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Rechtsprechung
   BGH, 09.12.2004 - III ZR 200/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1402
BGH, 09.12.2004 - III ZR 200/04 (https://dejure.org/2004,1402)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2004 - III ZR 200/04 (https://dejure.org/2004,1402)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - III ZR 200/04 (https://dejure.org/2004,1402)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Besprechungen u.ä.

  • wolterskluwer-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 839 BGB
    Zusammenfassung von "Richterspruchprivileg auch für Arrestbeschlüsse und einstweilige Verfügungen im Beschlusswege" von RAin Dr. Susanne Meyer, original erschienen in: NJW 2005 Heft 13, 864 - 865.

Papierfundstellen

  • BGHZ 161, 298
  • NJW 2005, 436
  • MDR 2005, 570
  • BauR 2005, 999
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.07.2003 - III ZR 326/02

    Spruchrichterprivileg bei einstweiliger Anordnung betreffend eine vorläufige …

    Auszug aus BGH, 09.12.2004 - III ZR 200/04
    "Urteile" sind danach auch alle diejenigen in Beschlußform ergehenden Entscheidungen, die "urteilsvertretende Erkenntnisse" darstellen (BGHZ 10, 55, 60; 13, 142, 143 ff; 57, 33, 45; 64, 347, 352; aus der neuesten Rechtsprechung siehe insbesondere Senatsurteil vom 3. Juli 2003 - III ZR 326/02 = BGHZ 155, 306 = NJW 2003, 3052).

    Dies sind Entscheidungen, die in einem Erkenntnisverfahren, d.h. einem Verfahren über den Bestand von Rechten, das Prozeßverhältnis abschließen oder wenigstens die Instanz beenden, und zwar unter Selbstbindung des Gerichts, so daß sie also nicht nur formeller, sondern auch materieller Rechtskraft fähig sind, und die ferner einem Urteil im technischen Sinne in allen wesentlichen Voraussetzungen - Gewährung des rechtlichen Gehörs, gegebenenfalls Erhebung von Beweisen, Begründung des Spruchs - gleichzusetzen sind (BGHZ 46, 106 f; 50, 14; 57, 33, 45 f; 64, 347; 155, 306;… s. zum Ganzen zusammenfassend Staudinger/Wurm, BGB 13. Bearb. [2002] § 839 Rn. 322, 328).

    In dieser Beziehung unterscheidet sich die hier zu beurteilende Fallkonstellation von derjenigen, die dem Senatsurteil BGHZ 155, 306 zugrunde gelegen hatte: Dort war es um eine einstweilige Anordnung, betreffend eine vorläufige Unterbringungsmaßnahme, gegangen, die von vornherein weder bestimmt noch geeignet war, eine "interimistische Befriedungsfunktion" für die Hauptsache zu entfalten oder gar eine Hauptsacheentscheidung entbehrlich zu machen.

  • BGH, 21.05.1953 - III ZR 272/51

    Amtspflichtverletzung einer Spruchkammer

    Auszug aus BGH, 09.12.2004 - III ZR 200/04
    Gleiches gilt für den Arrest und die einstweilige Verfügung im Zivilprozeß, auch soweit die Entscheidung durch Beschluß ohne mündliche Verhandlung ergeht (Abweichung von BGHZ 10, 55, 60).

    "Urteile" sind danach auch alle diejenigen in Beschlußform ergehenden Entscheidungen, die "urteilsvertretende Erkenntnisse" darstellen (BGHZ 10, 55, 60; 13, 142, 143 ff; 57, 33, 45; 64, 347, 352; aus der neuesten Rechtsprechung siehe insbesondere Senatsurteil vom 3. Juli 2003 - III ZR 326/02 = BGHZ 155, 306 = NJW 2003, 3052).

    Aus dieser verfahrensmäßigen Ausgestaltung hatte der Senat in einer frühen Entscheidung (BGHZ 10, 55, 60) die Folgerung gezogen, daß nur solche einstweiligen Verfügungen dem Spruchrichterprivileg des § 839 Abs. 2 Satz 1 BGB unterfallen könnten, die in Urteilsform ergingen, nicht dagegen die ohne mündliche Verhandlung erlassenen einstweiligen Verfügungen in Beschlußform.

