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Rechtsprechung
   BGH, 27.05.1998 - VIII ZR 362/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,783
BGH, 27.05.1998 - VIII ZR 362/96 (https://dejure.org/1998,783)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1998 - VIII ZR 362/96 (https://dejure.org/1998,783)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1998 - VIII ZR 362/96 (https://dejure.org/1998,783)
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§§ 286, 326 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr §§ 280 Abs. 2, 323 BGB <Fassung seit 1.1.02>), hypothetische Schadensberechnung im kaufmännischen Verkehr

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Schadensberechnung - Nichterfüllung eines Kaufvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 326
    Berechnung des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schadensberechnung bei hypothetischem Deckungskauf

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2901
  • MDR 1998, 954
  • WM 1998, 1784
  • BB 1998, 1499
  • DB 1998, 1957
 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.05.1994 - V ZR 64/93

    Umfang des Anspruchs des Verkäufers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung

    Auszug aus BGH, 27.05.1998 - VIII ZR 362/96
    Zur Berechnung des Nichterfüllungsschadens bedarf es daher eines Vergleichs zwischen der Vermögenslage, die eingetreten wäre, wenn der Schuldner ordnungsgemäß erfüllt hätte, und der durch die Nichterfüllung tatsächlich entstandenen Vermögenslage (statt aller: BGHZ 126, 131, 133 f;… Palandt/Heinrichs, § 325 Rdnr. 12).

    Für die konkrete Berechnung des Nichterfüllungsschadens ist deshalb anerkannt, daß der Verkäufer den Verlust aus einem Deckungsverkauf auch dann ersetzt verlangen kann, wenn er das Deckungsgeschäft getätigt hat, bevor die primären Leistungspflichten infolge einer Nachfristsetzung nach § 326 Abs. 1 Satz 1 BGB mit Ablauf der Nachfrist erloschen sind (BGHZ 126, 131, 134).

    Der Gläubiger läuft in einem solchen Fall zwar in der Zeit bis zum Ablauf der Nachfrist Gefahr, daß er die Leistung - als Käufer - doppelt erhält oder sie - als Verkäufer - ein zweites Mal erbringen muß, falls der Schuldner bis zum Fristablauf seiner Leistungspflicht doch noch nachkommt (BGHZ 126, 131, 135).

    Solange der Gläubiger bis zum Erlöschen der Erfüllungsansprüche zur Erbringung seiner vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist, sich mithin vertragstreu verhält (…vgl. Senatsurteil vom 1. Oktober 1986 - VIII ZR 132/85, BGHR BGB § 326 Abs. 1 - Vertragsuntreue eigene), kann er den Verlust im Rahmen seines Nichterfüllungsschadens geltend machen (BGHZ 126, 131, 137).

  • BGH, 19.11.1997 - VIII ZR 33/96

    Darlegungs- und Beweislast beim Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines als …

    Auszug aus BGH, 27.05.1998 - VIII ZR 362/96
    Ist der Gläubiger - wie hier die Klägerin Kaufmann oder Gewerbetreibender, so kann er seinen Schaden auch "abstrakt" berechnen, d.h. unter Inanspruchnahme einer Beweiserleichterung in Gestalt der Vermutung, daß er jederzeit imstande gewesen wäre, das ihm entgangene Geschäft mit dieser oder einer anderen Ware zu Marktpreisen zu tätigen (vgl. Senatsurteile BGHZ 107, 67, 69 und vom 19. November 1997 - VIII ZR 33/96 = WM 1998, 931 unter II 1; BGH, Urteil vom 2. Dezember 1994 - V ZR 193193 = NJW 1995, 587 unter II 2 a m.w.Nachw.;… Staudinger/Otto aaO Rdnr. 59 f;… Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Aufl., § 325 Rdnr. 41 f, je m.w. Nachw.).

    Der nicht belieferte gewerbliche Käufer kann daher als Schaden die Differenz zwischen dem Vertragspreis und dem Marktpreis für einen hypothetischen Deckungskauf geltend machen (Senatsurteil vom 19. November 1997 aaO unter II 1;… MünchKomm/Emmerich aaO Rdnr. 97;… Palandt/Heinrichs aaO Rdnr. 17, jeweils m.w.Nachw.).

