ergibt sich außerdem das Fortsetzungsfeststellungsinteresse auch aus dem Gesichtspunkt der Rehabilitation (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. v. 21.11.1980 - 7 C 18.79 -, BVerwGE 61, 164, 165/166).
  • BVerwG, 28.01.1994 - 7 B 198.93

    Zeitschlagen von Kirchenglocken als Tätigkeit eines Trägers öffentlicher …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.1997 - 5 L 7377/95
    § 17 a Abs. 5 GVG, wonach das Gericht, das über ein Rechtsmittel gegen eine Entscheidung in der Hauptsache entscheidet, nicht prüft, ob der beschrittene Rechtsweg zulässig ist, ist in einem solchen Fall nicht anwendbar, weil andernfalls die in § 17 a Abs. 4 Satz 3 GVG eingeräumte Möglichkeit, die Frage der Zulässigkeit des Rechtswegs auch im Fall ihrer Bejahung durch das Gericht erster Instanz durch das Rechtsmittelgericht prüfen zu lassen, aufgrund eines Verfahrensfehlers des Gerichts abgeschnitten würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.1.1994 - 7 B 198.93 -, NJW 1994, 956;… Baumbach/Lauterbach (Albers), ZPO-Kommentar, 56. Aufl. 1998, Rdnr. 16 zu § 17 a GVG, jew.m.w. Nachweisen).
  • BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 1.78

    Zumutbarkeitsgrenze beim Schulweg - Revisibles Recht - Ausbildungsstätte - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.1997 - 5 L 7377/95
    Das erforderliche Vorverfahren (§ 68 VwGO) kann aufgrund des Einwendungsschreibens des Klägers vom 8. Februar 1994 und der Aufrechterhaltung der Berufung zum Wahlvorsteher durch die Entscheidung vom 22. Februar 1994 als durchgeführt, mindestens aber als verzichtbar angesehen werden (vgl. zur Verzichtbarkeit: BVerwG, Urt. v. 14.12.1978 - 5 C 1.78 -, BVerwGE 57, 204, 211 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.09.1977 - 7 C 13.76

    Fernmeldegebühren - Verwaltungsverfahren - Verwaltungsakt - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.1997 - 5 L 7377/95
    Das nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO vorausgesetzte Bestehen eines berechtigten Interesses ist hier unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. v. 16.9.1977 - VII C 13.76 -, BVerwGE 54, 314, 316 m.w.N.) zu bejahen, weil dem Vortrag der Beklagten zu entnehmen ist, daß sie auch bei künftigen Landtagswahlen den Kläger in gleicher Weise mit Wahlehrenämtern betrauen wird.
  • BVerfG, 14.03.1984 - 2 BvC 1/84

    Anforderungen an eine Walprüfungsbeschwerde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.1997 - 5 L 7377/95
    Deshalb ist es allgemein anerkannt, daß die Korrektur etwaiger Wahlfehler, einschließlich solcher, die Verletzungen subjektiver Rechte enthalten, dem Rechtsweg des Art. 19 Abs. 4 GG entzogen ist, weil die Wahlprüfung Sache des Bundestages (hier: des Niedersächsischen Landtages) ist und gegen dessen Entscheidung die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht (hier: den Niedersächsischen Staatsgerichtshof) eröffnet wird und es sich hierbei um eine sich aus der besonderen Natur des Wahlverfahrens ergebende Sonderregelung handelt (BVerfG, Beschl. v. 14.03.1984 - 2 BvC 1/84 -, BVerfGE 66, 232, 234;… BVerwG, Urt. v. 02.07.1976 - VII C 71.75 -, BVerwGE 51, 69, 73;… Maunz-Dürig (Maunz) Grundgesetz - Kommentar, Loseblattsammlung, Stand: Oktober 1996, Rdnr. 18 zu Art. 41;… Rechenberg, in Kommentar zum Bonner Grundgesetz, Loseblattsammlung, Stand: September 1997, Rdnr. 12 zu Art. 41, jew. m.w.N.).
  • VG Koblenz, 19.01.1993 - 6 K 2606/91

