Rechtsprechung
| OLG Celle, 03.04.2006 - 3 W 35/06 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
Haftung eines Kreditinstitutes: Finanzierung des Erwerbs einer "Schrottimmobilie"; Voraussetzung der Schadenersatzpflicht des Kreditinstitutes bei fehlerhafter Belehrung über das bestehende Widerrufsrecht
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Schadensersatzanspruch der Kreditinstitute bei Verletzung der Rechtspflicht zur ordnungsgemäßen Belehrung der Verbraucher über ihr Widerrufsrecht; Fehlende Bindung des Verbrauchers an den Kaufvertrag bei Abschluss des Darlehensvertrages als Voraussetzung für die ...
- Judicialis
BGB § 280; ; HtWG a F § 5; ; EWG RL 85/577
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 280, HtWG a F § 5, EWG RL 85/577; BGB §§ 312, 355, 358 Abs. 3
Schadensersatzpflicht des Kreditinstitutes bei fehlender Belehrung über Verbraucherwiderrufsrecht auch bei Abschluss des Darlehensvertrages - RA Kotz
Bank - Belehrungspflicht - Schadensersatzpflicht bei Verstoß
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatzanspruch des Anlegers bei sogenannten "Schrottimmobilien"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Schadensersatzanspruch der Kreditinstitute bei Verletzung der Rechtspflicht zur ordnungsgemäßen Belehrung der Verbraucher über ihr Widerrufsrecht; Fehlende Bindung des Verbrauchers an den Kaufvertrag bei Abschluss des Darlehensvertrages als Voraussetzung für die ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
"Schrottimmobilien”: Schadensersatzanspruch des Anlegers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Schadensersatzanspruch des Anlegers bei Schrottimmobilien
Verfahrensgang
- LG Hannover, 21.02.2006 - 13 O 21/06
- OLG Celle, 03.04.2006 - 3 W 35/06
Papierfundstellen
- NJW 2006, 1817
- NZM 2006, 486
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (14)
- EuGH, 10.04.1984 - 14/83
Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen
Auszug aus OLG Celle, 03.04.2006 - 3 W 35/06
2 Z 13/83|LG Deggendorf; 18.03.1983; T 14/83">14/83, NJW 1984, 2021, 2022; Rs. C264/96, EuZW 1999, 20 ff.). - BGH, 29.04.2003 - IX ZR 54/02
Beratungspflichten des Rechtsanwalts bei gerichtlicher Durchsetzung einer einer …
Auszug aus OLG Celle, 03.04.2006 - 3 W 35/06
Das aber ist nicht ersichtlich, schon gar nicht im Sinne eines allgemein gültigen Satzes, es sei denn, man stellte - unzulässigerweise - auf eine expost-Betrachtung statt auf die damalige Sicht (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 1212, 1213, unter III. 1.;… Piekenbrock, a. a. O., 476) ab. - BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93
Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag
Auszug aus OLG Celle, 03.04.2006 - 3 W 35/06
Beweiserleichterungen in Gestalt der Vermutung (genauer wohl: des Anscheinsbeweises, vgl. BGHZ 123, 311) beratungsgerechten Verhaltens greifen nicht Platz (ebenso Lang/Rösler, WM 2006, 513, 518 f.;… Piekenbrock, a. a. O., 476).
