Rechtsprechung
| BVerwG, 14.06.2001 - 5 C 21.00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
BSHG F. 1993 § 5; ; BSHG F. 1993 § 97 Abs. 1; ; BSHG F. 1993 § 97 Abs. 2 Satz 3; ; BSHG F. 1993 § 103 Abs. 1; ; BSHG F. 1993 § 111; ; BSHG F. 1993 § 121; ; VwGO § ... 91; ; VwGO § 142 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 173; ; ZPO §§ 239 ff.
- Wolters Kluwer
Sozialhilferecht - Nothilfekosten - Behördenzuständigkeit - Passivlegitimation - Zuständigkeitsbestimmung - Eilfallzuständigkeit
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
BSHG § 97; BSHG § 121
D (A), Abgelehnte Asylbewerber, Krankenbehandlung, Notfall, Nothilfekosten, Nothelfer, BSHG, Frühgeburt, Sozialhilfeträger, Kostenerstattung, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sozialhilferecht - Verwaltungsprozessrecht, gesetzlicher Parteiwechsel bei gesetzlich angeordneter Gesamtrechtsnachfolge; Sozialhilferecht, Passivlegitimation für die Erstattung von Nothilfekosten; -, Behördenzuständigkeit für die Nothilfe in einem Eilfall; ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 114, 326
- NJW 2002, 1592 (Ls.)
- NVwZ 2002, 483
- FamRZ 2002, 453
- DVBl 2001, 1698
Wird zitiert von ... (47) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 32.89
Erstattung von Aufwendungen des Nothelfers; Nothilfe in einem Eilfall; Nothelfer, …
Auszug aus BVerwG, 14.06.2001 - 5 C 21.00
Die Passivlegitimation für die Erstattung der Nothilfekosten trifft den Sozialhilfeträger, der bei rechtzeitiger Kenntnis die Sozialhilfe zu gewähren gehabt hätte (BVerwGE 91, 245 = Buchholz 436.0 § 121 BSHG Nr. 5; BVerwGE 98, 132 = Buchholz 436.0 § 98 BSHG Nr. 1 S. 2).Darüber hinaus wird mit der Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers am Ort der Eilhilfe der besonderen Bedeutung des § 121 BSHG, die spontane Hilfsbereitschaft freiwilliger Helfer in Eilsituationen im Interesse in Not geratener Menschen zu erhalten und zu stärken (BVerwGE 91, 245 = Buchholz 436.0 § 121 BSHG Nr. 5), Rechnung getragen.
- BVerwG, 24.01.1994 - 5 C 47.91
Sozialhilfe - Örtliche Zuständigkeit - Aufenthaltsort
Auszug aus BVerwG, 14.06.2001 - 5 C 21.00
Die örtliche Zuständigkeit des § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG ist an der Effektivität der Anspruchsgewährleistung ausgerichtet und so auszulegen, dass Verzögerungen der Hilfegewährung ausgeschlossen sind; wo sie z.B. durch Hinhalten des Hilfebedürftigen in Erwartung eines angekündigten Umzugs drohen, ist ihnen durch Festhalten des Sozialhilfeträgers an seiner Zuständigkeit entgegenzuwirken (BVerwGE 95, 60 = Buchholz 436.0 § 97 BSHG Nr. 7 S. 3 f.).Die dort vorgeschriebene Zuständigkeitsperpetuierung knüpft zwar an § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG an, setzt aber, indem sie sich auf die Zeit "bis zur Beendigung der Hilfe" bezieht, weiter voraus, dass die nach § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG zuständige Sozialhilfe eingesetzt hat; lediglich für die Regelung des zukünftigen Bedarfs wird eine Ausnahme von § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG vorgesehen, um eine auswärtige Hilfe in der Verantwortung des ersten Sozialhilfeträgers zu ermöglichen (vgl. BVerwGE 95, 60 = Buchholz 436.0 § 97 BSHG Nr. 7 S. 3 f. zu § 97 Abs. 2 Satz 1 BSHG a.F.).
- BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 21.97
Auslandsreise, Zuständigkeit der Sozialhilfe während ; Sozialhilfeträger, …
Auszug aus BVerwG, 14.06.2001 - 5 C 21.00
Der erkennende Senat hat in dem vom Berufungsgericht angezogenen Urteil vom 22. Dezember 1998 als auslegungsleitenden Gesichtspunkt für die Fixierung der örtlichen Zuständigkeit die aus Sinn und Zweck des § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG folgende Erwägung herausgestellt, "ob der Grundsatz der Effektivität der Sozialhilfe ein Festhalten des Sozialhilfeträgers an seiner Zuständigkeit erfordert" (Buchholz 436.0 § 97 BSHG Nr. 10 S. 13 = NVwZ 2000, 572 = DVBl 1999, 1119 = FEVS 51, 145 = ZfSH/SGB 2000, 107 ).