    Rechtmäßigkeit der Berufung eines Richters zum Beisitzer des Wahlvorstandes bei …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.1997 - 5 L 7377/95
    Die Frage, ob es sich bei der Heranziehung zum Wahlvorsteher in einem Wahlvorstand um eine unmittelbar auf das Wahlverfahren bezogene Maßnahme im Sinne des § 51 NLWG oder der Parallelvorschriften anderer Wahlgesetze (vgl.:§§ 49 BWG, 26 EuWG und die übrigen Landeswahlgesetze) handelt, ist umstritten; sie ist in der Rechtsprechung und der Literatur bejaht und verneint und in dem bereits erwähnten Wahlprüfungsverfahren, das die Bestellung des Klägers zum Wahlvorsteher eines Wahlvorstandes anläßlich der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland vom 12. Juni 1994 betrifft und für die der insoweit mit der Formulierung des § 51 NLWG übereinstimmende § 26 EuWG gilt, bejaht worden (bejahend: BVerfG, Beschl. v. 31.08.1957 - 2 BvR 4/57 - (obiter dictum);… VG Hamburg, Urt. v. 18.8.1981 - 2 VG 312/81 - VG Göttingen, Urt. v. 25.4.1996 - 1 A 1285/94 - Schreiber, Handbuch des Wahlrechts im Deutschen Bundestag - Komment., 5. Aufl., RdNr. 6 zu § 49;… Boettcher/Högner (Boettcher), Bundeswahlgesetz, Bundeswahlordnung-Handkomment., 13. Aufl., RdNr. 5 zu § 49 BWG (hier wird nur die Bildung der Wahlorgange angesprochen, die Berufung zum Wahlvorsteher aber nicht ausdrücklich erwähnt); Deter, Der Rechtsweg bei Streitigkeiten um die Besetzung von Wahlausschüssen und Wahlvorständen, VBlBW 1997, 93; verneinend: VG Koblenz, Urt. v. 19.1.1993 - 6 K 2606/91.KO -, NVwZ-RR 1994, 226 zu der insoweit wortgleichen Vorschrift des § 57 RhPf WahlG; VG Ansbach, Beschl. v. 21.9.1994 - RN 4594.01664 -, BayVBl 1995, 121;… VG Oldenburg, Urt. v. 9.2.1996 - 2 A 2861/94 -, NVwZ-RR 1997, 432;… BAG, Urt. v. 23.01.1992 - 6 AZR 87/90 - (obiter dictum);… Seifert, Bundeswahlrecht-Komment.-, 3. Aufl., RdNr. 7 zu § 49).
  • VG Göttingen, 25.04.1996 - 1 A 1285/94
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.1997 - 5 L 7377/95
    Die Frage, ob es sich bei der Heranziehung zum Wahlvorsteher in einem Wahlvorstand um eine unmittelbar auf das Wahlverfahren bezogene Maßnahme im Sinne des § 51 NLWG oder der Parallelvorschriften anderer Wahlgesetze (vgl.:§§ 49 BWG, 26 EuWG und die übrigen Landeswahlgesetze) handelt, ist umstritten; sie ist in der Rechtsprechung und der Literatur bejaht und verneint und in dem bereits erwähnten Wahlprüfungsverfahren, das die Bestellung des Klägers zum Wahlvorsteher eines Wahlvorstandes anläßlich der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland vom 12. Juni 1994 betrifft und für die der insoweit mit der Formulierung des § 51 NLWG übereinstimmende § 26 EuWG gilt, bejaht worden (bejahend: BVerfG, Beschl. v. 31.08.1957 - 2 BvR 4/57 - (obiter dictum); VG Hamburg, Urt. v. 18.8.1981 - 2 VG 312/81 - VG Göttingen, Urt. v. 25.4.1996 - 1 A 1285/94 - Schreiber, Handbuch des Wahlrechts im Deutschen Bundestag - Komment., 5. Aufl., RdNr. 6 zu § 49;… Boettcher/Högner (Boettcher), Bundeswahlgesetz, Bundeswahlordnung-Handkomment., 13. Aufl., RdNr. 5 zu § 49 BWG (hier wird nur die Bildung der Wahlorgange angesprochen, die Berufung zum Wahlvorsteher aber nicht ausdrücklich erwähnt); Deter, Der Rechtsweg bei Streitigkeiten um die Besetzung von Wahlausschüssen und Wahlvorständen, VBlBW 1997, 93;… verneinend: VG Koblenz, Urt. v. 19.1.1993 - 6 K 2606/91.KO -, NVwZ-RR 1994, 226 zu der insoweit wortgleichen Vorschrift des § 57 RhPf WahlG; VG Ansbach, Beschl. v. 21.9.1994 - RN 4594.01664 -, BayVBl 1995, 121;… VG Oldenburg, Urt. v. 9.2.1996 - 2 A 2861/94 -, NVwZ-RR 1997, 432;… BAG, Urt. v. 23.01.1992 - 6 AZR 87/90 - (obiter dictum);… Seifert, Bundeswahlrecht-Komment.-, 3. Aufl., RdNr. 7 zu § 49).
  • OVG Niedersachsen, 04.09.2026 - 10 ME 280/26

