Rechtsprechung
| BSG, 24.06.2003 - B 2 U 39/02 R |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- lexetius.com
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des Krankenversicherungsträgers gegenüber der Berufsgenossenschaft - Haftungsausschluss - Schädigung eines nicht versicherten Unternehmers - Gleichstellung mit einem versicherten Unternehmer gem § 105 Abs 2 S 2 ...
- Judicialis
BGB § 823
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zivilrechtliche Verantwortlichkeit innerhalb einer betrieblichen Tätigkeit und im Gefälligkeitsverhältnis; Gesetzliche Haftungsbeschränkungen gegenüber Versicherten und Gleichgestellten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsmilderung bei Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers gegen Arbeitnehmer in der gesetzlichen Unfallversicherung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Gesetzliche Unfallversicherung für private Bauherren: Rechtzeitig für ausreichenden Unfallversicherungsschutz sorgen!
Verfahrensgang
- SG Speyer, 29.03.2001 - S 1 U 221/00
- LSG Rheinland-Pfalz, 25.06.2002 - L 3 U 205/01
- BSG, 24.06.2003 - B 2 U 39/02 R
Papierfundstellen
- NJW 2004, 966
- NVwZ 2005, 360 (Ls.)
- NZS 2004, 53 (Ls.)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (5)
- BAG, 27.09.1994 - GS 1/89
Haftung des Arbeitnehmers
Auszug aus BSG, 24.06.2003 - B 2 U 39/02 R
Für Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers gegen Arbeitnehmer besteht eine vom BAG aus der entsprechenden Anwendung von § 254 BGB unter Berücksichtigung der Grundrechte des Arbeitnehmers auf Berufsfreiheit sowie allgemeine Handlungsfreiheit der Art. 12 Abs. 1 und 2 Abs. 1 des Grundgesetzes abgeleitete Haftungsmilderung für Folgen schuld- und fehlerhafter Arbeitsleistung (BAGE 78, 56; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, § 52 RdNr 48, 49 mwN; Krause, NZA 2003, 577), die nach der Entscheidung des Großen Senats des BAG vom 27. September 1994 (BAGE 78, 56) für alle Arbeiten gilt, auch wenn diese nicht gefahrgeneigt sind (…vgl im Einzelnen: Palandt/Heinrichs, BGB, 62. Aufl, § 276 RdNr 40 und § 611 RdNr 156 bis 158, jeweils mwN;… Krause, aaO). - BFH, 09.05.2001 - XI R 25/99
Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs
Auszug aus BSG, 24.06.2003 - B 2 U 39/02 R
Die hierzu vom Tatsachengericht aufgrund der von ihm getroffenen tatsächlichen Feststellungen vorgenommene Würdigung darf das Revisionsgericht nur darauf überprüfen, ob der jeweilige Rechtsbegriff (Fahrlässigkeit, Vorsatz) richtig erkannt worden ist und ob die Würdigung der Umstände hinsichtlich des individuellen Verschuldens den Denkgesetzen und allgemeinen Erfahrungssätzen entspricht (BFHE 160, 7; 195, 545). - BFH, 31.10.1989 - VIII R 60/88
Wahrung der Festsetzungsfrist, wenn Steuerbescheid vor Ablauf der …
Auszug aus BSG, 24.06.2003 - B 2 U 39/02 R
Die hierzu vom Tatsachengericht aufgrund der von ihm getroffenen tatsächlichen Feststellungen vorgenommene Würdigung darf das Revisionsgericht nur darauf überprüfen, ob der jeweilige Rechtsbegriff (Fahrlässigkeit, Vorsatz) richtig erkannt worden ist und ob die Würdigung der Umstände hinsichtlich des individuellen Verschuldens den Denkgesetzen und allgemeinen Erfahrungssätzen entspricht (BFHE 160, 7; 195, 545). - OLG Celle, 18.10.1972 - 9 U 76/70
Haftung; Versicherungsschutz; Handwerker; Schwarzarbeit; PVV
Auszug aus BSG, 24.06.2003 - B 2 U 39/02 R
Das OLG Celle (JZ 1973, 246, 248) hat die Haftungsfreistellung abgelehnt, weil der Schädiger wie ein selbstständiger eigenverantwortlicher Handwerker aufgetreten sei. - LAG Berlin, 29.10.1990 - 9 Sa 67/90
Haftung des Arbeitnehmers: Anwendung der Grundsätze schadensgeneigter Tätigkeit …
Auszug aus BSG, 24.06.2003 - B 2 U 39/02 R
Das Landesarbeitsgericht Berlin hat zwar einen freien Mitarbeiter einer Rundfunkanstalt als arbeitnehmerähnliche Person bezeichnet, dessen Haftungsfreistellung indes abgelehnt, weil der freie Mitarbeiter in persönlicher Unabhängigkeit weisungsfrei gearbeitet habe (AfP 1990, 336, 338).
