Rechtsprechung
| BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
- aufrecht.de
Bildverfremdungen
- Kanzlei Prof. Schweizer
Satire: Veränderung eines Fotoportraits muss ersichtlich sein
- Wolters Kluwer
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Herstellung einer Fotomontage und die negative Abänderung der Darstellung des Kopfes; Schutz einer satirischen Darstellung durch die Meinungsfreiheit; Einordnung einer satirischen Darstellung unter den ...
- presserecht-aktuell.de
Fotomanipulationen müssen erkennbar sein
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verbreitung einer veränderten Abbildung
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"verdeckte Bildmanipulation"
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Persönlichkeitsrecht schützt vor verdeckter Bildmanipulation
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Rechtliche Ansprüche gegen Deepfakes
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Ron Sommer gewinnt im Rechtsstreit um Fotomontage
- IRIS Merlin (Kurzinformation)
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch manipulierte Fotos
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Persönlichkeitsrecht schützt vor verdeckter Bildmanipulation
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2005, 3271
- MDR 2005, 806
- GRUR 2005, 500
- VersR 2006, 850
- DVBl 2005, 635
- K&R 2005, 224
- ZUM 2005, 384
- afp 2005, 171
Wird zitiert von ... (52) Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85
Strauß-Karikatur
Auszug aus BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04
Rn. 17 (1) Bei der rechtlichen Bewertung hat der Bundesgerichtshof die Fotomontage als satirische Darstellung eingeordnet und daher die Rechtsprechung der Fachgerichte und des Bundesverfassungsgerichts herangezogen, nach der für die Erfassung des eigentlichen Inhalts die Darstellung von ihrer satirischen Einkleidung zu befreien ist, um sodann den dahinter liegenden Aussagegehalt der Darstellung zu ermitteln (vgl. BVerfGE 75, 369 ; 86, 1 ; RGSt 62, 183 ff.; BGHZ 143, 199 m.w.N.).Vielmehr ist auch die Einkleidung der Aussage gesondert daraufhin zu überprüfen, ob sie eine Kundgabe der Missachtung einer Person enthält (vgl. BVerfGE 75, 369 ; 86, 1 ) oder auf andere Weise das Persönlichkeitsrecht verletzt.
Dabei ist zu beachten, dass die Maßstäbe für die Beurteilung der Einkleidung insoweit andere und im Regelfall weniger streng als bei der Beurteilung des Aussagekerns sind, als der gewählten Darstellungsart die Verfremdung wesenseigen ist (vgl. BVerfGE 75, 369 ).
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
Caroline von Monaco II
Auszug aus BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04
Rn. 11 1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht sichert, dass der Einzelne selbst darüber bestimmen darf, wie er sich in der Öffentlichkeit darstellt (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 63, 131 ; 101, 361 ).Die Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte wird vom Bundesverfassungsgericht nicht überprüft, wohl aber, ob sie hierbei die Bedeutung und Tragweite der von ihrer Entscheidung berührten Grundrechte unrichtig oder unvollkommen bestimmt oder ihr Gewicht unrichtig eingeschätzt haben (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 97, 391 ; 101, 361 ; stRspr).
- BGH, 30.09.2003 - VI ZR 89/02
BGH weist Unterlassungsklage des früheren Vorstandsvorsitzenden der Deutschen …
Auszug aus BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04
gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. September 2003 - VI ZR 89/02 - .Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. September 2003 - VI ZR 89/02 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes.
- BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96
Mißbrauchsbezichtigung
Auszug aus BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04
Die Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte wird vom Bundesverfassungsgericht nicht überprüft, wohl aber, ob sie hierbei die Bedeutung und Tragweite der von ihrer Entscheidung berührten Grundrechte unrichtig oder unvollkommen bestimmt oder ihr Gewicht unrichtig eingeschätzt haben (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 97, 391 ; 101, 361 ; stRspr).Der Träger des Persönlichkeitsrechts hat zwar kein Recht darauf, von Dritten nur so wahrgenommen zu werden, wie er sich selbst gerne sehen möchte (vgl. BVerfGE 97, 125 ; 97, 391 ; stRspr), wohl aber ein Recht, dass ein fotografisch erstelltes Abbild nicht manipulativ entstellt ist, wenn es Dritten ohne Einwilligung des Abgebildeten zugänglich gemacht wird.
- BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90
TITANIC/'geb. Mörder'
Auszug aus BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04
Rn. 17 (1) Bei der rechtlichen Bewertung hat der Bundesgerichtshof die Fotomontage als satirische Darstellung eingeordnet und daher die Rechtsprechung der Fachgerichte und des Bundesverfassungsgerichts herangezogen, nach der für die Erfassung des eigentlichen Inhalts die Darstellung von ihrer satirischen Einkleidung zu befreien ist, um sodann den dahinter liegenden Aussagegehalt der Darstellung zu ermitteln (vgl. BVerfGE 75, 369 ; 86, 1 ; RGSt 62, 183 ff.; BGHZ 143, 199 m.w.N.).Vielmehr ist auch die Einkleidung der Aussage gesondert daraufhin zu überprüfen, ob sie eine Kundgabe der Missachtung einer Person enthält (vgl. BVerfGE 75, 369 ; 86, 1 ) oder auf andere Weise das Persönlichkeitsrecht verletzt.
- BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
- BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Auszug aus BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04
Eine unrichtige Information, die der verfassungsrechtlich vorausgesetzten Möglichkeit zutreffender Meinungsbildung nicht dienen kann, ist unter dem Blickwinkel der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Gut (vgl. BVerfGE 54, 208 ; 61, 1 ; 94, 1 ). - BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
Auszug aus BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04
Rn. 17 (1) Bei der rechtlichen Bewertung hat der Bundesgerichtshof die Fotomontage als satirische Darstellung eingeordnet und daher die Rechtsprechung der Fachgerichte und des Bundesverfassungsgerichts herangezogen, nach der für die Erfassung des eigentlichen Inhalts die Darstellung von ihrer satirischen Einkleidung zu befreien ist, um sodann den dahinter liegenden Aussagegehalt der Darstellung zu ermitteln (vgl. BVerfGE 75, 369 ; 86, 1 ; RGSt 62, 183 ff.; BGHZ 143, 199 m.w.N.). - BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78
Böll
- BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
Caroline von Monaco I
Auszug aus BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04
Der Träger des Persönlichkeitsrechts hat zwar kein Recht darauf, von Dritten nur so wahrgenommen zu werden, wie er sich selbst gerne sehen möchte (vgl. BVerfGE 97, 125 ; 97, 391 ; stRspr), wohl aber ein Recht, dass ein fotografisch erstelltes Abbild nicht manipulativ entstellt ist, wenn es Dritten ohne Einwilligung des Abgebildeten zugänglich gemacht wird. - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
- BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91
Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen
- BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81
Gegendarstellung
- RG, 05.06.1928 - I 288/28
Beleidigung durch Satire
- BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07
Caroline von Monaco III
Bildaussagen nehmen an dem verfassungsrechtlichen Schutz des Berichts teil, dessen Bebilderung sie dienen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. Februar 2005 - 1 BvR 240/04 -, NJW 2005, S. 3271 ). - BGH, 28.07.2016 - I ZR 9/15
auf fett getrimmt - Grenzen freier Benutzung von urheberrechtsgeschützten Fotos: …
Voraussetzung dafür ist aber, dass die Manipulation der Fotografie dem Betrachter nicht erkennbar ist, so dass er die Veränderung nicht als Teil der für satirische Darstellungen typischen Verfremdungen und Verzerrungen deuten und damit für seine Meinungsbildung bewertend einordnen kann (vgl. BVerfG, GRUR 2005, 500, 502 = WRP 2005, 595). - OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 64/17
Keine Geldentschädigung für Erbin von Helmut Kohl für Kohl-Protokolle - …
Vergleichbar mit der Wirkung der vermeintlichen Authentizität von Bildnissen (vgl. BVerfG v. 14.02.2005 - 1 BvR 240/04, NJW 2005, 3271: "Fotos suggerieren Authentizität und die Betrachter gehen davon aus, dass die abgebildete Person in Wirklichkeit so aussieht"), denen die Tonbandaufnahmen wegen der in ihnen liegenden "Verdinglichung" des gesprochenen Worts letztlich gleichstehen können (vgl. BGH v. 10.03.1987 - VI ZR 244/85, NJW 1987, 2667 2668), suggeriert diese Gesamtdarstellung dem durchschnittlichen Leser im Hinblick auf die streitgegenständlichen Äußerungen durch Kursivdruck, durch die Verwendung von An- und Abführungszeichen sowie durch die Angaben auf dem Klappentext bzw. im Vorwort ("authentisches Bild von Helmut Kohl", "Helmut Kohl unplugged"), dass tatsächlich der genauen Wortlaut bzw. zumindest aber der korrekte Bedeutungsgehalt der Zitate des Erblassers wiedergegeben wird.Demjenigen, der eine Äußerung als Zitat des Betroffenen wiedergibt, werden keine wesentlichen oder gar unzumutbaren Erschwerungen oder Risiken auferlegt, wenn er verpflichtet wird, korrekt zu zitieren (vgl. BVerfG v. 03.06.1980 - 1 BvR 797/78, BVerfGE 54, 208; vgl. für nicht erkennbare Fotomanipulationen zudem auch BVerfG v. 14.02.2005 - 1 BvR 240/04, NJW 2005, 3271, 3273).
