Rechtsprechung
| VGH Hessen, 07.11.2002 - 5 TG 2552/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 7 Abs 3 BAföG
Fachrichtungswechsel - Eignungsmangel - Unverzüglichkeit - Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
BAföG bei Fachrichtungswechsel von einem Studierenden; Studium der Sozialarbeit an der Fachhochschule Frankfurt am Main; Orientierungsphase des Studiums; "Alles-oder-Nichts"-Prinzip; Schuldhaftes Zögern
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 21.08.2002 - 10 G 2875/02
- VGH Hessen, 07.11.2002 - 5 TG 2552/02
Papierfundstellen
- NJW 2003, 2625 (Ls.)
- NVwZ 2003, 627
- FamRZ 2003, 1231
- DVBl 2003, 480 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 21.06.1990 - 5 C 45.87
Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Ernsthafter Neigungswechsel - …
Auszug aus VGH Hessen, 07.11.2002 - 5 TG 2552/02
Es ist vielmehr auch in subjektiver Hinsicht zu prüfen, ob ein etwaiges Unterlassen notwendiger Maßnahmen dem Auszubildenden vorwerfbar ist und ihn damit ein Verschulden trifft oder ob ein solches Unterlassen durch ausbildungsbezogene Umstände gerechtfertigt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1990 - 5 C 45.87 -, BVerwGE 85, 194 m.w.N.).Bei der Abwägung zwischen der Schwere der Sanktion und dem Gewicht des sanktionsauslösenden Pflichtenverstoßes ist ausschlaggebend zu berücksichtigen, dass in der Eingangsphase eines Studiums bei Anwendung des § 7 Abs. 3 BAföG geringere Anforderungen an das Gewicht der im Bereich der Interessen des Auszubildenden liegenden Umstände zu stellen sind als etwa in späteren Phasen der Ausbildung (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1990, a.a.O., m.w.N.).
- BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82
Wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel eines Studenten nach dem zweiten …
Auszug aus VGH Hessen, 07.11.2002 - 5 TG 2552/02
Ausdrücklich offengelassen hat dagegen das Bundesverfassungsgericht, ob ohne Verstoß gegen Verfassungsrecht ein wichtiger Grund in Fällen verneint werden könne, in denen der Auszubildende erst in höheren Semestern einen entsprechenden Neigungswandel erkenne und erst nach einer längeren Überlegungsfrist einen Fachrichtungswechsel vornehme (BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 1985 - 1 BvR 1428/82 -, BVerfGE 70, 230). - BVerwG, 22.03.1995 - 11 C 18.94
Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Wiedervereinigung
Auszug aus VGH Hessen, 07.11.2002 - 5 TG 2552/02
In Betracht kommt deshalb im Rahmen des zu prüfenden wichtigen Grundes etwa ein ernstzunehmender Neigungswandel oder aber auch die Erkenntnis eines Eignungsmangels (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 1995 - 11 C 18.94 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 113 = NVwZ 1995, 1109 m.w.N.).
- VG München, 20.11.2014 - M 15 K 13.3227
Ausbildungsförderung; Fachrichtungswechsel; wichtiger Grund; Unverzüglichkeit
Er habe auch unverzüglich gewechselt, wie dem Urteil des VGH Hessen vom 7. November 2002 (Az. 5 TG 2552/02) zu entnehmen sei.In Betracht kommt deshalb im Rahmen des zu prüfenden wichtigen Grundes etwa ein ernstzunehmender Neigungswandel oder aber auch die Erkenntnis eines Eignungsmangels (BVerwG, U.v. 22. März 1995 - 11 C 18.94 - NVwZ 1995, 1109; Hess VGH, B. V. 7.11.2002 - 5 TG 2552/02 - DVBl. 2003, 480).
- VGH Hessen, 19.09.2013 - 10 D 757/13
Ausbildungsförderung im Urlaubssemester; Ausbildungsförderung nach …
Zwar ist den Auszubildenden in ihrem ersten Studiengang eine Orientierungsphase zuzugestehen, innerhalb derer sie ihre Eignung und Befähigung für den fraglichen Studiengang "austesten" können (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 7. November 2002 - 5 TG 2552/02 -, FamRZ 2003, 1231). - VG Frankfurt/Main, 06.07.2004 - 10 E 3164/00
Der "wichtige Grund" bei einem Fachrichtungswechsel
Die einem Studierenden unter diesem Gesichtspunkt eingeräumte Orientierungsphase wird nach der Rechtsprechung der Kammer (Urteil vom 06.07.2004, Az.: 10 E 6827/03 ) auf das 1. Studienjahr (2 Semester) begrenzt (vgl. auch Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 07.11.2002 - Az.: 5 TG 2552/02 -).
