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Rechtsprechung
   BGH, 07.12.2000 - IX ZR 330/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1076
BGH, 07.12.2000 - IX ZR 330/99 (https://dejure.org/2000,1076)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2000 - IX ZR 330/99 (https://dejure.org/2000,1076)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2000 - IX ZR 330/99 (https://dejure.org/2000,1076)
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Vermittlungsprovision der Mutter

§§ 117, 118 BGB

Volltextveröffentlichungen (13)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    BGB AT, Wissenszurechnung bei beurkundungsbedürftigem Vertrag

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1062
  • MDR 2001, 497
  • DNotZ 2001, 791
  • VersR 2002, 1157
  • WM 2001, 734
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 26.05.2000 - V ZR 399/99

    Nichtigkeit eines Scheingeschäfts

    Auszug aus BGH, 07.12.2000 - IX ZR 330/99
    Deshalb läßt sich bei Verträgen nach § 313 BGB die notwendige Willensübereinstimmung nicht über eine Wissenszurechnung ersetzen (BGH, Urteil vom 26. Mai 2000 - V ZR 399/99, ZIP 2000, 1533, 1534).

    a) Zwar ist nach dieser Vorschrift ein mißlungenes Scheingeschäft nichtig, auch wenn hierüber eine notarielle Urkunde errichtet wurde (BGH, Urteil vom 26. Mai 2000 - V ZR 399/99, aaO).

  • BGH, 25.03.1982 - VII ZR 60/81

    Konto des Ehemanns - § 818 Abs. 4 BGB, § 279 BGB <Fassung bis 31.12.01>; § …

    Auszug aus BGH, 07.12.2000 - IX ZR 330/99
    Zwar wendet die Rechtsprechung diese Vorschrift entsprechend in Fällen an, in denen jemand einen anderen mit der eigenverantwortlichen Erledigung bestimmter Angelegenheiten betraut und dieser nicht als Vertreter, aber doch einem Geschäftspartner gegenüber für den Geschäftsherrn handelnd - z.B. als Verhandlungsbevollmächtigter - auftritt (BGHZ 55, 307, 311; 83, 293, 296; BGH, Urteil vom 21. Februar 1986 - V ZR 126/84, NJW-RR 1986, 1019, 1020).
  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 251/98

    Formgebot des § 313 BGB - Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung …

    Auszug aus BGH, 07.12.2000 - IX ZR 330/99
    Bei einer derartigen einseitigen Abhängigkeit wird die als solche nicht beurkundungsbedürftige Vereinbarung über die Provisionszahlung nicht vom Formzwang des Grundstücksgeschäfts erfaßt (BGH, Urteil vom 26. November 1999 - V ZR 251/98, NJW 2000, 951 f.).
  • BGH, 21.06.2001 - IX ZR 69/00

    Haftungsausschluß in der formularmäßigen Verlängerung einer Bürgschaft

    Gleichgültig ist, ob der Klägerin die Erkenntnismöglichkeiten der Commerzbank in entsprechender Anwendung des § 166 BGB zugerechnet werden können (vgl. BGHZ 83, 293, 296 f; 102, 316, 320; BGH, Urt. v. 7. Dezember 2000 - IX ZR 330/99, WM 2001, 734, 735).
  • OLG Brandenburg, 15.05.2008 - 5 U 88/07

    Gutachten aus dem selbstständigen Beweisverfahren: Erhebung von Einwendungen erst …

    Die Beklagte als Verkäuferin muss sich gemäß §§ 166, 278 BGB die Kenntnis eines Verhandlungsgehilfen oder Wissensvertreters zurechnen lassen, den sie - wie vorliegend - im Rechtsverkehr als ihren Repräsentanten mit der eigenverantwortlichen Erledigung bestimmter Aufgaben betraut hat (vgl. BGHZ 117, 104, 106; BGH NJW 2001, 1062; NJW 1992, .899, 900;… Palandt/Heinrichs/Ellenberger, a.a.O., § 123 Rdn.13).
  • OLG Schleswig, 07.04.2009 - 3 U 159/07

    Zurechnung der Kenntnis Dritter vom Mangel der Kaufsache

    Die Klägerin bezieht sich für ihre Ansicht, dass § 166 Abs. 1 BGB analog bei dem hier fraglichen beurkundungsbedürftigen Vertrag nicht heranzuziehen sei, vornehmlich auf die Entscheidungen BGH NJW 2000, 3127 f. und BGH NJW 2001, 1062 f. Beide Fälle betreffen aber einen dort jeweils nur bei einem Verhandlungsbevollmächtigten vorliegenden Scheingeschäftswillen.

    Der Scheingeschäftswille muss gerade bei den abschließenden Vertragsparteien selbst vorhanden sein (BGH NJW 2000, 3127 ff. bei Juris Rn. 8 und BGH NJW 2001, 162 [richtig: NJW 2001, 1062 - d. Red.] f. bei Juris Rn. 15).

  • FG Köln, 31.10.2024 - 11 K 1197/13

    Veräußerungsgeschäfte - Vorliegen eines Scheingeschäfts bzgl. der Veräußerung von …

    Die Kenntnis und das Wissen des Klägers sind dem Zeugen A als dem Vertragspartner der S vor diesem Hintergrund nach § 166 Abs. 1 BGB analog zuzurechnen (vgl. z.B. BGH-Urteile vom 15.1.1964 - VIII ZR 236/62, BGHZ 41, 17 und vom 7.12.2000 - IX ZR 330/99, NJW 2001, 1062 m.w.N.; Erman/Finkenauer, BGB, § 166 Rn 25).
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