- BVerwG, 02.11.1973 - IV C 55.70
Bundesbahnrechtliche Planfeststellung - Durch Planfeststellungsbeschluss …
Auszug aus BVerwG, 14.06.2001 - 5 C 21.00
Die gesetzlich angeordnete Gesamtrechtsnachfolge erfasst auch das vorliegende Prozessrechtsverhältnis und bewirkt einen gesetzlichen Parteiwechsel (§ 173 VwGO i.V.m. den entsprechend anwendbaren §§ 239 ff. ZPO), der keine Klageänderung i.S. der §§ 91, 142 Abs. 1 Satz 1 VwGO darstellt und deshalb auch noch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwGE 44, 148 = Buchholz 310 § 173 VwGO Anh. § 239 ZPO Nr. 1 S. 2). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2000 - 22 A 1560/97
Voraussetzungen des Anspruchs des Trägers einer Klinik und Poliklinik für …
Auszug aus BVerwG, 14.06.2001 - 5 C 21.00
BVerwG 5 C 21.00 OVG 22 A 1560/97. - BVerwG, 06.04.1995 - 5 C 12.93
Örtliche Zuständigkeit für Sozialhilfeansprüche von (Straf-)Gefangenen - …
Auszug aus BVerwG, 14.06.2001 - 5 C 21.00
Die Passivlegitimation für die Erstattung der Nothilfekosten trifft den Sozialhilfeträger, der bei rechtzeitiger Kenntnis die Sozialhilfe zu gewähren gehabt hätte (BVerwGE 91, 245 = Buchholz 436.0 § 121 BSHG Nr. 5; BVerwGE 98, 132 = Buchholz 436.0 § 98 BSHG Nr. 1 S. 2).
- BSG, 22.06.2022 - B 1 KR 19/21 R
Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - zielgerichtete irreversible …
Hiermit verbunden war der schon erstinstanzlich kraft Gesetzes eingetretene Beteiligtenwechsel (vgl BVerwG vom 14.6.2001 - 5 C 21.00 - juris RdNr 12, nicht abgedruckt in BVerwGE 114, 326). - BSG, 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R
Sozialhilfe - Nothilfe - Vorliegen eines Eilfalls - Erstattung der Aufwendungen …
Maßgeblich ist in Eilfällen, die eine Aufnahme in einer stationären Einrichtung notwendig machen, die in § 98 Abs. 2 Satz 3 SGB XII (tatsächlicher Aufenthalt) geregelte Zuständigkeit (so bereits BVerwGE 114, 326, 329 ff), selbst wenn ein gewöhnlicher Aufenthalt des Hilfebedürftigen in einem anderen Zuständigkeitsbereich besteht, der - den Eilfall hinweggedacht - die örtliche Zuständigkeit des dortigen Trägers begründen würde (vgl § 98 Abs. 2 Satz 1 SGB XII).Mit jedem weiteren Eingreifen eines Dritten als Nothelfer kann insoweit ein weiterer Eilfall entstehen (zu einer jeweils "aktualisierten Eilfallzuständigkeit" schon BVerwGE 114, 326, 329 ff).
- BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 18.15
Arbeitsschutz; Bestimmtheit; Bildschirmarbeitsplatz; Dekan; Dienstherrnpflichten; …
Ebenso wie der gesetzliche Parteiwechsel auch im Revisionsverfahren noch berücksichtigt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2001 - 5 C 21.00 - NVwZ 2002, 483 = juris Rn. 12 m.w.N.; zum Zuständigkeitswechsel auch BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 7 C 46.78 - BVerwGE 59, 221 ), besteht indes auch die Möglichkeit, einer zwischenzeitlich eingetretenen Funktionsnachfolge Rechnung zu tragen (vgl. BSG, Urteil vom 9. Dezember 1987 - 10 RKg 5/85 - BSGE 62, 269 m.w.N.).
- BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 19/12 R
Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen …
Rn. 13 Ob die Beklagte für die Erstattung von Kosten des Nothelfers überhaupt zuständig ist (vgl §§ 96, 97 BSHG; s dazu BVerwGE 114, 326 ff), mag das LSG noch prüfen.Rn. 19 Zweck der Regelung ist es nur, die Hilfsbereitschaft Dritter im Interesse in Not geratener Menschen zu erhalten und zu stärken und Hilfe auch in Fällen sicherzustellen, in denen Leistungen des Sozialhilfeträgers zu spät kämen oder wegen Zeitablaufs ins Leere gingen (…vgl: BSGE 103, 178 ff RdNr 14 = SozR 4-3500 § 25 Nr. 1; BVerwGE 91, 245, 248; 114, 326, 332; BT-Drucks III/1799, S 61 zu § 114).
- BVerwG, 23.02.2017 - 7 C 31.15
Anspruchsberechtigung; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Gemeinde; Monopol; …
Dieser Anknüpfung der materiell-rechtlichen Regelung an eine vertragliche Aufgabenverlagerung hat das Prozessrecht Rechnung zu tragen, indem es den Parteiwechsel in dieser Konstellation in gleicher Weise wie bei einem behördlichen Zuständigkeitswechsel (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2001 - 5 C 21.00 - NVwZ 2002, 483 m.w.N.) nicht als Klageänderung behandelt, sondern für eine bloße Rubrumsänderung genügen lässt. - BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 2/12 R
Asylbewerberleistung - Kostenerstattung für eine stationäre Krankenhausbehandlung …
Zweck der Regelung ist es zwar, die Hilfsbereitschaft Dritter im Interesse in Not geratener Menschen zu erhalten und zu stärken; letztlich soll jedoch nur die dem Hilfebedürftigen zustehende Hilfe in Fällen sichergestellt werden, in denen Sozialhilfeleistungen zu spät kämen oder wegen Zeitablaufs ins Leere gingen (…vgl BSGE 103, 178 ff RdNr 14 = SozR 4-3500 § 25 Nr. 1; BVerwGE 91, 245, 248; 114, 326, 332; BT-Drucks III/1799, S 61 zu § 114). - LSG Baden-Württemberg, 09.06.2016 - L 7 SO 3237/12
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - ambulant betreutes …
Rn. 37 Entgegen der Auffassung des Klägers steht diesem Ergebnis das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juni 2001 (BVerwGE 114, 326) nicht entgegen. - BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 13/12 R
Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch einer Krankenhausträgers wegen …
Rn. 12 Ob für die örtliche Zuständigkeit gemäß § 98 Abs. 2 Satz 1 SGB XII der gewöhnliche Aufenthalt des K oder wegen eines Eilfalls sein tatsächlicher Aufenthalt (vgl § 98 Abs. 2 Satz 3 SGB XII) maßgeblich ist (BVerwGE 114, 326 ff), ist vorliegend ohne Bedeutung, weil sein tatsächlicher Aufenthalt zur Zeit der stationären Behandlung und sein gewöhnlicher Aufenthalt zusammenfallen.Rn. 20 Zweck des § 25 SGB XII ist es nämlich nur, die Hilfsbereitschaft Dritter im Interesse in Not geratener Menschen zu erhalten und zu stärken und Hilfe auch in Fällen sicherzustellen, in denen Leistungen des Sozialhilfeträgers zu spät kämen oder wegen Zeitablaufs ins Leere gingen (…BSG, aaO, RdNr 19;… BSGE 103, 178 ff RdNr 14 = SozR 4-3500 § 25 Nr. 1; BVerwGE 91, 245, 248; 114, 326, 332; BT-Drucks III/1799, S 61 zu § 114).
- BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 4/08 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - gewährte Nothilfe nach § 25 S 1 SGB XII - …
Das Ergebnis entspricht auch dem Sinn und Zweck der Regelung des § 25 SGB XII, der das Ziel verfolgt, die Hilfsbereitschaft Dritter im Interesse in Not geratener Menschen durch Gewährleistung eines leistungsfähigen Schuldners zu erhalten und zu stärken sowie Hilfe in Fällen sicherzustellen, in denen Leistungen des Sozialhilfeträgers zu spät kämen oder wegen Zeitablaufs ins Leere gingen (BVerwGE 91, 245, 248; 114, 326, 332). - VGH Baden-Württemberg, 08.11.2023 - 13 S 1059/22
Straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Nutzung von Betriebsausfahrten, …
Insbesondere ist das Verwaltungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass mit Einführung des § 46 Abs. 2a StVO durch Art. 1 Nr. 3b der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Vierundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18.12.2020 (BGBl. I S. 3047) - StVOÄndV 2020 - die Zuständigkeit des Fernstraßen-Bundesamts und in der Folge der Beklagten zu 2 für das Begehren des Klägers insoweit begründet wurde (dazu unter II.1.) und dadurch die Beklagte zu 2 im Weg des gesetzlichen Parteiwechsels in den Rechtsstreit eingetreten ist (zum gesetzlichen Parteiwechsel vgl. BVerwG, Urteil vom 14.06.2001 - 5 C 21.00 - juris Rn. 12).Dieser Parteiwechsel kraft Gesetzes auf Beklagtenseite ist von Amts wegen zu berücksichtigen und stellt keine Klageänderung dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.06.2001 a. a. O.; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 28.09.2011 - 1 S 1633/10 - juris Rn. 22;… Riese in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, § 91 VwGO Rn. 40 ff.).
- BVerwG, 25.11.2004 - 5 C 67.03
Erstattung von Nothilfeaufwendungen in einem Eilfall durch den Sozialhilfeträger …
- BSG, 11.06.2008 - B 8 SO 45/07 B
Einreichung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ohne …
- VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 10 S 1348/20
Zugang zu Informationen betreffend die von Landwirten geführten Aufzeichnungen …
- VG Braunschweig, 21.03.2002 - 3 A 184/01
Nothelfer; örtliche Zuständigkeit
- VGH Bayern, 08.04.2024 - 22 A 17.40026
Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen darf weiter genutzt werden
- BVerwG, 23.02.2017 - 7 C 16.15
Zugangsbegehren einer Gemeinde zu Informationen über Planfeststellungsabschnitte …
- BFH, 20.12.2004 - VI S 7/03
Grenzen der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses
- LSG Baden-Württemberg, 30.08.2012 - L 7 SO 1312/12
- VG Schleswig, 06.03.2019 - 4 A 180/16
Abwasserrechtliche Ordnungsverfügung; wasserführende Gräben und Erdmulden als …
- VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 10 S 2422/20
Informationsbegehren betreffend von beruflichen Verwendern geführte Informationen …
- LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 5195/06
Sozialhilfe - Nothilfe - Eilfallzuständigkeit - keine Aufwendungserstattung des …
- VG Karlsruhe, 11.11.2004 - 2 K 97/04
Sozialhilfe-Aufwendungsersatz des Nothelfers
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 11 A 7.05
Gesamt- oder Teilnichtigkeit einer Verordnung aufgrund von Ausfertigungsmängeln; …
- VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 10 S 1421/21
Erlass eines Ergänzungsurteils; informationsrechtlicher Zugangsanspruch - Bezug …
- VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 10 S 2060/20
Zugang zu Informationen betreffend die von Landwirten geführten Aufzeichnungen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2011 - 6 A 11131/10
Private Sportwetten durften im Jahr 2008 nicht verboten werden
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2007 - 12 A 217/05
Verfahren zur Zuschussvergabe zu den Personalkosten für das Angebot …
- SG Karlsruhe, 14.08.2015 - S 1 SO 215/15
Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen …
- OVG Niedersachsen, 10.12.2014 - 20 ZD 5/14
Aussetzung; Dienstenthebung; Einbehaltung; Parteiwechsel; Zuständigkeitswechsel
- VG Minden, 14.01.2002 - 6 K 4214/99
Übernahme von Krankenhausbehandlungskosten im Eilfall im Rahmen der Hilfe zum …
- VG Münster, 15.12.2005 - 11 K 420/04
- OVG Niedersachsen, 01.06.2021 - 10 LB 96/20
Bestandskraft; Prozesszinsen
