Rechtsprechung
| BGH, 21.11.2006 - XI ZR 347/05 |
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ZPO § 563 Abs. 2; BGB a.F. §§ 123, 276 Fb; VerbrkrG § 7 Abs. 2; HaustürWG § 32 Abs. 1
Einwendungsdurchgriff bei verbundenem Geschäft bei arglistiger Täschung durch Fondsinitiator - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatzanspruch des Erwerbers einer kreditfinanzierten Immobilienkapitalanlage aus eigenem Aufklärungsverschulden der finanzierenden Bank; Bindung des Berufungsgerichts an das zurückweisende Revisionsurteil bei verfassungsrechtlichen Bedenken; ...
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ZPO § 563 Abs. 2; BGB a.F. §§ 123, 276
Schadensersatzanspruch des Erwerbers einer kreditfinanzierten Immobilienkapitalanlage, Aufklärungsverschulden, arglistige Täuschung - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
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ZPO § 563 Abs. 2; BGB (a.F.) § 123 § 276
Bindung des Berufungsgerichts nach Aufhebung und Zurückverweisung; Schadensersatzansprüche des Erwerbers einer kreditfinanzierten Immobilienkapitalanlage bei Täuschung durch außerhalb des Verbunds stehenden Fondsinitiatoren oder Gründungsgesellschafter - datenbank.nwb.de
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Haftung der Bank bei kreditfinanzierter Immobilienanlage
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Kurzfassungen/Presse
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ZPO § 563 Abs. 2; BGB §§ 123, 276 a. F.
Haftung der finanzierenden Bank bei institutionalisiertem Zusammenwirken mit und Täuschung durch außerhalb des Verbundes stehende Fondsinitiatoren
Verfahrensgang
- LG Kiel, 20.09.2001 - 9 O 64/01
- OLG Schleswig, 02.06.2005 - 5 U 162/01
- BGH, 21.11.2006 - XI ZR 347/05
Papierfundstellen
- NJW 2007, 1127
- ZIP 2007, 264
- MDR 2007, 415
- NZM 2007, 170
- FamRZ 2007, 391
- VersR 2007, 654
- WM 2007, 200
- BB 2007, 287
- BauR 2007, 766
- NZG 2007, 180
Wird zitiert von ... (78) Zitiert selbst (17)
- BGH, 25.04.2006 - XI ZR 106/05
Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des …
Auszug aus BGH, 21.11.2006 - XI ZR 347/05
Dieses Recht kann der Anleger, wenn - wie hier - ein verbundenes Geschäft vorliegt, der kreditgebenden Bank entgegensetzen und die Rückzahlung des Kredits nach § 9 Abs. 3 Satz 1 VerbrKrG verweigern, soweit der Abfindungsanspruch reicht (vgl. BGHZ 156, 46, 50, 51; Senatsurteil vom 25. April 2006 - XI ZR 106/05, WM 2006, 1066, 1070 m.w.Nachw., zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).Wie der erkennende Senat nach Erlass des Berufungsurteils in Abweichung von der entgegenstehenden Rechtsprechung des II. Zivilsenats (BGHZ 159, 280, 291 f.; 159, 294, 312 f.) auch im ersten Revisionsurteil, an der dieser auf Anfrage nicht mehr festhält, entschieden hat (Urteil vom 25. April 2006 - XI ZR 106/05, WM 2006, 1066, 1070 m.w.Nachw.), kann ein Anleger sich wegen Ansprüchen gegen Fondsinitiatoren, die nicht Vertragspartei des finanzierten Geschäfts sind, nicht auf § 9 VerbrKrG berufen.
