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Rechtsprechung
   BVerfG, 06.12.2002 - 1 BvR 802/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2974
BVerfG, 06.12.2002 - 1 BvR 802/00 (https://dejure.org/2002,2974)
BVerfG, Entscheidung vom 06.12.2002 - 1 BvR 802/00 (https://dejure.org/2002,2974)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Dezember 2002 - 1 BvR 802/00 (https://dejure.org/2002,2974)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterlassungsanspruch wegen Presseerklärung einer Landtagsfraktion; Konflikt zwischen Persönlichkeitsschutz und Meinungsfreiheit; Minderung des gesellschaftlichen Ansehens einer Person; Grundrechtsfähigkeit von Parlamentsfraktionen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1856
  • NVwZ 2003, 1507 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2002 - 1 BvR 802/00
    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen Fragen zur Lösung eines Konflikts zwischen Persönlichkeitsschutz und Meinungsfreiheit bereits entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 99, 185 ff.; 85, 1 ff.).

    Das Grundrecht umfasst den Schutz vor Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf das Bild des Einzelnen in der Öffentlichkeit auszuwirken (vgl. BVerfGE 97, 125 ; 97, 391 ; 99, 185 ).

    Unter den Schutz der Meinungsfreiheit fallen nicht nur Werturteile, sondern auch Tatsachenbehauptungen, wenn und soweit sie meinungsbezogen sind (vgl. BVerfGE 99, 185 ).

    Wahre Aussagen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind, unwahre dagegen nicht (vgl. BVerfGE 99, 185 ).

    Diese ist vielmehr als zum Äußerungszeitpunkt rechtmäßig anzusehen (vgl. BVerfGE 99, 185 ).

    Es gibt jedenfalls kein verfassungsrechtlich anerkennenswertes Interesse, nach Feststellung der Unwahrheit an einer Behauptung festzuhalten (vgl. BVerfGE 97, 125 ; 99, 185 ).

    Vielmehr kann der sich Äußernde zur Unterlassung verurteilt werden, wenn die Gefahr besteht, dass die Äußerung dessen ungeachtet aufrechterhalten wird (so genannte Erstbegehungsgefahr, vgl. BVerfGE 99, 185 unter Bezugnahme auf BGH, NJW 1986, S. 2503 ).

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2002 - 1 BvR 802/00
    Das Grundrecht umfasst den Schutz vor Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf das Bild des Einzelnen in der Öffentlichkeit auszuwirken (vgl. BVerfGE 97, 125 ; 97, 391 ; 99, 185 ).

    Es gibt jedenfalls kein verfassungsrechtlich anerkennenswertes Interesse, nach Feststellung der Unwahrheit an einer Behauptung festzuhalten (vgl. BVerfGE 97, 125 ; 99, 185 ).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2002 - 1 BvR 802/00
    Rn. 22 5. Die Entscheidung über die Erstattung der notwendigen Auslagen beruht auf § 34 a Abs. 2 BVerfGG, die Festsetzung des Werts der anwaltlichen Tätigkeit auf § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO in Verbindung mit den durch das Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 79, 357 ; 79, 365 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1046/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2002 - 1 BvR 802/00
    Rn. 22 5. Die Entscheidung über die Erstattung der notwendigen Auslagen beruht auf § 34 a Abs. 2 BVerfGG, die Festsetzung des Werts der anwaltlichen Tätigkeit auf § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO in Verbindung mit den durch das Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 79, 357 ; 79, 365 ).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2002 - 1 BvR 802/00
    Für die von ihnen herangezogene Vermutung für die freie Rede in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage (vgl. BVerfGE 7, 198 ; stRspr) ist aber kein Raum, wenn um die zukünftige Unterlassung einer Äußerung gestritten wird, die unwahr ist.
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2002 - 1 BvR 802/00
    Eine mit erwiesen unwahren Annahmen vermengte Meinung ist weniger schutzwürdig als eine auf zutreffende Annahmen gestützte (vgl. BVerfGE 90, 241 ).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2002 - 1 BvR 802/00
    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen Fragen zur Lösung eines Konflikts zwischen Persönlichkeitsschutz und Meinungsfreiheit bereits entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 99, 185 ff.; 85, 1 ff.).
  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2002 - 1 BvR 802/00
    Als Gliederung des Bundestages oder - wie hier - des Landtages sind sie der organisierten Staatlichkeit eingefügt (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 70, 324 ).
  • BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83

    Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2002 - 1 BvR 802/00
    Als Gliederung des Bundestages oder - wie hier - des Landtages sind sie der organisierten Staatlichkeit eingefügt (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 70, 324 ).
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2002 - 1 BvR 802/00
    Das Grundrecht umfasst den Schutz vor Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf das Bild des Einzelnen in der Öffentlichkeit auszuwirken (vgl. BVerfGE 97, 125 ; 97, 391 ; 99, 185 ).
  • BGH, 27.05.1986 - VI ZR 169/85

    Verbreiterhaftung bei ehrverletzenden Äußerungen - Ostkontakte

  • BVerfG, 14.12.1976 - 2 BvR 802/75

    Verfassungsbeschwerde einer Parlamentsfraktion

  • BVerfG, 09.02.2000 - 1 BvR 140/98

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Ablehnung eines …

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07

    BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen

    Wahre Aussagen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind, unwahre dagegen nicht (BVerfGE 99, 185, 196 = NJW 1999, 1322, 1324; BVerfG, NJW 2003, 1856, 1857; NJW-RR 2006, 1130, 1131).

    Jedenfalls fällt die Richtigkeit des tatsächlichen Äußerungsgehalts, der dem Werturteil zugrunde liegt, bei der Abwägung ins Gewicht (BVerfGE 94, 1, 8 = NJW 1996, 1529, 1530; BVerfG, NJW 2008, 358, 359; vgl. auch BVerfG, NJW 2003, 1856, 1857; NJW 2004, 277, 278; NJW-RR 2006, 1130, 1131;… Senatsurteil vom 20. November 2007 - VI ZR 144/07 - aaO).

  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08

    Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"

    Das durch diese Vorschriften geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht, dem nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ebenfalls verfassungsrechtlicher Schutz zukommt, gewährleistet u.a. den Schutz vor Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf das Ansehen der Person, insbesondere ihr Bild in der Öffentlichkeit, auszuwirken (vgl. BVerfGE 99, 185, 193; 114, 339, 346; BVerfG, NJW 2003, 1856; NJW 2008, 39, 41).
  • OLG Stuttgart, 27.03.2019 - 4 U 184/18

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer Zinsanpassungsklausel in Riester-Verträgen

    Damit habe das Urteil die höchstrichterliche Rechtsprechung außer Acht gelassen, beispielsweise die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts NJW 2003, 1856 und NJW 2013, 217.
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