- BGH, 10.01.2017 - VI ZR 561/15
Zur Ermittlung des Aussagegehalts von Äußerungen in einer Satiresendung
Rn. 12 Wird die beanstandete Äußerung im Rahmen eines satirischen Beitrags getätigt, ist sie zudem zur Ermittlung ihres eigentlichen Aussagegehalts von ihrer satirischen Einkleidung, der die Verfremdung wesenseigen ist, zu befreien (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99, BGHZ 143, 199, 209; BVerfGE 75, 369, 377 f.; BVerfGE 81, 278, 294; BVerfGE 86, 1, 12; BVerfG, NJW 1998, 1386, 1387; BVerfG, AfP 2005, 171, 172).Enthält der satirische Beitrag eine unrichtige Tatsachenbehauptung, so kommt es für die rechtliche Beurteilung auch darauf an, ob für den Empfänger erkennbar ist, dass es sich dabei um eine für die Satire typische Verfremdung oder Übertreibung handelt, er sie also für seine Meinungsbildung bewertend einordnen kann, oder ob er zu der irrigen Einschätzung kommen kann, die Aussage sei tatsächlich wahr (vgl. BVerfG, AfP 2005, 171, 173).
- BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 584/04
Außerordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit
Ob die Herstellung ("Werkbereich") und Veröffentlichung ("Wirkbereich") der Animation auch in den Schutzbereich der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, vgl. dazu etwa BVerfG 14. Februar 2005 - 1 BvR 240/04 - MDR 2005, 806 "Vorstandsvorsitzender"; BGH 21. Juni 2005 - VI ZR 122/04 - NJW 2005, 2844 - "Esra"; 3. Februar 2005 - I ZR 159/02 - NJW 2005, 2856 - "Rainer Maria Milka") fällt, wie die Revision meint, kann offen bleiben.Bei Aussagen, die bildlich eingekleidet sind, müssen sowohl die Aussage der Einkleidung selbst als auch die sog. Kernaussage je für sich daraufhin überprüft werden, ob sie die gesetzlichen Grenzen überschreiten (BVerfG 14. Februar 2005 - 1 BvR 240/04 - MDR 2005, 806 "Vorstandsvorsitzender").
- BGH, 28.05.2013 - VI ZR 125/12
Recht am eigenen Bild: Bildberichterstattung über die Teilnahme eines prominenten …
Bildaussagen nehmen an dem verfassungsrechtlichen Schutz des Berichts teil, dessen Bebilderung sie dienen (vgl. BVerfG NJW 2005, 3271, 3272). - GStA Koblenz, 13.10.2016 - 4 Zs 831/16
Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Jan Böhmermann wegen Beleidigung des …
In die Entscheidung sind namentlich folgende Gesichtspunkte einzubeziehen, die mitunter auch bei der Beurteilung der Sachaussage relevant sind und die teilweise Schnittmengen bilden oder in einander übergehen können: - Grad der Ehrverletzung nebst Folgen: * Stellung des Betroffenen im politischen Leben (vgl. KG, NStZ 1992, 385, 386) * Sexualbezug (vgl. KG, NStZ 1992, 385, 386) * Umfang der Auswirkungen bzw. Folgewirkungen (vgl. BayObLG, NVwZ-RR 1994, 65, 68; KG, NStZ 1992, 385, 387) - Grad des "Kunstbezugs" (vgl. BayObLG, NVwZ-RR 1994, 65, 66, 68) - Grad der Verfremdung (vgl. BVerfG, NJW 1971, 1645, 1647; BayObLG, NVwZ-RR 1994, 65, 68): * Art der Verfremdung (vgl. BayObLG, NVwZ-RR 1994, 65, 68) * Offenkundigkeit der Darstellung als satirisch (vgl. BVerfG, NJW 2005, 3271, 3273; VGH München, NJW 2011, 793, 794 f.) * Grad des Wirklichkeitsbezuges (vgl. OLG München, Beschl. v. 06.02.2013 - 18 W 206/13 -, BeckRs 2013, 07462) - Ausmaß des Unwahrheitsgehalts (vgl. BVerfG, NJW 1971, 1645, 1648) - Kritik an der Ausübung staatlicher Macht sowie öffentlichem Wirken und dessen Folgen (vgl. BVerfG, NJW 2009, 3016, 3019) - Grad des Sachbezugs (vgl. OLG München, NJW 2016, 2759, 2760), Sachzusammenhang (vgl. BVerfG, NJW 2009, 3016, 3019), Anlässe (vgl. BayObLG, NStZ 2005, 215, 216) und Begleitumstände. - BGH, 11.03.2009 - I ZR 8/07
Wer wird Millionär?
