Rechtsprechung
| BVerfG, 08.01.2001 - 1 BvR 437/99 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BRAO § 226 Abs. 2; ; BRAO § 20 Abs. 1 Nr. 4; ; BRAO § 25; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Rechtsanwaltszulassung beim OLG - Rechtsanwaltszulassung zum Kammergericht - Langjährige Rechtsanwaltszulassung - Ermessensspielraum - Sofortige Beschwerde - Simultanzulassung - Berufswahlfreiheit - Berufsausübungsfreiheit - Anspruch auf ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 226 Abs. 2; GG Art. 12 Abs. 1
Zulassung zum Oberlandesgericht nach 5-jähriger Zulassung bei einem Gericht des ersten Rechtszuges - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- KG, 08.12.1997 - RA G 714
- AGH Berlin, 06.05.1998 - II AGH 1/98
- BGH, 25.01.1999 - AnwZ (B) 56/98
- BVerfG, 08.01.2001 - 1 BvR 437/99
Papierfundstellen
- NJW 2001, 1561
- FamRZ 2001, 828
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85
Rechtsanwaltsberuf
Auszug aus BVerfG, 08.01.2001 - 1 BvR 437/99
Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Beurteilung von § 226 Abs. 2 BRAO als Berufsausübungsregelung, zu den Voraussetzungen einer mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbaren Berufsausübungsregelung, zur Sicherung der fachlichen Kompetenz von Rechtsanwälten im Dienst der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege als Gemeinwohlbelang von großer Bedeutung, zum Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers bei der Beurteilung von Erforderlichkeit und Geeignetheit eines Eingriffs in die Berufsausübung sowie zur Zulässigkeit typisierender Regelungen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 2000 - 1 BvR 335/97 -, Umdruck S. 15; BVerfGE 93, 362 ; 85, 248 m.w.N.; 93, 213 ; 87, 287 ; 50, 290 ; 57, 139 ; 26, 265 ; 98, 365 ; 99, 280 ).Rn. 10 Mit dieser Zielsetzung verfolgt die angegriffene gesetzliche Regelung legitime Gemeinwohlzwecke (vgl. BVerfGE 87, 287 ).
- BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97
Singularzulassung zum OLG
Auszug aus BVerfG, 08.01.2001 - 1 BvR 437/99
Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Beurteilung von § 226 Abs. 2 BRAO als Berufsausübungsregelung, zu den Voraussetzungen einer mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbaren Berufsausübungsregelung, zur Sicherung der fachlichen Kompetenz von Rechtsanwälten im Dienst der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege als Gemeinwohlbelang von großer Bedeutung, zum Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers bei der Beurteilung von Erforderlichkeit und Geeignetheit eines Eingriffs in die Berufsausübung sowie zur Zulässigkeit typisierender Regelungen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 2000 - 1 BvR 335/97 -, Umdruck S. 15; BVerfGE 93, 362 ; 85, 248 m.w.N.; 93, 213 ; 87, 287 ; 50, 290 ; 57, 139 ; 26, 265 ; 98, 365 ; 99, 280 ).Der Nachteil wird nunmehr alle Berufsanfänger in gleicher Weise treffen, nachdem durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 2000 - 1 BvR 335/97 - § 226 Abs. 2 BRAO im Jahr 2002 bundesweite Geltung erlangen wird.
- BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95
Aufwandsentschädigung Ost
Auszug aus BVerfG, 08.01.2001 - 1 BvR 437/99
Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Beurteilung von § 226 Abs. 2 BRAO als Berufsausübungsregelung, zu den Voraussetzungen einer mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbaren Berufsausübungsregelung, zur Sicherung der fachlichen Kompetenz von Rechtsanwälten im Dienst der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege als Gemeinwohlbelang von großer Bedeutung, zum Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers bei der Beurteilung von Erforderlichkeit und Geeignetheit eines Eingriffs in die Berufsausübung sowie zur Zulässigkeit typisierender Regelungen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 2000 - 1 BvR 335/97 -, Umdruck S. 15; BVerfGE 93, 362 ; 85, 248 m.w.N.; 93, 213 ; 87, 287 ; 50, 290 ; 57, 139 ; 26, 265 ; 98, 365 ; 99, 280 ).Dies ist ein zulässiges Mittel gesetzgeberischer Generalisierung (vgl. BVerfGE 99, 280 ).
