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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,159
BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02 (https://dejure.org/2002,159)
BVerfG, Entscheidung vom 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02 (https://dejure.org/2002,159)
BVerfG, Entscheidung vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 (https://dejure.org/2002,159)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Vorläufige Kostenübernahme für lebensrettende Medikamente - Verordnung von Arzneimitteln außerhalb des arzneimittelrechtlichen zulässigen Anwendungsbereichs - Vorläufiger Rechtsschutz bei Gefährdung des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; VwGO § 123
    Anforderungen an die Prüfung der Erfolgsaussicht in der Hauptsache im einstweiligen Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1236
  • NVwZ 2003, 862 (Ls.)
  • NZS 2003, 253
 
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Wird zitiert von ... (1664)Zitiert selbst (9)

  • LSG Berlin, 29.05.2002 - L 9 B 20/02

    Off-Label-Gebrauch von Medikamenten

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02
    gegen 1. a) den Beschluss des Landessozialgerichts Berlin vom 22. August 2002 - L 9 B 106/02 KR ER -, b) den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 18. Juli 2002 - S 75 KR 3737/01 ER 02 -, 2. a) den Beschluss des Landessozialgerichts Berlin vom 10. Juli 2002 - L 15 B 39/02 KR ER -, b) den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 21. Juni 2002 - S 85 KR 1296/02 ER -, 3. den Beschluss des Landessozialgerichts Berlin vom 29. Mai 2002 - L 9 B 20/02 KR ER - .

    Der Beschluss des Landessozialgerichts Berlin vom 29. Mai 2002 - L 9 B 20/02 KR ER - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes.

    Die Sache ist an das Landessozialgericht zurückzuverweisen (vgl. § 93 c Abs. 2 i.V.m. § 95 Abs. 2 BVerfGG), damit über die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 21. Dezember 2001 - S 75 KR 3737/01 ER - erneut entschieden werden kann.

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist hinreichend geklärt, welche Anforderungen sich aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG für den vorläufigen Rechtsschutz ergeben, wenn dessen Versagung zu schweren und unzumutbaren Nachteilen führt (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 94, 166 ;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juli 1996, NVwZ 1997, S. 479).

    Art. 19 Abs. 4 GG verlangt auch bei Vornahmesachen jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 94, 166 ).

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist hinreichend geklärt, welche Anforderungen sich aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG für den vorläufigen Rechtsschutz ergeben, wenn dessen Versagung zu schweren und unzumutbaren Nachteilen führt (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 94, 166 ;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juli 1996, NVwZ 1997, S. 479).

    Art. 19 Abs. 4 GG verlangt auch bei Vornahmesachen jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 94, 166 ).

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02
    Behördliche und gerichtliche Verfahren müssen der im Grundrecht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit enthaltenen grundlegenden objektiven Wertentscheidung (vgl. BVerfGE 39, 1 ) gerecht werden (vgl. BVerfGE 53, 30 ).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02
    Behördliche und gerichtliche Verfahren müssen der im Grundrecht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit enthaltenen grundlegenden objektiven Wertentscheidung (vgl. BVerfGE 39, 1 ) gerecht werden (vgl. BVerfGE 53, 30 ).
  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02
    Aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgt allgemein die Pflicht der staatlichen Organe, sich schützend und fördernd vor die darin genannten Rechtsgüter zu stellen (vgl. BVerfGE 56, 54 ).
  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79

    Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02
    Es gelten hier die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht entwickelt hat, wenn von der Entscheidung in einem gerichtlichen Verfahren mittelbar Lebensgefahr für den Einzelnen ausgehen kann (vgl. BVerfGE 52, 214 zur Suizidgefahr bei Zwangsvollstreckung).
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die …

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist hinreichend geklärt, welche Anforderungen sich aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG für den vorläufigen Rechtsschutz ergeben, wenn dessen Versagung zu schweren und unzumutbaren Nachteilen führt (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 94, 166 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juli 1996, NVwZ 1997, S. 479).
  • LSG Berlin, 10.07.2002 - L 15 B 39/02

    Rechtskräftige Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung - Überprüfung …

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02
    gegen 1. a) den Beschluss des Landessozialgerichts Berlin vom 22. August 2002 - L 9 B 106/02 KR ER -, b) den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 18. Juli 2002 - S 75 KR 3737/01 ER 02 -, 2. a) den Beschluss des Landessozialgerichts Berlin vom 10. Juli 2002 - L 15 B 39/02 KR ER -, b) den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 21. Juni 2002 - S 85 KR 1296/02 ER -, 3. den Beschluss des Landessozialgerichts Berlin vom 29. Mai 2002 - L 9 B 20/02 KR ER - .
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung …

    Die Gestaltung des Leistungsrechts der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich jedoch an der objektiv-rechtlichen Pflicht des Staates zu orientieren, sich schützend und fördernd vor die Rechtsgüter des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zu stellen (vgl. BVerfGE 46, 160 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 1997, a.a.O.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2002, NJW 2003, S. 1236 ;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. März 2004, NJW 2004, S. 3100 ).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Effektiver Rechtsschutz in einem sozialgerichtlichen Eilverfahren

    Rn. 25 (1) Die Gerichte müssen in solchen Fällen, wenn sie sich an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren wollen, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, S. 1236 ;… 1. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ 2004, S. 95 ).

    Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, S. 1236 ).

  • SG Karlsruhe, 24.03.2021 - S 12 AS 711/21

    (Nur) Einmalzahlung von 150,- EUR an Grundsicherungsempfänger ist evident …

    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der angestrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 Zivilprozessordnung [ZPO]); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], 25.07.1996, 1 BvR 638/96; BVerfG, 22.11.2002, 1 BvR 1586/02; BVerfG, 12.05.2005, 1 BvR 569/05).

    Rn. 25 Dabei müssen die Gerichte die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (vgl. BVerfG, 22.11.2002, 1 BvR 1586/02; BVerfG, 29.07.2003, 2 BvR 311/03), wenn das einstweilige Rechtsschutzverfahren vollständig die Bedeutung des Hauptsacheverfahrens übernimmt und eine endgültige Verhinderung der Grundrechtsverwirklichung eines Beteiligten droht.

    Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des:der Einzelnen stellen (vgl. BVerfG, 22.11.2002, a.a.O.).

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