Rechtsprechung
| BGH, 09.12.2004 - III ZR 200/04 |
Volltextveröffentlichungen (15)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vorliegen der Voraussetzungen für einen Amtshaftungsanspruch gegen eine Stadt; Begriff des Urteils im Sinne des § 839 Abs. 2 S. 1 BGB (Bürgeliches Gesetzbuch); Umfang des Spruchrichterprivilegs nach § 839 Abs. 2 S. 1 BGB
- ra.de
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Umfang des Spruchrichterprivilegs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 839; VwGO § 123; ZPO § 922 § 936
Amtshaftung im einstweiligen Rechtsschutz - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- wolterskluwer-online.de (Entscheidungsbesprechung)
§ 839 BGB
Zusammenfassung von "Richterspruchprivileg auch für Arrestbeschlüsse und einstweilige Verfügungen im Beschlusswege" von RAin Dr. Susanne Meyer, original erschienen in: NJW 2005 Heft 13, 864 - 865.
Papierfundstellen
- BGHZ 161, 298
- NJW 2005, 436
- MDR 2005, 570
- BauR 2005, 999
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (8)
- BGH, 03.07.2003 - III ZR 326/02
Spruchrichterprivileg bei einstweiliger Anordnung betreffend eine vorläufige …
Auszug aus BGH, 09.12.2004 - III ZR 200/04
"Urteile" sind danach auch alle diejenigen in Beschlußform ergehenden Entscheidungen, die "urteilsvertretende Erkenntnisse" darstellen (BGHZ 10, 55, 60; 13, 142, 143 ff; 57, 33, 45; 64, 347, 352; aus der neuesten Rechtsprechung siehe insbesondere Senatsurteil vom 3. Juli 2003 - III ZR 326/02 = BGHZ 155, 306 = NJW 2003, 3052).Dies sind Entscheidungen, die in einem Erkenntnisverfahren, d.h. einem Verfahren über den Bestand von Rechten, das Prozeßverhältnis abschließen oder wenigstens die Instanz beenden, und zwar unter Selbstbindung des Gerichts, so daß sie also nicht nur formeller, sondern auch materieller Rechtskraft fähig sind, und die ferner einem Urteil im technischen Sinne in allen wesentlichen Voraussetzungen - Gewährung des rechtlichen Gehörs, gegebenenfalls Erhebung von Beweisen, Begründung des Spruchs - gleichzusetzen sind (BGHZ 46, 106 f; 50, 14; 57, 33, 45 f; 64, 347; 155, 306;… s. zum Ganzen zusammenfassend Staudinger/Wurm, BGB 13. Bearb. [2002] § 839 Rn. 322, 328).
In dieser Beziehung unterscheidet sich die hier zu beurteilende Fallkonstellation von derjenigen, die dem Senatsurteil BGHZ 155, 306 zugrunde gelegen hatte: Dort war es um eine einstweilige Anordnung, betreffend eine vorläufige Unterbringungsmaßnahme, gegangen, die von vornherein weder bestimmt noch geeignet war, eine "interimistische Befriedungsfunktion" für die Hauptsache zu entfalten oder gar eine Hauptsacheentscheidung entbehrlich zu machen.
- BGH, 21.05.1953 - III ZR 272/51
Amtspflichtverletzung einer Spruchkammer
Auszug aus BGH, 09.12.2004 - III ZR 200/04
Gleiches gilt für den Arrest und die einstweilige Verfügung im Zivilprozeß, auch soweit die Entscheidung durch Beschluß ohne mündliche Verhandlung ergeht (Abweichung von BGHZ 10, 55, 60)."Urteile" sind danach auch alle diejenigen in Beschlußform ergehenden Entscheidungen, die "urteilsvertretende Erkenntnisse" darstellen (BGHZ 10, 55, 60; 13, 142, 143 ff; 57, 33, 45; 64, 347, 352; aus der neuesten Rechtsprechung siehe insbesondere Senatsurteil vom 3. Juli 2003 - III ZR 326/02 = BGHZ 155, 306 = NJW 2003, 3052).
