Rechtsprechung
| BGH, 24.04.2003 - 3 StR 181/02 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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§ 244 Abs. 2 StPO; § 52 StPO; § 252 StPO; § 361 StPO; § 337 StPO
Aufklärungspflicht (Verpflichtung zur Befragung eines Zeugen, der von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, ob er gleichwohl in die Verwertung früherer Aussagen einwilligt; BGHSt 45, 203; Verwertungsverbot); Beweiswürdigung (Ausschluss des Beruhens; allgemeinkundige ... - lexetius.com
StPO § 244 Abs. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 244 Abs. 2
- IWW
- Wolters Kluwer
Würdigung belastender Zeugenaussage; Zulässige Erhebung der Aufklärungsrüge nach § 244 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO); Benennung konkreter Beweistatsachen und Beweismittel ; Zeugnisverweigerung durch Zeugen in Hauptverhandlung; Einholung der Zustimmungserklärung zur ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 2
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2003, 2692
- NStZ 2003, 498
- NStZ 2004, 451 (Ls.)
- StV 2003, 603
- JR 2004, 31
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99
Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO
Auszug aus BGH, 24.04.2003 - 3 StR 181/02
Ein Tatrichter ist - auch auf der Grundlage der Entscheidung BGHSt 45, 203, 208 - regelmäßig nicht verpflichtet, einen Zeugen, der von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, zu befragen, ob er gleichwohl in die Verwertung früherer Aussagen einwilligt, sofern nicht im Einzelfall besondere Hinweise auf eine solche Bereitschaft gegeben sind.Dabei kann der Senat offenlassen, ob er der Entscheidung des 4. Strafsenats in BGHSt 45, 203 folgen würde, wonach die Geltendmachung des Zeugnisverweigerungsrechts nach § 252 StPO durch einen Zeugen die Verwertung einer früheren, auch nicht richterlichen, Vernehmung nicht hindert, wenn der Zeuge sie gestattet (BGHSt 45, 203, 208).
- BGH, 15.01.2003 - 1 StR 464/02
Absprache; Deal; Glaubwürdigkeit eines Geständnisses; Beweiswürdigung …
Auszug aus BGH, 24.04.2003 - 3 StR 181/02
Diese Entstehungsgeschichte der Aussage ist mit der von der Revision angeführten Beweiskonstellation der Entscheidung des 1. Strafsenats vom 15. Januar 2003 (1 StR 464/02) nicht vergleichbar, bei der die belastende Aussage eines Mitangeklagten erstmals im Rahmen einer verfahrensbeendenden Absprache in einer Hauptverhandlung zustande gekommen war. - BGH, 19.10.2000 - 1 StR 439/00
Einzelfall fehlerhafter Anwendung der Grundsätze der Beweiswürdigung bei "Aussage …
Auszug aus BGH, 24.04.2003 - 3 StR 181/02
Rn. 26 Bei dieser Sachlage kann von einer Beweissituation "Aussage gegen Aussage", die nach der Rechtsprechung erheblich erhöhte Anforderungen an die Beweiswürdigung auslöst (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 23), nicht ausgegangen werden. - BGH, 06.02.1990 - 2 StR 29/89
Protokollierung der Erörterung gerichtskundiger Tatsachen
Auszug aus BGH, 24.04.2003 - 3 StR 181/02
Protokollierungspflichtig war eine solche Erörterung nicht (vgl. BGHSt 36, 354).
