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Rechtsprechung
   BGH, 26.11.2003 - 2 StR 291/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1439
BGH, 26.11.2003 - 2 StR 291/03 (https://dejure.org/2003,1439)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2003 - 2 StR 291/03 (https://dejure.org/2003,1439)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2003 - 2 StR 291/03 (https://dejure.org/2003,1439)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 66 StGB; § 265 StPO; § 76 Abs. 2 GVG
    Sicherungsverwahrung (Umfang oder Schwierigkeit der Sache); Anrechnung von Untersuchungshaft auf die Rückfallverjährung (Unschuld; Haftentschädigung; Gelegenheit zum Beweis der Rechtstreue); Legalbewährung; Hinweispflicht (Veränderung des rechtlichen Gesichtspunkts; ...

  • lexetius.com

    StGB § 66 Abs. 4 Satz 3, Satz 4

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StGB § 66 Abs. 4 Satz 3; ; StGB § 66 Abs. 4 Satz 4

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verbüßung von Untersuchungshaft als Zeit einer Verwahrung im Sinne von § 66 Abs. 4 S. 4 Strafgesetzbuch (StGB) bei Nichtverurteilung des Angeklagten und Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft; Verfahrensrüge wegen vorschriftswidriger Besetzung der Strafkammer ...

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66 Abs. 4 S. 3, 4
    Verbüßung von U-Haft als Verwahrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 49, 25
  • NJW 2004, 1187
  • NStZ 2004, 328
  • StV 2005, 130
  • Rpfleger 2004, 244
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.11.1978 - III ZR 116/77

    Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände als Strafverfolgungsmaßnahme

    Auszug aus BGH, 26.11.2003 - 2 StR 291/03
    Die rechtsstaatlich unbedenkliche Anordnung von Untersuchungshaft aufgrund dringenden Tatverdachts ist auch dann keine Willkürmaßnahme, wenn sich in dem - durch die Untersuchungshaft gesicherten - Ermittlungsverfahren die Unschuld des Beschuldigten erweist; der Anspruch auf Entschädigung gemäß § 2 Abs. 1 StrEG richtet sich seiner Natur nach nicht auf Schadensersatz wegen rechtswidriger Freiheitsberaubung, sondern ist ein Aufopferungsanspruch im Hinblick auf ein durch ein Gericht recht mäßig angeordnetes, wenn auch vom Beschuldigten unveranlaßtes Sonderopfer (vgl. BGHZ 72, 302).
  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 343/98

    Besetzungsrüge; Präklusion; Beurteilungsspielraum (Schwierigkeit der Sache, …

    Auszug aus BGH, 26.11.2003 - 2 StR 291/03
    Die Entscheidung, daß die Strafkammer in der Hauptverhandlung mit nur zwei Berufsrichtern besetzt sein soll, begründet die Revision nur dann, wenn sie sich als objektiv willkürlich darstellt (BGHSt 44, 328, 333 f.).
  • BGH, 12.01.1971 - 1 StR 592/70

    Einrechnung einer im Ausland erlittenen Haft

    Auszug aus BGH, 26.11.2003 - 2 StR 291/03
    Auf ein Verschulden an dem zu der Anordnung führenden Anlaß kommt es nicht an; gleichermaßen nicht darauf, ob die Anordnung materiell rechtmäßig gewesen ist (BGH NJW 1969, 1678 zu § 20 a a.F. StGB; vgl. auch BGHSt 24, 62, 63 zu § 17 Abs. 4, § 48 a.F. StGB).
  • BGH, 25.01.1955 - 5 StR 146/54
    Auszug aus BGH, 26.11.2003 - 2 StR 291/03
    Eine Ausnahme hiervon hat der Bundesgerichtshof in BGHSt 7, 160 für Fälle willkürlichen, offenkundig rechtsstaatswidrigen Freiheitsentzugs durch staatliche Organe anerkannt, weil hierin eine "behördliche Anordnung" nicht gesehen werden könne (Verwahrung im Konzentrationslager; zu § 20 a.F. StGB).
  • BGH, 24.06.1969 - 1 StR 111/69
    Auszug aus BGH, 26.11.2003 - 2 StR 291/03
    Auf ein Verschulden an dem zu der Anordnung führenden Anlaß kommt es nicht an; gleichermaßen nicht darauf, ob die Anordnung materiell rechtmäßig gewesen ist (BGH NJW 1969, 1678 zu § 20 a a.F. StGB; vgl. auch BGHSt 24, 62, 63 zu § 17 Abs. 4, § 48 a.F. StGB).
  • BGH, 21.04.2010 - GSSt 1/09