Aus dieser verfahrensmäßigen Ausgestaltung hatte der Senat in einer frühen Entscheidung (BGHZ 10, 55, 60) die Folgerung gezogen, daß nur solche einstweiligen Verfügungen dem Spruchrichterprivileg des § 839 Abs. 2 Satz 1 BGB unterfallen könnten, die in Urteilsform ergingen, nicht dagegen die ohne mündliche Verhandlung erlassenen einstweiligen Verfügungen in Beschlußform.
- BGH, 14.07.1971 - III ZR 181/69
Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Voraussetzungen für das …
Auszug aus BGH, 09.12.2004 - III ZR 200/04
"Urteile" sind danach auch alle diejenigen in Beschlußform ergehenden Entscheidungen, die "urteilsvertretende Erkenntnisse" darstellen (BGHZ 10, 55, 60; 13, 142, 143 ff; 57, 33, 45; 64, 347, 352; aus der neuesten Rechtsprechung siehe insbesondere Senatsurteil vom 3. Juli 2003 - III ZR 326/02 = BGHZ 155, 306 = NJW 2003, 3052).Dies sind Entscheidungen, die in einem Erkenntnisverfahren, d.h. einem Verfahren über den Bestand von Rechten, das Prozeßverhältnis abschließen oder wenigstens die Instanz beenden, und zwar unter Selbstbindung des Gerichts, so daß sie also nicht nur formeller, sondern auch materieller Rechtskraft fähig sind, und die ferner einem Urteil im technischen Sinne in allen wesentlichen Voraussetzungen - Gewährung des rechtlichen Gehörs, gegebenenfalls Erhebung von Beweisen, Begründung des Spruchs - gleichzusetzen sind (BGHZ 46, 106 f; 50, 14; 57, 33, 45 f; 64, 347; 155, 306;… s. zum Ganzen zusammenfassend Staudinger/Wurm, BGB 13. Bearb. [2002] § 839 Rn. 322, 328).
- BGH, 05.05.1975 - III ZR 43/73
Verfahrensrecht - Gleichstellung von Urteilen und Beschlüssen
Auszug aus BGH, 09.12.2004 - III ZR 200/04
"Urteile" sind danach auch alle diejenigen in Beschlußform ergehenden Entscheidungen, die "urteilsvertretende Erkenntnisse" darstellen (BGHZ 10, 55, 60; 13, 142, 143 ff; 57, 33, 45; 64, 347, 352; aus der neuesten Rechtsprechung siehe insbesondere Senatsurteil vom 3. Juli 2003 - III ZR 326/02 = BGHZ 155, 306 = NJW 2003, 3052).Dies sind Entscheidungen, die in einem Erkenntnisverfahren, d.h. einem Verfahren über den Bestand von Rechten, das Prozeßverhältnis abschließen oder wenigstens die Instanz beenden, und zwar unter Selbstbindung des Gerichts, so daß sie also nicht nur formeller, sondern auch materieller Rechtskraft fähig sind, und die ferner einem Urteil im technischen Sinne in allen wesentlichen Voraussetzungen - Gewährung des rechtlichen Gehörs, gegebenenfalls Erhebung von Beweisen, Begründung des Spruchs - gleichzusetzen sind (BGHZ 46, 106 f; 50, 14; 57, 33, 45 f; 64, 347; 155, 306;… s. zum Ganzen zusammenfassend Staudinger/Wurm, BGB 13. Bearb. [2002] § 839 Rn. 322, 328).