Sollte nach erneuter Verhandlung eine Haustürsituation nicht bewiesen werden, wird das Berufungsgericht sich aufgrund der neuen Rechtsprechung des Senats auch mit der Frage zu befassen haben, ob den Beklagten ein Schadensersatzanspruch gegen den Vermittler P. wegen arglistiger Täuschung zusteht, den sie der Klägerin entgegenhalten können und der sie ihrerseits berechtigt, die Rückzahlung der erbrachten Zinsleistungen von der Klägerin zu fordern (Senatsurteil vom 25. April 2006 - XI ZR 106/05, WM 2006, 1066, 1070 Tz. 29-31, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
- BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04
Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"
Auszug aus BGH, 21.11.2006 - XI ZR 347/05
b) Die im Senatsurteil vom 16. Mai 2006 (XI ZR 6/04, WM 2006, 1194, 1200 f. Tz. 50 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) aufgestellten Grundsätze über einen Schadensersatzanspruch des Erwerbers einer kreditfinanzierten Immobilienkapitalanlage aus einem eigenen Aufklärungsverschulden der finanzierenden Bank wegen eines Wissensvorsprungs gelten auch bei einem verbundenen Geschäft, wenn die außerhalb des Verbunds stehenden Fondsinitiatoren oder Gründungsgesellschafter die arglistige Täuschung begangen haben und die Klägerin mit ihnen in institutionalisierter Art und Weise zusammengewirkt hat.Sollte der Beweis einer arglistigen Täuschung der Beklagten durch den Vermittler P. nicht geführt werden, so kommt angesichts der vom Berufungsgericht rechtsfehlerfrei festgestellten evidenten arglistigen Täuschung der Beklagten durch die Fondsinitiatoren bzw. Gründungsgesellschafter nach den im Senatsurteil vom 16. Mai 2006 (XI ZR 6/04, WM 2006, 1194, 1200 f. Tz. 50 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) aufgestellten Grundsätzen ein Schadensersatzanspruch der Beklagten aus einem eigenen Aufklärungsverschulden der Klägerin wegen eines Wissensvorsprungs in Betracht.
- BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04
Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des …
Auszug aus BGH, 21.11.2006 - XI ZR 347/05
a) Die Ansicht des Berufungsgerichts, zwischen den Parteien sei ein formwirksamer Darlehensvertrag geschlossen und durch Auszahlung des Darlehensbetrages an den von den Beklagten beauftragten Treuhänder valutiert worden, sowie seine Feststellungen, dass der Fondsbeitritt und das Darlehen ein verbundenes Geschäft darstellen (siehe dazu Senatsurteil vom 25. April 2006 - XI ZR 193/04, WM 2006, 1003, 1005 m.w.Nachw., zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen), die Beklagten von den Fondsinitiatoren über die Werthaltigkeit des Objekts ... und damit der Fondsbeteiligung arglistig getäuscht worden sind und wegen dieser arglistigen Täuschung dem Fonds beigetreten sind, werden von den Parteien nicht angegriffen und sind rechtlich nicht zu beanstanden.Sollte sich herausstellen, dass die Beklagten den Darlehensvertrag aufgrund einer Haustürsituation abgeschlossen haben, wird das Berufungsgericht die nach Erlass des Berufungsurteils ergangene Entscheidung des Senats vom 25. April 2006 (XI ZR 193/04, WM 2006, 1003, 1006 Tz. 18-20, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) zur Rückabwicklung der Fondsbeteiligung zu beachten haben.
- BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02
Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds
Auszug aus BGH, 21.11.2006 - XI ZR 347/05
Es ist rechtlich auch nicht zu beanstanden, dass das Berufungsgericht die Ausübung des Kündigungsrechts gegenüber dem Finanzierungsinstitut als ausreichend angesehen (vgl. BGHZ 156, 46, 50, 53) und eine Verwirkung des Kündigungsrechts durch die Beklagten verneint hat (vgl. BGHZ 156, 46, 53).Dieses Recht kann der Anleger, wenn - wie hier - ein verbundenes Geschäft vorliegt, der kreditgebenden Bank entgegensetzen und die Rückzahlung des Kredits nach § 9 Abs. 3 Satz 1 VerbrKrG verweigern, soweit der Abfindungsanspruch reicht (vgl. BGHZ 156, 46, 50, 51; Senatsurteil vom 25. April 2006 - XI ZR 106/05, WM 2006, 1066, 1070 m.w.Nachw., zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
- GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72
Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe …
Auszug aus BGH, 21.11.2006 - XI ZR 347/05
Damit soll vermieden werden, dass die endgültige Entscheidung der Sache dadurch verzögert oder gar verhindert wird, dass sie ständig zwischen Berufungsgericht und Revisionsgericht hin- und hergeschoben wird, weil keines der beiden Gerichte seine Rechtsauffassung ändert (vgl. GemSOGB, Beschluss vom 6. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72, BGHZ 60, 392, 396).Wegen der Änderung der Rechtsprechung entfällt insofern auch die Bindung des Senats an das erste Revisionsurteil des II. Zivilsenats (vgl. GemSOGB, Beschluss vom 6. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72, BGHZ 60, 392, 397 f.).
