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Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.02.2002

Rechtsprechung
   BGH, 25.02.2002 - II ZR 374/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,811
BGH, 25.02.2002 - II ZR 374/00 (https://dejure.org/2002,811)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2002 - II ZR 374/00 (https://dejure.org/2002,811)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2002 - II ZR 374/00 (https://dejure.org/2002,811)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 164; ZPO § 138

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1488
  • ZIP 2002, 753
  • MDR 2002, 935
  • WM 2002, 756
  • DB 2002, 942 (Ls.)
  • NZG 2002, 517
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BGH, 28.01.2014 - II ZR 371/12

    Sittenwidrigkeit eines vom Bevollmächtigten unter Vollmachtsmissbrauch und …

    Aus diesem Grund ist auch ein Vertrag nichtig, wenn ein von den Voraussetzungen des § 181 BGB befreiter Bevollmächtigter seine Vollmacht missbraucht, um mit sich als Geschäftsgegner ein Geschäft zum Nachteil des Vertretenen abzuschließen (BGH, Urteil vom 25. Februar 2002 - II ZR 374/00, ZIP 2002, 753;… Urteil vom 13. September 2011 - VI ZR 229/09, ZIP 2011, 2005 Rn. 9).
  • BGH, 18.10.2017 - I ZR 6/16

    Unwirksamkeit eines von einem einzelvertretungsberechtigten GmbH-Geschäftsführer …

    Rn. 25 Dementsprechend setzt eine Unwirksamkeit eines Insichgeschäfts gemäß § 181 BGB unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs der Vertretungsmacht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass das Insichgeschäft für den Vertretenen nachteilig ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 2002 - II ZR 374/00, NJW 2002, 1488;… Urteil vom 28. Januar 2014 - II ZR 371/12, WM 2014, 628 Rn. 10 mwN;… Palandt/Ellenberger aaO § 164 Rn. 14;… Staudinger/Schilken, BGB [2014], § 164 Rn. 93;… Erman/Maier-Reimer, BGB, 14. Aufl., § 167 Rn. 71;… Zöllner/Noack in Baumbach/Hueck, GmbHG, 21. Aufl., § 37 Rn. 45 Fn. 108;… Schubert in MünchKomm.BGB, 7. Aufl., § 164 Rn. 212;… vgl. auch Vedder, Missbrauch der Vertretungsmacht, 2007, S. 119, der ein Handeln des Vertreters entgegen den Interessen des Vertretenen fordert).
  • BGH, 01.06.2010 - XI ZR 389/09

    Rechtsscheinhaftung eines vermeintlichen Gesellschafters einer Scheingesellschaft …

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Vereinbarungen, die Angestellte, Bevollmächtigte oder sonstige Vertreter einer Partei im Einverständnis mit dem Vertragsgegner hinter dem Rücken des Geschäftsherrn und zu dessen Nachteil treffen, gegen die guten Sitten verstoßen und nichtig sind (vgl. BGH, Urteile vom 17. Mai 1988 - VI ZR 233/87, WM 1988, 1380, 1381, vom 14. Juni 2000 - VIII ZR 218/99, WM 2000, 2313, 2314 und vom 25. Februar 2002 - II ZR 374/00, WM 2002, 756 f.).

    Rn. 16 Aufgrund dieser Vertragsgestaltung liegt ein Missbrauch der Generalvollmacht nahe, weil der - unwiderrufliche - Entzug der Verfügungsbefugnis über ihr offenbar gesamtes Vermögen auf die Dauer von 20 Jahren eine Verletzung der vermögenswerten Interessen der Beklagten darstellen könnte (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 25. Februar 2002 - II ZR 374/00, WM 2002, 756 f.).

    Rn. 18 Im Falle des Vollmachtsmissbrauchs auch unter diesem Gesichtspunkt wären die im Namen der Beklagten abgegebene Willenserklärung zur Errichtung der GbR ebenfalls unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 2002 - II ZR 374/00, WM 2002, 756 f.) und - wie oben unter II 1 a aa dargelegt - der Gesellschaftsvertrag nach § 138 BGB nichtig.

