Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 21.04.2006 - 21 ARf 8/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13083
OLG Dresden, 21.04.2006 - 21 ARf 8/06 (https://dejure.org/2006,13083)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.04.2006 - 21 ARf 8/06 (https://dejure.org/2006,13083)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. April 2006 - 21 ARf 8/06 (https://dejure.org/2006,13083)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,13083) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Zuständigkeit für eine Forderung auf Ersatz von Anwaltskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Eilenburg - 2 F 834/05
  • AG Eilenburg - 5 C 1497/05
  • OLG Dresden, 21.04.2006 - 21 ARf 8/06

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2128
  • MDR 2007, 95
  • FamRZ 2006, 1128
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 2/80

    Ansprüche aus der Aufhebung einer Erbbaurechtsgemeinschaft gegen den geschiedenen …

    Auszug aus OLG Dresden, 21.04.2006 - 21 ARf 8/06
    Zwar trifft es zu, dass der Verweisungbeschluss des Amtsgerichts Leipzig nur das Amtsgericht Eilenburg als solches bindet (§ 281 Abs. 2 Satz 2 ZPO ), nicht jedoch hinsichtlich der Beurteilung des Rechtsstreits als Famliensache (BGH NJW 1980, 1282; NJW-RR 1989, 195 ; BayObLG NJW-RR 1993, 10 ), so dass eine Verweisung oder Abgabe an die allgemeine Prozessabteilung dieses Gerichts grundsätzlich zulässig ist.
  • BGH, 07.10.1987 - IVb ARZ 34/87

    Befinden über eine fehlende Zuständigkeit eines Gerichts wegen Beurteilung des …

    Auszug aus OLG Dresden, 21.04.2006 - 21 ARf 8/06
    Zwar trifft es zu, dass der Verweisungbeschluss des Amtsgerichts Leipzig nur das Amtsgericht Eilenburg als solches bindet (§ 281 Abs. 2 Satz 2 ZPO ), nicht jedoch hinsichtlich der Beurteilung des Rechtsstreits als Famliensache (BGH NJW 1980, 1282; NJW-RR 1989, 195 ; BayObLG NJW-RR 1993, 10 ), so dass eine Verweisung oder Abgabe an die allgemeine Prozessabteilung dieses Gerichts grundsätzlich zulässig ist.
  • OLG Rostock, 10.09.2003 - 10 WF 142/03

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung eines Kompetenzkonflikts zwischen …

    Auszug aus OLG Dresden, 21.04.2006 - 21 ARf 8/06
    Das Oberlandesgericht ist in analoger Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zur Entscheidung berufen (OLG Rostock FamRZ 2004, 956 ).
  • OLG Dresden, 14.12.2000 - 10 ARf 31/00

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung eines Kompetenzkonflikts zwischen …

    Auszug aus OLG Dresden, 21.04.2006 - 21 ARf 8/06
    Im Interesse der Prozessökonomie ist jedoch eine Zuständigkeitsbestimmung schon bei beidseitiger tatsächlicher Kompetenzleugnung zulässig (…OLG Rostock, aaO.; Senat, Beschluss vom 14. Dezember 2000 - 10 ARf 31/00 = OLG-NL 2001, 71).
  • BayObLG, 14.11.1991 - AR 1 Z 84/91

    Verfahren; Bestimmung; Zuständigkeit; Abteilung für Familiensachen; Amtsgericht; …

    Auszug aus OLG Dresden, 21.04.2006 - 21 ARf 8/06
    Zwar trifft es zu, dass der Verweisungbeschluss des Amtsgerichts Leipzig nur das Amtsgericht Eilenburg als solches bindet (§ 281 Abs. 2 Satz 2 ZPO ), nicht jedoch hinsichtlich der Beurteilung des Rechtsstreits als Famliensache (BGH NJW 1980, 1282; NJW-RR 1989, 195 ; BayObLG NJW-RR 1993, 10 ), so dass eine Verweisung oder Abgabe an die allgemeine Prozessabteilung dieses Gerichts grundsätzlich zulässig ist.
  • OLG Düsseldorf, 25.11.1993 - 5 W 62/93
    Auszug aus OLG Dresden, 21.04.2006 - 21 ARf 8/06
    Darüber hinaus umfasst § 23 b Abs. 1 Nr. 5 GVG nicht nur den eigentlichen Unterhalt, sondern auch solche Ansprüche, die ihre Wurzel im unterhaltsrechtlichen Verhältnis haben (vgl. BGH FamRZ 1994, 624 für die Befreiung von Krankenkosten und Ersatz von Krankenhaustagegeldern; ebenso OLG Düsseldorf MDR 1994, 278 ), deren Zuweisung in den Zuständigkeitsbereich des Familiengerichts mithin kraft Sachzusammenhangs geboten erscheint.
  • OLG Braunschweig, 21.12.2011 - 1 W 47/11

    Grundsätze zur Bestimmung des zuständigen Gerichts bei rechtskräftiger …

    Die nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu treffende Entscheidung erstreckt sich sowohl auf die sachliche wie funktionelle Zuständigkeit (BGH NJW 1983, 1913; OLG Dresden NJW 2006, 2128;… Musielak/Heinrich, ZPO, 8. Aufl., § 36 ZPO Rn. 27 mwNw).
  • OLG Hamm, 16.03.2012 - 32 Sa 12/12

    Zuständigkeitsbestimmung, Erfüllungsort, Rücktritt vom Kaufvertrag

    Als Unzuständigkeitserklärung ausreichend wird jedoch angesehen ein die eigene Zuständigkeit abschließend verneinender Vorlagebeschluss an das für die Zuständigkeitsbestimmung zuständige Gericht (OLG Dresden NJW 2006, 2128; OLG Brandenburg NJW-RR 2011, 1213, 1214).
  • OLG Frankfurt, 27.10.2011 - 5 UF 221/11

    Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch trotz Fehlens eines prozessualen …

    Rn. 6 Bei Verzug mit Unterhaltszahlungen kann der Unterhaltsgläubiger aus §§ 280, 286 BGB die Erstattung von zur Durchsetzung des Anspruchs notwendigen Rechtsanwaltskosten als Verzugschaden verlangen (OLG München, NJW-RR 2006, S. 651, OLG Dresden, OLGR 2006, S. 532, jew. zit nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Dresden
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht