Rechtsprechung
| BGH, 27.09.2002 - V ZR 320/01 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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WEG § 27 Abs. 2 Nr. 3
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
WEG § 27 Abs. 2 Nr. 3
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
WEG § 27 Abs. 2 Nr. 3
Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes an Wohnungseigentümer - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Behördliche Aufforderung zur Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum - Handeln des Verwalters als Zustellungsvertreter - Kenntnis des einzelnen Wohnungseigentümers bei Verkauf des Wohnungseigentums - Zurechnung der Kenntnis über versteckte Mängel - Anfechtung ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG § 27 Abs. 2 Nr. 3
Gewährleistungsausschluß bei Wohnungsverkauf; Zurechnung der Mangelkenntnis - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 27 Abs. 2 Nr. 3
Kenntnis des einzelnen Wohnungseigentümers von einer an den Verwalter zugestellten behördlichen Aufforderung zur Beseitigung von Mängeln - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zurechnung von Kenntnissen des WEG-Verwalters bei Wohnungsverkauf
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Verwalterkenntnis von Wohnungsmängeln unbeachtlich?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kenntnis des Wohnungseigentümers durch Zustellung an den Verwalter? (IBR 2003, 223)
Papierfundstellen
- NJW 2003, 589
- MDR 2003, 259
- DNotZ 2003, 274
- NZM 2003, 118
- ZMR 2003, 211
- WM 2003, 647
- ZfBR 2003, 139
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95
Anforderungen an Arglist
Auszug aus BGH, 27.09.2002 - V ZR 320/01
Auch eine Anwendung der Grundsätze der Wissenszurechnung nach § 166 Abs. 1 BGB analog kommt nicht in Betracht, weil die GmbH in den persönlichen Angelegenheiten des Wohnungseigentümers eine rechtlich und organisatorisch selbständige Dritte ist, so daß eine Wissenszurechnung unter dem Gesichtspunkt der Pflicht zur ordnungsgemäß organisierten Kommunikation (BGHZ 117, 104, 106 f) ausscheidet (vgl. Senatsurt. v. 22. November 1996, V ZR 196/95, NJW-RR 1997, 270 m.w.N.). - BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90
Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu …
Auszug aus BGH, 27.09.2002 - V ZR 320/01
Auch eine Anwendung der Grundsätze der Wissenszurechnung nach § 166 Abs. 1 BGB analog kommt nicht in Betracht, weil die GmbH in den persönlichen Angelegenheiten des Wohnungseigentümers eine rechtlich und organisatorisch selbständige Dritte ist, so daß eine Wissenszurechnung unter dem Gesichtspunkt der Pflicht zur ordnungsgemäß organisierten Kommunikation (BGHZ 117, 104, 106 f) ausscheidet (vgl. Senatsurt. v. 22. November 1996, V ZR 196/95, NJW-RR 1997, 270 m.w.N.). - BGH, 13.10.2000 - V ZR 349/99
Zurechnung der Kenntnis von Mitarbeitern einer juristischen Person
Auszug aus BGH, 27.09.2002 - V ZR 320/01
Ebenfalls trifft die weitere Annahme des Berufungsgerichts zu, daß die Kenntnis der Mitarbeiter der GmbH von den Feuchtigkeitsschäden dem Beklagten zu 1 als Geschäftsführer nicht zugerechnet werden kann, denn die Zurechnung der Kenntnis von Mitarbeitern einer juristischen Person ist nur zu ihren Lasten, nicht dagegen zu Lasten ihrer Organe zulässig (Senatsurteil vom 13. Oktober 2000, V ZR 349/99, NJW 2001, 359, 360 m.w.N.). - BGH, 12.05.1995 - V ZR 34/94
Zulässigkeit eines den Hauptantrag abweisenden Teilurteils bei evtl. …
Auszug aus BGH, 27.09.2002 - V ZR 320/01
Dabei wird der Kläger noch zur Kausalität der arglistigen Täuschung für den Kaufentschluß (vgl. Senatsurteil vom 12. Mai 1995 - V ZR 34/94, NJW 1995, 2361, 2362) vortragen können.