- BVerfG, 05.12.1995 - 1 BvR 2011/94
Postulationsfähigkeit
Auszug aus BVerfG, 08.01.2001 - 1 BvR 437/99
Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Beurteilung von § 226 Abs. 2 BRAO als Berufsausübungsregelung, zu den Voraussetzungen einer mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbaren Berufsausübungsregelung, zur Sicherung der fachlichen Kompetenz von Rechtsanwälten im Dienst der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege als Gemeinwohlbelang von großer Bedeutung, zum Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers bei der Beurteilung von Erforderlichkeit und Geeignetheit eines Eingriffs in die Berufsausübung sowie zur Zulässigkeit typisierender Regelungen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 2000 - 1 BvR 335/97 -, Umdruck S. 15; BVerfGE 93, 362 ; 85, 248 m.w.N.; 93, 213 ; 87, 287 ; 50, 290 ; 57, 139 ; 26, 265 ; 98, 365 ; 99, 280 ).Solche gesetzlichen Regelungen der Berufsausübung sind jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden, wenn das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 93, 362 ; 71, 183 ).
- BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
Auszug aus BVerfG, 08.01.2001 - 1 BvR 437/99
Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Beurteilung von § 226 Abs. 2 BRAO als Berufsausübungsregelung, zu den Voraussetzungen einer mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbaren Berufsausübungsregelung, zur Sicherung der fachlichen Kompetenz von Rechtsanwälten im Dienst der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege als Gemeinwohlbelang von großer Bedeutung, zum Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers bei der Beurteilung von Erforderlichkeit und Geeignetheit eines Eingriffs in die Berufsausübung sowie zur Zulässigkeit typisierender Regelungen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 2000 - 1 BvR 335/97 -, Umdruck S. 15; BVerfGE 93, 362 ; 85, 248 m.w.N.; 93, 213 ; 87, 287 ; 50, 290 ; 57, 139 ; 26, 265 ; 98, 365 ; 99, 280 ). - BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89
Versorgungsanwartschaften
Auszug aus BVerfG, 08.01.2001 - 1 BvR 437/99
Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Beurteilung von § 226 Abs. 2 BRAO als Berufsausübungsregelung, zu den Voraussetzungen einer mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbaren Berufsausübungsregelung, zur Sicherung der fachlichen Kompetenz von Rechtsanwälten im Dienst der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege als Gemeinwohlbelang von großer Bedeutung, zum Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers bei der Beurteilung von Erforderlichkeit und Geeignetheit eines Eingriffs in die Berufsausübung sowie zur Zulässigkeit typisierender Regelungen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 2000 - 1 BvR 335/97 -, Umdruck S. 15; BVerfGE 93, 362 ; 85, 248 m.w.N.; 93, 213 ; 87, 287 ; 50, 290 ; 57, 139 ; 26, 265 ; 98, 365 ; 99, 280 ). - BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94
DDR-Rechtsanwälte
Auszug aus BVerfG, 08.01.2001 - 1 BvR 437/99
Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Beurteilung von § 226 Abs. 2 BRAO als Berufsausübungsregelung, zu den Voraussetzungen einer mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbaren Berufsausübungsregelung, zur Sicherung der fachlichen Kompetenz von Rechtsanwälten im Dienst der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege als Gemeinwohlbelang von großer Bedeutung, zum Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers bei der Beurteilung von Erforderlichkeit und Geeignetheit eines Eingriffs in die Berufsausübung sowie zur Zulässigkeit typisierender Regelungen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 2000 - 1 BvR 335/97 -, Umdruck S. 15; BVerfGE 93, 362 ; 85, 248 m.w.N.; 93, 213 ; 87, 287 ; 50, 290 ; 57, 139 ; 26, 265 ; 98, 365 ; 99, 280 ). - BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90
Ärztliches Werbeverbot
Auszug aus BVerfG, 08.01.2001 - 1 BvR 437/99
Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Beurteilung von § 226 Abs. 2 BRAO als Berufsausübungsregelung, zu den Voraussetzungen einer mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbaren Berufsausübungsregelung, zur Sicherung der fachlichen Kompetenz von Rechtsanwälten im Dienst der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege als Gemeinwohlbelang von großer Bedeutung, zum Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers bei der Beurteilung von Erforderlichkeit und Geeignetheit eines Eingriffs in die Berufsausübung sowie zur Zulässigkeit typisierender Regelungen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 2000 - 1 BvR 335/97 -, Umdruck S. 15; BVerfGE 93, 362 ; 85, 248 m.w.N.; 93, 213 ; 87, 287 ; 50, 290 ; 57, 139 ; 26, 265 ; 98, 365 ; 99, 280 ). - BVerfG, 26.05.1981 - 1 BvL 56/78
Schwerbehindertenabgabe
Auszug aus BVerfG, 08.01.2001 - 1 BvR 437/99
Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Beurteilung von § 226 Abs. 2 BRAO als Berufsausübungsregelung, zu den Voraussetzungen einer mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbaren Berufsausübungsregelung, zur Sicherung der fachlichen Kompetenz von Rechtsanwälten im Dienst der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege als Gemeinwohlbelang von großer Bedeutung, zum Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers bei der Beurteilung von Erforderlichkeit und Geeignetheit eines Eingriffs in die Berufsausübung sowie zur Zulässigkeit typisierender Regelungen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 2000 - 1 BvR 335/97 -, Umdruck S. 15; BVerfGE 93, 362 ; 85, 248 m.w.N.; 93, 213 ; 87, 287 ; 50, 290 ; 57, 139 ; 26, 265 ; 98, 365 ; 99, 280 ). - BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 38/78
Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Werbeverbot in ärztlichen …
Auszug aus BVerfG, 08.01.2001 - 1 BvR 437/99
Solche gesetzlichen Regelungen der Berufsausübung sind jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden, wenn das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 93, 362 ; 71, 183 ). - BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64
Unterhalt II
- BGH, 25.01.1999 - AnwZ (B) 56/98
Verfassungsmäßigkeit der Wartefrist für die Zulassung bei einem Oberlandesgericht
- BGH, 23.07.2020 - I ZR 73/20
Revision in Zivilsachen vor dem BGH: Fehlende Postulationsfähigkeit eines …
Der Gesetzgeber darf dabei Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit in den Vordergrund stellen (…vgl. BVerfGE 81, 156, 189 und 192 f. [juris Rn. 129 und 137] mwN; BVerfG, NJW 2001, 1561 [juris Rn. 6]).Auch bei der Regelung der Postulationsfähigkeit darf der Gesetzgeber von einer typisierenden Betrachtung ausgehen (vgl. BVerfG, NJW 2001, 1561 [juris Rn. 6];… BAGE 152, 34 Rn. 35;… Jacoby in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 78 Rn. 14).
- BGH, 12.01.2004 - AnwZ (B) 77/03
Voraussetzungen der Zulassung eines Rechtsanwalts bei einem Oberlandesgericht bei …
Für die alte Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 4 BRAO, die seit dem 1. August 2001 mit demselben Wortlaut als Nr. 2 fortgilt, war anerkannt, daß sie nur in Bundesländern mit Singularzulassung galt, also in solchen, in denen die Zulassung beim Oberlandesgericht gemäß § 25 BRAO den Verlust der Zulassung beim Amts- und Landgericht nach sich zog (BGHZ 82, 333, 334; BGH, Beschl. v. 18. September 1989 - AnwZ (B) 28/89, BRAK-Mitt. 1990, 51, 52; v. 25. Januar 1999 - AnwZ (B) 56/98, BRAK-Mitt. 1999, 142 - gebilligt durch BVerfG NJW 2001, 1561). - BGH, 12.01.2004 - AnwZ (B) 24/03
Voraussetzungen der Zulassung eines Rechtsanwalts bei einem Oberlandesgericht
Die Regelung, daß der beim Oberlandesgericht zugelassene Rechtsanwalt bereits über anwaltliche Erfahrungen verfügen muß und daß hierfür regelmäßig eine fünfjährige Berufsausübung bei den unteren Instanzen vorausgesetzt wird, betrifft lediglich die Berufsausübung; als solche hält sie sich in dem durch Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG vorgegebenen Rahmen (BGHZ 82, 333, 336; BGH, Beschl. v. 25. Januar 1999 - AnwZ (B) 56/98, BRAK-Mitt. 1999, 142 - gebilligt durch BVerfG NJW 2001, 1561). - AGH Schleswig-Holstein, 15.05.2003 - 2 AGH 10/02
5-jährige Wartefrist für OLG-Rechtsanwaltszulassung auch für ehemalige Richter
In einer weiteren Entscheidung vom 8. Januar 2001 hat das BVerfG daran festgehalten, dass § 226 Abs. 2 BRAO verfassungsgemäß ist (BVerfG NJW 2001, 1561).
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