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Rechtsprechung
   BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14
BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00 (https://dejure.org/2000,14)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2000 - IX ZB 2/00 (https://dejure.org/2000,14)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2000 - IX ZB 2/00 (https://dejure.org/2000,14)
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Prozeßkostenhilfe Verbraucherinsolvenz

§§ 6, 7 InsO, § 127 Abs. 2, Abs. 3 ZPO, § 568 Abs. 2 Satz 1 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, keine weitere Beschwerde gegen die Prozeßkostenhilfeentscheidung des Insolvenzgerichts

Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    InsO §§ 6, 7

  • openjur.de

Besprechungen u.ä.

  • beck.de (Entscheidungsanmerkung)

    Keine höchstrichterliche Klärung der Fragen der Prozesskostenhilfe in der Verbraucherinsolvenz

Papierfundstellen

  • BGHZ 144, 78
  • NJW 2000, 1869
  • NJW-RR 2001, 45 (Ls.)
  • ZIP 2000, 735
  • ZIP 2000, 755
  • MDR 2000, 779
  • NZI 2000, 260
  • WM 2000, 892
  • BB 2000, 1005
  • DB 2000, 2013
  • Rpfleger 2000, 346
  • JR 2001, 191
 
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Wird zitiert von ... (120)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 31.03.1970 - III ZB 23/68

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung der Oberlandesgerichte im FGG …

    Auszug aus BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00
    Aus Gründen der Prozeßökonomie ist in Prozeßkostenhilfesachen keine dritte Instanz eröffnet (BGHZ 53, 369, 372).
  • BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96

    Anspruch des Vormundes oder Betreuers eines mittellosen Mündels auf Gewährung …

    Auszug aus BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00
    Das vorlegende Oberlandesgericht verweist in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung BGHZ 133, 337, 341 ff. Die dortigen Erwägungen lassen sich jedoch auf das Prozeßkostenhilfeverfahren im Rahmen eines Insolvenzverfahrens nicht übertragen.
  • BGH, 14.11.1996 - IX ZR 339/95

    Anerkennung eines im Ausland abgeschlossenen (Zwangs-)Vergleichs

    Auszug aus BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00
    Das wird in Verbraucherinsolvenzverfahren (§§ 304 ff. InsO) besonders häufig der Fall sein; für den nach § 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO vom Schuldner vorzulegenden Schuldenbereinigungsplan ist keine Mindestquote für die Gläubiger vorgesehen (vgl. BGHZ 134, 79, 92).
  • OLG Köln, 23.03.1999 - 2 W 65/99

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen aus Anlass des Insolvenzverfahrens - …

    Auszug aus BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00
    Es sieht sich insoweit jedoch an einer Entscheidung durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Köln vom 23. März 1999 (ZIP 1999, 586) und vom 23. Juni 1999 (ZIP 1999, 1714), des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 10. August 1999 (NZI 1999, 453) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 8. Oktober 1999 (Leitsatz abgedruckt in ZInsO 1999, 659) gehindert, in denen die sofortige weitere Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe auch im Insolvenzverfahren für unzulässig erachtet worden ist, und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • BGH, 08.11.1994 - XI ZR 35/94

    Anfechtung einer Richterablehnung durch das Oberlandesgericht

    Auszug aus BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00
    Das zeigt besonders deutlich das Beispiel des Verfahrens bei einer Richterablehnung, in dem zwar gegen den das Ablehnungsgesuch zurückweisenden Beschluß sofortige Beschwerde stattfindet (§ 46 Abs. 2 ZPO), jedoch wegen § 567 Abs. 4 ZPO keine Entscheidung des Bundesgerichtshofs herbeigeführt werden kann (BGHZ 95, 302, 306; BGH, Urt. v. 8. November 1994 - XI ZR 35/94, NJW 1995, 403).
  • OLG Köln, 23.06.1999 - 2 W 119/99
    Auszug aus BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00
    Es sieht sich insoweit jedoch an einer Entscheidung durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Köln vom 23. März 1999 (ZIP 1999, 586) und vom 23. Juni 1999 (ZIP 1999, 1714), des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 10. August 1999 (NZI 1999, 453) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 8. Oktober 1999 (Leitsatz abgedruckt in ZInsO 1999, 659) gehindert, in denen die sofortige weitere Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe auch im Insolvenzverfahren für unzulässig erachtet worden ist, und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • BGH, 11.07.1985 - X ZB 18/84

