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Rechtsprechung
   BGH, 12.02.2004 - 1 StR 566/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1758
BGH, 12.02.2004 - 1 StR 566/03 (https://dejure.org/2004,1758)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2004 - 1 StR 566/03 (https://dejure.org/2004,1758)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2004 - 1 StR 566/03 (https://dejure.org/2004,1758)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK; § 250 StPO; § 253 StPO; § 244 Abs. 2, Abs. 3 StPO; § 255a StPO
    Aufklärungspflicht und Unmittelbarkeitsgrundsatz (zulässiger Augenschein durch Vorführen der zu Beweiszwecken erstellten Bild-Ton-Aufzeichnung über die Erklärung eines Zeugen bei seiner Vernehmung; Ergänzung und Ersetzung der unmittelbaren Zeugenaussage; ...

  • lexetius.com

    StPO § 250, § 255a

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 250; ; StPO § 255a

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Augenschein durch Vorführen einer zu Beweiszwecken erstellten Bild-Ton-Aufzeichnung über die Erklärung eines Zeugen; Vorführung und Verwertung von Bild-Ton-Aufzeichnung; Tateinheitlich begangener sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; Wiedereintritt in die ...

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 250 255a
    Zulässigkeit von Zeugenvernehmung und zusätzlicher Inaugenscheinnahme eines Videos über dessen frühere Vernehmung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 49, 68
  • NJW 2004, 1468
  • NStZ 2004, 348
  • NStZ 2005, 220 (Ls.)
  • StV 2004, 246
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.04.2003 - 1 StR 64/03

    Vernehmungsersetzende Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung einer früheren …

    Auszug aus BGH, 12.02.2004 - 1 StR 566/03
    Der Augenschein durch Vorführen der zu Beweiszwecken erstellten Bild-Ton-Aufzeichnung über die Erklärung eines Zeugen ist im Zusammenhang mit seiner Vernehmung zulässig (Fortführung von BGHSt 48, 268).

    In Fällen dieser Art kommt auch § 255a StPO als Rechtsgrundlage für die Vorführung nicht in Betracht, weil diese Bestimmung nur die vernehmungsersetzende Vorführung regelt (vgl. BGHSt 48, 268).

    Im Ausnahmefall kann danach die ergänzende Vernehmung des Zeugen in der Hauptverhandlung nach Maßgabe der Aufklärungspflicht oder auch des Beweisantragsrechts erforderlich werden (dazu BGHSt 48, 268).

  • BGH, 16.02.1965 - 1 StR 4/65

    Bestimmung der schriftlichen Erklärung zu Beweiszwecken im Strafprozess - Eignung …

    Auszug aus BGH, 12.02.2004 - 1 StR 566/03
    Rn. 10 Zu einer ergänzenden Protokollverlesung im Wege des Urkundenbeweises hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 20, 160, 161 f.; vgl. im übrigen auch RGSt 37, 317 f.; BGH NStZ 1995, 609; BGH, Beschluß vom 30. Januar 2001 - 1 StR 454/00;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 250 Rdn. 17 f.;… G. Schäfer, Die Praxis des Strafverfahrens 6. Aufl. Rdn. 1094) ausgeführt: "§ 250 StPO untersagt nämlich nur die Ersetzung der Zeugenaussage durch die Verwertung einer berichtenden, zu Beweiszwecken erstellten Urkunde, mag es sich dabei nun um ein Protokoll oder um eine schriftliche Erklärung des Zeugen handeln.

    Eine ergänzende Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung kann insbesondere zur Prüfung der Aussagekonstanz in Betracht kommen (vgl. BGHSt 20, 160, 161 f.).

  • BGH, 30.01.2001 - 1 StR 454/00

    Mordmerkmale der "Heimtücke"; "niedrige Beweggründe"; Besondere Schwere der …

    Auszug aus BGH, 12.02.2004 - 1 StR 566/03
    Rn. 10 Zu einer ergänzenden Protokollverlesung im Wege des Urkundenbeweises hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 20, 160, 161 f.; vgl. im übrigen auch RGSt 37, 317 f.; BGH NStZ 1995, 609; BGH, Beschluß vom 30. Januar 2001 - 1 StR 454/00;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 250 Rdn. 17 f.;… G. Schäfer, Die Praxis des Strafverfahrens 6. Aufl. Rdn. 1094) ausgeführt: "§ 250 StPO untersagt nämlich nur die Ersetzung der Zeugenaussage durch die Verwertung einer berichtenden, zu Beweiszwecken erstellten Urkunde, mag es sich dabei nun um ein Protokoll oder um eine schriftliche Erklärung des Zeugen handeln.
  • RG, 24.11.1904 - 2534/04