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Rechtsprechung
   BGH, 28.02.2002 - VII ZR 455/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1429
BGH, 28.02.2002 - VII ZR 455/00 (https://dejure.org/2002,1429)
BGH, Entscheidung vom 28.02.2002 - VII ZR 455/00 (https://dejure.org/2002,1429)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - VII ZR 455/00 (https://dejure.org/2002,1429)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Besprechungen u.ä. (2)

  • maas-anwaelte.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährungshemmung durch Schiedsstellenanrufung?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährungshemmung durch Schiedsstellenanrufung? (IBR 2002, 236)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1488
  • MDR 2002, 940
  • NZBau 2002, 269
  • WM 2002, 872
  • DB 2002, 2716 (Ls.)
  • BauR 2002, 979
  • ZfBR 2002, 315 (Ls.)
  • ZfBR 2002, 480
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.03.1999 - VI ZR 101/98

    Unterbrechung der Verjährung bei stiller Sicherungszession

    Auszug aus BGH, 28.02.2002 - VII ZR 455/00
    Ohne Erfolg wendet sich die Revision gegen die Ansicht des Berufungsgerichts, eine Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung des Mahnbescheids bzw. der Anspruchsbegründung setze voraus, daß die Klägerin im Zeitpunkt der Zustellung berechtigt gewesen sei, die Forderung geltend zu machen (vgl. Urteile vom 3. Juli 1980 - IVa ZR 38/80, BGHZ 78, 1, 3, 4 und vom 23. März 1999 - VI ZR 101/98, BGHR BGB § 209 Abs. 1, Berechtigter 1 = NJW 1999, 2110, 2111).
  • BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung in gewillkürter …

    Auszug aus BGH, 28.02.2002 - VII ZR 455/00
    Ohne Erfolg wendet sich die Revision gegen die Ansicht des Berufungsgerichts, eine Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung des Mahnbescheids bzw. der Anspruchsbegründung setze voraus, daß die Klägerin im Zeitpunkt der Zustellung berechtigt gewesen sei, die Forderung geltend zu machen (vgl. Urteile vom 3. Juli 1980 - IVa ZR 38/80, BGHZ 78, 1, 3, 4 …und vom 23. März 1999 - VI ZR 101/98, BGHR BGB § 209 Abs. 1, Berechtigter 1 = NJW 1999, 2110, 2111).
  • BGH, 06.07.2000 - IX ZR 134/99

    Verjährung des Regreßanspruchs gegen den Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 28.02.2002 - VII ZR 455/00
    a) Ein die Verjährung nach § 202 Abs. 1 BGB hemmendes Stillhalteabkommen, das auch stillschweigend getroffen werden kann, ist dann anzunehmen, wenn der Schuldner aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Vereinbarung berechtigt sein soll, vorübergehend die Leistung zu verweigern und der Gläubiger sich umgekehrt der Möglichkeit begeben hat, seine Ansprüche jederzeit weiterzuverfolgen (BGH, Urteil vom 6. Juli 2000 - IX ZR 134/99, NJW 2000, 2661, 2662).
  • BGH, 02.03.1982 - VI ZR 245/79

    Umfang der Verjährungshemmung nach dem Pflichtversicherungsgesetz

    Auszug aus BGH, 28.02.2002 - VII ZR 455/00
    Dies kommt der Klägerin als Rechtsnachfolgerin der Firma F. zugute (BGH, Urteil vom 2. März 1982 - VI ZR 245/79, NJW 1982, 1761, 1762).
  • BGH, 14.02.2020 - V ZR 11/18

    Kaufvertrag: Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrags; Kauf eines …

    Sie ist nicht als Stundungsabrede, sondern als pactum de non petendo auszulegen, das im Gegensatz zur Stundung nicht die Fälligkeit hinausschiebt, sondern lediglich eine gerichtliche Auseinandersetzung über eine Forderung einstweilen verhindern soll (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 1998 - VIII ZR 298/97, NJW 1998, 2060, 2061; Urteil vom 28. Februar 2002 - VII ZR 455/00, WM 2002, 872, 873 jeweils mwN).
  • BGH, 28.10.2015 - IV ZR 405/14

    Verjährungshemmende Wirkung eines Güteverfahrens: Ausreichende Individualisierung …

    Demgegenüber hat der VII. Zivilsenat - ebenso wenig tragend und ohne nähere Begründung - im Fall einer Vereinbarung eines Stillhalteabkommens durch Anrufung einer Schiedsstelle ein Ende der Hemmung erst mit dem Zugang einer ablehnenden Entscheidung des Vorsitzenden angenommen (Urteil vom 28. Februar 2002 - VII ZR 455/00, NJW 2002, 1488 unter I 4 b).
  • OLG Frankfurt, 13.05.2015 - 15 U 122/08

    Begründung einer Bürgschaftsverpflichtung

    Ein pactum de non petendo (Stillhalteabkommen) zwischen Gläubiger und Schuldner stellt indes eine Vereinbarung dar, die zur Hemmung der Verjährung nach § 205 BGB führt (vgl. z.B. BGH NJW 2002, 1488 [Rn. 14 in juris; zu § 202 Abs. 1 BGB i. d. F. bis 31.12.2001]).
  • OLG Celle, 16.01.2007 - 16 U 160/06