- VG Stuttgart, 15.12.2005 - 11 K 1197/05
Wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel von Islamwissenschaft zum Studium an …
Es ist daher zum einem nicht zu beanstanden, wenn ein Student ein weiteres Semester absolviert, um sicherzustellen, dass es sich nicht (nur) um Anfangsschwierigkeiten handelt (ebenso Hess. VGH, Beschl. v. 07.11.2002 - 5 TG 2552/02 -, NVwZ 2003, 627 = FamRZ 2003, 1231). - VG Frankfurt/Main, 06.07.2004 - 10 E 6827/03
Anforderungen an die Erkenntnis des Neigungsmangels innerhalb der …
Davon ausgehend hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 07.11.2002 (Az.: 5 TG 2552/02) dargelegt, dass es angemessen und erforderlich sei im Rahmen der Orientierungsphase des Studiums, welche bis zum Ablauf des zweiten Semesters anzusetzen sei, die Anforderungen an die Unverzüglichkeit des Fachrichtungswechsels sowie an das Erkennen müssen des Eignungsmangels geringer anzusetzen als in höheren Studiensemestern. - VG Frankfurt/Main, 18.02.2010 - 3 L 3907/09
Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund und Gewährung von Ausbildungsförderung
Er hat unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, entweder die Ausbildung abzubrechen oder das Studienfach zu wechseln, wobei diese Verpflichtung selbst Teil der Anforderungen ist, die an das Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des § 7 Abs. 3 BAföG zu stellen sind (BVerwG, Urteil vom 21.06.1990 - FamRZ 1991, 119 (120) n. w. N.; HessVGH, Beschluss vom 07.11.2002 - FamRZ 2003, 1231).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| VGH Hessen, 14.03.2003 - 6 TG 691/03 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hessen.de (Pressemitteilung)
Demonstration und Mahnwache in Frankfurt am Main gegen möglichen Irak-Krieg dürfen unter Auflagen stattfinden
Papierfundstellen
- NJW 2003, 2625 (Ls.)
- NVwZ 2003, 874
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 20.01.2006 - V ZR 134/05
Flughafenverbot für Abschiebungsgegnerin rechtmäßig
Letzteres käme in Betracht, wenn die Auffassung zuträfe, dass der Staat stets, also auch bei fiskalischem Handeln und erwerbswirtschaftlicher Betätigung, an die Verfassung gebunden ist (…so z.B. Starck in v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, 5. Aufl., Art. 1 Abs. 3 Rdn. 228 f.;… Höfling in Sachs, GG, 3. Aufl., Art. 1 Rdn. 95 f.;… Dreier, GG, 2. Aufl., Art. 1 Abs. 3 Rdn. 65 ff. jeweils mwN) und mittels seiner Mehrheitsbeteiligung an einer Gesellschaft deren grundrechtskonformes Verhalten gewährleisten muss (so im Ergebnis VGH Kassel NVwZ 2003, 874, 875;… Dietel/Gintzel/Kniesel, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit, 14. Aufl., § 1 Rdn. 52; wohl auch Mikesic, NVwZ 2004, 788, 790 f.;… vgl. aber auch Starck, aaO, Rdn. 231;… Höfling, aaO, Rdn. 96 u. Dreier, aaO, Rdn. 70, wonach der öffentliche Anteilseigner nur gehalten ist, seine Beteiligungsrechte grundrechtskonform auszuüben; siehe ferner BVerfG NVwZ 2002, 847).(2) Die Klägerin kann auch nichts daraus herleiten, dass es der Beklagten - sollte sie einer unmittelbaren Grundrechtsbindung unterliegen - möglicherweise nicht völlig freisteht, über Anträge auf Nutzung des Flughafengeländes jenseits seines Bestimmungszwecks nach Belieben zu entscheiden, sondern dass sie gehalten sein könnte, hierbei auch das Interesse des jeweiligen Antragstellers an der Wahrnehmung seiner Grundrechte auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit gebührend zu berücksichtigen (vgl. allgemein: BVerwGE 91, 135, 139 f.; für einen öffentlich zugänglichen Parkplatz auf dem Gelände der Beklagten: VGH Kassel NVwZ 2003, 874;… siehe ferner Dietel/Gintzel/Kniesel, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit, 14. Aufl., § 1 Rdn. 52; Mikesic, NVwZ 2004, 788, 791).
- OVG Niedersachsen, 26.02.2004 - 11 LA 239/03
Auflösung; Bahngleis; Betretungsrecht; Blockade; Castor; Castor-Transport; …
Dass die Deutsche Bahn AG mehrheitlich von der öffentlichen Hand betrieben und das Schienennetz auch im öffentlichen Interesse unterhalten wird (vgl. zu dieser Problematik Hess. VGH, Beschl. v. 14.3. 2003, NVwZ 2003, 874 - Kundgebung am Frankfurter Flughafen - Dietel/Gintzel/Kniesel, a. a. O., § 1 VersG Rdnr. 52;… Ridder u. a., Versammlungsrecht, Kommentar, 1. Aufl. 1992, § 15 VersG Rdnr. 197 ff.), führt nicht dazu, dass sie Veranstaltern und Teilnehmern von Demonstrationen den Aufenthalt im Bereich des Gleiskörpers ermöglichen muss. - VG Wiesbaden, 02.02.2005 - 5 E 985/04
Die Aufforderung sich nach Auflösung einer Versammlung zu entfernen ist kein …
Ebenso wenig ist vorliegend von Bedeutung, ob die ursprüngliche Auflösungsverfügung und das Wegtragen vom Versammlungsort rechtmäßig und unter Beachtung des vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (Beschluss vom 14.03.2003 im Verfahren 5 G 1165/03; vgl. dazu auch Hess.VGH, Beschluss vom 14.03.2003, Az.: 6 TG 691/03) gesetzten Zeitrahmens erfolgten, denn für diese Maßnahmen werden keine Kosten geltend gemacht.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| VG Darmstadt, 29.01.2003 - 8 E 1088/02 (1) |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anspruch auf Ausbildungsförderung bei wirtschaftlicher Unverwertbarkeit eines im Miteigentum des Antragstellers stehenden Grundstücks; Voraussetzungen des Anspruchs auf Bewilligung von Ausbildungsförderung; Anrechnung eines Miteigentumsanteils als eigenes Vermögen des ...
