Rechtsprechung
| BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 1922/94 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 22 Abs. 1 Satz 4; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; StrRehaG § 17 Abs. 3; ; StrRehaG § 17; ; RehaG/DDR § 7 Abs. 2; ; HHG § 9 a ff.; ; GG Art. 3 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Zulassung - Beistand - Verfassungsbeschwerde - Stichtag - Rehabilitation - DDR
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 1; StrRehaG § 17
Vererbbarkeit der Kapitalentschädigung nach StrRehaG - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Dresden, 26.08.1994 - 2 Ws 98/94
- BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 1922/94
Papierfundstellen
- NJW 2000, 2418
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90
Bodenreform I
Auszug aus BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 1922/94
Rn. 4 (a) Der Gesetzgeber hat bei der Regelung der Wiedergutmachung früheren, von einer anderen Staatsgewalt zu verantwortenden, Unrechts, um das es hier geht, einen besonders weiten Gestaltungsraum (BVerfGE 84, 90 ).Rn. 5 Im Übrigen gilt, dass der Gesetzgeber bei der Bemessung von Wiedergutmachungsleistungen im Rahmen des ihm ohnehin zustehenden Gestaltungsraums auch Rücksicht darauf nehmen darf, welche finanziellen Möglichkeiten er unter Berücksichtigung der sonstigen Staatsaufgaben hat; bei der Einschätzung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Staates kommt ihm ein besonders weiter Beurteilungsraum zu (BVerfGE 84, 90 ).
- BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
Auszug aus BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 1922/94
Die Wahl des Zeitpunkts muss sich allerdings am gegebenen Sachverhalt orientieren (BVerfGE 87, 1 ). - BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86
Zweifamilienhaus
Auszug aus BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 1922/94
Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts zu untersuchen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (stRspr; BVerfGE 83, 395 ; 84, 348 ).
- BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 1231/85
Steuerfreiheit von Beihilfen aus öffentlichen Mitteln
Auszug aus BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 1922/94
Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts zu untersuchen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (stRspr; BVerfGE 83, 395 ; 84, 348 ). - BVerfG, 01.02.1994 - 1 BvR 105/94
Räumungsschutz bei Gesundheits- und Lebensgefahr - Vertretung im …
Auszug aus BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 1922/94
Die Zulassung als Beistand kommt nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich ist und subjektiv für sie ein Bedürfnis besteht (Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Februar 1994 - 1 BvR 105/94 -, NJW 1994, S. 1272). - BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1793/94
Rechtmäßigkeit der Versagung von Unterhaltsentschädigung nach Aufhebung einer …
Auszug aus BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 1922/94
Rn. 10 (2) Dass die Ansicht des Oberlandesgerichts, die Rechtskraft des Kassationsbeschlusses stehe der Ablehnung eines Entschädigungsanspruchs nicht entgegen, von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden ist, hat das Bundesverfassungsgericht bereits für einen gleich gelagerten Fall entschieden (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 1999 - 2 BvR 1793/94 -).
- BGH, 10.08.2010 - 4 StR 646/09
Besondere Zuwendung für Haftopfer (Antrag vor rechtskräftiger gerichtlicher …
Die Absicht, den Betroffenen nicht mit den Folgen der uneinheitlichen Länge der Rehabilitierungsverfahren zu belasten, hat bereits den Gesetzgeber des Ersten SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes dazu bewogen, für die Übertragbarund Vererblichkeit des Anspruchs auf Kapitalentschädigung in § 17 Abs. 3 StrRehaG nicht - wie ursprünglich vorgesehen - auf den Zeitpunkt der Festsetzung oder rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung, sondern auf die Antragstellung abzustellen (…Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses aaO., S. 31; vgl. BVerfG, NJW 2000, 2418). - OLG Jena, 09.12.2009 - 1 Ws Reha 28/09
BGH-Vorlage; Beginn des Anspruchs auf besondere Zuwendung für Haftopfer vor …
Bei der Regelung der Wiedergutmachung früheren, von einer anderen Staatsgewalt zu verantwortenden Unrechts ist der Gestaltungsspielraum besonders weit (BVerfG, NJW 2000, 2418 ).Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung des § 17 Abs. 3 StrRehaG darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber mit der dort getroffenen Regelung verhindern wollte, dass sich die vom ehemaligen Häftling nicht beeinflussbare Dauer des Verfahrens nachteilig auswirkt (BVerfG, Beschluss vom 27.04.2000, NJW 2000, 2418 ).
- VG Chemnitz, 06.03.2007 - 3 K 196/05 Denn der Gesetzgeber darf gerade bei der Bemessung von Wiedergutmachungsleistungen im Rahmen eines ihm ohnehin zustehenden Gestaltungsspielraums auch Rücksicht darauf nehmen, welche finanziellen Möglichkeiten er unter Berücksichtigung der sonstigen Staatsaufgaben hat ( BVerfG, Urteil vom 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90 u.a. - NJW 1991, 1597, 1601 [BVerfG 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90] ; BVerfG, Beschluss vom 27.04.2000 - 2 BvR 1922/94 - zitiert nach juris).
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