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Rechtsprechung
   EGMR, 06.05.2003 - 48898/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,21161
EGMR, 06.05.2003 - 48898/99 (https://dejure.org/2003,21161)
EGMR, Entscheidung vom 06.05.2003 - 48898/99 (https://dejure.org/2003,21161)
EGMR, Entscheidung vom 06. Mai 2003 - 48898/99 (https://dejure.org/2003,21161)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entscheidung der Großen Kammer über die gesamte von der Kammer für zulässig erklärten Beschwerde bei Verweisung der Rechtssache nach Art. 43 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK); Regelung der Zulässigkeit von Beweismitteln in einem Strafverfahren durch staatliches ...

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Perna gegen Italien

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2653
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 10.11.2010 - 4 U 96/10

    Veröffentlichung von E-Mails aus Mailinglisten

    Der Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit gebührt der Vorrang, wenn die (Presse-) Veröffentlichungen ein berechtigtes Ziel verfolgen, das in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist (EGMR NJW 2004, 2653 [2656, Rn. 41]) und mit Informationen und Ideen ein Beitrag zu Fragen des öffentlichen Interesses geliefert wird (…EGMR NJW 2004, 2647 [2649, Rn. 59]).
  • OLG Braunschweig, 24.11.2011 - 2 U 89/11

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Wiedergabe einer Email in …

    Der Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit ist schließlich der Vorrang einzuräumen, wenn die Presseveröffentlichung ein berechtigtes Ziel verfolgt, das in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist (EGMR NJW 2004, 2653, 2656 Rn. 41), und mit Informationen und Ideen ein Beitrag zu Fragen des öffentlichen Interesses geliefert wird.

    Der Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit ist schließlich der Vorrang einzuräumen, wenn die Presseveröffentlichung ein berechtigtes Ziel verfolgt, das in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist (EGMR NJW 2004, 2653, 2656 Rn. 41), und mit Informationen und Ideen ein Beitrag zu Fragen des öffentlichen Interesses geliefert wird.

  • EGMR, 27.01.2011 - 16637/07

    Meinungsfreiheit bei der Selbsterklärung für die PKK (Auslegung von …

    Die Vertragsstaaten haben einen gewissen Ermessensspielraum bei der Beurteilung der Frage, ob ein solches Bedürfnis besteht; dieser geht jedoch Hand in Hand mit einer Kontrolle durch den Gerichtshof (siehe u.v.a. Perna ./. Italien [GK], Individualbeschwerde Nr. 48898/99, Rdnr. 39, ECHR 2003-V).
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