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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.03.2002 - 2 VAs 5/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5547
OLG Karlsruhe, 05.03.2002 - 2 VAs 5/01 (https://dejure.org/2002,5547)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.03.2002 - 2 VAs 5/01 (https://dejure.org/2002,5547)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. März 2002 - 2 VAs 5/01 (https://dejure.org/2002,5547)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    DNA-IFG § 2; ; EGGVG §§ 23 ff.; ; StPO § 81 g; ; StPO § 98 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Rechtsweg für die nachträgliche Überprüfung der Art und Weise der Vollstreckung einer gem. § 2 DNA-IFG i.V.m. § 81 g StPO richterlich angeordneten Entnahme von Körperzellen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsweg zum Oberlandesgericht; Nachträgliche Überprüfung der Art und Weise der Vollstreckung; Richterlich angeordnete Entnahme von Körperzellen; Abgeschlossene strafprozessualen Zwangsmaßnahme; DNA-IFG; Neue Rechtsprechung zu § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3117
  • StV 2003, 15 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung der Art und Weise einer nichtrichterlich angeordneten Durchsuchung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.03.2002 - 2 VAs 5/01
    Mit Beschlüssen vom 7. Dezember 1998 (BGHSt 44, 265) und 25. August 1999 (BGHSt 45, 183) hat der Bundesgerichtshof in zwei weiteren Vorlegungssachen entschieden, dass für die Überprüfung der Art und Weise des Vollzugs einer nach § 105 Abs. 1 Satz 1 StPO richterlich oder nichtrichterlich angeordneten abgeschlossenen Durchsuchung der Betroffene die richterliche Entscheidung entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO beantragen kann (im Falle einer richterlich angeordneten Durchsuchung jedenfalls dann, wenn die beanstandete Art und Weise des Vollzugs nicht ausdrücklicher und evidenter Bestandteil der richterlichen Anordnung war).

    Entgegenstehende frühere Rechtsauffassungen (BGHSt 28, 206; 37, 79) hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich aufgegeben (BGHSt 44, 265, 267).

    Angesichts dieser neueren Rechtsprechung, die hinsichtlich der Frage des Rechtswegs nicht mehr unterscheidet, ob die beanstandete Maßnahme auf einer richterlichen Anordnung beruhte oder nicht (…vgl. nur Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 98 Rdnr. 23 und - zum früheren Meinungsstand - Böttcher in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 23 EGGVG Rdnrn. 85 ff.), ist es konsequent, aber auch sachgerecht, für die hier in Rede stehende nachträgliche Überprüfung der Art und Weise der Vollstreckung einer richterlich angeordneten Entnahme von Körperzellen ebenfalls die Vorschrift des § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechend anzuwenden (vgl. auch Bachmann NJW 1999, 2414, 2415; Eisele StV 1999, 298, 300 f.; Fezer NStZ 1999, 151 f.).

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 96, 44) hatte beanstandet, dass die Rechtsbehelfe und Rechtsmittel gegen Durchsuchungsanordnungen und Durchsuchungsmaßnahmen nach geltendem Recht in schwer zu durchschauender Weise mehrfach gespalten waren und von den Fachgerichten uneinheitlich gehandhabt wurden; den Fachgerichten wurde deshalb die besondere, sich aus Art. 19 Abs. 4 GG ergebende Verpflichtung auferlegt, eine insoweit unübersichtliche Rechtslage im Sinne einer möglichst wirksamen gerichtlichen Kontrolle strafprozessualer Eingriffe zu klären (vgl. BGHSt 44, 171, 174; 44, 265, 270 ff.; 45, 183, 186 f.; BGH NJW 2000, 84, 86).

  • BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 1/97

    Rechtsweg nach erledigter vorläufiger Festnahme

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.03.2002 - 2 VAs 5/01
    Im Hinblick hierauf hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 5. August 1998 (BGHSt 44, 171) den rechtlichen Ansatz früherer obergerichtlicher Entscheidungen (OLG Celle StV 1982, 513; KG NStZ 1986, 135), die mangels einer aus der Strafprozessordnung zu entnehmenden Zuständigkeitsregelung insoweit noch den Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG für gegeben gehalten hatten, für überholt angesehen und eine vom Senat (Beschl. v. 9. August 1996 - 2 VAs 14/96) - der für die nachträgliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Anordnung einer erledigten vorläufigen Festnahme durch die Polizei nach § 127 Abs. 2 StPO die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters in entsprechender Anwendung des § 98 Abs. 2 StPO bejaht hatte - gem. § 29 Abs. 1 Satz 2 EGGVG vorgelegte Sache mangels noch bestehender Vorlegungspflicht zurückgegeben.