- OVG Schleswig-Holstein, 11.05.2005 - 2 LB 68/04
Sozialhilfe, stationäre Leistung, vorläufige Leistungsgewährung, örtliche …
- VGH Bayern, 08.07.2014 - 3 BV 09.3138
Die Ausgleichszulage aus § 4 Abs. 3 Satz 3 RVOrgRefÜG i.V.m. § 13 Abs. 1 BBesG …
- VG Cottbus, 17.07.2025 - 6 K 885/22
Gesetzlicher Beteiligtenwechsel bei verstorbenem Kläger, im Anschluss an 6 K …
- OVG Brandenburg, 04.11.2004 - 4 A 167/02
Sozialhilferecht, Berufung, Erstattungsanspruch des Nothelfers, Eilfall i. S. v. …
- VGH Bayern, 18.12.2019 - 3 B 19.2054
Versetzung in den Ruhestand aufgrund gutachterlich festgestellter …
- SG Karlsruhe, 30.10.2015 - S 1 SO 4077/14
Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen …
- LSG Baden-Württemberg, 23.04.2015 - L 7 SO 3800/10
- SG Karlsruhe, 15.12.2015 - S 1 SO 1709/15
Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen …
- BVerwG, 17.01.2002 - 5 B 89.01
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Klärungsbedürftigkeit der …
- VG Düsseldorf, 30.04.2004 - 13 K 5214/03
Anspruch auf Erstattung der Kosten der stationären Krankenhausbehandlung eines …
- SG Aachen, 24.01.2006 - S 20 SO 107/05
Sozialhilfe
- VG Gera, 18.06.2002 - 6 K 739/01
Sozialhilferecht; Asylbewerberleistungen; Ausreise; Aufwendungen; Nothelfer
- VG Osnabrück, 18.03.2026 - 1 A 265/23
Ausbaubeitragsrecht; Treu und Glauben; Eigentumswechsel; Anzeigepflicht; …
- VG Augsburg, 21.02.2011 - Au 2 K 10.393
Verfahrensfortführung durch den Rechtsnachfolger bei Tod - Bindung der …
- VG Gelsenkirchen, 23.07.2004 - 19 K 965/03
Sozialhilferechtliche Ausgestaltung der Pflicht zur Übernahme der …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2001 - 1 A 4816/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für das Vorliegen von ernstlichen Zweifeln; Auswirkungen eines Pensenschlüssels auf die konkreten Verhältnisse eines Richters; Bestimmung der einzelnen Belastung eines einzelnen Richters anhand des Pensenschlüssels
Verfahrensgang
- VG Minden, 16.08.2000 - 4 K 184/00
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2001 - 1 A 4816/00
Papierfundstellen
- NJW 2002, 1592
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1985 - 12 A 95/84
Anspruch eines Schwerbehinderten auf Freistellung von Mehrarbeit - diesbezügliche …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2001 - 1 A 4816/00
Rn. 8 Vgl. OVG NRW, Urteile vom 29. Juni 1995 - 12 A 2148/93 - und vom 26. August 1985 - 12 A 95/84 -, m.w.N.
- VG Gera, 31.08.2022 - 1 K 1192/21
Dienstliche Beurteilung eines Proberichters als für die Ausübung des Berufs des …
Er dient lediglich der möglichst gleichmäßigen Justizversorgung der Bevölkerung einerseits und einer möglichst gleichmäßigen Verteilung der Arbeitslast auf die zur Verfügung stehenden Richter andererseits (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Dezember 2001 - 1 A 4816/00 -, juris Rn. 6). - VG Magdeburg, 24.11.2010 - 5 B 55/10
Einstweiliger Rechtsschutz wegen Geschäftsverteilung in Verwaltungsgericht in …
Er dient vorrangig der möglichst gleichmäßigen Justizversorgung der Bevölkerung einerseits und einer möglichst gleichmäßigen Verteilung der Arbeitslast auf die zur Verfügung stehenden Richter andererseits (vgl. OVG Nordrhein-Westfahlen, Beschluss vom 19. Dezember 2001 - 1 A 4816/00 -, juris m. w. N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2005 - 1 A 494/04 Rn. 26 Vgl. Beschluss des Senats vom 19. Dezember 2001 - 1 A 4816/00 -, NJW 2002, 1592; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24. Februar 1992 - 1 W 2/92 -, a.a.O.
- VG Saarlouis, 28.01.2003 - 12 K 6/02
Kein Anspruch eines Richters auf Feststellung, daß ein Amtsgericht nicht mit der …
Jedenfalls lässt der vom Kläger als Beleg seiner angeblichen Überlastung herangezogene Pensenschlüssel für Richter keine verbindliche Aussage über das normale Arbeitspensum eines Richters und damit über die Belastung des Richters zu, vielmehr ist der Pensenschlüssel nur ein verwaltungsinternes Instrument zur Berechnung des Richterbedarfs, welcher der möglichst gleichmäßigen Justizversorgung der Bevölkerung und einer möglichst gleichmäßigen Verteilung der Arbeitslast auf die zur Verfügung stehenden Richter dient (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 19.12.2001 - 1 A 4816/00 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".