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Rechtsprechung
   BVerfG, 08.10.2004 - 1 BvR 702/03 (4)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,695
BVerfG, 08.10.2004 - 1 BvR 702/03 (4) (https://dejure.org/2004,695)
BVerfG, Entscheidung vom 08.10.2004 - 1 BvR 702/03 (4) (https://dejure.org/2004,695)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Oktober 2004 - 1 BvR 702/03 (4) (https://dejure.org/2004,695)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 50
  • AnwBl 2004, 723
 
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Wird zitiert von ... (54)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2004 - 1 BvR 702/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat dazu mit Beschluss des Ersten Senats vom 20. April 2004 in den Verfahren 1 BvR 838/01 und andere die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen entschieden (vgl. NJW 2004, S. 1935).

    Insoweit wird auf die Ausführungen im Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts verwiesen (NJW 2004, S. 1935 ); die Verwaltungspraxis in Baden-Württemberg weicht von den im Senatsbeschluss behandelten Handhabungen in anderen Bundesländern nicht wesentlich ab.

  • BGH, 31.03.2003 - NotZ 39/02

    Gerichtliche Überprüfung der Zahl der ausgeschriebenen Notarstellen; …

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2004 - 1 BvR 702/03
    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 31. März 2003 - NotZ 39/02 -, b) den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 8. Oktober 2002 - Not.

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 31. März 2003 - NotZ 39/02 -, der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 8. Oktober 2002 - Not.

  • BVerfG, 28.04.2005 - 1 BvR 2231/02

    Anwendung der sog. Landeskinderklausel bei der Besetzung von Notarstellen

    Daher folgt aus dem Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) in Verbindung mit den zu wahrenden Grundrechten aus Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 33 Abs. 2 GG, dass dem Beschwerdeführer zu 1) die Weiterverfolgung des Bewerbungsverfahrensanspruchs im Wege der Verfassungsbeschwerde möglich sein muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2005, S. 50).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2009 - 10 A 10805/08

    Klage gegen Ernennung des OLG-Präsidenten abgewiesen

    Zitiert war dazu die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 2004 (NJW 2005, 50), die eine Ernennung zum Notar sogar unter Missachtung einer verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung zugunsten des unterlegenen Mitbewerbers betraf.
  • BGH, 22.11.2004 - NotZ 16/04

    Anforderungen an die Gewichtung fachspezifischer Leistungen beim Zugang zum Beruf …

    Zu den Auswirkungen der neuen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 20. April 2004 - 1 BvR 838/01 u.a. - NJW 2004, 1935 = DNotZ 2004, 560 = ZNotP 2004, 281 und 8. Oktober 2004 - 1 BvR 702/03) zur angemessenen Gewichtung fachspezifischer Leistungen beim Zugang zum Beruf des Notars im Nebenamt auf die von einem Mitbewerber angefochtene Auswahlentscheidung der Justizverwaltung.

    Entgegen der Auffassung des Antragstellers führt auch die neue Rechtsprechung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 20. April 2004 - 1 BvR 838/01 u.a. - NJW 2004, 1935 = ZNotP 2004, 281 = DNotZ 2004, 560 und vom 8. Oktober 2004 -1 BvR 702/03) nicht zu einer Wiederherstellung der ihn begünstigenden Ausgangsentscheidung, sondern dazu, daß die Antragsgegnerin den Antragsteller unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze in Fortsetzung des bisherigen Bewerbungsverfahrens neu bescheiden muß (vgl. Harborth, DNotZ 2004, 659, 670 f.; Jung, DNotZ 2004, 570, 571; so wohl auch Maaß, ZNotP 2004, 250, 255; für eine Neuausschreibung der Stellen Lerch, ZNotP 2004, 267).

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