    Angesichts dieser neueren Rechtsprechung, die hinsichtlich der Frage des Rechtswegs nicht mehr unterscheidet, ob die beanstandete Maßnahme auf einer richterlichen Anordnung beruhte oder nicht (…vgl. nur Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 98 Rdnr. 23 und - zum früheren Meinungsstand - Böttcher in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 23 EGGVG Rdnrn. 85 ff.), ist es konsequent, aber auch sachgerecht, für die hier in Rede stehende nachträgliche Überprüfung der Art und Weise der Vollstreckung einer richterlich angeordneten Entnahme von Körperzellen ebenfalls die Vorschrift des § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechend anzuwenden (vgl. auch Bachmann NJW 1999, 2414, 2415; Eisele StV 1999, 298, 300 f.; Fezer NStZ 1999, 151 f.).

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 96, 44) hatte beanstandet, dass die Rechtsbehelfe und Rechtsmittel gegen Durchsuchungsanordnungen und Durchsuchungsmaßnahmen nach geltendem Recht in schwer zu durchschauender Weise mehrfach gespalten waren und von den Fachgerichten uneinheitlich gehandhabt wurden; den Fachgerichten wurde deshalb die besondere, sich aus Art. 19 Abs. 4 GG ergebende Verpflichtung auferlegt, eine insoweit unübersichtliche Rechtslage im Sinne einer möglichst wirksamen gerichtlichen Kontrolle strafprozessualer Eingriffe zu klären (vgl. BGHSt 44, 171, 174; 44, 265, 270 ff.; 45, 183, 186 f.; BGH NJW 2000, 84, 86).

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.03.2002 - 2 VAs 5/01
    Die zum Rechtsschutz bei schon abgeschlossenen richterlich angeordneten Durchsuchungen ergangene neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 96, 44) hatte den Fachgerichten aufgegeben, das Rechtsschutzsystem bei abgeschlossenen strafprozessualen Zwangsmaßnahmen insgesamt anhand der neu entwickelten Maßstäbe möglichst wirksam zu gestalten.

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 96, 44) hatte beanstandet, dass die Rechtsbehelfe und Rechtsmittel gegen Durchsuchungsanordnungen und Durchsuchungsmaßnahmen nach geltendem Recht in schwer zu durchschauender Weise mehrfach gespalten waren und von den Fachgerichten uneinheitlich gehandhabt wurden; den Fachgerichten wurde deshalb die besondere, sich aus Art. 19 Abs. 4 GG ergebende Verpflichtung auferlegt, eine insoweit unübersichtliche Rechtslage im Sinne einer möglichst wirksamen gerichtlichen Kontrolle strafprozessualer Eingriffe zu klären (vgl. BGHSt 44, 171, 174; 44, 265, 270 ff.; 45, 183, 186 f.; BGH NJW 2000, 84, 86).

  • BGH, 13.10.1999 - StB 7/99

    Rechtsschutz gegen eine Durchsuchungsanordnung des Ermittlungsrichters des …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.03.2002 - 2 VAs 5/01
    Für die Überprüfung der Art und Weise des Vollzugs einer vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs angeordneten abgeschlossenen Durchsuchung gilt - auch wenn gegen die dann vom Ermittlungsrichter getroffene Entscheidung gem. § 304 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 StPO keine Beschwerde zulässig ist - nichts anderes (BGH NJW 2000, 84).

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 96, 44) hatte beanstandet, dass die Rechtsbehelfe und Rechtsmittel gegen Durchsuchungsanordnungen und Durchsuchungsmaßnahmen nach geltendem Recht in schwer zu durchschauender Weise mehrfach gespalten waren und von den Fachgerichten uneinheitlich gehandhabt wurden; den Fachgerichten wurde deshalb die besondere, sich aus Art. 19 Abs. 4 GG ergebende Verpflichtung auferlegt, eine insoweit unübersichtliche Rechtslage im Sinne einer möglichst wirksamen gerichtlichen Kontrolle strafprozessualer Eingriffe zu klären (vgl. BGHSt 44, 171, 174; 44, 265, 270 ff.; 45, 183, 186 f.; BGH NJW 2000, 84, 86).

  • BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99

    Überprüfung abgeschlossener Durchsuchung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.03.2002 - 2 VAs 5/01
    Mit Beschlüssen vom 7. Dezember 1998 (BGHSt 44, 265) und 25. August 1999 (BGHSt 45, 183) hat der Bundesgerichtshof in zwei weiteren Vorlegungssachen entschieden, dass für die Überprüfung der Art und Weise des Vollzugs einer nach § 105 Abs. 1 Satz 1 StPO richterlich oder nichtrichterlich angeordneten abgeschlossenen Durchsuchung der Betroffene die richterliche Entscheidung entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO beantragen kann (im Falle einer richterlich angeordneten Durchsuchung jedenfalls dann, wenn die beanstandete Art und Weise des Vollzugs nicht ausdrücklicher und evidenter Bestandteil der richterlichen Anordnung war).

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 96, 44) hatte beanstandet, dass die Rechtsbehelfe und Rechtsmittel gegen Durchsuchungsanordnungen und Durchsuchungsmaßnahmen nach geltendem Recht in schwer zu durchschauender Weise mehrfach gespalten waren und von den Fachgerichten uneinheitlich gehandhabt wurden; den Fachgerichten wurde deshalb die besondere, sich aus Art. 19 Abs. 4 GG ergebende Verpflichtung auferlegt, eine insoweit unübersichtliche Rechtslage im Sinne einer möglichst wirksamen gerichtlichen Kontrolle strafprozessualer Eingriffe zu klären (vgl. BGHSt 44, 171, 174; 44, 265, 270 ff.; 45, 183, 186 f.; BGH NJW 2000, 84, 86).

  • BGH, 26.06.1990 - 5 AR (VS) 8/90

    Berechtigtes Feststellungsinteresse bei erledigter Maßnahme

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.03.2002 - 2 VAs 5/01
    Entgegenstehende frühere Rechtsauffassungen (BGHSt 28, 206; 37, 79) hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich aufgegeben (BGHSt 44, 265, 267).
  • BGH, 21.11.1978 - StB 210/78

    Nachträgliche Überprüfung einer staatsanwaltlich angeordneten Durchsuchung bei …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.03.2002 - 2 VAs 5/01
    Entgegenstehende frühere Rechtsauffassungen (BGHSt 28, 206; 37, 79) hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich aufgegeben (BGHSt 44, 265, 267).
  • VerfGH Bayern, 24.10.1968 - 78-VI-68
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.03.2002 - 2 VAs 5/01
    Die von der Antragstellerin angeführte Rechtsprechung (BayVerfGH NJW 1969, 229; OLG Stuttgart NJW 1972, 2146), nach der die Art und Weise einer durch die Staatsanwaltschaft oder die für diese tätig werdende Polizei nach § 36 StPO vorgenommenen Vollstreckung gerichtlicher Anordnungen im Verfahren gem. §§ 23 ff. EGGVG überprüft werden kann, ist jedenfalls im vorliegenden Anwendungsbereich gleichermaßen durch die infolge der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingetretene Entwicklung der Rechtsprechung insbesondere des Bundesgerichtshofs überholt.
  • OLG Stuttgart, 07.06.1972 - 2 VAs 158/71
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.03.2002 - 2 VAs 5/01
    Die von der Antragstellerin angeführte Rechtsprechung (BayVerfGH NJW 1969, 229; OLG Stuttgart NJW 1972, 2146), nach der die Art und Weise einer durch die Staatsanwaltschaft oder die für diese tätig werdende Polizei nach § 36 StPO vorgenommenen Vollstreckung gerichtlicher Anordnungen im Verfahren gem. §§ 23 ff. EGGVG überprüft werden kann, ist jedenfalls im vorliegenden Anwendungsbereich gleichermaßen durch die infolge der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingetretene Entwicklung der Rechtsprechung insbesondere des Bundesgerichtshofs überholt.
  • KG, 09.06.1985 - 3 AR 75/85
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.03.2002 - 2 VAs 5/01
    Im Hinblick hierauf hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 5. August 1998 (BGHSt 44, 171) den rechtlichen Ansatz früherer obergerichtlicher Entscheidungen (OLG Celle StV 1982, 513; KG NStZ 1986, 135), die mangels einer aus der Strafprozessordnung zu entnehmenden Zuständigkeitsregelung insoweit noch den Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG für gegeben gehalten hatten, für überholt angesehen und eine vom Senat (Beschl. v. 9. August 1996 - 2 VAs 14/96) - der für die nachträgliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Anordnung einer erledigten vorläufigen Festnahme durch die Polizei nach § 127 Abs. 2 StPO die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters in entsprechender Anwendung des § 98 Abs. 2 StPO bejaht hatte - gem. § 29 Abs. 1 Satz 2 EGGVG vorgelegte Sache mangels noch bestehender Vorlegungspflicht zurückgegeben.
  • BayObLG, 23.07.2024 - 204 VAs 102/24