- EuGH, 25.10.2005 - C-350/03
DIE MITGLIEDSTAATEN MÜSSEN DAFÜR SORGEN, DASS EIN KREDITINSTITUT, DAS EINEN …
Auszug aus OLG Celle, 03.04.2006 - 3 W 35/06
Die Urteile des EuGH vom 25. Oktober 2005 - insbesondere dasjenige in der Rs. "Schulte" (C - 350/03) sind nach Überzeugung des Senats dahingehend zu verstehen, dass. - BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02
Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von …
Auszug aus OLG Celle, 03.04.2006 - 3 W 35/06
Schließlich scheint - ohne dass es darauf vorliegend noch entscheidend ankäme - der Antragsteller zu übersehen, dass das genannte Urteil des EuGH keinen Schadensersatzautomatismus dahingehend auslöst, dass Fehler des Kreditinstituts bei der Widerrufsbelehrung ohne weitere Voraussetzungen einen Schadensersatzanspruch begründen, der Verbraucher also eine fehlende und womöglich auch eine "nur" fehlerhafte Widerrufsbelehrung dazu nutzen kann, noch nach vielen Jahren und damit möglicherweise auch nach anfänglichen positiven Mieterträgen die sich später ergebenden Risiken ohne Voraussetzungen auf das Kreditinstitut abzuwälzen (da es um Schadensersatz und nicht um die Folgen des Widerrufs geht, sind in jedem Fall Steuerersparnisse in Ansatz zu bringen, was der Ansicht des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs entspricht, vgl. II ZR 393/02, Urteil v. 14. Juni 2004, WM 2004, 1529, 1535; II ZR 410/02, Urteil v. 15. November 2004), zumal der Vorwurf an die Banken nur dahin geht, eine - ordnungsgemäße - Widerrufsbelehrung unterlassen zu haben, die Widerrufsbelehrung aber nicht den Zweck verfolgt, den Verbraucher vor dem Erwerb einer nicht oder nicht dauerhaft gewinnbringenden Anlage zu schützen (vgl. Lang/Rösler, WM 2006, 513, 515). - BGH, 14.06.2004 - II ZR 395/01
Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von …
Auszug aus OLG Celle, 03.04.2006 - 3 W 35/06
Der Bundesgerichtshof hat in seiner bisherigen Rechtsprechung eine gespaltene Auslegung jedenfalls nicht von vornherein und allgemein als unzulässig angesehen (vgl. BGHZ 150, 248, 260 ff.; 159, 280, 284 f.). - BGH, 28.02.1983 - II ZB 8/82
Gestattung des Selbstkontrahierens
Auszug aus OLG Celle, 03.04.2006 - 3 W 35/06
Die Möglichkeit richtlinienkonformer Auslegung nationaler Vorschriften war ebenso bekannt (vgl. bereits BGHZ 63, 261, 264; 87, 59, 61) wie der Umstand, dass nationale Gesetzgeber Richtlinien mitunter schlecht oder gar nicht ("Francovich") umsetzen. - BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02
Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des …
Auszug aus OLG Celle, 03.04.2006 - 3 W 35/06
Für diesen Fall nimmt der Bundesgerichtshof keinen Anspruch des Darlehensnehmers auf Rückabwicklung des Darlehensvertrages an, sondern nur einen Anspruch auf Ersatz der gerade durch die gewählte Finanzierung entstandenen Mehrkosten (WM 2003, 1370, 1373). - OLG Bremen, 02.03.2006 - 2 U 20/02
Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht nach dem HWiG im …
Auszug aus OLG Celle, 03.04.2006 - 3 W 35/06
Der Antragsteller kann seine sofortige Beschwerde weder auf ein Urteil des OLG Bremen vom 2. März 2006 (2 U 20/02), noch auf das diesem Urteil zugrunde liegende Urteil des EuGH vom 25. Oktober 2005 (Rs. C350/03) stützen. - BGH, 21.07.2005 - IX ZR 49/02
Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich der haftungsausfüllenden …
Auszug aus OLG Celle, 03.04.2006 - 3 W 35/06
Voraussetzung nämlich wäre, dass nach der Lebenserfahrung bei vertragsgemäßer Leistung, mithin einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung, lediglich ein bestimmtes Verhalten - der Widerruf - nahe gelegen hätte (vgl. BGH, WM 2005, 2110, 2111). - EuGH, 16.07.1998 - C-264/96
Imperial Chemical Industries / Colmer - Niederlassungsrecht - Gesellschaftsteuer …
- BGH, 07.03.1972 - VI ZR 169/70
Hinterlegung eines Geldbetrages nach Versteigerung eines Grundstücks zum Zwecke …
- BGH, 05.12.1974 - II ZB 11/73
GmbH Eintragung der Alleinvertretungsmacht
- BGH, 15.11.2004 - II ZR 410/02
Widerruf von Realkrediten zur Finanzierung eines Fondsbeitritts; Rückabwicklung …
- BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04
Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen …
Davon kann hier indes nicht ausgegangen werden, da nichts dafür ersichtlich ist, dass die Risiken des Vertragswerks vom Kläger innerhalb der einwöchigen Widerrufsfrist erkannt worden wären (vgl. OLG Celle NJW 2006, 1817 f.; OLG München NJW 2006, 1811, 1815; Bungeroth WM 2004, 1505, 1509). - BGH, 26.02.2008 - XI ZR 74/06
Zum Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung nach dem …
Aufgrund dessen kann für das Jahr 1992 eine uneingeschränkt herrschende Rechtsauffassung, nach welcher weder eine Widerrufsmöglichkeit noch eine Belehrungspflicht nach dem Haustürwiderrufsgesetz bestand, nicht angenommen werden (anders - allerdings ohne jeden Nachweis - OLG Stuttgart WM 2007, 1121, 1122 f.; vgl. hierzu auch für Darlehensverträge aus dem Jahr 1994: OLG Karlsruhe WM 2007, 16, 19; aus dem Jahr 1997: OLG Celle NJW 2006, 1817, 1818; aus dem Jahr 1999: OLG München NJW 2006, 1811, 1815). - BGH, 17.04.2007 - XI ZR 130/05
Rechtsfolgen des Widerrufs eines Darlehensvertrages
Davon kann hier - worauf die Revisionserwiderung zu Recht verweist - indes nicht ausgegangen werden, da nichts dafür ersichtlich ist, dass die Risiken des Vertragswerks von der Klägerin innerhalb der einwöchigen Widerrufsfrist erkannt worden wären (vgl. OLG Celle NJW 2006, 1817 f.; OLG München NJW 2006, 1811, 1815; Bungeroth WM 2004, 1505, 1509).