- BGH, 11.03.2020 - 2 StR 69/19
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Erklärungen des Verteidigers …
bb) Bei einer Einlassung mittels Verteidigererklärung hat das Gericht zu berücksichtigen, dass dieser von vornherein nur ein erheblich verminderter Beweiswert zukommt, da es sich um schriftliches, situativ häufig nicht hinterfragbares Verteidigungsvorbringen handelt (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 2003 - 3 StR 181/02, NStZ 2003, 498, 499; Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 3 StR 410/07, NStZ 2008, 476, 477; Beschluss vom 8. Januar 2009 - 5 StR 578/08;… LR/Becker, 27. Aufl., § 243 Rn. 82, 85;… KK-StPO/Schneider, 8. Aufl., § 243 Rn. 91;… Eschelbach, ZAP (2014), Fach 22, S. 711, 720). - BGH, 12.02.2004 - 3 StR 185/03
Zeugnisverweigerungsrecht (teilweises Gebrauchmachen; Zustimmung zur Verwendung …
Rn. 13 Ob dem gefolgt werden könnte, kann der Senat erneut offenlassen (zweifelnd schon Senat NStZ 2003, 498). - KG, 11.05.2018 - 3 Ws (B) 140/18
Notstand bei Geschwindigkeitsüberschreitung
In zulässiger Form ist die Aufklärungsrüge danach nur erhoben, wenn die Tatsache, die das Gericht zu ermitteln unterlassen hat, und das Beweismittel, dessen sich der Tatrichter hätte bedienen sollen, bezeichnet werden (vgl. BGH NStZ 2003, 498).
- BGH, 21.12.2021 - 3 StR 380/21
Beweiswürdigung hinsichtlich der Einlassung des Angeklagten …
Der Beweiswert eines solchen Einlassungssurrogats bleibt substanziell hinter dem einer dem gesetzlichen Leitbild der Einlassung entsprechenden, nicht nur persönlich und mündlich, sondern auch in freier Rede und vollständig getätigten Äußerung zurück (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. März 2021 - 3 StR 68/21, StV 2021, 477 Rn. 8;… Urteile vom 5. November 2020 - 4 StR 381/20, NStZ 2021, 574 Rn. 11;… vom 11. März 2020 - 2 StR 69/19, NStZ 2021, 180 Rn. 23;… Beschlüsse vom 21. Oktober 2014 - 5 StR 296/14, BGHSt 60, 50 Rn. 9;… vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07, BGHSt 52, 78 Rn. 17; vom 30. Oktober 2007 - 3 StR 410/07, NStZ 2008, 476, 477; Urteil vom 24. April 2003 - 3 StR 181/02, NJW 2003, 2692, 2693;… MüKoStPO/Miebach, § 261 Rn. 200;… KKStPO/Schneider, 8. Aufl., § 243 Rn. 91; Miebach, NStZ 2019, 318, 322). - BGH, 08.01.2009 - 5 StR 578/08
Beweiswürdigung (besondere Anforderungen; Aussage gegen Aussage; …
Rn. 10 Deren Einlassungen beruhten nämlich auf einer in Kenntnis des gesamten Verfahrensstoffes gefertigten schriftlichen Verteidigererklärung von minderer Überzeugungskraft (vgl. BGH NJW 2003, 2692, 2694) und bargen als interessengelenkte Aussagen ein unerörtert gebliebenes Falschbelastungsrisiko (vgl. BGH StV 2004, 578, 579;… Brause aaO S. 510). - BGH, 13.03.2014 - 4 StR 445/13
Ablehnung eines Beweisantrages auf Ladung eines Auslandszeugen (Voraussetzungen: …
Schließlich ist auch nicht von einer typischen Aussage-gegen-Aussage-Konstellation auszugehen, bei der ein seine Schuld im Kern bestreitender Angeklagter allein durch die Aussage eines einzelnen Zeugen belastet wird und objektive Beweisumstände fehlen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 24. April 2003 - 3 StR 181/02, NStZ 2003, 498, 499;… Beschluss vom 18. Juni 1997 - 2 StR 140/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 14;… Beschluss vom 22. April 1987 - 3 StR 141/87, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1). - BGH, 29.04.2015 - 2 StR 14/15
Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit eines …
