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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 28.09.2005 - 9 LA 166/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,15649
OVG Niedersachsen, 28.09.2005 - 9 LA 166/05 (https://dejure.org/2005,15649)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.09.2005 - 9 LA 166/05 (https://dejure.org/2005,15649)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. September 2005 - 9 LA 166/05 (https://dejure.org/2005,15649)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zur Beweiswirkung eines unterzeichneten Empfangsbekenntnisses - Voraussetzungen für den Gegenbeweis - zur Frage der Wiedereinsetzung bei Organisationsverschulden

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 60 VwGO; § 124a Abs. 4 S. 1 VwGO; § 174 ZPO; § 173 VwGO; § 85 Abs. 2 ZPO
    Beginn der Frist für den Antrag auf Zulassung der Berufung; Entgegennahme von Urteil und Empfangsbekenntnis; Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand; Bedeutung der Rechtsmittelfrist in der Handakte und der Notierung der Frist im Fristenkalender des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beginn der Frist für den Antrag auf Zulassung der Berufung; Entgegennahme von Urteil und Empfangsbekenntnis; Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand; Bedeutung der Rechtsmittelfrist in der Handakte und der Notierung der Frist im Fristenkalender des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3802
  • NVwZ 2006, 615 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.10.1991 - VII ZB 4/91

    Sorgfaltspflicht bei Feststellung des Fristbeginns

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.2005 - 9 LA 166/05
    Das Fehlen jeder Sicherung bedeutet einen entscheidenden Organisationsmangel (BGH, Beschluss vom 10.10.1991 - VII ZB 4/91 - NJW 1992, 574 = MDR 1992, 305 ).
  • BSG, 08.07.2002 - B 3 P 3/02 R

    Widerlegung des Zustellungszeitpunktes, Ausschluß der Erstattung anwaltlicher …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.2005 - 9 LA 166/05
    Da der Prozessbevollmächtigte mit der Unterzeichnung selbst den Zeitpunkt bestimmt, zu dem er das ihm zuzustellende Schriftstück als zugestellt annimmt, stellt der Vermerk den zuverlässigsten Hinweis auf den Beginn der Rechtsmittelfrist dar (BSG, Beschluss vom 8.7. 2002 - B3 P3/02 R - NJW-RR 2002, 1652).
  • BGH, 17.09.2002 - VI ZR 419/01

    Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts bei Unterzeichnung eines …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.2005 - 9 LA 166/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, darf der Rechtsanwalt das Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung erst unterzeichnen und zurückgeben, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist (BGH, Beschluss vom 17.09.2002 - VI ZR 419/01 - NJW 2002, 3782-3783 = MDR 2003, 239-240; BGH Beschluss vom 26.03.1996 - VI ZB 1, 2/96 - NJW 1996, 1900, 1901; vgl. BGH…, Beschluss vom 30.11.1994 - XII ZB 197/94 - BGHR ZPO § 233 - Empfangsbekenntnis 1 m. w. N.).
  • BGH, 16.04.1996 - VI ZR 362/95

    Anforderungen an die Ermittlung und Notierung des Fristendes durch einen …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.2005 - 9 LA 166/05
    Auch wenn der Prozessbevollmächtigte des Beklagten in seiner anwaltlichen Versicherung ausgeführt hat, dass er das Urteil und das Empfangsbekenntnis erst am 18.04.2005 entgegengenommen und das Empfangsbekenntnis erst dann unterschrieben habe, worauf es üblicherweise für die Zustellung nach § 174 ZPO und den Fristbeginn allein - und nicht auf den Eingang des Urteils in der Kanzlei - ankommt (vgl. BGH, Beschluss vom 16.04.1996 - VI ZR 362/95 - NJW 1996, 1968 = MDR 1996, 967 zu § 212a ZPO a. F.), so hat er dennoch im Bewusstsein unterschrieben, dass das Empfangsbekenntnis das Datum 15.04.2005 trägt.
  • BGH, 26.03.1996 - VI ZB 1/96

    Wiedereinsetzung - Empfangsbekenntnis - Frist

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.2005 - 9 LA 166/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, darf der Rechtsanwalt das Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung erst unterzeichnen und zurückgeben, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist (BGH, Beschluss vom 17.09.2002 - VI ZR 419/01 - NJW 2002, 3782-3783 = MDR 2003, 239-240; BGH Beschluss vom 26.03.1996 - VI ZB 1, 2/96 - NJW 1996, 1900, 1901; vgl. BGH…, Beschluss vom 30.11.1994 - XII ZB 197/94 - BGHR ZPO § 233 - Empfangsbekenntnis 1 m. w. N.).
  • BGH, 06.10.1987 - VI ZR 43/87

    Verschulden des Rechtsanwalts bei Erteilung einer Anweisung an die …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.2005 - 9 LA 166/05
    Im allgemeinen darf er vielmehr darauf vertrauen, dass ein sonst zuverlässiger Büroangestellter auch mündliche Anweisungen richtig befolgt (vgl. BGH, Urteil vom 6.10.1987 - VI ZR 43/87 - VersR 1988, 185 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.2004 - 12 S 274/04

    Zur Sorgfaltspflicht einer Behörde bei fristwahrenden Schriftsätzen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.2005 - 9 LA 166/05
    Verschulden liegt vor, wenn der Betroffene diejenige Sorgfalt außer acht lässt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (VGH Baden - Württemberg, Beschluss vom 25.08.2004 - 12 S 274/04 - VBlBW 2005, 115-116 = FEVS 56, 166-167 m. w. N.).
  • BVerwG, 15.02.2001 - 6 BN 1.01

    Offenhalten von Verkaufsstellen im Rahmen des Ladenschlussgesetzes (LadschlG) - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.2005 - 9 LA 166/05
    Gegen die Annahme, dass das Urteil tatsächlich erst am 18.04.2005 zugestellt wurde, spricht ganz maßgeblich das Empfangsbekenntnis mit dem Datum 15.04.2005, welches als öffentliche Urkunde im Sinne des § 418 ZPO den vollen Beweis dafür erbringt, dass der darin angegebene Zustellungszeitpunkt der Wirklichkeit entspricht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.2.2001 - 6 BN 1/01 - Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 19).
  • BGH, 30.11.1994 - XII ZB 197/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsfrist - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.2005 - 9 LA 166/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, darf der Rechtsanwalt das Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung erst unterzeichnen und zurückgeben, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist (BGH, Beschluss vom 17.09.2002 - VI ZR 419/01 - NJW 2002, 3782-3783 = MDR 2003, 239-240; BGH Beschluss vom 26.03.1996 - VI ZB 1, 2/96 - NJW 1996, 1900, 1901; vgl. BGH, Beschluss vom 30.11.1994 - XII ZB 197/94 - BGHR ZPO § 233 - Empfangsbekenntnis 1 m. w. N.).
  • BGH, 19.02.1997 - XII ZB 132/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung einer Rechtsmittelfrist - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.2005 - 9 LA 166/05
    Die Beweiswirkung muss vielmehr vollständig entkräftet, jede Möglichkeit der Richtigkeit des Empfangsbekenntnisses daher ausgeschlossen sein (BGH, Beschluss vom 19.2.1997 - XII ZB 132/96 - NJW-RR 1997, 769 = FamRZ 1997, 736).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2004 - 11 A 2998/04
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