- BGH, 19.09.2006 - XI ZR 209/04
Zurechnung der Haustürsituation bei der Vermittlung von Darlehen
Davon kann hier indes nicht ausgegangen werden, da nichts dafür ersichtlich ist, dass die Risiken des Vertragswerks vom Kläger innerhalb der einwöchigen Widerrufsfrist erkannt worden wären (vgl. OLG Celle NJW 2006, 1817 f.; OLG München NJW 2006, 1811, 1815; Bungeroth WM 2004, 1505, 1509). - BGH, 19.12.2006 - XI ZR 401/03
Rechtsfolgen des Widerrufs eines Realkreditvertrages; Schadensersatzansprüche des …
Davon kann hier indes nicht ausgegangen werden, da nichts dafür ersichtlich ist, dass die Risiken des Vertragswerks von dem Kläger innerhalb der einwöchigen Widerrufsfrist erkannt worden wären (vgl. OLG Celle NJW 2006, 1817 f.; OLG München NJW 2006, 1811, 1815; Bungeroth WM 2004, 1505, 1509). - BGH, 24.10.2006 - XI ZR 265/03
Rückzahlung der Darlehensvaluta zuzüglich marktüblicher Zinsen bei Widerruf eines …
Davon kann hier indes nicht ausgegangen werden, da nichts dafür ersichtlich ist, dass die Risiken des Vertragswerks von den Klägern innerhalb der einwöchigen Widerrufsfrist erkannt worden wären (vgl. OLG Celle NJW 2006, 1817 f.; OLG München NJW 2006, 1811, 1815; Bungeroth WM 2004, 1505, 1509). - OLG Celle, 24.01.2007 - 3 U 100/06
Bestehen besonderer Aufklärungspflichten der mit einem Vertrieb …
Der Senat hat dazu die Auffassung vertreten, dass der geltend gemachte Schaden des Verbrauchers auf der Nichterfüllung der Pflicht zur Widerrufsbelehrung (freilich enthält vorliegend der Darlehensvertrag eine Widerrufsbelehrung) beruhen muss (vgl. Senat, 3 W 35/06, Beschluss vom 3. April 2006). - OLG Frankfurt, 05.12.2007 - 19 U 179/07
Bankenhaftung bei finanziertem Immobilienerwerb zu Kapitalanlagezwecken: …
Davon kann indessen hier nicht ausgegangen werden, da nichts dafür ersichtlich ist, dass die Risiken des Vertragswerks von dem Kläger innerhalb der Widerrufsfrist auch erkannt worden wären (vgl. OLG Celle NJW 2006 S. 1817; München NJW 2006 S. 1811 f., 1815; OLG Frankfurt am Main Hinweisbeschluss in 9 U 58/06). - OLG Celle, 30.08.2006 - 3 U 82/06 Diese Bindung wäre durch einen Widerruf der auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärungen nicht mehr zu beseitigen gewesen (vgl. hierzu die ausführliche Begründung im Senatsbeschluss vom 3. April 2006, 3 W 35/06 ).
- OLG Frankfurt, 18.09.2007 - 9 W 20/07
Bankenhaftung bei finanziertem Immobilienerwerb: Rückabwicklung und …
Davon kann hier indes nicht ausgegangen werden, da nichts dafür ersichtlich ist, dass die Risiken des Vertragswerks von der Antragstellerin innerhalb der Widerrufsfrist erkannt worden wären (vgl. OLG Celle NJW 2006, 1817 f.; OLG München NJW 2006, 1811, 1815; Bungeroth WM 2004, 1505, 1509).
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