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Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2001

Rechtsprechung
   BVerwG, 01.03.2001 - 6 B 6.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1620
BVerwG, 01.03.2001 - 6 B 6.01 (https://dejure.org/2001,1620)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.2001 - 6 B 6.01 (https://dejure.org/2001,1620)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 2001 - 6 B 6.01 (https://dejure.org/2001,1620)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - Anhörung der Prüfer als sachverständige Zeugen im gerichtlichen Verfahren bei der Beanstandung der Bewertung von Prüfungsarbeiten - Berücksichtigung der verfassungsrechtlich geschützten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfer (Bewertungsmängel) - Benotung einer Klausur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2986 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 922
 
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Wird zitiert von ... (54)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz - …

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2001 - 6 B 6.01
    Der Verwaltungsgerichtshof hat nämlich die Befugnis des Verwaltungsgerichts, von den Prüfern gegebene Begründungen zu konkretisieren, zu ergänzen oder zu ersetzen, im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verneint (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 C 3.92 - BVerwGE 91, 262, 265).

    Soweit die Beschwerde eine Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 1992 (a.a.O.) geltend macht, unterstellt sie, der Verwaltungsgerichtshof habe sich mit einem abstrakten Rechtssatz gegen den dort aufgestellten Rechtssatz gewandt, dass einem Prüfling bei Neubewertung seiner Aufsichtsarbeit während des gerichtlichen Verfahrens in dem gleichen Umfang das Recht eingeräumt werden müsse, etwaige Einwendungen gegen die Benotung zu erheben und darzulegen, worin nach seiner Meinung die Irrtümer und Rechtsfehler in der Bewertung zu sehen seien, wie einem Prüfling, der unmittelbar nach Abschluss des Prüfungsverfahrens die Bewertung seiner Arbeit und die Begründung hierfür erfahre.

  • BVerwG, 30.03.2000 - 6 B 8.00

    Mehrdeutige Einzelbewertung; Klarstellung durch den Prüfer im gerichtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2001 - 6 B 6.01
    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 30. März 2000 - BVerwG 6 B 8.00 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 398) dargelegt, Bundesrecht verbiete nicht, dass der Prüfer eine objektive mehrdeutige Einzelbewertung im gerichtlichen Verfahren erläutere und die Bewertung in der klargestellten Fassung sodann Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung werde.

    Gleiches gilt für die angebliche Divergenz zu dem Beschluss vom 30. März 2000 - BVerwG 6 B 8.00 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 398 = NVwZ 2000, 503.

  • BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 97.83

    Vermerk "Einverstanden" - §§ 402, 359 Nr. 2 ZPO, Grenzen der Heranziehung von …

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2001 - 6 B 6.01
    Sollte der Verwaltungsgerichtshof von dem - gemäß § 98 VwGO, § 358 ZPO nicht notwendigen - Beweisbeschluss vor seiner Erledigung (stillschweigend) abgerückt sein, so könnte dies zunächst im Hinblick auf die Gewährung rechtlichen Gehörs sowie auf § 86 Abs. 2 VwGO verfahrensfehlerhaft sein, wenn dem Kläger dadurch die Möglichkeit genommen worden wäre, die aus seiner Sicht noch erforderliche Sachaufklärung durch Stellung eines Beweisantrags zu bewirken (vgl. BVerwGE 17, 172; 69, 70, 80).
  • BVerwG, 22.11.1963 - IV C 125.63

    Verhältnis von Strafverfahren und Ausschließung in einem Verwaltungsverfahren - …

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2001 - 6 B 6.01
    Sollte der Verwaltungsgerichtshof von dem - gemäß § 98 VwGO, § 358 ZPO nicht notwendigen - Beweisbeschluss vor seiner Erledigung (stillschweigend) abgerückt sein, so könnte dies zunächst im Hinblick auf die Gewährung rechtlichen Gehörs sowie auf § 86 Abs. 2 VwGO verfahrensfehlerhaft sein, wenn dem Kläger dadurch die Möglichkeit genommen worden wäre, die aus seiner Sicht noch erforderliche Sachaufklärung durch Stellung eines Beweisantrags zu bewirken (vgl. BVerwGE 17, 172; 69, 70, 80).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2012 - 1 S 36/12