Papierfundstellen
- NJW 2003, 2625
Wird zitiert von ... (4)
- VG Karlsruhe, 23.02.2005 - 10 K 1069/04
Ausbildungsförderung - bloß treuhänderisch verwaltete Vermögenswerte als Vermögen …
Vertragliche Bindungen oder Beschränkungen, die eine objektive Zugriffsmöglichkeit unberührt lassen und deshalb mit einem gesetzlichen oder behördlichen Veräußerungsverbot nicht vergleichbar sind, können somit die Herausnahme aus der Vermögensanrechnung nicht rechtfertigen (BVerwG, Beschl. v. 16.02.2000 - 5 B 182/99 -, juris;… BVerwG, Urt. v. 17.01.1991 - 5 C 71.86 -, BVerwGE 87, 284; VG Karlsruhe, Urt. v. 26.01.2005 - 10 K 4553/03 - VG Darmstadt, Urt. v. 29.01.2003, NJW 2003, 2625, 2626).Selbst wenn der Kläger also im Innenverhältnis verpflichtet gewesen sein sollte, das Geld zu bestimmten Zwecken zu verwenden und seinem Bruder und Herrn K. gem. § 667 BGB alles herauszugeben, was er zur Ausführung des Auftrages und aus der Geschäftsbesorgung erlangt hat, wäre dies allenfalls einer rechtsgeschäftlichen Verfügungsbeschränkung gleich zu erachten, die aber wegen der uneingeschränkten rechtlichen Verfügungsbefugnis des Klägers über die Konten eine Verwertung zu Ausbildungszwecken nicht objektiv unmöglich gemacht hat und daher nicht mit einem gesetzlichen oder behördlichen Verwertungsverbot vergleichbar war (…vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 25.01.2005 a. a. O.; VG Darmstadt, Urt. v. 29.01.2003, NJW 2003, 2625, 2626).
- VG Hamburg, 09.08.2005 - 2 E 2199/05
Wirtschaftliches Verwertungshindernis bei einem landwirtschaftlichen Grundstück.
Nach der Überzeugung der Kammer liegen nicht nur die Voraussetzungen dieser Norm in Gestalt einer unbilligen Härte vor, vielmehr hat sich auch das Ermessen der Behörde auf Null, nämlich auf nur eine rechtmäßige Entscheidungsmöglichkeit reduziert (vgl. hierzu und zum Folgenden: VG Darmstadt, Urteil vom 29. Januar 2003 - 8 E 1088/02 -, NJW 2003, 2625).In dem hier zu entscheidenden Fall sieht die Kammer jedenfalls keinen Missbrauchsverdacht und geht deshalb - weil andere Versagungsgründe weder ersichtlich sind noch geltend gemacht wurden - von einer Reduzierung des Ermessens der Antragsgegnerin auf Null aus (vgl. auch VG Darmstadt, Urteil vom 29. Januar 2003, a.a.O.).
- VG Karlsruhe, 23.11.2005 - 10 K 1312/04
Ausbildungsförderung - Verwertbarkeit von Grundeigentum
Da bei der Prüfung des unbestimmten Rechtsbegriffs "unbillige Härte" bereits alle in Betracht kommenden Aspekte einzubeziehen und zu gewichten sind, bleibt im Regelfall kein weiterer Spielraum mehr für eine abweichende Entscheidung (…Hess. VGH, Urt. v. 26.08.1980, FamRZ 1981, S. 502; VG Darmstadt, Urt. v. 29.01.2003, NJW 2003, S. 2625;… VG Karlsruhe, Urt. v. 18.05.2004 - 10 K 1993/03 -). - VG Mainz, 23.03.2006 - 1 K 564/05
Anrechenbares Vermögen; Eigentumswohnung; Verfügungsbeschränkung; unbillige Härte
Auch dessen Vermögen würde einem erbberechtigten Auszubildenden nicht angerechnet werden (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall VG Darmstadt, Urteil vom 29. Januar 2003, NJW 2003, 2625, insbesondere Seite 2627 linke Spalte oben).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".