  • BGH, 14.07.1971 - III ZR 181/69

    Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Voraussetzungen für das …

    Auszug aus BGH, 09.12.2004 - III ZR 200/04
    "Urteile" sind danach auch alle diejenigen in Beschlußform ergehenden Entscheidungen, die "urteilsvertretende Erkenntnisse" darstellen (BGHZ 10, 55, 60; 13, 142, 143 ff; 57, 33, 45; 64, 347, 352; aus der neuesten Rechtsprechung siehe insbesondere Senatsurteil vom 3. Juli 2003 - III ZR 326/02 = BGHZ 155, 306 = NJW 2003, 3052).

    Dies sind Entscheidungen, die in einem Erkenntnisverfahren, d.h. einem Verfahren über den Bestand von Rechten, das Prozeßverhältnis abschließen oder wenigstens die Instanz beenden, und zwar unter Selbstbindung des Gerichts, so daß sie also nicht nur formeller, sondern auch materieller Rechtskraft fähig sind, und die ferner einem Urteil im technischen Sinne in allen wesentlichen Voraussetzungen - Gewährung des rechtlichen Gehörs, gegebenenfalls Erhebung von Beweisen, Begründung des Spruchs - gleichzusetzen sind (BGHZ 46, 106 f; 50, 14; 57, 33, 45 f; 64, 347; 155, 306;… s. zum Ganzen zusammenfassend Staudinger/Wurm, BGB 13. Bearb. [2002] § 839 Rn. 322, 328).

  • BGH, 05.05.1975 - III ZR 43/73

    Verfahrensrecht - Gleichstellung von Urteilen und Beschlüssen

    Auszug aus BGH, 09.12.2004 - III ZR 200/04
    "Urteile" sind danach auch alle diejenigen in Beschlußform ergehenden Entscheidungen, die "urteilsvertretende Erkenntnisse" darstellen (BGHZ 10, 55, 60; 13, 142, 143 ff; 57, 33, 45; 64, 347, 352; aus der neuesten Rechtsprechung siehe insbesondere Senatsurteil vom 3. Juli 2003 - III ZR 326/02 = BGHZ 155, 306 = NJW 2003, 3052).

    Dies sind Entscheidungen, die in einem Erkenntnisverfahren, d.h. einem Verfahren über den Bestand von Rechten, das Prozeßverhältnis abschließen oder wenigstens die Instanz beenden, und zwar unter Selbstbindung des Gerichts, so daß sie also nicht nur formeller, sondern auch materieller Rechtskraft fähig sind, und die ferner einem Urteil im technischen Sinne in allen wesentlichen Voraussetzungen - Gewährung des rechtlichen Gehörs, gegebenenfalls Erhebung von Beweisen, Begründung des Spruchs - gleichzusetzen sind (BGHZ 46, 106 f; 50, 14; 57, 33, 45 f; 64, 347; 155, 306;… s. zum Ganzen zusammenfassend Staudinger/Wurm, BGB 13. Bearb. [2002] § 839 Rn. 322, 328).

  • BVerfG, 25.01.1995 - 2 BvR 2689/94

    BananenmarktVO und einstweiliger Rechtsschutz - Art. 14, 19 Abs. 4 GG, § 123 …

    Auszug aus BGH, 09.12.2004 - III ZR 200/04
    Für den hier zu beurteilenden Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung ergibt sich aus diesen Grundsätzen folgendes: Das Verfahren nach § 123 VwGO erfüllt nicht nur eine Sicherungsfunktion (Offenhaltung der Hauptsacheentscheidung), sondern auch eine "interimistische Befriedungsfunktion" (Kopp/Schenke, VwGO 13. Aufl. 2003 § 123 Rn. 1 unter Hinweis auf BVerfG NJW 1995, 950, 951).
  • BGH, 11.03.1968 - III ZR 72/65

    Kein Aufopferungsanspruch wegen spruchgerichtlicher Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 09.12.2004 - III ZR 200/04
    Dies sind Entscheidungen, die in einem Erkenntnisverfahren, d.h. einem Verfahren über den Bestand von Rechten, das Prozeßverhältnis abschließen oder wenigstens die Instanz beenden, und zwar unter Selbstbindung des Gerichts, so daß sie also nicht nur formeller, sondern auch materieller Rechtskraft fähig sind, und die ferner einem Urteil im technischen Sinne in allen wesentlichen Voraussetzungen - Gewährung des rechtlichen Gehörs, gegebenenfalls Erhebung von Beweisen, Begründung des Spruchs - gleichzusetzen sind (BGHZ 46, 106 f; 50, 14; 57, 33, 45 f; 64, 347; 155, 306;… s. zum Ganzen zusammenfassend Staudinger/Wurm, BGB 13. Bearb. [2002] § 839 Rn. 322, 328).
  • BGH, 19.09.1966 - III ZR 92/65