    Verbot der Gehsteigberatung vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass ein Tatsachengericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht verletzt, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht beantragt hat, es sei denn, dem Gericht musste sich auch ohne Stellung eines Beweisantrags die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung aufdrängen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.02.1988 - 7 B 28.88 - NVwZ 1988, 1020; Beschl. v. 01.03.2001 - 6 B 6.01 - NVwZ 2001, 923).
  • VGH Hessen, 08.06.2011 - 1 A 1991/08

    Entlassung eines Beamtenanwärters

    Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann daher von der Beklagten nicht geltend gemacht werden (vgl. zur revisionsrechtlichen Bestimmung des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO: BVerwG, Beschlüsse vom 24. März 2000 - 9 B 530.99 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 308; vom 1. März 2001 - 6 B 6.01 - NVwZ 2001, 922 sowie vom 26. März 2004 - 1 B 79.03 - NVwZ 2004, 1009).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2009 - 10 S 3156/08

    Zur ausreichenden Darlegung des Zulassungsgrundes bei Verfahrensfehlern - hier: …

    Denn eine Verletzung der Aufklärungspflicht kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter entweder bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in der mündlichen Verhandlung durch die Stellung eines Beweisantrags auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt hatte oder sich dem Verwaltungsgericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 22.02.1988 - 7 B 28.88 - NVwZ 1988, 1020; v. 01.03.2001 - 6 B 6.01 - NVwZ 2001, 923; v. 25.01.2005 - 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2001 - 5 B 832/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4786
OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2001 - 5 B 832/01 (https://dejure.org/2001,4786)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.06.2001 - 5 B 832/01 (https://dejure.org/2001,4786)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Juni 2001 - 5 B 832/01 (https://dejure.org/2001,4786)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2986
  • NVwZ 2001, 1316 (Ls.)
  • DVBl 2001, 1624
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2001 - 5 B 832/01
    Rn. 18 vgl. Beschluss des Ersten Senats des BVerfG vom 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91, 1 BvR 1980/91, 1 BvR 102/92 u. 1 BvR 221/92 -, BVerfGE 93, 266 zur Abwägung zwischen Ehrenschutz und Meinungsfreiheit (hier: "Soldaten sind Mörder").

    Rn. 28 Beschluss des Ersten Senats des BVerfG vom 10. Oktober 1995 a.a.O., BVerfGE 93, 266, 289.

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer ./. Wallraff - "Der Aufmacher - Der Mann, der bei 'Bild' Hans Esser war"

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2001 - 5 B 832/01
    Rn. 20 BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 1984 - 1 BvR 272/81 -, BVerfGE 66, 116 (136),.

    Rn. 22 In diesem Sinne ausdrücklich BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 1984 - 1 BvR 272/81 -, BVerfGE 66, 116 (136).

  • BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2001 - 5 B 832/01
    Rn. 13 Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 - vom 12. April 2001 - 1 BvQ 19/01 - und vom 1. Mai 2001 - 1 BvQ 22/01 -,.

    Rn. 16 Dieses Defizit wird besonders deutlich in der Entscheidung der 1. Kammer vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 -, mit der sie unter Anwendung des üblichen Auflageninstrumentariums deutschen Neonazis einen grenzüberschreitenden Protestmarsch in die Niederlande unter Verwendung der Bundesflagge und der Fahnen der deutschen Bundesländer gestattete.

  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01

    Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2001 - 5 B 832/01
    Rn. 26 Die Auffassung der 1. Kammer, wonach ein Zugriff auf neonazistische Meinungsinhalte unterhalb der Strafbarkeitsschwelle nicht in Betracht kommt, ist auch mit dem Beschluss vom 26. Januar 2001 - 1 BvQ 9/01 - zum Holocaust-Gedenktag nicht in Einklang zu bringen.

    Rn. 31 Dass der Antragsteller und seine Versammlungen dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen sind, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 26. Januar 2001 - 1 BvQ 9/01 - ausdrücklich bestätigt.

