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Rechtsprechung
   BGH, 15.11.2005 - VI ZR 286/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,84
BGH, 15.11.2005 - VI ZR 286/04 (https://dejure.org/2005,84)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2005 - VI ZR 286/04 (https://dejure.org/2005,84)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2005 - VI ZR 286/04 (https://dejure.org/2005,84)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 823

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 823 Ah

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Bericht über Verkehrsverstoß eines Prominenten zulässig

  • Wolters Kluwer

    Nennung des Namens von Ernst August von Hannover im Zusammenhang mit einer schwerwiegenden Verkehrsübertretung in Frankreich; Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts und erhebliches Informationsinteresse der Öffentlichkeit an der Berichterstattung; Veröffentlichung ...

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    (Keine) Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Presseberichterstattung über (tatsächlich begangene) Straftaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Zulässigkeit der Presseberichterstattung über einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß einer bekannten Persönlichkeit

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Pressebericht über Verkehrsverstoß"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ernst August raste auf der Autobahn - Darf die Presse über den Fehltritt berichten?

  • beck.de (Kurzinformation)

    Berichterstattung über Verkehrsverstoß eines Prominenten zulässig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Presse durfte über Verkehrsverstoß von Ernst August Prinz von Hannover berichten

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-jena.de PDF, S. 68 (Entscheidungsbesprechung)

    § 23 KUG
    Die Rechtsprechung des BGH zur Berichterstattung über Prominente unter Einfluss der Caroline-Entscheidung des EGMR (Carsten T. Johne; GB 1/2006, S. 68)

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    (Keine) Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Presseberichterstattung über (tatsächlich begangene) Straftaten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 599
  • MDR 2006, 631
  • GRUR 2006, 257
  • NZV 2006, 142
  • VersR 2006, 274
  • K&R 2006, 79
  • ZUM 2006, 323
  • afp 2006, 62
 
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Wird zitiert von ... (115)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BGH, 15.11.2005 - VI ZR 286/04
    a) Zutreffend ist der Ausgangspunkt der Revision, dass die öffentliche Berichterstattung über eine Straftat unter Namensnennung, Abbildung oder Darstellung des Täters regelmäßig eine erhebliche Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Täters darstelle, weil sein Fehlverhalten öffentlich bekannt gemacht und seine Person in den Augen des Publikums negativ qualifiziert werde (vgl. BVerfGE 35, 202, 226; BVerfG, NJW 1993, 1463, 1464).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 35, 202, 230 ff.;… BVerfG, aaO) sprechen erhebliche Erwägungen für eine auch die Person des Täters einbeziehende vollständige Information der Öffentlichkeit über vorgefallene Straftaten, weil Straftaten zum Zeitgeschehen gehören, dessen Vermittlung Aufgabe der Medien überhaupt ist, und weil unter anderem die Verletzung der allgemeinen Rechtsordnung und die Beeinträchtigung von Rechtsgütern der betroffenen Bürger oder der Gemeinschaft ein durchaus anzuerkennendes Interesse an näherer Information über Tat und Täter begründen.

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus BGH, 15.11.2005 - VI ZR 286/04
    Die Problematik einer Verdachtsberichterstattung über Ermittlungsverfahren, die ungeklärte Straftaten betreffen (dazu Senatsurteil BGHZ 143, 199, 203 ff.), stellt sich daher im Streitfall nicht.

    In der von der Revision herangezogenen Entscheidung (BGHZ 143, 199 ff.) hat der Senat vielmehr ausgeführt, bei Straftaten, die die Öffentlichkeit in besonderem Maße berühren, könne wegen der Stellung der Person des Beschuldigten und der Art der Straftat eine namentliche Berichterstattung auch unterhalb der Schwelle der Schwerkriminalität zulässig sein (…aaO, S. 207).