- BGH, 04.05.1994 - XII ARZ 36/93
Bestimmung des zuständigen Gerichts nach Verneinung der Bindungswirkung einer …
Auszug aus BGH, 21.11.2006 - XI ZR 347/05
Dementsprechend ist das Berufungsgericht an die der Aufhebung zugrunde liegende Rechtsauffassung selbst dann gebunden, wenn nach seiner Ansicht ein Rechtssatz übersehen oder ein solcher irrtümlich falsch ausgelegt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 1994 - XII ARZ 36/93, NJW 1994, 2956, 2957).Die Bindung an das zurückweisende Urteil besteht auch bei verfassungsrechtlichen Bedenken des Berufungsgerichts (vgl. BVerfGE 65, 132, 137 f.), insbesondere kann sich dieses der Bindung nicht mit dem Argument entziehen, die Ansicht des Revisionsgerichts sei greifbar gesetzeswidrig (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 1994 - XII ARZ 36/93, NJW 1994, 2956, 2957;… Zöller/Gummer, ZPO 25. Aufl. § 563 Rdn. 3a).
- EuGH, 13.12.2001 - C-481/99
EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS …
Auszug aus BGH, 21.11.2006 - XI ZR 347/05
Das Berufungsgericht berücksichtigt bei seiner in Bezug genommenen Entscheidung vom 22. April 2004 (WM 2004, 1959, 1963 f.) insbesondere nicht hinreichend, dass § 5 Abs. 2 HWiG bei Personalkrediten auch deshalb europarechtskonform restriktiv auszulegen ist, weil das Widerrufsrecht nach § 7 Abs. 2 Satz 2 VerbrKrG spätestens ein Jahr nach Abgabe der Darlehensvertragserklärung des Verbrauchers erlischt, was mit der Haustürgeschäfterichtlinie unvereinbar ist (EuGH WM 2001, 2434, 2437 Tz. 46). - BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02
Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von …
Auszug aus BGH, 21.11.2006 - XI ZR 347/05
Wie der erkennende Senat nach Erlass des Berufungsurteils in Abweichung von der entgegenstehenden Rechtsprechung des II. Zivilsenats (BGHZ 159, 280, 291 f.; 159, 294, 312 f.) auch im ersten Revisionsurteil, an der dieser auf Anfrage nicht mehr festhält, entschieden hat (Urteil vom 25. April 2006 - XI ZR 106/05, WM 2006, 1066, 1070 m.w.Nachw.), kann ein Anleger sich wegen Ansprüchen gegen Fondsinitiatoren, die nicht Vertragspartei des finanzierten Geschäfts sind, nicht auf § 9 VerbrKrG berufen. - BGH, 12.12.2005 - II ZR 327/04
Kenntnis des Vertragspartners von der Haustürsituation
Auszug aus BGH, 21.11.2006 - XI ZR 347/05
Dies entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Senatsurteile vom 12. November 2002 - XI ZR 3/01, WM 2003, 61, 63 und vom 8. Juni 2004 - XI ZR 167/02, WM 2004, 1579, 1580 f. m.w.Nachw.; BGH, Urteile vom 31. Januar 2005 - II ZR 327/04, WM 2005, 547, 548 und vom 12. Dezember 2005 - II ZR 327/04, WM 2006, 220, 221). - BGH, 14.06.2004 - II ZR 395/01
Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von …
Auszug aus BGH, 21.11.2006 - XI ZR 347/05
Wie der erkennende Senat nach Erlass des Berufungsurteils in Abweichung von der entgegenstehenden Rechtsprechung des II. Zivilsenats (BGHZ 159, 280, 291 f.; 159, 294, 312 f.) auch im ersten Revisionsurteil, an der dieser auf Anfrage nicht mehr festhält, entschieden hat (Urteil vom 25. April 2006 - XI ZR 106/05, WM 2006, 1066, 1070 m.w.Nachw.), kann ein Anleger sich wegen Ansprüchen gegen Fondsinitiatoren, die nicht Vertragspartei des finanzierten Geschäfts sind, nicht auf § 9 VerbrKrG berufen. - BGH, 12.11.2002 - XI ZR 3/01
Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen steuersparender …
- BGH, 08.06.2004 - XI ZR 167/02
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Haustürgeschäft