    Soweit sie hierüber Rechnungen aus dem Zeitraum vor Ablauf des 30. März 1994 vorgelegt hat, dienten diese, wovon auch das Berufungsgericht ausgeht, lediglich zur Darlegung eines durchschnittlichen Marktpreises, den sie ihrer - ihr weiterhin offenstehenden (vgl. Senatsurteil vom 19. November 1997 aaO unter II 3 und 4) - abstrakten Schadensberechnung zugrunde legt.

  • RG, 22.06.1917 - II 30/17

    Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunktes für die Berechnung eines abstrakten …

    Auszug aus BGH, 27.05.1998 - VIII ZR 362/96
    a) Der Gläubiger, der einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung hat, kann verlangen, wirtschaftlich so gestellt zu werden, wie er stehen würde, wenn der Schuldner den Vertrag ordnungsgemäß erfüllt hätte (grundlegend RGZ 91, 30, 33;… statt aller: Staudinger/Otto, BGB, 13. Aufl., § 325 Rdnr. 35 m.w.Nachw.).

    Freilich kommt der Frage, welchen Zeitpunkt des hypothetischen Abschlusses des Deckungsgeschäfts der Gläubiger seiner Schadensberechnung zugrunde zu legen hat, im Rahmen dieser Berechnungsart regelmäßig nur bei nennenswerten Preisschwankungen Bedeutung zu (vgl. die in RGZ 90, 423; 91, 30 entschiedenen Fälle).

  • BGH, 01.10.1986 - VIII ZR 132/85

    Leistung des Schadensersatzanspruchs im Hinblick auf eine vorvertragliche …

    Auszug aus BGH, 27.05.1998 - VIII ZR 362/96
    Solange der Gläubiger bis zum Erlöschen der Erfüllungsansprüche zur Erbringung seiner vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist, sich mithin vertragstreu verhält (vgl. Senatsurteil vom 1. Oktober 1986 - VIII ZR 132/85, BGHR BGB § 326 Abs. 1 - Vertragsuntreue eigene), kann er den Verlust im Rahmen seines Nichterfüllungsschadens geltend machen (BGHZ 126, 131, 137).
  • BGH, 28.03.1979 - VIII ZR 37/78

    Einheitliches Kaufgesetz

    Auszug aus BGH, 27.05.1998 - VIII ZR 362/96
    Die damit verbundene Nachfristsetzung setzt insofern begrifflich die Erfüllungsbereitschaft des Gläubigers für die Dauer der Nachfrist voraus (Senat BGHZ 74, 193, 202) .
  • RG, 20.10.1922 - II 101/22

    Handelskauf; Verspätungsschaden

    Auszug aus BGH, 27.05.1998 - VIII ZR 362/96
    Für den in RGZ 105, 280 entschiedenen, vom Berufungsgericht mehrfach zitierten Fall, daß nach Vornahme eines Deckungskaufs "die Lieferung der Ware nicht mehr in Frage stand" (…aaO 281), es also an der weiteren Abnahmebereitschaft des nicht belieferten Käufers fehlte, mag anderes gelten.
  • BGH, 22.02.1989 - VIII ZR 45/88

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung einer …

    Auszug aus BGH, 27.05.1998 - VIII ZR 362/96
    Ist der Gläubiger - wie hier die Klägerin Kaufmann oder Gewerbetreibender, so kann er seinen Schaden auch "abstrakt" berechnen, d.h. unter Inanspruchnahme einer Beweiserleichterung in Gestalt der Vermutung, daß er jederzeit imstande gewesen wäre, das ihm entgangene Geschäft mit dieser oder einer anderen Ware zu Marktpreisen zu tätigen (vgl. Senatsurteile BGHZ 107, 67, 69 und vom 19. November 1997 - VIII ZR 33/96 = WM 1998, 931 unter II 1; BGH, Urteil vom 2. Dezember 1994 - V ZR 193193 = NJW 1995, 587 unter II 2 a m.w.Nachw.;… Staudinger/Otto aaO Rdnr. 59 f;… Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Aufl., § 325 Rdnr. 41 f, je m.w. Nachw.).
  • BGH, 02.12.1994 - V ZR 193/93