    Ist die Verlesung des Protokolles über die frühere richterliche Vernehmung eines …

    Auszug aus BGH, 12.02.2004 - 1 StR 566/03
    Rn. 10 Zu einer ergänzenden Protokollverlesung im Wege des Urkundenbeweises hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 20, 160, 161 f.; vgl. im übrigen auch RGSt 37, 317 f.; BGH NStZ 1995, 609; BGH, Beschluß vom 30. Januar 2001 - 1 StR 454/00;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 250 Rdn. 17 f.;… G. Schäfer, Die Praxis des Strafverfahrens 6. Aufl. Rdn. 1094) ausgeführt: "§ 250 StPO untersagt nämlich nur die Ersetzung der Zeugenaussage durch die Verwertung einer berichtenden, zu Beweiszwecken erstellten Urkunde, mag es sich dabei nun um ein Protokoll oder um eine schriftliche Erklärung des Zeugen handeln.
  • BGH, 04.06.2014 - 2 StR 656/13

    Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten …

    Sie dürfen durch Vernehmung des Richters in die Hauptverhandlung eingeführt und bei der Urteilsfindung verwertet werden (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGHSt 45, 342, 345; 46, 189, 195; 49, 68, 76 f.; 57, 254, 256, jew. mwN).
  • BGH, 26.08.2011 - 1 StR 327/11

    Unmittelbarkeitsgrundsatz bei Zeugenaussage (Verwertung von Bild-Ton-Aufnahmen …

    Durch die Regelung des § 255a Abs. 2 StPO sollte aber gerade den Zeugen bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, insbesondere wenn es sich um kindliche Zeugen handelt, im Regelfall die nochmalige persönliche Vernehmung in der Hauptverhandlung erspart werden (vgl. BT-Drucks. 13/4983 S. 4, 8; BGH, Beschluss vom 12. Februar 2004 - 1 StR 566/03 mwN, BGHSt 49, 68).

    Dass die gerichtliche Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) eine solche ergänzende Zeugenvernehmung geboten hätte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. Februar 2004 - 1 StR 566/03 mwN, BGHSt 49, 68), behauptet die Revision ebenfalls nicht.

  • BGH, 01.04.2025 - 3 StR 608/24

    Grundsatz der persönlichen Vernehmung von Zeugen; Unmittelbarkeitsgrundsatz; …

    Die aufgezeichnete und durch Vorspielen in die Hauptverhandlung eingeführte Vernehmung ist grundsätzlich so zu behandeln, als sei der Zeuge unmittelbar in der Hauptverhandlung selbst gehört worden (…vgl. BGH, Urteile vom 14. Dezember 2022 - 6 StR 340/21, NStZ 2024, 56 Rn. 10 f.; vom 12. Februar 2004 - 3 StR 185/03, BGHSt 49, 72, 81 f.; Beschlüsse vom 12. Februar 2004 - 1 StR 566/03, BGHSt 49, 68, 71; vom 15. April 2003 - 1 StR 64/03, BGHSt 48, 268, 273;… BeckOK StPO/Berg, 55. Ed., § 255a Rn. 1;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 68. Aufl., § 255a Rn. 9;… aA LR/Mosbacher, StPO, 27. Aufl., § 255a Rn. 21; zum Unmittelbarkeitsgrundsatz bei - anders als hier - vernehmungsergänzender Inaugenscheinnahme der Bild-Ton-Aufzeichnung einer ermittlungsrichterlichen Zeugenvernehmung BGH, Beschluss vom 12. Februar 2004 - 1 StR 566/03, BGHSt 49, 68, 70 f.).

    Rn. 9 (3) Wird ein Zeuge in der Hauptverhandlung gehört, ist daneben die vernehmungsergänzende Verwertung seiner protokollarisch oder in einer schriftlichen Erklärung festgehaltenen Äußerungen im Wege des Urkundenbeweises bereits nach § 249 StPO zulässig, ohne dass es auf die Voraussetzungen des § 250 Satz 2 in Verbindung mit §§ 251 ff. StPO ankommt (vgl. BGH, Urteile vom 16. Februar 1965 - 1 StR 4/65, BGHSt 20, 160, 161 ff.;… vom 28. Juni 1995 - 3 StR 99/95, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Verwertungsverbot 4; Beschlüsse vom 25. September 2007 - 1 StR 350/07, NStZ-RR 2008, 48; vom 12. Februar 2004 - 1 StR 566/03, BGHSt 49, 68, 70).