Zu dem verfassungsrechtlichen Schutz der Pressefreiheit gehört auch die Abbildung von Personen (BVerfG NJW 2005, 3271, 3272 ; BVerfGE 120, 180, 196). - OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 65/17
Kohl gg. Schwan
Vergleichbar mit der Wirkung einer vermeintlichen Authentizität von Bildnissen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.2.2005 - 1 BvR 240/04, NJW 2005, 3271: "Fotos suggerieren Authentizität und die Betrachter gehen davon aus, dass die abgebildete Person in Wirklichkeit so aussieht") suggeriert die dortige Darstellung dem durchschnittlichen Leser im Hinblick auf die streitgegenständlichen Äußerungen durch Kursivdruck, durch die Verwendung von An- und Abführungszeichen sowie durch die Angaben auf dem Klappentext bzw. im Vorwort ("authentisches Bild von Helmut Kohl", "Helmut Kohl unplugged"), dass tatsächlich der genauen Wortlaut bzw. zumindest aber der genaue Bedeutungsgehalt der Zitate des Erblassers wiedergegeben wird, was jedoch in einer Vielzahl von Fällen nicht zutrifft. - BGH, 10.01.2017 - VI ZR 562/15
Zur Ermittlung des Aussagegehalts von Äußerungen in einer Satiresendung
Rn. 14 Wird die beanstandete Äußerung im Rahmen eines satirischen Beitrags getätigt, ist sie zudem zur Ermittlung ihres eigentlichen Aussagegehalts von ihrer satirischen Einkleidung, der die Verfremdung wesenseigen ist, zu befreien (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99, BGHZ 143, 199, 209; BVerfGE 75, 369, 377 f.; BVerfGE 81, 278, 294; BVerfGE 86, 1, 12; BVerfG, NJW 1998, 1386, 1387; BVerfG, AfP 2005, 171, 172).Enthält der satirische Beitrag eine unrichtige Tatsachenbehauptung, so kommt es für die rechtliche Beurteilung auch darauf an, ob für den Empfänger erkennbar ist, dass es sich dabei um eine für die Satire typische Verfremdung oder Übertreibung handelt, er sie also für seine Meinungsbildung bewertend einordnen kann, oder ob er zu der irrigen Einschätzung kommen kann, die Aussage sei tatsächlich wahr (vgl. BVerfG, AfP 2005, 171, 173).