    Verzugsschaden des Käufers einer Eigentumswohnung bei Verzug des Verkäufers mit …

    Auszug aus BGH, 27.05.1998 - VIII ZR 362/96
    Ist der Gläubiger - wie hier die Klägerin Kaufmann oder Gewerbetreibender, so kann er seinen Schaden auch "abstrakt" berechnen, d.h. unter Inanspruchnahme einer Beweiserleichterung in Gestalt der Vermutung, daß er jederzeit imstande gewesen wäre, das ihm entgangene Geschäft mit dieser oder einer anderen Ware zu Marktpreisen zu tätigen (vgl. Senatsurteile BGHZ 107, 67, 69 und vom 19. November 1997 - VIII ZR 33/96 = WM 1998, 931 unter II 1; BGH, Urteil vom 2. Dezember 1994 - V ZR 193193 = NJW 1995, 587 unter II 2 a m.w.Nachw.;… Staudinger/Otto aaO Rdnr. 59 f;… Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Aufl., § 325 Rdnr. 41 f, je m.w. Nachw.).
  • OLG München, 07.12.1994 - 7 U 1968/94

    Kein Ersatz der Aufwendungen für einen Deckungskauf

    Auszug aus BGH, 27.05.1998 - VIII ZR 362/96
    Die Klage wurde durch das rechtskräftig gewordene Urteil des Oberlandesgerichts München vom 7. Dezember 1994 (NJW 1995, 2363 m.Anm. Benicke, JuS 1996, 196 f) abgewiesen.
  • RG, 25.09.1917 - II 100/17

    Bestimmung des Zeitpunkts hinsichtlich einer abstrakten Schadensberechnung

    Auszug aus BGH, 27.05.1998 - VIII ZR 362/96
    Freilich kommt der Frage, welchen Zeitpunkt des hypothetischen Abschlusses des Deckungsgeschäfts der Gläubiger seiner Schadensberechnung zugrunde zu legen hat, im Rahmen dieser Berechnungsart regelmäßig nur bei nennenswerten Preisschwankungen Bedeutung zu (vgl. die in RGZ 90, 423; 91, 30 entschiedenen Fälle).
  • BGH, 03.07.2013 - VIII ZR 169/12

    Verspätete Erfüllung eines Kaufvertrages: Ersatzfähigkeit der Mehrkosten eines …

    Dies ergebe sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Mai 1998 (VIII ZR 362/96).

    Rn. 17 Auch aus der weiteren Entscheidung des Senats vom 27. Mai 1998 (VIII ZR 362/96, NJW 1998, 2901 ff.) ergibt sich entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht, dass Vertragserfüllung und Ersatz der Mehrkosten eines eigenen Deckungskaufs nebeneinander verlangt werden könnten.

  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 4/05

    Haftung des Rechtsschutzversicherers wegen vertragswidriger Verweigerung der …

    Der geschädigte Gläubiger ist aber im Falle einer schuldhaften Leistungsstörung so zu stellen, wie wenn der Schuldner ordnungsgemäß erfüllt hätte (vgl. beispielsweise BGH, Urteil vom 27. Mai 1998 - VIII ZR 362/96 - NJW 1998, 2901 unter II 2; BGHZ 126, 131, 133 f.).
  • BGH, 17.04.2012 - X ZR 76/11

    Die Vorverlegung des Rückflugs um 10 Stunden kann den Reiseveranstalter zum …

    Der Ersatzanspruch umfasst insbesondere den Ersatz des Aufwandes aus einem Deckungsgeschäft, das im Sinne einer Selbstabhilfe zur Behebung eines Mangels darauf gerichtet ist, dem Gläubiger den geschuldeten Leistungserfolg doch noch zu verschaffen (vgl. zu § 635 BGB aF: BGH, Urteile vom 10. März 2005 - VII ZR 321/03, NJW-RR 2005, 1039 unter II 2 a mwN; zu § 326 BGB aF: vom 27. Mai 1998 - VIII ZR 362/96, NJW 1998, 2901 unter II 2 b).
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