- BGH, 31.01.2005 - II ZR 200/03
Rechtsfolgen des Widerrufs eines Fondsbeitritts; Einwendungsdurchgriff bei dem …
- OLG Schleswig, 02.06.2005 - 5 U 162/01
Finanzierter Beitritt zu einem Immobilienfonds: Reichweite des …
- OLG Schleswig, 22.04.2004 - 5 U 62/03
Voraussetzungen eines der Arglisthaftung gleichzusetzenden Haftung wegen …
- BGH, 25.10.2004 - II ZR 397/02
Einwendungsdurchgriff bei einer kreditfinanzierten Fondsbeteiligung
- BVerfG, 04.10.1983 - 2 BvL 8/83
Anforderungen an eine neuerliche Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BGH, 10.11.2009 - XI ZR 252/08
Rückforderungsdurchgriff bei einem verbundenen Geschäft bei Bestehen …
Vielmehr gibt es anderweitig ein angemessenes Sanktionssystem, da den Anlegern und Darlehensnehmern weitergehende Rechte gegen die finanzierende Bank aus zugerechnetem Verschulden (BGHZ 167, 239, Tz. 29 ff.) sowie aus eigenem Aufklärungsverschulden (BGHZ 168, 1 ff., Tz. 50 ff. und Senatsurteil vom 21. November 2006 - XI ZR 347/05, WM 2007, 200, Tz. 29) zustehen, mit denen sie unter den dort näher bezeichneten Voraussetzungen auch eine Rückzahlung der von ihnen geleisteten Beträge erreichen können. - BFH, 13.07.2016 - VIII R 73/13
Besteuerung eines ausländischen sog. "Spin-off" - Bindungswirkung der …
Die Bindung an den Zurückverweisungsbeschluss eines anderen BFH-Senats dient dem höherrangigen Zweck, einen alsbaldigen Rechtsfrieden zwischen den Prozessparteien herbeizuführen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. November 2006 XI ZR 347/05, Neue Juristische Wochenschrift 2007, 1127). - BGH, 26.02.2008 - XI ZR 74/06
Zum Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung nach dem …
a) Das Berufungsgericht ist noch zutreffend davon ausgegangen, dass zur Umsetzung der Urteile des EuGH vom 25. Oktober 2005 (WM 2005, 2079, 2085 f. Tz. 94 ff. - Schulte und WM 2005, 2086, 2089 Tz. 48 f. - Crailsheimer Volksbank) in nationales Recht ein Schadensersatzanspruch des Anlegers aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung gemäß § 2 Abs. 1 HWiG a.F. gegeben sein kann, weil diese Vorschrift eine Rechtspflicht des Unternehmers begründet (Senat BGHZ 169, 109, 120 Tz. 41) und die hier in dem Darlehensvertrag enthaltene Widerrufsbelehrung nach § 7 Abs. 2 VerbrKrG a.F. den Anforderungen des § 2 Abs. 1 Satz 3 HWiG a.F. nicht genügte (st.Rspr.; vgl. nur Senatsurteile vom 12. November 2002 - XI ZR 3/01, WM 2003, 61, 63 und vom 21. November 2006 - XI ZR 347/05, WM 2007, 200, 202 Tz. 25).
- LAG Hamburg, 22.05.2020 - 5 TaBV 15/18
Fehlende Tariffähigkeit der "DHV - Die Berufsgewerkschaft e. V." seit dem 21. …
Damit soll vermieden werden, dass die endgültige Entscheidung der Sache verzögert oder gar verhindert wird, weil keines der beiden Gerichte seine Rechtsauffassung ändert und der Rechtsstreit deshalb ständig zwischen dem Berufungsgericht und dem Revisionsgericht hin- und hergeschoben wird (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 2006 - XI ZR 347/05 -, Rn. 20; Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 06. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72 - juris).Die Bindung an das zurückweisende Urteil besteht selbst bei verfassungsrechtlichen Bedenken des Berufungsgerichts (BAG…, Urteil vom 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 -, Rn. 19; BGH, Urteil vom 21. November 2006 - XI ZR 347/05 -, Rn. 20; vgl. BVerfG, Beschluss vom 04. Oktober 1983 - 2 BvL 8/83 -, zu B 2 und 3 der Gründe; juris).
