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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.09.2000 - 4 U 57/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2787
OLG Hamm, 14.09.2000 - 4 U 57/00 (https://dejure.org/2000,2787)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.09.2000 - 4 U 57/00 (https://dejure.org/2000,2787)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. September 2000 - 4 U 57/00 (https://dejure.org/2000,2787)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG §§ 1 3
    Zulässigkeit der Werbung einer Zahnarztpraxis mit "ganzheitlicher Zahnheilkunde"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahnarzt; Gemeinschaftspraxis; Pflichtmitglied; Ärztekammer; Berufsausübungsregeln; Werbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Werbeverbot - Der Zusatz "Praxis für Ganzheitliche Zahnheilkunde" auf dem Briefkopf ist nicht wettbewerbswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2809
  • GRUR-RR 2002, 140
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.11.1998 - I ZR 179/96

    Implantatbehandlungen - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2000 - 4 U 57/00
    Die Klägerin ist als allgemeine Interessenvertretung der Zahnärzte auch klagebefugt nach § 13 Abs. 2 Ziff. 2 UWG (BGH NJW 1999, 1784 - Implantatbehandlungen).

    Denn die ärztliche Berufsausübung soll sich nicht an ökonomischen Erfolgskriterien, sondern an medizinischen Notwendigkeiten orientieren (BGH NJW 1999, 1784 - Implantatbehandlungen; OLG München GRUR 1990, 382 - Anzeigenbuch).

  • BVerfG, 04.07.2000 - 1 BvR 547/99

    Kammerentscheidung zur Werbung für zahnärztliche Leistungen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2000 - 4 U 57/00
    Berufswidrig sind dabei neben irreführenden Angaben auch solche, die geeignet erscheinen, das Schutzgut der Volksgesundheit zu beeinträchtigen (Bundesverfassungsgericht NJW 2000, 2734).
  • BGH, 22.04.1999 - I ZR 108/97

    Tierheilpraktiker

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2000 - 4 U 57/00
    Solche auf der Verkennung der Rechtslage beruhenden Vorstellungen müssen hinter die Interessen an der Verwendung einer an sich zulässigen Bezeichnung zurücktreten (BGH GRUR 2000, 73 - Tierheilpraktiker).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvR 166/89

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Werbeverbots für Ärzte

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2000 - 4 U 57/00
    Eine solche sachliche Information ist auch dann hinnehmbar, wenn sie mit einer gewissen Werbewirkung verbunden ist (Bundesverfassungsgericht NJW 1993, 2988;… Piper in Festschrift Brandner S. 455 ff;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 21. Aufl. § 1 UWG Rz. 679).
  • OLG Düsseldorf, 04.06.1996 - 20 U 133/95

    Werbung einer "zahnärztlichen Privatpraxis"

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2000 - 4 U 57/00
    Hinweise auf allgemeine Behandlungsmethoden und apparative Ausstattungen sind aber nicht zulässig, wenn sie eine besondere Qualifikation für einen bestimmten Bereich lediglich vorspiegeln (OLG Düsseldorf NJW 1997, 1644 - Privatpraxis; OLG Düsseldorf GRUR 1989, 120 - Praxisschild;… Piper a.a.O. S. 459;… Laufs, Handbuch des Arztrechts 2. Aufl. § 15 Rz. 14, 19).
  • OLG München, 21.12.1989 - 6 U 5068/89

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2000 - 4 U 57/00
    Denn die ärztliche Berufsausübung soll sich nicht an ökonomischen Erfolgskriterien, sondern an medizinischen Notwendigkeiten orientieren (BGH NJW 1999, 1784 - Implantatbehandlungen; OLG München GRUR 1990, 382 - Anzeigenbuch).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.1988 - 2 U 35/88
    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2000 - 4 U 57/00
    Hinweise auf allgemeine Behandlungsmethoden und apparative Ausstattungen sind aber nicht zulässig, wenn sie eine besondere Qualifikation für einen bestimmten Bereich lediglich vorspiegeln (OLG Düsseldorf NJW 1997, 1644 - Privatpraxis; OLG Düsseldorf GRUR 1989, 120 - Praxisschild;… Piper a.a.O. S. 459;… Laufs, Handbuch des Arztrechts 2. Aufl. § 15 Rz. 14, 19).
  • OLG Hamm, 13.04.2000 - 4 U 18/00
    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2000 - 4 U 57/00
    Ob und welche Zahnbehandlung im Einzelfall erforderlich ist, soll sich gerade erst als Ergebnis der zahnärztlichen Untersuchung darstellen und nicht auf Praxisschildern oder Briefbögen bereits vorweggenommen werden (Senatsurteil vom 13. April 2000 - 4 U 18/00).
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