  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der …

    Auszug aus BGH, 15.11.2005 - VI ZR 286/04
    c) Die Berücksichtigung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 24. Juni 2004 in dem Verfahren von Hannover gegen Deutschland (NJW 2004, 2647 ff.) führt hier entgegen den Ausführungen der Revision nicht zu einer anderen Beurteilung.
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus BGH, 15.11.2005 - VI ZR 286/04
    Der Begriff der Zeitgeschichte erfasst nicht allein Vorgänge von historischer oder politischer Bedeutung, sondern wird vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit her bestimmt; zum Kern der Presse- und der Meinungsbildungsfreiheit gehört es, dass die Presse innerhalb der gesetzlichen Grenzen einen ausreichenden Spielraum besitzt, in dem sie nach ihren publizistischen Kriterien entscheiden kann, was öffentliches Interesse beansprucht, und dass sich im Meinungsbildungsprozess herausstellt, was eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ist (BVerfGE 101, 361, 391).
  • BGH, 17.03.1994 - III ZR 15/93

    Bindung einer im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG ergangenen Entscheidung des …

    Auszug aus BGH, 15.11.2005 - VI ZR 286/04
    Auch früher schon hat der erkennende Senat betont, dass es für die Zulässigkeit einer identifizierenden Berichterstattung auf die Art der Tat und die Person des Täters ankommen kann (Senatsurteil BGHZ 36, 77, 82 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 17. März 1994 - III ZR 15/93 - NJW 1994, 1950, 1952).
  • BGH, 24.10.1961 - VI ZR 204/60

    Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Presseberichte

    Auszug aus BGH, 15.11.2005 - VI ZR 286/04
    Auch früher schon hat der erkennende Senat betont, dass es für die Zulässigkeit einer identifizierenden Berichterstattung auf die Art der Tat und die Person des Täters ankommen kann (Senatsurteil BGHZ 36, 77, 82 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 17. März 1994 - III ZR 15/93 - NJW 1994, 1950, 1952).
  • KG, 14.09.2004 - 9 U 84/04

    Persönlichkeitsrechtsverletzung und Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch …

    Auszug aus BGH, 15.11.2005 - VI ZR 286/04
    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in AfP 2004, 559 ff. veröffentlicht ist, hat ausgeführt: .
  • OLG Braunschweig, 28.10.2004 - 2 U 95/04

    Nennung des Namens in nicht anonymisierter Form in einem Zeitungsartikel; …

    Auszug aus BGH, 15.11.2005 - VI ZR 286/04
    Doch ist die Zulässigkeit der Berichterstattung auch bei Straftaten unterhalb der Schwelle der Schwerkriminalität bejaht worden, weil die Art der Tat oder die Person bzw. Stellung des Täters ein Informationsinteresse rechtfertigten (OLG Braunschweig, NJW-RR 2005, 195 f.; OLG München, NJW-RR 2003, 111).
  • OLG Nürnberg, 31.10.1995 - 3 U 2008/95

    Schmerzensgeldanspruch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts; Namentliche …

    Auszug aus BGH, 15.11.2005 - VI ZR 286/04
    cc) In der veröffentlichten Rechtsprechung der Obergerichte ist die Zulässigkeit einer identifizierenden Berichterstattung bei schweren Straftaten mehrfach bejaht (vgl. OLG Brandenburg, AfP 1995, 520, 522; OLG Frankfurt, AfP 1990, 229; OLG Köln, AfP 1986, 347), bei unspektakulärer Kriminalität dagegen gelegentlich verneint worden (vgl. OLG Nürnberg, NJW 1996, 530, 531).
  • OLG Brandenburg, 15.02.1995 - 1 U 23/94

    Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung; Kriterien der Güter- und …

    Auszug aus BGH, 15.11.2005 - VI ZR 286/04
    cc) In der veröffentlichten Rechtsprechung der Obergerichte ist die Zulässigkeit einer identifizierenden Berichterstattung bei schweren Straftaten mehrfach bejaht (vgl. OLG Brandenburg, AfP 1995, 520, 522; OLG Frankfurt, AfP 1990, 229; OLG Köln, AfP 1986, 347), bei unspektakulärer Kriminalität dagegen gelegentlich verneint worden (vgl. OLG Nürnberg, NJW 1996, 530, 531).
  • OLG Köln, 16.09.1986 - 15 U 38/86