- BSG, 20.03.2018 - B 2 U 16/16 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit zwischen …
Rn. 11 Als Grundlage für einen Erstattungsanspruch der Klägerin gegen die Beklagte kommt allein § 105 Abs. 1 SGB X in Betracht, wonach der zuständige oder zuständig gewesene Leistungsträger unter bestimmten weiteren Voraussetzungen dem unzuständigen Leistungsträger, der Sozialleistungen erbracht hat, erstattungspflichtig ist (BSG vom 24.6.2003 - B 2 U 39/02 R - SozR 4-2700 § 105 Nr. 1 RdNr 7). - BSG, 18.12.2024 - B 8 SO 1/24 R
Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Ermessensausübung bei Rücknahme- und …
Die hierzu vom Tatsachengericht aufgrund der von ihm getroffenen tatsächlichen Feststellungen vorgenommene Würdigung darf das Revisionsgericht nur darauf überprüfen, ob der jeweilige Rechtsbegriff richtig erkannt worden ist und ob die Würdigung der Umstände hinsichtlich des individuellen Verschuldens den Denkgesetzen und allgemeinen Erfahrungssätzen entspricht, insbesondere bei der Bewertung offensichtlich fehlerhaft verfahren ist, oder nicht alle dafür in Betracht kommenden Umstände gewürdigt hat (BSG vom 24.6.2003 - B 2 U 39/02 R - SozR 4-2700 § 105 Nr. 1 - juris RdNr 24;… BSG vom 28.11.1978 - 4 RJ 130/77 - BSGE 47, 180 = SozR 2200 § 1301 Nr. 8, juris RdNr 11). - BAG, 19.02.2009 - 8 AZR 188/08
Arbeitsunfall - Schmerzensgeld - Haftungsbeschränkung
Auch der Bundesgerichtshof (7. November 2006 - VI ZR 211/05 - NJW 2007, 1754) und das Bundessozialgericht (24. Juni 2003 - B 2 U 39/02 R - NJW 2004, 966) nehmen an, dass eine Haftungsbefreiung des Schädigers nach § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB VII in Betracht kommt, wenn der Geschädigte nicht als Arbeitnehmer des Unternehmers, in dessen Betrieb sich der Versicherungsfall ereignet hat, sondern als sog. "Wie-Beschäftigter" iSd. § 2 Abs. 2 SGB VII in diesem Betrieb tätig gewesen ist.
- BSG, 24.09.2025 - B 2 U 12/23 R
Wettkandidat bei Wetten, dass..? kann als Unternehmer unfallversichert sein
Der Schädiger muss auch nicht - wie noch nach § 637 Abs. 1 RVO - ein "Betriebsangehöriger" sein, womit auch dessen Eingliederung in den Betrieb nicht (mehr) erforderlich ist (BSG Urteil vom 24.6.2003 - B 2 U 39/02 R - SozR 4-2700 § 105 Nr. 1 RdNr 12;… Hollo in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 3. Aufl 2022, § 105 RdNr 12, Stand 8.11.2024).Auch sind bei leichter Fahrlässigkeit zivilrechtliche Haftungsmilderungen denkbar, etwa unter dem Gesichtspunkt des Handelns auf eigene Gefahr (…dazu Wagner in Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl 2024, § 823 RdNr 84;… Kern in Jauernig, BGB, 19. Aufl 2023, § 823 RdNr 55;… Ebert in Erman, BGB, 17. Aufl 2023, § 254 RdNr 49) oder nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen (…dazu Linck in Schaub Arbeitsrechts-Handbuch, 20. Aufl 2023, § 59 RdNr 24 ff mwN), sofern der Fahrer des Unfallfahrzeugs Beschäftigter oder Wie-Beschäftigter des Klägers gewesen sein sollte (zur Anwendbarkeit der arbeitsrechtlichen Grundsätze auf Wie-Beschäftigte BSG Urteil vom 24.6.2003 - B 2 U 39/02 R -SozR 4-2700 § 105 Nr. 1 RdNr 10 ff).
- BSG, 26.06.2007 - B 2 U 17/06 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Haftungsbeschränkung - privilegierter …
a) Nach § 105 Abs. 2 Satz 2 SGB VII werden, soweit nach Satz 1 der Vorschrift eine Haftung ausgeschlossen ist, Unternehmer wie Versicherte, die einen Versicherungsfall erlitten haben, behandelt, es sei denn, eine Ersatzpflicht des Schädigers gegenüber dem Unternehmer ist zivilrechtlich ausgeschlossen (zu diesem Ausschluss: BSG SozR 4-2700 § 105 Nr. 1). - LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - L 1 KR 112/09
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Dem stehe das Urteil des BSG vom 25.06.2003 entgegen (B 2 U 39/02 R). - LSG Bayern, 07.10.2021 - L 7 U 356/19
Unfallversicherung: Kein Arbeitsunfall bei Tätigkeit aufgrund Sonderbeziehung
Der Kläger als Bauherr sei als Unternehmer anzusehen (bezugnehmend auf BSG, Urteil vom 24.6.2003 - B 2 U 39/02 R). - SG Reutlingen, 09.03.2016 - S 8 U 1169/13
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Versicherungsfall eigener Art …
Sie ergibt sich im Übrigen nicht aus den vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätzen zur Arbeitnehmerhaftung (vgl. BAGE 78, 56), welche auf arbeitnehmerähnliche Personen entsprechend anwendbar sind (vgl. BSG, Urteil v. 24.06.2003 - B 2 U 39/02 R). - SG Fulda, 14.10.2003 - S-3/U-750/00 Unbeachtlich sind vorliegend in diesem Zusammenhang die von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes entwickelten Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung mit einer Unterscheidung nach dem Grad der Fahrlässigkeit, wobei einfache, leichte Fahrlässigkeit die Haftung eines Arbeitnehmers entfallen lässt (siehe hierzu u.a.: BSG, Urteil vom 24.06.2003, Az.: B 2 U 39/02 R in: HVBG - Info 2003, 2496 mit weiteren Nachweisen), denn zwischen dem Kläger und dem Beigeladenen bestand kein Arbeitsverhältnis (siehe auch oben (B) ).
- BSG, 12.09.2008 - B 2 U 179/08 B Der Kläger hat sich zwar mit dem Urteil des Senats vom 24.6.2003 (B 2 U 39/02 R, SozR 4-2700 § 105 Nr. 1), nicht aber mit den Entscheidungen vom 26.6.2007 (…B 2 U 35/06 R und B 2 U 17/06 R, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen) auseinandergesetzt.
- BSG - B 2 U 207/05 B (anhängig)
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