Von einer typischen Aussage-gegen-Aussage-Konstellation, bei der ein seine Schuld im Kern bestreitender Angeklagter allein durch die Aussage eines einzelnen Zeugen belastet wird und objektive Beweisumstände fehlen (vgl. dazu Senat…, Beschluss vom 18. Juni 1997 - 2 StR 140/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 14; BGH, Urteil vom 24. April 2003 - 3 StR 181/02, NStZ 2003, 498, 499), ist angesichts hier festgestellter objektiver Beweismittel nicht auszugehen. - BGH, 08.04.2009 - 5 StR 65/09
Beweiswürdigung (Rechtsfehler; Einlassung; Verteidigungsvorbringen; Äußerungen …
Rn. 19 Bei Bewertung der Glaubhaftigkeit von Bekundungen des Angeklagten, zum einen seiner in der Hauptverhandlung behaupteten Version - Angriff von vorn -, zum anderen der nach Angabe der Zeugin ihr gegenüber vom Angeklagten unmittelbar nach der Tat bekundete Tatablauf - Beginn des Angriffs von hinten - wäre bei abweichender Würdigung der Zeugenaussage zu bedenken gewesen, dass Äußerungen eines Täters unmittelbar nach der Tat - zumal wie hier in aufgewühltem Gemütszustand - weniger von Verteidigungsinteressen geprägt gewesen sein mögen und ihnen deshalb eine höhere Wahrscheinlichkeit innewohnt, mit der Wirklichkeit übereinzustimmen, als dies für eine viele Monate später erfolgte Einlassung in der Hauptverhandlung anzunehmen ist (vgl. auch BGH NJW 2003, 2692, 2694). - LG Hagen, 28.01.2025 - 31 Ks 4/24 Der Beweiswert eines solchen Einlassungssurrogats bleibt substanziell hinter dem einer dem gesetzlichen Leitbild der Einlassung entsprechenden, nicht nur persönlich und mündlich, sondern auch in freier Rede und vollständig getätigten Äußerung zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2021, Az. 3 StR 380/21, in: NStZ 2022, 761; BGH, Beschluss vom 23.03.2021, Az. 3 StR 68/21, in: StV 2021, 477; BGH, Urteil vom 05.11.2020, Az. 4 StR 381/20, in: NStZ 2021, 574; BGH, Urteil vom 11.03.2020, Az. 2 StR 69/19, in: NStZ 2021, 180; BGH, Beschluss vom 21.10.2014, Az. 5 StR 296/14, in: NJW 2015, 360; BGH, Beschluss vom 6.11.2007, Az. 1 StR 370/07, in: NJW 2008, 1749; BGH, Beschluss vom 30.10.2007, Az. 3 StR 410/07, in: NStZ 2008, 476; BGH, Urteil vom 24.04.2003, Az. 3 StR 181/02, in: NStZ 2003, 498;… MüKoStPO/Miebach, § 261 Rn. 200;… KK-StPO/Schneider, 8. Auflage, § 243 Rn. 91).
- LG Kleve, 09.10.2023 - 110 KLs 22/23
Vollendetes Handeltreiben bei in der Erde befindlichen Transport von …
Bei einer Einlassung mittels Verteidigererklärung hat das Gericht zu berücksichtigen, dass dieser von vornherein nur ein erheblich verminderter Beweiswert zukommt, da es sich um schriftliches, situativ häufig nicht hinterfragbares Verteidigungsvorbringen handelt (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 2003 - 3 StR 181/02, NStZ 2003, 498, 499; Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 3 StR 410/07, NStZ 2008, 476, 477; Beschluss vom 8. Januar 2009 - 5 StR 578/08;… LR/Becker, 27. Aufl., § 243 Rn. 82, 85;… KK-StPO/Schneider, 8. Aufl., § 243 Rn. 91;… Eschelbach, ZAP (2014), Fach 22, S. 711, 720). - KG, 11.12.2009 - 1 Ss 364/09
Beweiswürdigung: Anforderungen an Beweiswürdigung bei Vorliegen einer der …
- BGH, 23.06.2009 - 5 StR 182/09
Verurteilung wegen Tötung des "Generals" erneut aufgehoben
- LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 1 Ks 20/15
Verona Pooths Ex-Bodyguard zu 13 Jahren Haft verurteilt
- LG Schwerin, 06.12.2017 - 32 Ks 6/09
Anstiftung zum versuchten Mord: Ablehnung eines Beweisantrags zur Lebenserwartung …
- OLG Hamm, 01.06.2021 - 5 RVs 33/21
Anforderungen an freisprechendes Berufungsurteil; Unzulässigkeit wortwörtlicher …
- KG, 10.04.2017 - 161 Ss 173/16