- BGH, 24.03.2009 - XI ZR 456/07
Vermutung der Ursächlichkeit einer Haustürsituation für …
Im Ausgangspunkt zutreffend ist allerdings die Ansicht des Berufungsgerichts, dass allein unter dem Gesichtspunkt eines verbundenen Geschäfts im Sinne von § 9 Abs. 1 VerbrKrG (in der Fassung vom 17. Dezember 1990), dessen Vorliegen das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei und von der Revisionserwiderung nicht angegriffen festgestellt hat (vgl. auch Senatsurteile BGHZ 167, 252, Tz. 15; vom 21. November 2006 - XI ZR 347/05, WM 2007, 200, Tz. 16; vom 5. Juni 2007 - XI ZR 348/05, WM 2007, 1367, Tz. 15; vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 324/06, WM 2008, 967, Tz. 22 ff. und vom 1. Juli 2008 - XI ZR 411/06, WM 2008, 1596, Tz. 18), die Beklagte ohne das Hinzutreten weiterer, ihr zurechenbarer Umstände, nicht für Ansprüche der Kläger gegen Fondsinitiatoren, Gründungsgesellschafter oder sonstige Prospektverantwortliche wegen einer arglistigen Täuschung durch falsche Angaben im Vertriebsprospekt einzustehen hat.Nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 167, 239, Tz. 28 und Urteil vom 21. November 2006 - XI ZR 347/05, WM 2007, 200, Tz. 22 m.w.N.) kann ein Anleger sich wegen Ansprüchen gegen Fondsinitiatoren, die nicht Vertragspartei des finanzierten Geschäfts sind, nicht auf § 9 VerbrKrG berufen, weil es an dem insofern erforderlichen Finanzierungszusammenhang fehlt.
Ferner wird nach der neueren Rechtsprechung des Senats in Fällen institutionalisierten Zusammenwirkens von Fondsinitiatoren bzw. Gründungsgesellschaftern und finanzierender Bank widerleglich vermutet, dass die Bank Kenntnis von der arglistigen Täuschung durch die Fondsinitiatoren hat, wenn evident grob falsche Angaben im Prospekt enthalten sind (Senatsurteile BGHZ 168, 1, Tz. 51 ff.; vom 21. November 2006 - XI ZR 347/05, WM 2007, 200, Tz. 29 und vom 10. Juli 2007 - XI ZR 243/05, WM 2007, 1831, Tz. 17 m.w.N.).
- BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 960/13
Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage
Damit soll vermieden werden, dass die endgültige Entscheidung der Sache verzögert oder gar verhindert wird, weil keines der beiden Gerichte seine Rechtsauffassung ändert und der Rechtsstreit deshalb ständig zwischen dem Berufungsgericht und dem Revisionsgericht hin- und hergeschoben wird (vgl. BGH 21. November 2006 - XI ZR 347/05 - Rn. 20; GmS-OGB 6. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72 - BGHZ 60, 392).Dementsprechend ist das Berufungsgericht an die der Aufhebung zugrunde liegende Rechtsauffassung selbst dann gebunden, wenn nach seiner Ansicht ein Rechtssatz übersehen oder ein solcher irrtümlich falsch ausgelegt worden ist (BGH 21. November 2006 - XI ZR 347/05 - Rn. 20).
- BGH, 26.10.2010 - XI ZR 367/07
Finanzierter Fondsbeitritt im Haustürgeschäft: Voraussetzungen für die Wertung …
Mit dem Hinweis, dass nach Empfang des Darlehens der Widerruf als nicht erfolgt gelte, wenn der Kreditnehmer das Darlehen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erklärung des Widerrufs bzw. nach Auszahlung zurückzahle, enthielt sie entgegen § 2 Abs. 1 Satz 3 HWiG eine unzulässige andere Erklärung (BGH, Urteil vom 14. Juni 2004 - II ZR 395/01, BGHZ 159, 280, 286 f.; Senatsurteile vom 21. November 2006 - XI ZR 347/05, WM 2007, 200 Rn. 25…, vom 24. April 2007 - XI ZR 191/06, BGHZ 172, 157 Rn. 13…, vom 11. März 2008 - XI ZR 317/06, WM 2008, 828 Rn. 13 …und vom 13. Januar 2009 - XI ZR 118/08, WM 2009, 350 Rn. 14). - BGH, 05.06.2007 - XI ZR 348/05
Rückforderungsdurchgriff des Anlegers gegenüber der finanzierenden Bank
Die besonderen Regelungen über das verbundene Geschäft in § 9 VerbrKrG scheiden als Anknüpfungspunkt für einen sogenannten Rückforderungsdurchgriff - wenn ein solcher überhaupt rechtlich begründbar wäre (zweifelnd Senatsurteile vom 13. Februar 2007 - XI ZR 145/06, Umdruck S. 14 Tz. 24 und vom 24. April 2007 - XI ZR 340/05, Umdruck S. 11 Tz. 24) - gegenüber der eine Kapitalanlage finanzierenden Bank in Bezug auf Schadensersatzansprüche eines Anlegers und Kreditnehmers gegen Fondsinitiatoren und/oder Gründungsgesellschafter von vornherein aus, weil es an einem Finanzierungszusammenhang, wie ihn § 9 VerbrKrG voraussetzt, in Bezug auf diese, außerhalb des finanzierten Geschäfts stehenden Personen, fehlt (Fortführung Senatsurteile BGHZ 167, 239, 250 Tz. 28; vom 21. November 2006 - XI ZR 347/05, WM 2007, 200, 202 Tz. 22 und vom 24. April 2007 - XI ZR 340/05, Umdruck S. 13 Tz. 27).Ein Finanzierungszusammenhang, wie ihn die besonderen Regelungen über das verbundene Geschäft in § 9 VerbrKrG voraussetzen, besteht in Bezug auf diese Personen nicht (Senatsurteile vom 21. November 2006 - XI ZR 347/05, WM 2007, 200, 202 Tz. 22 und vom 24. April 2007 - XI ZR 340/05, Umdruck S. 13 Tz. 27 m.w.Nachw.).