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die …

  • OLG München, 07.10.2002 - 21 W 2385/02

    Zulässigkeit der Identifizierung eines Rechtsanwalts als Angeklagter in einem …

  • OLG Frankfurt, 02.07.1990 - 6 W 104/90

    Tatverdächtiger

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06

    Personen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von …

    Der erkennende Senat hat dieses Schutzkonzept in mehreren neuen Entscheidungen erläutert (vgl. etwa Urteile vom 19. Oktober 2004 - VI ZR 292/03 - VersR 2005, 84 ff.; vom 15. November 2005 - VI ZR 286/04 - VersR 2006, 274 ff.) und fasst dies nochmals zusammen.

    bb) Gegen diese Beschränkung des Schutzes der Privatsphäre bei den so genannten absoluten Personen der Zeitgeschichte hat der EGMR in seiner Entscheidung vom 24. Juni 2004 grundsätzliche Bedenken geäußert, denen der erkennende Senat bereits in mehreren in der Folgezeit ergangenen Entscheidungen Rechnung getragen hat (vgl. Urteile vom 19. Oktober 2004 - VI ZR 292/03 - VersR 2005, 84; vom 15. November 2005 - VI ZR 286/04 - VersR 2006, 274).

    Zum Kern der Presse- und der Meinungsbildungsfreiheit gehört es, dass die Presse in den gesetzlichen Grenzen einen ausreichenden Spielraum besitzt, innerhalb dessen sie nach ihren publizistischen Kriterien entscheiden kann, was öffentliches Interesse beansprucht, und dass sich im Meinungsbildungsprozess herausstellt, was eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ist (BVerfGE 101, 361, 392; Senat, Urteil vom 15. November 2005 - VI ZR 286/04 - aaO Rn. 24;… EGMR, NJW 2006, 591, 592 f. Rn. 38 ff.).

    Deshalb muss die Presse zur Wahrnehmung ihrer meinungsbildenden Aufgaben nach publizistischen Kriterien selbst entscheiden dürfen, was sie des öffentlichen Interesses für wert hält (vgl. BVerfGE 101, 361, 392; Senat, Urteile vom 14. März 1995 - VI ZR 52/94 - VersR 1995, 667, 668 f., bestätigt durch BVerfG, NJW 2000, 1026, und vom 15. November 2005 - VI ZR 286/04 - aaO).

    Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht eine diesen Grundsätzen entsprechende Interessenabwägung in einem den Ehemann der Klägerin betreffenden Verfahren gebilligt (Senat, Urteil vom 15. November 2005 - VI ZR 286/04 - VersR 2006, 274; BVerfG, NJW 2006, 2835).

  • EGMR, 07.02.2012 - 40660/08

    Caroline von Hannover kann keine Untersagung von Bildveröffentlichungen über sie …

    Der Bundesgerichtshof war der Ansicht, die Öffentlichkeit habe ein berechtigtes Interesse daran, über diese Straftat informiert zu werden, weil ein solches Verhalten Gegenstand einer öffentlichen Debatte ist (BGH, Urt. v. 15.11.2005, VI ZR 286/04, auf der Internetseite www.bundesgerichtshof.de verfügbar).
  • EGMR, 07.02.2012 - 39954/08

    Axel Springer AG in Art. 10 EMRK (Freiheit der Meinungsäußerung) verletzt durch …

    In seinem Urteil vom 15. November 2005 (VI ZR 286/04) hat der Bundesgerichtshof an seine ständige Rechtsprechung erinnert, wonach als entscheidende Kriterien für die Abwägung der Zulässigkeit einer identifizierenden Berichterstattung die Art der Straftat und die Person des Täters gelten.
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