- BVerfG, 25.01.1995 - 2 BvR 2689/94
BananenmarktVO und einstweiliger Rechtsschutz - Art. 14, 19 Abs. 4 GG, § 123 …
Auszug aus BGH, 09.12.2004 - III ZR 200/04
Für den hier zu beurteilenden Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung ergibt sich aus diesen Grundsätzen folgendes: Das Verfahren nach § 123 VwGO erfüllt nicht nur eine Sicherungsfunktion (Offenhaltung der Hauptsacheentscheidung), sondern auch eine "interimistische Befriedungsfunktion" (Kopp/Schenke, VwGO 13. Aufl. 2003 § 123 Rn. 1 unter Hinweis auf BVerfG NJW 1995, 950, 951). - BGH, 11.03.1968 - III ZR 72/65
Kein Aufopferungsanspruch wegen spruchgerichtlicher Tätigkeit
Auszug aus BGH, 09.12.2004 - III ZR 200/04
Dies sind Entscheidungen, die in einem Erkenntnisverfahren, d.h. einem Verfahren über den Bestand von Rechten, das Prozeßverhältnis abschließen oder wenigstens die Instanz beenden, und zwar unter Selbstbindung des Gerichts, so daß sie also nicht nur formeller, sondern auch materieller Rechtskraft fähig sind, und die ferner einem Urteil im technischen Sinne in allen wesentlichen Voraussetzungen - Gewährung des rechtlichen Gehörs, gegebenenfalls Erhebung von Beweisen, Begründung des Spruchs - gleichzusetzen sind (BGHZ 46, 106 f; 50, 14; 57, 33, 45 f; 64, 347; 155, 306;… s. zum Ganzen zusammenfassend Staudinger/Wurm, BGB 13. Bearb. [2002] § 839 Rn. 322, 328). - BGH, 19.09.1966 - III ZR 92/65
Entmündigungsbeschluß als Urteil in einer Rechtssache
Auszug aus BGH, 09.12.2004 - III ZR 200/04
Dies sind Entscheidungen, die in einem Erkenntnisverfahren, d.h. einem Verfahren über den Bestand von Rechten, das Prozeßverhältnis abschließen oder wenigstens die Instanz beenden, und zwar unter Selbstbindung des Gerichts, so daß sie also nicht nur formeller, sondern auch materieller Rechtskraft fähig sind, und die ferner einem Urteil im technischen Sinne in allen wesentlichen Voraussetzungen - Gewährung des rechtlichen Gehörs, gegebenenfalls Erhebung von Beweisen, Begründung des Spruchs - gleichzusetzen sind (BGHZ 46, 106 f; 50, 14; 57, 33, 45 f; 64, 347; 155, 306;… s. zum Ganzen zusammenfassend Staudinger/Wurm, BGB 13. Bearb. [2002] § 839 Rn. 322, 328). - BGH, 26.04.1954 - III ZR 6/53
Kostenentscheidung als Urteil in einer Rechtssache
Auszug aus BGH, 09.12.2004 - III ZR 200/04
"Urteile" sind danach auch alle diejenigen in Beschlußform ergehenden Entscheidungen, die "urteilsvertretende Erkenntnisse" darstellen (BGHZ 10, 55, 60; 13, 142, 143 ff; 57, 33, 45; 64, 347, 352; aus der neuesten Rechtsprechung siehe insbesondere Senatsurteil vom 3. Juli 2003 - III ZR 326/02 = BGHZ 155, 306 = NJW 2003, 3052).
- BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 611/11
Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Zweiter Weg
Entscheidungen in den Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sind daher einer - allerdings durch den Vorbehalt erleichterter Abänderbarkeit durch das Gericht (§ 927 ZPO) beschränkten - Rechtskraft fähig (BGH 9. Dezember 2004 - III ZR 200/04 - zu I 6 der Gründe, BGHZ 161, 298). - OLG Hamm, 11.08.2021 - 11 U 136/20
Sorgerechtsentscheidung auf der Grundlage eines vermeintlich unrichtigen …
Dabei fallen unter dem Begriff des "Urteils" auch alle diejenigen in Beschlussform ergehenden Entscheidungen, die "urteilsvertretende Erkenntnisse" darstellen, (BGH, Urteil vom 09.12.2004, III ZR 200/04 - Rz. 10 juris;… Wöstmann, a.a.O., § 839 Rn. 324 f., jeweils mit weiteren Nachweisen).Entsprechend hat auch der Bundesgerichtshof Beschlussentscheidungen über Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO trotz fehlender instanzbeendender Wirkung als Entscheidung mit urteilsvertretender Erkenntnis angesehen mit der Begründung, dass in der Rechtwirklichkeit ein Großteil der Entscheidungen vom Gegner widerspruchslos hingenommen werde und damit alsdann tatsächlich streitbeendigende Bedeutung hätten, weshalb ihnen konsequenter Weise urteilsvertretende Bedeutung beizumessen sei (BGH, Urteil vom 09.12.2004, III ZR 200/04).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2023 - 5 B 757/23
Keine erneute Eilentscheidung zur Einstufung der AfD-Bundespartei als …
Rn. 40 Vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 2001 - 1 C 7.01 -, BVerwGE 115, 118, juris, Rn. 10 f.; BGH, Urteil vom 9. Dezember 2004 - III ZR 200/04 -, BGHZ 161, 298, Rn. 14; OVG NRW, Beschlüsse vom 18. November 2010, a. a. O., Rn. 23, und vom 20. Mai 2010 - 13 B 170/10 -, juris, Rn. 13.Rn. 42 Vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2004, a. a. O., Rn. 14; BFH, Beschluss vom 18. Dezember 1991 - II B 112/91 -, BFHE 166, 114, juris, Rn. 21; OVG NRW, Beschlüsse vom 18. November 2010, a. a. O., Rn. 25, und vom 20. Mai 2010, a. a. O., Rn. 13; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15. Februar 2021 - 4 S 3347/20 -, NVwZ-RR 2021, 638, juris, Rn. 26; Wöckel, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 121 Rn. 6; Happ, ebd., § 123 Rn. 75; Clausing/Kimmel, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, § 121 VwGO Rn. 16 [August 2022].
- OLG Saarbrücken, 20.02.2020 - 4 U 52/18
Kostenentscheidung bei außergerichtlichem Verfahren durch leichtfertig erstattete …
"Urteile" sind danach auch alle diejenigen in Beschlussform ergehenden Entscheidungen, die "urteilsvertretende Erkenntnisse" darstellen (BGHZ 10, 55; 13, 142; 57, 33; 64, 347; 155, 306; BGH NJW 2005, 436). - OLG Stuttgart, 10.05.2017 - 4 U 208/16
Amtshaftung bei rechtswidriger Ermöglichung einer Erwachsenenadoption eines …
Abgesehen davon kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht angenommen werden, dass ein "Urteil in einer Rechtssache" i. S. v. § 839 Abs. 2 Satz 1 BGB zwingend ein gesetzliches Begründungserfordernis voraussetzt, denn seit der Entscheidung BGH NJW 2005, 436 ist anerkannt, dass auch Beschlussverfügungen im einstweiligen Rechtsschutz "Urteile in einer Rechtssache" i. S. v. § 839 Abs. 2 Satz 1 BGB darstellen, obwohl für diese auch keine zwingende Begründungspflicht besteht (§ 922 Abs. 1 Satz 2 ZPO). - OLG Düsseldorf, 07.05.2018 - W (Kart) 2/18 Auch der ablehnende Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren ist der - allerdings durch den Vorbehalt erleichterter Abänderbarkeit durch das Gericht analog § 927 ZPO beschränkten - materiellen Rechtskraft fähig (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2004, III ZR 200/04, Rn. 14 bei juris; OLG Stuttgart…, Urteil vom 20. Dezember 2011, 10 U 141/11, Rn. 22 bei juris; OLG Hamburg…, Urteil vom 1. Juli 2004, 3 U 188/03, Rn. 72 bei juris; Zöller/Vollkommer, vor § 916 ZPO Rn 13).