Nur dann können die Kläger nicht nur ihre Fondsbeteiligung fristlos kündigen, sondern auch den mit dem Fondsbeitritt verbundenen Darlehensvertrag als solchen nach § 123 BGB anfechten, wenn die Täuschung auch für den Abschluss kausal war, oder, etwa wenn die Anfechtungsfrist des § 124 Abs. 1 BGB verstrichen ist, einen Schadensersatzanspruch aus vorsätzlichem Verschulden bei Vertragsschluss gegen die Beklagte geltend machen (Senatsurteile BGHZ 167, 239, 251 Tz. 30 und vom 21. November 2006 - XI ZR 347/05, WM 2007, 200, 202 Tz. 28).
- BGH, 01.06.2017 - IX ZR 204/15
Zurückverweisung an das Berufungsgericht: Umfang der Bindung an die rechtliche …
Es handelt sich um eine gesetzlich angeordnete und daher zulässige Ausnahme von dem Grundsatz, dass der Richter bei der Gesetzesanwendung nur an das Gesetz und an sein Gewissen gebunden ist (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 6. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72, BGHZ 60, 392, 396 f; BGH, Urteil vom 21. November 2006 - XI ZR 347/05, WM 2007, 200 Rn. 20;… BAG NZA 2016, 642 Rn. 19;… BAG NZA-RR 2017, 94 Rn. 15).Damit bei einer der Aufhebung zugrunde liegenden höchstrichterlichen Rechtsfortbildung für das Berufungsgericht jeder Anreiz entfällt, seine gegenteiligen Erwägungen in demselben Verfahren unter Verstoß gegen § 563 Abs. 2 ZPO gleichwohl zur höchstrichterlichen Nachprüfung zu stellen, korrespondiert mit der Bindungswirkung für die Berufungsgerichte eine Selbstbindung des Revisionsgerichts (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes…, Beschluss vom 6. Februar 1973, aaO S. 397; BGH, Urteil vom 18. Januar 1996 - IX ZR 69/95, BGHZ 132, 6, 10; vom 21. November 2006, aaO).