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 22.05.2023 - 5/23
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2001 - 5 B 832/01
    Rn. 34 Vgl. Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10. Oktober 1994 - 5/23 Kls 50 Js 27125/88 -.
  • BVerfG, 01.05.2001 - 1 BvQ 22/01

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen ein Versammlungsverbot; "Gegen Sozialdumping und …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2001 - 5 B 832/01
    Rn. 13 Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 - vom 12. April 2001 - 1 BvQ 19/01 - und vom 1. Mai 2001 - 1 BvQ 22/01 -,.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2001 - 5 B 395/01

    Verbot des Einmarsches

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2001 - 5 B 832/01
    Rn. 11 Vgl. dazu im Einzelnen OVG NRW, Beschlüsse vom 23. März 2001 - 5 B 395/01 -, vom 12. April 2001 - 5 B 492/01 - und vom 30. April 2001 - 5 B 585/01 -.
  • BVerfG, 12.04.2001 - 1 BvQ 19/01

    Erneut Demonstrationsverbot aufgehoben

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2001 - 5 B 832/01
    Rn. 13 Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 - vom 12. April 2001 - 1 BvQ 19/01 - und vom 1. Mai 2001 - 1 BvQ 22/01 -,.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2001 - 5 B 585/01

    Verbot einer für den 1. Mai in Essen angemeldeten NPD-Versammlung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2001 - 5 B 832/01
    Rn. 11 Vgl. dazu im Einzelnen OVG NRW, Beschlüsse vom 23. März 2001 - 5 B 395/01 -, vom 12. April 2001 - 5 B 492/01 - und vom 30. April 2001 - 5 B 585/01 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2001 - 5 B 492/01

    Verbot einer für Ostermontag in Hagen angemeldeten Neonazi-Demonstration

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2001 - 5 B 832/01
    Rn. 11 Vgl. dazu im Einzelnen OVG NRW, Beschlüsse vom 23. März 2001 - 5 B 395/01 -, vom 12. April 2001 - 5 B 492/01 - und vom 30. April 2001 - 5 B 585/01 -.
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Das Oberverwaltungsgericht geht in seiner Rechtsprechung, auf die sich auch die Versammlungsbehörde beruft, davon aus, dass Versammlungen mit demonstrativen Äußerungen neonazistischer Meinungsinhalte unter Berufung auf verfassungsimmanente Beschränkungen beziehungsweise zum Schutz der öffentlichen Ordnung verboten werden können, wenn die Schwelle der Strafbarkeit im Einzelfall nicht erreicht ist (…vgl. OVG NRW, NJW 2001, S. 2111;… NJW 2001, S. 2113;… NJW 2001, S. 2114; NJW 2001, S. 2986 ;… DVBl 2001, S. 584;… grundsätzlich übereinstimmend Battis/Grigoleit, NVwZ 2001, S. 121;… dies., NJW 2001, S. 2051).

    Schon daran fehlt es im Hinblick auf die vom Oberverwaltungsgericht angenommene verfassungsimmanente Beschränkung der Kundgabe einer rechtsextremistischen Ideologie (…vgl. OVG NRW, NJW 2001, S. 2111 f.;… NJW 2001, S. 2113 f.; NJW 2001, S. 2986 f.).

  • VerfGH Sachsen, 10.07.2003 - 43-II-00

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen …

    Bloße Vermutungen genügen nicht (vgl. VG Leipzig, NVwZ 2001, 1316 [1318]), ebensowenig die Absicht des Betroffenen, Ordnungswidrigkeiten zu begehen oder Straftaten in einem anderen Gebiet als dem, auf welches sich das Aufenthaltsverbot beziehen soll.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2018 - 16 A 906/11

    Langzeitüberwachung durch Verfassungsschutz rechtswidrig

    Rn. 397 Vgl. dazu auch die (frühere) Rechtsprechung des OVG NRW, wonach die historisch bedingte Werteordnung des Grundgesetzes die demonstrative Äußerung nazistischer Meinungsinhalte auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle auf Grund verfassungsimmanenter Beschränkungen aus dem Kanon grundrechtlich geschützter Freiheitsrechte ausgrenze, siehe etwa Beschluss vom 29. Juni 2001 - 5 B 832/01 -, NJW 2001, 2986 = juris, Rn. 7.
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