    Keine Einschränkung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten in der …

    Während der Mitteilung der Entlassungsverfügung an den wieder im Sitzungssaal anwesenden Zeugen bzw. während dessen weiterer Befragung kann der Angeklagte erneut aus dem Sitzungssaal fern gehalten werden (BGHSt 22, 2889, 296; BGH Beschluss vom 15. Dezember 1999 - 1 StR 614/99; zur Vereidigung: BGH NJW 2004, 1187 - in BGHSt 49, 25 insoweit nicht abgedruckt; einschränkend: NStZ 1986, 133 Nr. 21).
  • BGH, 10.03.2009 - 5 StR 460/08

    Anfrageverfahren; Abwesenheit des Angeklagten bei der Verhandlung über die …

    Rn. 13 aa) So interpretiert sie die Entlassung des Zeugen nicht als wesentlichen Teil der Hauptverhandlung im Sinne des § 338 Nr. 5 StPO; der Angeklagte kann demnach abwesend sein, wenn dem Zeugen seine Entlassung bekannt gegeben wird (BGH NJW 2004, 1187, insoweit in BGHSt 49, 25 nicht abgedruckt; Beschluss vom 15. Dezember 1999 - 1 StR 614/99).

    Rn. 14 bb) Demselben Schema folgt die vor Neuordnung der Vereidigungsvorschriften durch den Bundesgerichtshof vertretene Auffassung, wonach die Verhandlung über die Vereidigung grundsätzlich (außer bei zwingenden Vereidigungsverboten) wesentlicher Teil der Hauptverhandlung (mit Anwesenheitspflicht des Angeklagten) ist, nicht aber die dem Zeugen bekannt gegebene Entscheidung über seine Nichtvereidigung (BGH NJW 2004, 1187, insoweit in BGHSt 49, 25 nicht abgedruckt).

  • BGH, 11.11.2009 - 5 StR 460/08

    Vorlagebeschluss; Entscheidung über die Entlassung eines Zeugen (Abwesenheit des …

    Hinsichtlich der Vereidigung, der nach Abschaffung der Regelvereidigung freilich nur mehr untergeordnete Bedeutung zukommen dürfte (vgl. BGHSt 51, 81), wurde dem Angeklagten zur Wahrung der Chance auf Beeinflussung der Vereidigungsentscheidung durch vorherige Anhörung bei fortdauernder Abwesenheit von der Verhandlung über die Vereidigung der absolute Revisionsgrund zugebilligt (vgl. BGHSt 26, 218, 220; vgl. zur Vermeidung der Konfrontation bei Nichtvereidigung BGH NJW 2004, 1187; insoweit in BGHSt 49, 25 nicht abgedruckt).

    Bezüglich der Entlassung konnte der eigentliche Entlassungsvorgang demgegenüber als unwesentlicher Teil der Hauptverhandlung gewertet werden, so dass insoweit für eine etwa gebotene ausnahmslose Trennung keine Probleme entstanden (vgl. BGH NJW 2004, 1187, insoweit in BGHSt 49, 25 nicht abgedruckt).