Anforderungen an ein freisprechendes Urteil
- KG, 30.03.2022 - 121 Ss 133/21
Anforderungen an Beweiswürdigung im Urteil; Vorliegen einer …
- AG Rudolstadt, 29.03.2016 - 770 Js 31365/15
Betäubungsmittelbesitz: Täterschaft bei Transport einer nicht geringen …
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 03.02.2003 - 9 W 21/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; ZPO § 569 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 745; ; BGB § 745 Abs. 2
- rechtsportal.de
Entgültige Trennung von Ehegatten: Nutzungsentschädigung zugunsten des ausziehenden Miteigentümers eines gemeinsamen Einfamilienhauses
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nutzungsentschädigung für ein Einfamilienhaus; Zahlungsanspruch auf Nutzungsentschädigung nach § 745 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Weiternutzung einer Ehewohnung durch einen Ehegatten; Endgültige Trennung der Ehegatten ; Nutzung gemeinsam mit gemeinsamen Kindern ; ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Ehemann zieht aus dem Eigenheim aus und verlangt von seiner geschiedenen Frau Nutzungsentschädigung: Das klappt nicht immer!
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 16.09.2002 - 1b O 475/01
- OLG Brandenburg, 03.02.2003 - 9 W 21/02
Papierfundstellen
- NJW 2003, 2692 (Ls.)
- NJW-RR 2003, 1009
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.02.1982 - IX ZR 88/80
Verwaltung und Benutzung einer beiden Ehegatten gehörenden Eigentumswohnung nach …
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2003 - 9 W 21/02
Dem steht nicht entgegen, dass dann, wenn sich Ehegatten endgültig trennen und einer von ihnen aus der beiden als Miteigentümern gehörenden Ehewohnung auszieht, ohne zu verlangen, dass ihm die Benutzung oder Mitbenutzung der Wohnung wieder eingeräumt wird, er nach § 745 BGB eine Neuregelung der Verwaltung und Benutzung verlangen kann (vgl. BGH FamRZ 1982, 355, 356, m. w. N.) und bei Streit der Ehegatten darüber, in welcher Höhe der in der Wohnung Verbleibende dem anderen eine Nutzungsentschädigung zu zahlen hat, der andere nicht zunächst auf Zustimmung zu einer angemessenen Neuregelung zu klagen braucht, sondern vielmehr sofort den Zahlungsanspruch einklagen kann, der sich aus der angemessenen Neuregelung ergibt (BGH FamRZ 194, 822). - BGH, 08.05.1996 - XII ZR 254/94
Ausgleich unter Ehegatten für die Aufgabe eines dinglichen Wohnrechts
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2003 - 9 W 21/02
Da sich die Höhe der Nutzungsentschädigung regelmäßig nach dem erzielbaren Mietwert unter Berücksichtigung der Lebens- und wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten, insbesondere der Kosten und Lasten für die Wohnung richtet (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. NJW 1996, 2153, FamRZ 1994, 822), ist von diesem Betrag der auf den Kläger entfallende hälftige Anteil an der Kreditbelastung in Abzug zu bringen. - BGH, 13.04.1994 - XII ZR 3/93
Bemessung der Entschädigung für die Nutzung der im gemeinsamen Eigentum stehenden …
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2003 - 9 W 21/02
Da sich die Höhe der Nutzungsentschädigung regelmäßig nach dem erzielbaren Mietwert unter Berücksichtigung der Lebens- und wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten, insbesondere der Kosten und Lasten für die Wohnung richtet (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. NJW 1996, 2153, FamRZ 1994, 822), ist von diesem Betrag der auf den Kläger entfallende hälftige Anteil an der Kreditbelastung in Abzug zu bringen.