- BGH, 08.11.2005 - VI ZR 64/05
Zur Zulässigkeit eines technisch manipulierten Fotos einer Person
- LG Frankfurt/Main, 30.01.2020 - 3 O 90/19
Zur Unzulässigkeit der Wiedergabe eines (Falsch-)Zitats in einem Sharepic
- BVerfG, 09.02.2017 - 1 BvR 967/15
Zur Abbildung von Prominenten im öffentlichen und im privaten Raum durch die …
- OLG Köln, 21.06.2016 - 15 W 32/16
Beschwerde von Präsident Erdogan erfolglos
- OLG München, 16.06.2026 - 18 U 217/25
ZDF Magazin Royale
- OLG Dresden, 16.04.2010 - 4 U 127/10
Zur satirischen Nacktdarstellung einer Person der Zeitgeschichte
- VGH Bayern, 08.03.2010 - 10 B 09.1102
"Papamobil" beim Christopher-Street-Day 2006 durfte nicht verboten werden
- OLG Hamburg, 08.09.2015 - 7 U 121/14
Unterlassungsanspruch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung: Unwahre …
- LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 177/15
Eingriff in Persönlichkeitsrecht eines bekannten Künstlers durch Fotografieren …
- OLG Karlsruhe, 28.11.2023 - 14 U 620/22
Vorteil Boris Becker - Unterlassungs- und Löschungsansprüche von Boris Becker …
- LG Köln, 11.12.2019 - 28 O 11/18
Teil-Erfolg für Witwe von Dr. Helmut Kohl
- OLG Köln, 09.03.2017 - 15 U 46/16
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines …
- OLG Hamburg, 30.10.2007 - 7 U 73/01
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch satirische Fotomontage
- LG Frankfurt/Main, 25.06.2009 - 3 O 179/09
Abmahnbär - Satire über Rechtsanwalt
- OLG Frankfurt, 16.06.2026 - 16 U 21/26
Recht am eigenen Bild - Die KI-Montage, das bin ich
- LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 178/15
Umfang des Rechts von Herbert Grönemeyer auf Privatsphäre im Hinblick auf das …
- EGMR, 15.03.2016 - 52205/11
Manipuliertes Foto von Ron Sommer abgedruckt: Handelsblatt unterliegt nach über …
- OLG Dresden, 04.09.2023 - 4 U 1126/23
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einer Rechtsanwältin durch eine …
- LG Berlin, 03.11.2009 - 27 O 343/09
Angedichtete Affäre einer Moderatorin zu Fußball-Nationaltrainer löst …
- LG München I, 16.04.2009 - 9 O 6897/09
Abwägung zwischen der Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts und der …
- OLG Frankfurt, 21.04.2026 - 16 U 21/26
Auch KI-generierte Fotomontagen vom Recht am eigenen Bild erfasst
- LG Hamburg, 27.05.2011 - 324 O 648/10
Keine Einwilligung in Bildveröffentlichung bei typverändernder Nachkolorierung
- LG Hamburg, 17.03.2023 - 324 O 513/22
Voraussetzungen für Inanspruchnahme von Satirefreiheit
- OLG München, 07.07.2009 - 18 W 1391/09
Satirische Darstellung eines ans Kreuz genagelten Fußballtrainers: Abwägung …
- LG Hamburg, 11.10.2019 - 324 O 657/17
Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen in einem Buch seitens der Katholischen …
- OLG Karlsruhe, 11.03.2011 - 14 U 186/10
Gegendarstellungsfähige Bildveröffentlichung: Fotomontage als Tatsachenbehauptung
- LG Köln, 27.03.2013 - 28 O 272/12
Jauch und die Titelseiten: Das fehlende Ohrläppchen
- OLG Hamburg, 31.01.2012 - 7 U 92/11
Verletzung des Rechts am eigenen Bild und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: …
- OLG Nürnberg, 11.12.2024 - 3 W 2333/24
Herabwürdigende Kritik an einer Tageszeitung und deren Journalisten in einer …
- LG Köln, 16.05.2018 - 28 O 400/12
- LG München I, 19.10.2018 - 25 O 10507/17
- LG Hamburg, 14.10.2011 - 324 O 196/11
Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Veröffentlichung einer bearbeiteten …
- OLG Hamburg, 04.09.2012 - 7 U 56/11
Verletzung des Rechts am eigenen Bild und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: …
- LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 857/09
Anspruch auf Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes und Abmahnkosten wegen …
- LG Hamburg, 21.11.2014 - 324 O 448/14
Unterlassungsanspruch: Äußerungen über einen Redakteur in einer Satiresendung
- LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 332/10
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Veröffentlichung eines …
- OLG Nürnberg, 04.11.2024 - 3 U 1585/24
Wortberichterstattung, Berechtigtes Interesse, negative Feststellungsklage, …
- OLG Köln, 14.01.2014 - 15 U 60/13
Unterlassungsbegehren einer öffentlichen Person bzgl. der Veröffentlichung …
- LG München I, 30.10.2015 - 9 O 5780/15
Abgewiesene Klage in unterlassungsrechtlicher Streitigkeit
- LG Hamburg, 19.07.2011 - 324 O 246/11
Zur Zulässigkeit von Fotomontagen mit Prominenten - Urteil vom 19.07.2011
- LG Hamburg, 19.11.2024 - 324 O 477/24
- LG Hamburg, 28.07.2011 - 324 O 230/11
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