    Exklusivität des Wahlprüfungsverfahrens; Bewerber; Kandidat; effektiver …

    Im Ausgangspunkt stehen bei Kommunalwahlen nämlich nicht an sich alle in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgesehenen und dem Individualrechtsschutz dienenden Rechtsbehelfe zur Verfügung, die dann lediglich wahlrechtlich eine Beschränkung erfahren, sondern im Grundsatz sind im Zusammenhang mit der Durchführung von Wahlen von vornherein nur diejenigen Rechtsbehelfe möglich, die das Wahlrecht selbst einräumt, ohne dass dies per se gegen das durch Art. 19 Abs. 4 GG geschützte Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes verstoßen würde (vgl. zum Verhältnis der Wahlprüfung zu Art. 19 Abs. 4 GG auch: VerfG Brandenburg…, Beschluss vom 20.3.2026 - 36/26 -, juris Rn. 14 - 17; StGH Bremen…, Urteil vom 13.09.2016 - St 2/16 -, juris Rn. 58; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28.10.1997 - 5 L 7377/95 -, juris Rn. 14).
  • VG Hannover, 09.02.2016 - 1 A 12763/14

    Chancengleichheit; Wahlaufruf; Wahlbeteiligung; Wahlleiter; Wahlprüfung

    Vielmehr sind im Grundsatz im Zusammenhang mit der Durchführung von Wahlen von vornherein nur diejenigen Rechtsbehelfe möglich, die das Wahlrecht selbst einräumt; andere Rechtsbehelfe sind hingegen ausgeschlossen, ohne dass dies per se gegen die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG verstoßen würde (…vgl. Schiefel, a. a. O., § 46 NKWG Erl. 3.1 mit zahlreichen Nachweisen; Nds. OVG, Urt. v. 28.10.1997 - 5 L 7377/95 -, juris Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.1997 - 5 L 3198/96

    Berufung zum Vorsteher eines Briefwahlvorstandes; Briefwahlvorstand; …

    Der erkennende Senat hat durch Urteil vom 28.10.1997 (NJW 1998, 1732 L) entschieden, daß sogar die bereits erfolgte Berufung in ein Wahlehrenamt nicht eine Maßnahme ist, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren bezieht, sondern daß es sich um einen im Verwaltungsrechtsweg anfechtbaren Verwaltungsakt handelt.