- LG Frankfurt/Oder, 12.06.2007 - 6a S 167/06
Entschädigung gegen den allein das gemeinschaftliche Hausgrundstück nutzenden …
Insbesondere wenn Ehegatten sich voneinander trennen, kann eine Neuregelung der Verwaltung und Benutzung einer ihnen gemeinschaftliche gehörenden und bisher gemeinschaftlich genutzten Ehewohnung verlangt werden (BGH NJW 1983, 1845 [1847]; NJW-RR 1993, 386 [387]; OLG Celle, NJW 2000, 1425; OLG Koblenz, NJW 2000, 3791 [3792]; OLG Bbg, NJW-RR 2003, 1009;… MünchKomm/Schmidt, § 745 BGB Rn. 35).Die begehrte Neuregelung kann statt auf die Abgabe einer Willenserklärung auch unmittelbar auf einen Zahlungsanspruch gerichtet sein, soweit die zu beanspruchende Regelung in regelmäßigen Zahlungen besteht (BGH NJW 1998, 372 [373]; OLG Koblenz, NJW 2000, 3791 [3792]; OLG Bbg, NJW-RR 2003, 1009;… MünchKomm/Schmidt, § 745 BGB Rn. 36).
Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat zwar in seiner Entscheidung vom 03.02.2003 (Az.: 9 W 21/02 = NJW-RR 2003, 1009 ff.) ausgeführt, dass eine einvernehmlich erfolgende unentgeltliche Nutzung des Hauses durch die gemeinsamen, volljährigen und wirtschaftlich selbständigen Kinder keine Nutzung durch einen das Haus ebenfalls bewohnenden Ehepartner darstellt, so dass der ausgezogene Ehepartner von dem verbliebenen Ehepartner lediglich die auf dessen eigenen Anteil entfallende Nutzung vergütet verlangen kann.
Damit hatte der ausgezogene Ehegatte im Einvernehmen mit dem anderen Miteigentümer über einen Teil des ihm zustehenden Nutzungsrechts verfügt (vgl. NJW-RR 2003, 1009 [1010]).
- OLG Brandenburg, 27.07.2011 - 13 U 133/09
Nutzungsentschädigung nach Auszug eines Ehepartners aus der gemeinsamen Wohnung …
Danach kann nach Auszug eines Ehepartners aus der gemeinsamen Wohnung dieser Neuregelung der Benutzung und Verwaltung und bei Streit darüber, ob und in welcher Höhe der die frühere Ehewohnung allein weiter nutzende Ehepartner eine Nutzungsentschädigung an den andren zu zahlen hat, den in der gemeinsamen Wohnung verbliebenen Partner unmittelbar auf Zahlung der angemessenen Nutzungsvergütung in Anspruch nehmen, vgl. OLG Brandenburg, NJW-RR 03, 1009. - AG Ahaus, 19.03.2015 - 12 F 171/14
Anspruch eines Miteigentümers gegen den in der gemeinschaftlichen Immobilie …
Da der Sohn folglich im Einvernehmen dort wohnt, hat die Antragstellerin auch im Einvernehmen mit dem Antragsgegner über einen Teil des ihr zustehenden Nutzungsrechts verfügt, so dass sie insoweit auch keine Nutzungsentschädigung von dem Antragsgegner verlangen kann (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, 9 W 21/02).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 18.02.2003 - 4 UF 109/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de
BGB § 1361 § 1579 Nr. 7
Unterhalts-Verwirkung aufgrund einer neuen festen sozialen Bindung und Anrechnung von Einkünften aus Nebentätigkeit - Wolters Kluwer
Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt; Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs; Indizien für eine feste soziale Verbindung; Unterhalt bei Getrenntleben; Unterhaltsanspruch bei grober Unbilligkeit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Verwirkung des Unterhalts bei ehegleichem Verhältnis
Verfahrensgang
- AG Bonn, 04.04.2002 - 41 F 174/01
- LG Bonn, 04.04.2002 - 41 F 174/01
- OLG Köln, 18.02.2003 - 4 UF 109/02
Papierfundstellen
- NJW 2003, 2692 (Ls.)
- NJW-RR 2003, 938
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