    Entmündigungsbeschluß als Urteil in einer Rechtssache

    Auszug aus BGH, 09.12.2004 - III ZR 200/04
    Dies sind Entscheidungen, die in einem Erkenntnisverfahren, d.h. einem Verfahren über den Bestand von Rechten, das Prozeßverhältnis abschließen oder wenigstens die Instanz beenden, und zwar unter Selbstbindung des Gerichts, so daß sie also nicht nur formeller, sondern auch materieller Rechtskraft fähig sind, und die ferner einem Urteil im technischen Sinne in allen wesentlichen Voraussetzungen - Gewährung des rechtlichen Gehörs, gegebenenfalls Erhebung von Beweisen, Begründung des Spruchs - gleichzusetzen sind (BGHZ 46, 106 f; 50, 14; 57, 33, 45 f; 64, 347; 155, 306;… s. zum Ganzen zusammenfassend Staudinger/Wurm, BGB 13. Bearb. [2002] § 839 Rn. 322, 328).
  • BGH, 26.04.1954 - III ZR 6/53

    Kostenentscheidung als Urteil in einer Rechtssache

    Auszug aus BGH, 09.12.2004 - III ZR 200/04
    "Urteile" sind danach auch alle diejenigen in Beschlußform ergehenden Entscheidungen, die "urteilsvertretende Erkenntnisse" darstellen (BGHZ 10, 55, 60; 13, 142, 143 ff; 57, 33, 45; 64, 347, 352; aus der neuesten Rechtsprechung siehe insbesondere Senatsurteil vom 3. Juli 2003 - III ZR 326/02 = BGHZ 155, 306 = NJW 2003, 3052).
  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 611/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Zweiter Weg

    Entscheidungen in den Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sind daher einer - allerdings durch den Vorbehalt erleichterter Abänderbarkeit durch das Gericht (§ 927 ZPO) beschränkten - Rechtskraft fähig (BGH 9. Dezember 2004 - III ZR 200/04 - zu I 6 der Gründe, BGHZ 161, 298).
  • OLG Hamm, 11.08.2021 - 11 U 136/20

    Sorgerechtsentscheidung auf der Grundlage eines vermeintlich unrichtigen …

    Dabei fallen unter dem Begriff des "Urteils" auch alle diejenigen in Beschlussform ergehenden Entscheidungen, die "urteilsvertretende Erkenntnisse" darstellen, (BGH, Urteil vom 09.12.2004, III ZR 200/04 - Rz. 10 juris;… Wöstmann, a.a.O., § 839 Rn. 324 f., jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Entsprechend hat auch der Bundesgerichtshof Beschlussentscheidungen über Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO trotz fehlender instanzbeendender Wirkung als Entscheidung mit urteilsvertretender Erkenntnis angesehen mit der Begründung, dass in der Rechtwirklichkeit ein Großteil der Entscheidungen vom Gegner widerspruchslos hingenommen werde und damit alsdann tatsächlich streitbeendigende Bedeutung hätten, weshalb ihnen konsequenter Weise urteilsvertretende Bedeutung beizumessen sei (BGH, Urteil vom 09.12.2004, III ZR 200/04).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2023 - 5 B 757/23

    Keine erneute Eilentscheidung zur Einstufung der AfD-Bundespartei als …

    Rn. 40 Vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 2001 - 1 C 7.01 -, BVerwGE 115, 118, juris, Rn. 10 f.; BGH, Urteil vom 9. Dezember 2004 - III ZR 200/04 -, BGHZ 161, 298, Rn. 14; OVG NRW, Beschlüsse vom 18. November 2010, a. a. O., Rn. 23, und vom 20. Mai 2010 - 13 B 170/10 -, juris, Rn. 13.

    Rn. 42 Vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2004, a. a. O., Rn. 14; BFH, Beschluss vom 18. Dezember 1991 - II B 112/91 -, BFHE 166, 114, juris, Rn. 21; OVG NRW, Beschlüsse vom 18. November 2010, a. a. O., Rn. 25, und vom 20. Mai 2010, a. a. O., Rn. 13; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15. Februar 2021 - 4 S 3347/20 -, NVwZ-RR 2021, 638, juris, Rn. 26; Wöckel, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 121 Rn. 6; Happ, ebd., § 123 Rn. 75; Clausing/Kimmel, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, § 121 VwGO Rn. 16 [August 2022].

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