- BGH, 01.07.2008 - XI ZR 411/06
Haftung der Bank wegen arglistiger Täuschung durch den Vermittler
Aus der Beziehung des Anlegers zu der genannten Person resultiert ersichtlich keine Forderung gegen den Anleger, die Gegen-stand einer Finanzierung durch die Bank sein könnte (vgl. Senatsurteile BGHZ 167, 239, 250, Tz. 28; vom 21. November 2006 - XI ZR 347/05, WM 2007, 200, 202, Tz. 22 und vom 24. April 2007 - XI ZR 340/05, WM 2007, 1257, 1259, Tz. 27, jeweils m.w.Nachw.). - OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 6 U 8/06
Verbraucherdarlehensvertrag zur Finanzierung einer Beteiligung an einem …
- OLG Schleswig, 25.10.2007 - 5 U 196/00
Schadensersatzpflicht der kreditgebenden Bank bei institutionalisiertem …
- BGH, 19.10.2010 - XI ZR 376/09
Haftung bei Kapitalanlagegeschäften: Einwendungsdurchgriff gegenüber der …
- BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 961/13
Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage
- LAG Düsseldorf, 04.08.2020 - 3 Sa 194/20
Schadensersatz wegen Verstoßes gegen die Nachweispflicht; adäquate Kausalität bei …
- BGH, 14.12.2021 - KZR 2/19
Zurückverweisung an das Berufungsgericht: Umfang der Bindung an die rechtliche …
- LAG Hamm, 22.01.2015 - 17 Sa 1617/14
Zurückweisung der Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen unterbliebener …
- LAG Baden-Württemberg, 15.11.2019 - 9 Sa 47/19
Elternzeit - Urlaub - Verfall - Abgeltung
- OLG Stuttgart, 12.12.2017 - 6 U 174/14
Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Verwirkung des Widerrufsrechts bei einem …
- BGH, 29.10.2020 - I ZR 172/19
Klage auf Schadensersatz wegen der Verletzung von Pflichten aus einem …
- OLG Brandenburg, 15.12.2011 - 5 U 13/09
Unterlassungsanspruch: Eigentumsverletzung durch Vervielfältigung, Verbreitung …
- BGH, 11.03.2008 - XI ZR 68/07
Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung
- LAG Hamburg, 16.11.2020 - 5 Sa 25/20
Bindung des Landesarbeitsgerichts an die rechtliche Beurteilung durch das …
- OLG Hamm, 25.08.2008 - 31 U 59/08
Wirksamer Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages nach über 3 Jahren wegen …
- LAG Hamburg, 16.11.2020 - 5 Sa 26/20
Parallelentscheidung zu LAG Hamburg 5 Sa 25/20 v. 16.11.2020
- OLG Brandenburg, 02.12.2020 - 4 U 169/19
Anspruch auf Löschung einer für eine Erbengemeinschaft eingetragenen …
- OLG Frankfurt, 25.02.2009 - 23 U 18/07
Publikums-GbR: Quotenhaftung des Gesellschafters; Auslegung eines …
- OLG Celle, 04.04.2024 - 2 U 34/23
Zahlung ausstehender Vergütung in Verbindung mit dem Internet-System-Vertrag
- BSG, 22.11.2012 - B 3 P 2/12 B
Gewährung von Fördermitteln für die Ablösung eines Schuldendienstes einer …
- OLG Frankfurt, 27.06.2007 - 9 W 16/07
Zivilprozeßrecht: Grenzen richterlicher Unabhängigkeit nach …
- OLG Köln, 28.03.2018 - 11 U 147/14
Auslegung der Sicherungsabtretung von Forderungen
- OLG Brandenburg, 11.10.2016 - 2 U 17/12
Amtshaftung: Bindung an höchstrichterliche Rechtsprechung; Schadenersatzanspruch …
- BGH, 22.11.2012 - VII ZB 42/11
Bindung des Beschwerdegerichts an seine Rechtsauffassung nach erneuter Anrufung …
- BGH, 13.02.2007 - XI ZR 145/06
Rückabwicklung eines Darlehensvertrages zur Finanzierung einer …
- OLG Hamm, 19.04.2010 - 31 U 79/09
Pflichten der kreditgebenden Bank im Rahmen der Finanzierung eines …
- OLG Hamm, 20.02.2008 - 31 U 51/07
Zur Anrechnung gezogener Steuervorteile im Rahmen des Vorteilsausgleichs bei der …
- OLG Zweibrücken, 25.06.2009 - 4 U 124/08
Geschlossener Immobilienfonds: Ansprüche des Anlegers bei einem durch Täuschung …
- OLG München, 05.05.2009 - 5 U 4547/08
Schadenersatzprozess gegen eine Aktiengesellschaft und ihre Vorstandsmitglieder …
- OLG Hamm, 19.04.2010 - 31 U 86/09
Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer Fondsbeteiligung
- BGH, 04.03.2008 - XI ZR 288/06
Beratungspflichten einer Bank bei der Finanzierung eines Immobilienerwerbs
- BVerwG, 29.04.2022 - 5 CN 2.21