    Zwar hätte nach der Auffassung des erkennenden Senats, wie sie in dem oben erwähnten Urteil vom 28.10.1997 (NJW 1998, 1732 L) näher begründet worden ist, der Kläger seine im Januar/Februar 1994 erfolgte Berufung zum Wahlvorsteher grundsätzlich im Verwaltungsrechtsweg anfechten bzw. nach Ablauf des Wahltages zur Fortsetzungsfeststellungsklage übergehen können.

  • VG Osnabrück, 30.08.2005 - 1 A 335/05

    Kein kollektiver Verzicht auf Ratsmandate

    Die Zulässigkeit einer verwaltungsgerichtlichen (Anfechtungs-)Klage hatte das Nds. OVG aber gerade ausgenommen (Urt. v. 28.10.1997 - 5 L 7377/95 -).
  • OVG Niedersachsen, 03.07.2001 - 12 LB 955/01

    Investitionsfolgekosten; Pflegevergütung; Verweisung

    Nach allgemeiner Ansicht (…BVerwG, Beschl. v. 28.1.1994, aaO;… BGH, Urt. v. 25.2.1993 - III ZR 9/92 - , NJW 1993, 1799(1800); Nds. OVG, Urt. v. 28.10.1997 - 5 L 7377/95 - , NJW 1998, 1732 u. Beschl. v. 19.5.2000 - 11 L 655/00 - ;… OVG NW, Urt. v. 16.2.1993 - 19 A 550/93 - , NVwZ-RR 1993, 670 u. Urt. v. 9.12.1992 - 22 A 578/91 - , NVwZ-RR 1993, 517(518); BayVGH, Beschl. v. 5.5.1993 - 4 CE 93.464 - , NVwZ-RR 1993, 668; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 5.2.1993 - 2 A 11776/92 - , NVwZ-RR 1993, 668(669);… Gummer, in: Zöller, ZPO, 22. Aufl. 2000, RdNr. 18 zu § 17a GVG;… Wittschier, in: Musielak, ZPO, 2. Aufl. 2000, RdNr. 21 zu § 17a GVG;… Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl. 2000, RdNr. 36 zu § 17a GVG (§ 41 VwGO);… Rennert, aaO, RdNr. 34) besteht diese Bindungswirkung aber dann nicht, wenn das erstinstanzliche Gericht das in § 17a GVG vorgesehene (Vorab-)Beschlussverfahren (über den zulässigen Rechtsweg) nicht beachtet hat und der betroffene Beteiligte - wie hier der Kläger - die Rüge der Unzuständigkeit im Berufungsrechtszug aufrechterhält.
  • VG Lüneburg, 10.06.2004 - 5 B 30/04

    Aufschiebende Wirkung; Beisitzer; Europawahl; Wahlehrenamt; …

    Die Berufung des Antragstellers in das Wahlehrenamt stellt einen Verwaltungsakt dar, der mit den in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgesehenen Rechtsmitteln angefochten werden kann (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 28.10.1997, NJW 1998, 1732).
  • VG Hannover, 21.06.2017 - 1 A 454/17

    Frist; Wahlprüfung; Wahlprüfungsklage; Wiedereinsetzung

    Im Zusammenhang mit dem Vorbehalt des Wahlprüfungsverfahrens hat die Kammer bereits im Urteil vom 9. Februar 2016 - 1 A 12763/14 (…juris Rn. 57) ausgeführt, dass im Ausgangspunkt bei Kommunalwahlen nicht an sich alle in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgesehenen und dem Individualrechtsschutz dienenden Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen, die dann lediglich wahlrechtlich eine Beschränkung erfahren, sondern im Grundsatz im Zusammenhang mit der Durchführung von Wahlen von vornherein nur diejenigen Rechtsbehelfe möglich sind, die das Wahlrecht selbst einräumt, ohne dass dies per se gegen die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG verstoßen würde (…vgl. zum Verhältnis der Wahlprüfung zur Rechtsweggarantie auch: Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen, Urt. v. 13.09.2016 - St 2/16 -, juris Rn. 58; Nds. OVG, Urt. v. 28.10.1997 - 5 L 7377/95 -, juris Rn. 14).
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