- BGH, 19.03.2021 - V ZR 158/19
Sachmängelhaftung des Testamentsvollstreckers bei Verkauf eines …
Eine Wissenszurechnung nach den Grundsätzen der "Organisation eines innerbetrieblichen Informationsaustausches" (…siehe Rn. 20) findet im Verhältnis eines Grundstücksverkäufers zu einer von ihm (nur) mit der Verwaltung des Grundstücks beauftragten, rechtlich und organisatorisch selbständigen Hausverwaltung nicht statt (vgl. Senat, Urteil vom 22. November 1996 - V ZR 196/95, NJW-RR 1997, 270; vgl. auch Urteil vom 27. September 2002 - V ZR 320/01, NJW 2003, 589, 590). - BGH, 23.01.2014 - III ZR 436/12
Bereicherungsrechtlicher Ausgleich zwischen Wohnungseigentümergemeinschaften …
L. war als Verwalter der organschaftliche Vertreter der Beklagten, der für die Wohnungseigentümer im Rechtsverkehr in weitem Umfang handeln konnte (vgl. zur Stellung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft BGH, Urteil vom 27. September 2002 - V ZR 320/01, NJW 2003, 589, 590; Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05, BGHZ 163, 154, 162). - BGH, 04.07.2014 - V ZR 183/13
Verjährungsbeginn für Ansprüche einer Wohnungeigentümergemeinschaft: …
Solches Wissen kann dem einzelnen Wohnungseigentümer nicht zugerechnet werden (vgl. Senat, Urteil vom 27. September 2002 - V ZR 320/01, WM 2003, 647, 649 für die Zurechnung von Kenntnissen beim Verkauf der Eigentumswohnung). - OLG Frankfurt, 02.02.2010 - 10 U 155/09
Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Pferd wegen Mangels (hier: Veränderung …
Entsprechend hat der Bundesgerichtshof regelmäßig eine Zurechnung der Kenntnisse Dritter, mit denen der Käufer aufgrund anderweitiger vertraglicher Vereinbarung verbunden war, im Rahmen von § 166 BGB als Wissensvertreter abgelehnt (vgl. BGH NJW-RR 2000, 316- hier wurde die Zurechnung der Kenntnisse eines Maklers verneint; BGH DNotZ 2003, 274 - nach dieser Entscheidung muss sich ein Wohnungseigentümer nicht die Kenntnis des Verwalters zurechnen lassen; in der Entscheidung BGH NJW-RR 2003, 989 f. wurden einem Käufer nicht die Kenntnisse seines Architekten nach § 166 BGB zugerechnet). - OLG Hamm, 19.10.2009 - 22 U 131/08
Zurückweisung der Vollstreckungsgegenklage gegen die Inanspruchnahme des Käufers …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt BGH DNotZ 2003, 274) ist eine Zurechnung von Wissen einer Hausverwaltung abzulehnen, deren sich der spätere Verkäufer auf vertraglicher Grundlage bedient hat.
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Rechtsprechung
| BGH, 11.07.2002 - I ZR 219/01 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 97 Abs. 1
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Werbebeschränkungen für Kliniken und Sanatorien
- ra.de
- rechtsportal.de
UWG § 1
Rechtmäßigkeit der Werbebeschränkungen für Angehörige der Heilberufe - datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2003, 589 (Ls.)
- NJW-RR 2002, 1685
- MDR 2003, 166
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 04.07.2000 - 1 BvR 547/99
Kammerentscheidung zur Werbung für zahnärztliche Leistungen
Auszug aus BGH, 11.07.2002 - I ZR 219/01
Zwischen ambulanter und stationärer Behandlung bestehen erhebliche betriebswirtschaftliche Unterschiede, die es rechtfertigen, Kliniken und Sanatorien hinsichtlich der Werbung anders zu behandeln als niedergelassene Ärzte (vgl. BVerfGE 71, 183, 199; BVerfG NJW 2000, 2734, 2735;… BGH, Urt. v. 14.4.1994 - I ZR 12/92, GRUR 1996, 905, 907 = WRP 1994, 859 - GmbH-Werbung für ambulante ärztliche Leistungen).Im übrigen unterscheidet sich der vorliegende Fall auch darin von dem Sachverhalt, der dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2000 (1 BvR 547/99, NJW 2000, 2734) zugrunde lag, daß die beanstandete Anzeige in einer bundesweit verbreiteten Publikumszeitschrift erschienen ist.