Umfang der Bindungswirkung eines zurückverweisenden revisionsgerichtlichen …
- OLG Stuttgart, 23.07.2008 - 6 U 32/08
Darlehensvertrag im Haustürgeschäft: Erlöschen des Widerrufsrechts nach …
- BGH, 11.03.2008 - XI ZR 381/07
Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung
- Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 07.12.2016 - 508 Z - 3/16
- OLG Frankfurt, 26.08.2008 - 9 U 24/07
Kreditvertrag nach einem Haustürgeschäft: Kreditrückzahlungsanspruch bei …
- BGH, 11.03.2008 - XI ZR 215/07
Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung
- OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - Kart 14/04
Rechtmäßigkeit der Untersagung eines beabsichtigten Anteilserwerbs durch das …
- OLG Hamm, 02.04.2009 - 27 U 105/07
Umfang der Auskunfts- und Aufklärungspflichten der Gründungsgesellschafter eines …
- OLG Hamm, 02.04.2009 - 27 U 104/07
Umfang der Auskunfts- und Aufklärungspflichten der Gründungsgesellschafter eines …
- OLG Hamm, 18.06.2008 - 31 U 313/06
Rechtsfolgen der unterbliebenen Angabe des Gesamtbetrags in einem Kreditvertrag; …
- OLG Hamm, 25.10.2009 - 31 U 153/07
Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht hinsichtlich der Eingehung …
- OLG Celle, 07.02.2007 - 3 U 167/06
Anspruch auf Schadensersatz und Rückabwicklung einer kreditfinanzierten …
- LG Frankenthal, 27.01.2011 - 7 O 668/09
Schadensersatz gegen eine Bank wegen der Beteiligung an einer vorsätzlichen …
- OLG München, 25.10.2012 - 23 U 2248/12
Kommanditbeteiligung zu Kapitalanlagezwecken: Außerordentliche Kündigung bei …
- OLG Schleswig, 18.09.2009 - 5 U 52/09
Aufklärungsverschulden einer Bank
- OLG Frankfurt, 25.11.2008 - 9 U 71/01
Rückabwicklung eines Kreditgeschäfts: Anrechenbarkeit von aufgrund einer …
- OLG Celle, 02.05.2007 - 3 U 271/06
- OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 12 U 71/15
Reichweite der Bindungswirkung bei Aufhebung und Zurückverweisung
- LG Frankenthal, 10.11.2011 - 7 O 13/11
Persönliche Haftung der Gesellschafter einer Fondsgesellschaft auf Rückzahlung …
- OLG Oldenburg, 30.06.2025 - 11 UF 72/25
Zuständigkeitsbestimmung; Gerichtsstandbestimmung; Nächsthöheres Gericht; …
- FG Baden-Württemberg, 10.12.2019 - 11 K 1492/19
Spannungsverhältnis aus der Bindungswirkung aus § 126 Abs. 5 FGO, wenn der …
- OLG Hamm, 24.02.2010 - 8 U 118/08
- OLG Karlsruhe, 18.12.2007 - 17 U 352/06
- OLG Karlsruhe, 18.12.2007 - 17 U 331/06
- LG Dortmund, 18.01.2013 - 3 O 221/12
Haftung des übertragenden Rechtsträgers oder des übernehmenden Rechtsträgers bei …
- OLG Celle, 18.10.2011 - 4 AR 55/11
Bestimmung des zuständigen Gerichts nach Aufhebung und Zurückverweisung durch das …
- OLG Karlsruhe, 17.04.2007 - 17 U 136/06
- LG Frankenthal, 28.01.2016 - 7 O 504/13
Kapitalanlagegesellschaft: Haftung der Gesellschafter eines in Form einer GbR …
- LG Frankenthal, 10.12.2009 - 7 O 240/09
Anpruch einer Bank gegen den Gesellschafter eines in der Rechtsform der GbR …
- LG Dortmund, 22.11.2013 - 3 O 213/13
Haftung der kreditgebenden Bank im Zusammenhang mit einer Geldanlage (hier: …
- OLG Karlsruhe, 01.04.2008 - 17 U 128/07
- ArbG Berlin, 05.12.2025 - 22 Ga 13824/25
Zurückverweisung im Beschwerdeverfahren; Durchbrechung der Bindungswirkung; …
- LG Essen, 28.09.2011 - 11 O 363/10
Widerruf der Gewährung eines Darlehens i.R.e. Rückzahlungsanspruchs und Erwerbs …
- LG Dortmund, 06.06.2008 - 3 O 380/07
Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung bei der Vermittlung einer …
- LG Frankenthal, 10.11.2011 - 7 O 14/11
Voraussetzungen für den Anspruch auf Rückzahlung des einer Fondsgesellschaft …
- LG Hannover, 09.01.2008 - 11 O 142/07
Eigenständige Aufklärungspflicht seitens der eine Fondsbeteiligung finanzierenden …
- LG Hannover, 05.12.2007 - 11 O 185/07
Beteiligung an einem Immobilienfonds, Schadensersatzpflicht seitens der …
- LG Hannover, 30.04.2008 - 11 O 126/07
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