  • BGH, 03.09.2008 - 5 StR 281/08

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung aufgehoben und zu erneuter Prüfung …

    Die Verneinung der gemäß § 66 Abs. 4 Satz 3 und 4 StGB eintretenden sogenannten Rückfallverjährung, die eine gesetzliche Vermutung mangelnder Prognoserelevanz von Vorverurteilungen nach einer "Wohlverhaltensphase" von über fünf Jahren in Freiheit vorsieht (vgl. BGHSt 49, 25, 28) und damit zu einer Nichtverwertbarkeit der ausgeurteilten Taten als Symptomtaten führt, bleibt unbelegt.
  • BGH, 17.10.2023 - 6 StR 227/23

    Grundsätze der Strafzumessung (keine strafmildernde Berücksichtigung einer …

    Diese "Rückfallverjährung" ist Ausdruck der gesetzlichen Vermutung, dass Vorverurteilungen nach einer "Wohlverhaltensphase" von mehr als fünf bzw. fünfzehn Jahren (Sexualstraftaten) in Freiheit für die Prognose bedeutungslos sind (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 2003 - 2 StR 291/03, BGHSt 49, 25, 28).
  • LG Arnsberg, 16.05.2025 - 4 KLs 6/25
    Untersuchungshaft ist auch dann nicht in die Frist einzurechnen, wenn der Täter freigesprochen wurde, weil es nur darauf ankommt, dass er während der Inhaftierung keine oder deutlich geringere Möglichkeiten hatte, Anreizen zu schweren Straftaten zu widerstehen (BGH NStZ 2004, 328;… Fischer Rn. 15), vgl. BeckOK StGB/Ziegler, 64. Ed. 1.2.2025, StGB § 66 Rn. 13, beck-online.
  • BGH, 28.08.2018 - 2 StR 142/18

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Rückfallverjährungsfrist)

    § 66 Abs. 4 Satz 3 StGB stellt mit der "Rückfallverjährung' die gesetzliche Vermutung auf, dass Vorverurteilungen nach einer "Wohlverhaltensphase' von mehr als fünf Jahren bzw. von fünfzehn Jahren (Sexualstraftaten) in Freiheit für die Prognose irrelevant sind (vgl. Senat, Urteil vom 26. November 2003 - 2 StR 291/03, BGHSt 49, 25, 28;… MüKo-StGB/Ullenbruch/Drenkhahn/Morgenstern, 3. Aufl., § 66 Rn. 84).
  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 311/09

    Änderung des rechtlichen Gesichtspunkts (Sicherungsverwahrung; Hinweis auf die in …

    Angesichts der sich deutlich unterscheidenden einzelnen Anordnungstatbestände des § 66 StGB lässt sich einem derart unspezifizierten Hinweis die Variante nicht entnehmen, die für das Gericht in Betracht kam (vgl. BGH NJW 2004, 1187 insoweit in BGHSt 49, 25 nicht abgedruckt;… BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 6; siehe auch BGH NStZ 1998, 529, 530).
  • OLG Hamm, 02.12.2008 - 3 Ws 467/08

    Therapie; Bewährung; Anstaltsverwahrung; späterer Beginn der Unterbringung

    Solche liegt nur bei Freiheitsentziehungen mit Zwangscharakter vor, denn Sinn der Regelung ist es, solche Zeiten nicht in die Frist mit einzubeziehen, in denen der Verurteilte sich gar nicht in Freiheit bewähren konnte (BGHSt 49, 25, 27f. zur ähnlichen Regelung in § 66 Abs. 4 StGB;… Stree in Schönke/Schröder 27. Aufl. § 67c Rdn. 8).
  • BGH, 03.02.2011 - 4 StR 616/10

    Hinweispflicht bei der Sicherungsverwahrung (Ermessensgrundsätze)

    Ob sich die aus § 265 Abs. 1 und 2 StPO resultierende Hinweispflicht auf die einzelnen Anordnungstatbestände des § 66 StGB erstreckt (vgl. BGH…, Beschluss vom 2. September 2009 - 5 StR 311/09, BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 10; Urteil vom 26. November 2003 - 2 StR 291/03, NJW 2004, 1187; Beschluss vom 16. Januar 2003 - 1 StR 512/02), kann der Senat offen lassen, weil auszuschließen ist, dass sich der Angeklagte bei Erteilung eines solchen Hinweises erfolgversprechender als geschehen hätte verteidigen können.
  • BGH, 12.04.2017 - 4 StR 85/17

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Feststellung der …

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