- BGH, 08.06.2000 - I ZR 269/97
Dentalästhetika
Auszug aus BGH, 11.07.2002 - I ZR 219/01
Mit Hilfe der wettbewerbsrechtlichen Störerhaftung ist die Lücke zu schließen, die dadurch entsteht, daß Ärzte und Zahnärzte ihre Praxen in der Form einer Kapitalgesellschaft betreiben können, die berufsrechtlichen Werbebeschränkungen jedoch unmittelbar nur für die Ärzte und Zahnärzte selbst, nicht dagegen für Kapitalgesellschaften gelten, die ärztliche oder zahnärztliche Leistungen anbieten (vgl. BGH, Urt. v. 8.6.2000 - I ZR 269/97, GRUR 2001, 181, 184 = WRP 2001, 28 - dentalästhetika).Hierzu hat der Senat im Urteil vom 8. Juni 2000 (GRUR 2001, 181, 183 f. - dentalästhetika) ausgeführt:.
- BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 38/78
Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Werbeverbot in ärztlichen …
Auszug aus BGH, 11.07.2002 - I ZR 219/01
Zwischen ambulanter und stationärer Behandlung bestehen erhebliche betriebswirtschaftliche Unterschiede, die es rechtfertigen, Kliniken und Sanatorien hinsichtlich der Werbung anders zu behandeln als niedergelassene Ärzte (vgl. BVerfGE 71, 183, 199; BVerfG NJW 2000, 2734, 2735;… BGH, Urt. v. 14.4.1994 - I ZR 12/92, GRUR 1996, 905, 907 = WRP 1994, 859 - GmbH-Werbung für ambulante ärztliche Leistungen). - BGH, 14.04.1994 - I ZR 12/92
GmbH-Werbung für ambulante ärztliche Leistungen - Berufswidrige Werbung
Auszug aus BGH, 11.07.2002 - I ZR 219/01
Zwischen ambulanter und stationärer Behandlung bestehen erhebliche betriebswirtschaftliche Unterschiede, die es rechtfertigen, Kliniken und Sanatorien hinsichtlich der Werbung anders zu behandeln als niedergelassene Ärzte (vgl. BVerfGE 71, 183, 199; BVerfG NJW 2000, 2734, 2735; BGH, Urt. v. 14.4.1994 - I ZR 12/92, GRUR 1996, 905, 907 = WRP 1994, 859 - GmbH-Werbung für ambulante ärztliche Leistungen).
- BVerfG, 26.09.2003 - 1 BvR 1608/02
Zur Werbung einer Zahnarzt-GmbH
gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. Juli 2002 - I ZR 219/01 - .Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. Juli 2002 - I ZR 219/01 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes; er wird aufgehoben.
- BGH, 13.07.2006 - I ZR 222/03
dentalästhetika II
Der Senat hat die gegen diese Entscheidung gerichtete Revision zunächst nicht angenommen (BGH, Beschl. v. 11.7.2002 - I ZR 219/01, NJW-RR 2002, 1685). - AG Ellwangen/Jagst, 25.11.2013 - 4 F 226/13
Eltern-Kind-Verhältnis bei Volljährigen-Verwandtenadoption
Das Eltern-Kind-Verhältnis unter Erwachsenen wird wesentlich durch eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zu gegenseitigem Beistand geprägt, wie ihn sich leibliche Eltern und Kinder in typischer Weise leisten (BayObLG, NJW-RR 2002, 1685; Staudinger, § 1767 BGB, Randnummer 15).
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