    "Farbfernsehsignal II"; Revisionsrechtliche Bedeutung der Verfahrensmängel; …

    Auszug aus BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00
    Das zeigt besonders deutlich das Beispiel des Verfahrens bei einer Richterablehnung, in dem zwar gegen den das Ablehnungsgesuch zurückweisenden Beschluß sofortige Beschwerde stattfindet (§ 46 Abs. 2 ZPO), jedoch wegen § 567 Abs. 4 ZPO keine Entscheidung des Bundesgerichtshofs herbeigeführt werden kann (BGHZ 95, 302, 306;… BGH, Urt. v. 8. November 1994 - XI ZR 35/94, NJW 1995, 403).
  • OLG Frankfurt, 10.08.1999 - 26 W 102/99
    Auszug aus BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00
    Es sieht sich insoweit jedoch an einer Entscheidung durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Köln vom 23. März 1999 (ZIP 1999, 586) und vom 23. Juni 1999 (ZIP 1999, 1714), des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 10. August 1999 (NZI 1999, 453) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 8. Oktober 1999 (Leitsatz abgedruckt in ZInsO 1999, 659) gehindert, in denen die sofortige weitere Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe auch im Insolvenzverfahren für unzulässig erachtet worden ist, und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • BayObLG, 08.10.1999 - 4Z BR 7/99

    Beschwerde gegen eine Prozesskostenhilfeentscheidung im …

    Auszug aus BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00
    Es sieht sich insoweit jedoch an einer Entscheidung durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Köln vom 23. März 1999 (ZIP 1999, 586) und vom 23. Juni 1999 (ZIP 1999, 1714), des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 10. August 1999 (NZI 1999, 453) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 8. Oktober 1999 (Leitsatz abgedruckt in ZInsO 1999, 659) gehindert, in denen die sofortige weitere Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe auch im Insolvenzverfahren für unzulässig erachtet worden ist, und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • BGH, 11.07.1961 - VI ZR 208/60
    Auszug aus BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00
    Die Gebühren und Auslagen des Konkursverfahrens und des Gläubigerausschusses wurden auch in anderem Zusammenhang nicht zu den gerichtlichen Kosten des Konkursverfahrens gezählt (BGH, Urt. v. 11. Juli 1961 - VI ZR 208/60, NJW 1961, 2016).
  • LG Kassel, 07.04.1999 - 3 T 165/99

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für …

  • BGH, 25.06.2015 - IX ZR 199/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer Klausel über den Verzicht auf …

    Die Restschuldbefreiung stellt - neben der Gläubigerbefriedigung - ein zusätzliches Verfahrensziel des Insolvenzverfahrens dar (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2000 - IX ZB 2/00, BGHZ 144, 78, 83 f;… vom 3. November 2005 - IX ZB 211/03, juris Rn. 9; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - IX ZB 80/10, NJW 2012, 609 Rn. 12).
  • BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03

    Erstattung von Auslagen des Insolvenzverwalters für die Erfüllung steuerlicher …

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 144, 78, 82 f) setzt § 7 InsO voraus, daß das Gesetz gegen die Ausgangsentscheidung des Insolvenzgerichts die sofortige Beschwerde (§ 6 Abs. 1 InsO) vorsieht.
  • BGH, 24.07.2003 - IX ZB 539/02

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Insolvenzverfahren; Statthaftigkeit der …

    Eine im Insolvenzverfahren ergangene Prozeßkostenhilfeentscheidung kann nicht mit den besonderen Rechtsmitteln der §§ 6, 7 InsO, sondern nur mit der einfachen Beschwerde nach § 127 Abs. 2, 3 ZPO angegriffen werden (BGHZ 144, 78).
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