    Rn. 12 Die Entscheidung, ob die persönliche Vernehmung des Zeugen in der Hauptverhandlung nach § 255a Abs. 2 StPO ersetzt werden kann, steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatgerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2004 - 1 StR 566/03, BGHSt 49, 68, 71;… BeckOK StPO/Berg, 55. Ed., § 255a Rn. 19).

  • OLG Zweibrücken, 12.09.2016 - 1 OLG 1 Ss 36/16

    Hauptverhandlung: Vernehmungsergänzende Verlesung einer Vernehmungsniederschrift

    Die §§ 253, 254 StPO regeln die Zulässigkeit vernehmungsergänzender Verlesungen nicht abschließend, sondern nur die Fälle echter Ersetzung der Vernehmung der Auskunfts- oder der Vernehmungsperson (…LR-Mosbacher, 26. Aufl., § 253, Rn. 1; Kölbel, NStZ 2005, 220 ).
  • BGH, 17.07.2025 - 4 StR 298/24

    Protokollverlesung zur Gedächtnisunterstützung (Vernehmung der Verhörsperson …

    Darüber hinaus hätte das Vernehmungsprotokoll ohne Weiteres rechtmäßig in Ergänzung der erfolgten Vernehmung der Nebenklägerin nach § 249 Abs. 1 StPO verlesen werden können (vgl. BGH…, Beschluss vom 1. April 2025 - 3 StR 608/24 Rn. 9 mwN; Beschluss vom 12. Februar 2004 - 1 StR 566/03, BGHSt 49, 68, 70).
  • BGH, 10.09.2025 - 5 StR 113/25

    Vorführung von Bild-Ton-Aufzeichnungen von Zeugenvernehmungen …

    Daraus folgt zum einen, dass der Unmittelbarkeitsgrundsatz des § 250 StPO nur dann berührt ist, wenn die Vernehmung des Zeugen in der Hauptverhandlung durch die Inaugenscheinnahme der audiovisuellen Aufzeichnung seiner früheren richterlichen Vernehmung ersetzt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2008 - 4 StR 449/07, BGHSt 52, 148, 150), zum anderen, dass daneben die Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung einer früheren Vernehmung der Beweisperson ohne weiteres zulässig ist, soweit sie lediglich vernehmungsergänzenden Charakter hat (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2004 - 1 StR 566/03, BGHSt 49, 68, 70 f.;… vgl. hierzu auch LRCirener/Sander, aaO, Rn. 17).
  • BGH, 25.09.2007 - 1 StR 350/07

    Reichweite des Unmittelbarkeitsgrundsatzes (Verlesung von Urkunden und anderen …

    Es ist vielmehr von dem der Systematik des Gesetzes zu entnehmenden allgemeinen Grundsatz auszugehen, dass das Gesetz den Urkundenbeweis zulässt, wo es ihn nicht ausdrücklich untersagt (BGHSt 20, 160, 161 f.; 49, 68, 70).
  • OLG Hamm, 22.11.2012 - 6 U 90/12

    Ansprüche der Eigentümerin einer Bundesautobahn wegen unfallbedingter Schäden

    Eine teleologische Reduktion, wie von den Beklagten gefordert, kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht in Betracht (BGH NJW 2004, 1468; BGH NJW-RR 2012, 163; BGH NJW 2012, 1951).
  • BGH, 09.09.2025 - 5 StR 394/25

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Bedeutung von Psychotherapie im …

    Dies gilt umso mehr, wenn wie hier in zulässiger Weise am Ende des Ermittlungsverfahrens - um weitere ergänzende Vernehmungen im Laufe des Ermittlungsverfahrens zu vermeiden (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2004 - 1 StR 566/03, BGHSt 49, 68, 71) und die vernehmungsersetzende Vorführung nach § 255a Abs. 2 StPO ohne ergänzende Befragung in der Hauptverhandlung zu ermöglichen - eine videoaufgezeichnete ermittlungsrichterliche Vernehmung nach § 58a Abs. 1 StPO durchgeführt wird.
  • BGH, 10.11.2004 - 1 StR 463/04

    Vorführung einer Bild-Ton-Aufzeichnung nach § 255a StPO nur bei …

    Die Vorführung der ermittlungsrichterlichen Vernehmung der ausweislich des Protokolls nach § 52 StPO belehrten Geschädigten ist aber neben ihrer persönlichen Vernehmung im Wege des Urkundsbeweises zulässig (BGH NStZ 2004, 348).
  • AG Villingen-Schwenningen, 30.10.2019 - 6 Cs 32 Js 14813/19

    Ersetzung der Zeugenaussage durch Verlesung der Strafanzeige

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