    Materielle Rechtskraft, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Verfahrenshindernis, …

    Das gilt insbesondere im Verhältnis zum Rechtsschutzsystem der Strafprozessordnung (…vgl. Gerson in: Löwe-Rosenberg, a.a.O., EGGVG § 23 Rn. 93), wobei sich in den letzten Jahren vor allem der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO zu einem vorrangigen Rechtsbehelf - in analoger Anwendung auch zur Feststellung der Rechtswidrigkeit bereits erledigter Eingriffsmaßnahmen - entwickelt hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 1/97 -, BGHSt 44, 171, juris Rn. 19 zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Festnahme durch die Polizei; BGH, Beschluss vom 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99 -, BGHSt 45, 183, juris Rn. 16 zur Überprüfung von Art und Weise des Vollzugs einer abgeschlossenen richterlich angeordneten Durchsuchung; so auch KG, Beschluss vom 12.01.2000 - 1 AR 1264/99 - 4 VAs 41/99 -, juris Rn. 3, und Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 21.01.2004 - 2 VAs 15/03 -, juris Rn. 2 f.; BGH, Beschluss vom 16.10.2020 - 1 ARs 3/20 -, NStZ-RR 2021, 52, juris Rn. 14 und 16 zur Überprüfung der Art und Weise der Ausführung eines staatsanwaltschaftlichen Ersuchens um eine Erkenntnisanfrage bei einer ausländischen Behörde durch das Bundeskriminalamt; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.03.2002 - 2 VAs 5/01 -, NJW 2002, 3117, juris Rn. 3 ff. zur nachträglichen Überprüfung einer Körperzellenentnahme; s.a. MüKoStPO/Ellbogen, a.a.O., EGGVG § 23; KK-StPO/Mayer, a.a.O., EGGVG § 23 Rn. 36; Mayer, in Kissel/Mayer, a.a.O., EGGVG § 23 Rn. 62).
  • BayObLG, 08.01.2025 - 204 VAs 418/24

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren, Verweisungsbeschluß, Verschulden des …

    Der Bundesgerichtshof erachtete in diesen Fällen eine übersichtliche Zuständigkeitsregelung durch entsprechende Anwendung des § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO für gewährleistet (…Beschluss vom 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 1/97 -, BGHSt 44, 171, juris Rn. 17) und hält für alle diese Fälle nunmehr einheitlich den Rechtsweg nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO (analog) vorrangig gegenüber §§ 23 ff. EGGVG für eröffnet (Beschlüsse vom 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 1/97 -, BGHSt 44, 171, juris Rn. 19; vom 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98 -, BGHSt 44, 265, juris Rn. 22; vom 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99, BGHSt 45, 183, juris Rn. 16; vom 16.10.2020 - 1 ARs 3/20 -, NStZ-RR 2021, 52, juris Rn. 14 und 16; so auch KG, Beschluss vom 12.01.2000 - 1 AR 1264/99 - 4 VAs 41/99 -, juris Rn. 3; OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.09.2006 - 2 VAs 3/06-, NStZ 2007, 54, juris Rn. 5 ff.; OLG Celle, Beschluss vom 16.04.2009 - 2 VAs 3/09 -, NStZ 2010, 534, juris Rn. 7 m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.03.2002 - 2 VAs 5/01 -, NJW 2002, 3117, juris Rn. 3 ff.; OLG Schleswig, Beschluss vom 21.01.2004 - 2 VAs 15/03 -, juris Rn. 2 f.; MüKoStPO/Ellbogen, a.a.O., EGGVG § 23 Rn. 12; KK-StPO/Mayer, a.a.O., EGGVG § 23 Rn. 36; Mayer in: Kissel/Mayer, a.a.O., EGGVG § 23 Rn. 62).
  • VG Gelsenkirchen, 31.03.2009 - 17 K 2747/07

    DNA-Analyse-Datei; DAD; Löschung; Sexualdelikt; Vergewaltigung; Speicherung; …

    Rn. 43 Vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. März 2002 - 2 VAs 5/01 -, NJW 2002, 3117.
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