    Verjährung des Anspruchs auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über eine …

    Dies entsprach der Rechtslage zu § 212 a BGB a. F. nach gescheitertem Güteverfahren und gilt ebenso für § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB n. F., der dem Gläubiger nach Beendigung des Verfahrens noch einen Zeitraum von sechs Monaten zur Weiterverfolgung der Ansprüche zur Verfügung stellt, ohne dass die Verjährungsfrist weiterläuft (vgl. auch BGHZ 134, 387, 390, 391 und BGH NJW 2002, 1488; vgl. auch BT-Drucks. 14/6040 Seite 117).
  • BGH, 23.06.2009 - EnZR 49/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verjährung eines …

    Ziel eines solchen Abkommens ist es, eine gerichtliche Auseinandersetzung über die streitige Forderung einstweilen zu vermeiden ( BGH, Urt. v. 28.2.2002 - VII ZR 455/00, WM 2002, 872 f.).
  • OLG Oldenburg, 25.01.2011 - 12 U 76/08

    Mehrvergütungsanspruch wegen verspäteter Zuschlagserteilung

    Zwar wäre die Klage insoweit als unzulässig abzuweisen (vgl. BGH NJW 2002, 1488; NJW-RR 1989, 1048, 1049; VersR 1995, 191, 92;… Palandt/Ellenberger, BGB, 70. Aufl. § 205 Rn. 2), wenn sich die Parteien entsprechend dem Vortrag der Beklagten darauf geeinigt hätten, einen den Nachtrag 18 betreffenden Anspruch vorübergehend nicht geltend zu machen, sondern die Entscheidung des Prozesses über den Nachtrag 1 abzuwarten.
  • OLG Düsseldorf, 09.07.2002 - 23 U 183/01

    Voraussetzungen, Umfang und Verjährung des Schadensersatzes gegen einen …

    Ein Stillhalteabkommen im Sinne dieser Vorschrift ist nur anzunehmen, wenn der Schuldner auf Grund einer rechtsgeschäftlichen Vereinbarung berechtigt sein soll, vorübergehend die Leistung zu verweigern, und der Gläubiger sich umgekehrt der Möglichkeit begeben hat, seine Ansprüche jederzeit weiterzuverfolgen; Ziel einer solchen Abrede ist es, eine gerichtliche Auseinandersetzung über eine streitige Forderung einstweilen zu verhindern (BGH NJW 2000, 2661, 2662; NJW 2001, 218, 220; NJW 2002, 1488, 1489; jeweils mwN.).
  • OLG Köln, 25.11.2016 - 6 U 92/16

    Abgrenzung zwischen Schuldanerkenntnis und Anerkenntnisvertrag

    Beim Stillhalteabkommen, das auch stillschweigend zustande kommen kann, muss der Wille der Parteien darauf gerichtet sein, für den Schuldner ein Leistungsverweigerungsrecht zu begründen (BGH NJW 98, 2294, 99, 1101, 00, 2661) oder die Klagbarkeit der Forderung vorübergehend auszuschließen (BGH NJW 02, 1488).
  • OLG Naumburg, 18.07.2013 - 1 U 140/12

    Internationale Zuständigkeit: Amtsprüfung im Berufungsverfahren; konkludente …

    Die Klägerin legt nicht dar, dass man eine Vereinbarung traf, wonach die Beklagte vorübergehend die Zahlung verweigern durfte (vgl. zum pactum de non petendo BGH NJW 1998, 2274, 2277; 1999, 1101, 1103; 2000, 2661, 2662; 2002, 1488, 1489).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2003 - 23 U 179/02

    Haftung des Steuerberaters wegen Beratungsfehler zur Verjährung des …

    Ein Stillhalteabkommen im Sinne dieser Vorschrift ist nur anzunehmen, wenn der Schuldner auf Grund einer rechtsgeschäftlichen Vereinbarung berechtigt sein soll, vorübergehend die Leistung zu verweigern, und der Gläubiger sich umgekehrt der Möglichkeit begeben hat, seine Ansprüche jederzeit weiterzuverfolgen; Ziel einer solchen Abrede ist es, eine gerichtliche Auseinandersetzung über eine streitige Forderung einstweilen zu verhindern (BGH in NJW 2000, 2661, 2662; in NJW 2001, 218, 220; in NJW 2002, 1488, 1489).
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