- KG, 08.12.2022 - 23 U 111/22
Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses wegen fehlender Berücksichtigung der …
Zwar kann auch eine ablehnende Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren in beschränkt materielle Rechtskraft erwachsen (siehe BGH, Urteil vom 9. Dezember 2004 - III ZR 200/04 - Rn. 14;… Vollkommer in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, Vorbem. § 916 Rn. 13) und ist eine Antragswiederholung bei unveränderten Verhältnissen in der Regel unzulässig (siehe Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 10.November 2021 - 4 U 97/21 -, Rn. 24, juris; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 2.Januar 2014- 6 U 228/13- Rn. 3, juris). - LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 721/09
Anwaltsschriftsatz als Bestandteil einer einstweiligen Verfügung
Selbst in seiner Rechtsprechung zu § 839 BGB hat der Bundesgerichtshof (NJW 2005, 436, 437) auf diese Weise erlassene einstweilige Verfügungen und Arreste den Urteilen im Sinne der genannten Vorschrift gleichgestellt und dazu ausgeführt: "Bei Arresten und einstweiligen Verfügungen ist es nicht mehr gerechtfertigt, einen Unterschied zu machen, je nachdem, ob diese Maßnahmen durch Beschluss oder durch Urteil angeordnet sind. - OLG Brandenburg, 10.11.2021 - 4 U 97/21
Vorläufige Untersagung einer Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH Hohe …
- OLG München, 10.03.2005 - 1 U 4947/04
Zahlungsverpflichtung des vereinbarten Verteidigerhonorars auch bei Übersteigen …
Im Übrigen gilt für letztere selbst bei Entscheidung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 09.12.2004 NJW 2005, 436) ebenfalls das Spruchrichterprivileg. - OLG Brandenburg, 20.03.2018 - 6 U 4/17
Neuvergabe eines Konzessionsvertrags: Untersagung des Abschlusses eines …
- LG Ellwangen/Jagst, 31.08.2022 - 1 O 50/22
Entgegenstehende Rechtskraft eines im Erstprozess erfolgten klageabweisenden …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2013 - 13 A 2788/10
Verletzung der Rechte auf Unterlagenschutz durch die Erteilung und …
- OLG Stuttgart, 02.02.2026 - 14 U 30/25
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2013 - 13 A 2801/10
Umfang des Unterlagenschutzes im Zusammenhang mit einem Streit über den Schutz …
- LAG Schleswig-Holstein, 20.08.2024 - 4 SaGa 2/24
Einstweilige Verfügung, Feststellungsantrag, Deutsche Fußball Liga, …
- OLG Frankfurt, 28.01.2011 - 1 W 37/10
Amtshaftung: Überprüfungsmaßstab für PKH-Beschluss; Maßstab grober Fehler im …
- OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 1 U 244/07
Voraussetzung eines Staatshaftunganspruch wegen Verletzung Europäischen Rechts …
- LAG Köln, 29.05.2013 - 3 TaBVGa 3/13
Gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstands nur in Hauptsacheverfahren - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2010 - 25 TaBVGa 2608/09
Rechtskraftwirkung einer einstweiligen Verfügung - veränderte Umstände nach …
- VGH Bayern, 30.04.2009 - 17 P 08.3389
Bekanntgabe der Namen von Beschäftigten durch den Dienststellenleiter; …
- OLG Saarbrücken, 24.05.2012 - 6 UF 148/11
Einstweilige Anordnung auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses: Umfang der …
- LG Bonn, 24.08.2022 - 1 O 9/22
- OLG Köln, 16.02.2021 - 13 W 40/20
Voraussetzungen der vorläufigen Kontenpfändung nach EuKoPfVO Durchsetzung des …
- OLG Saarbrücken, 23.04.2026 - 5 W 9/26
Kostenentscheidung nach vollständige Erledigung der Hauptsache
- LG Frankenthal, 24.10.2019 - 3 O 323/18
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