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Rechtsprechung
   BGH, 21.11.2006 - XI ZR 347/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,260
BGH, 21.11.2006 - XI ZR 347/05 (https://dejure.org/2006,260)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2006 - XI ZR 347/05 (https://dejure.org/2006,260)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2006 - XI ZR 347/05 (https://dejure.org/2006,260)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Judicialis

    ZPO § 563 Abs. 2; ; BGB a.F. § 123; ; BGB a.F. § 276 Fb

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 563 Abs. 2; BGB a.F. §§ 123, 276 Fb; VerbrkrG § 7 Abs. 2; HaustürWG § 32 Abs. 1
    Einwendungsdurchgriff bei verbundenem Geschäft bei arglistiger Täschung durch Fondsinitiator

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch des Erwerbers einer kreditfinanzierten Immobilienkapitalanlage aus eigenem Aufklärungsverschulden der finanzierenden Bank; Bindung des Berufungsgerichts an das zurückweisende Revisionsurteil bei verfassungsrechtlichen Bedenken; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 563 Abs. 2; BGB a.F. §§ 123, 276
    Schadensersatzanspruch des Erwerbers einer kreditfinanzierten Immobilienkapitalanlage, Aufklärungsverschulden, arglistige Täuschung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 563 Abs. 2; BGB (a.F.) § 123 § 276
    Bindung des Berufungsgerichts nach Aufhebung und Zurückverweisung; Schadensersatzansprüche des Erwerbers einer kreditfinanzierten Immobilienkapitalanlage bei Täuschung durch außerhalb des Verbunds stehenden Fondsinitiatoren oder Gründungsgesellschafter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung der Bank bei kreditfinanzierter Immobilienanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ZPO § 563 Abs. 2; BGB §§ 123, 276 a. F.
    Haftung der finanzierenden Bank bei institutionalisiertem Zusammenwirken mit und Täuschung durch außerhalb des Verbundes stehende Fondsinitiatoren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1127
  • ZIP 2007, 264
  • MDR 2007, 415
  • NZM 2007, 170
  • FamRZ 2007, 391
  • VersR 2007, 654
  • WM 2007, 200
  • BB 2007, 287
  • BauR 2007, 766
  • NZG 2007, 180
 
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Wird zitiert von ... (78)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 106/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des …

    Auszug aus BGH, 21.11.2006 - XI ZR 347/05
    Dieses Recht kann der Anleger, wenn - wie hier - ein verbundenes Geschäft vorliegt, der kreditgebenden Bank entgegensetzen und die Rückzahlung des Kredits nach § 9 Abs. 3 Satz 1 VerbrKrG verweigern, soweit der Abfindungsanspruch reicht (vgl. BGHZ 156, 46, 50, 51; Senatsurteil vom 25. April 2006 - XI ZR 106/05, WM 2006, 1066, 1070 m.w.Nachw., zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).

    Wie der erkennende Senat nach Erlass des Berufungsurteils in Abweichung von der entgegenstehenden Rechtsprechung des II. Zivilsenats (BGHZ 159, 280, 291 f.; 159, 294, 312 f.) auch im ersten Revisionsurteil, an der dieser auf Anfrage nicht mehr festhält, entschieden hat (Urteil vom 25. April 2006 - XI ZR 106/05, WM 2006, 1066, 1070 m.w.Nachw.), kann ein Anleger sich wegen Ansprüchen gegen Fondsinitiatoren, die nicht Vertragspartei des finanzierten Geschäfts sind, nicht auf § 9 VerbrKrG berufen.

    Sollte nach erneuter Verhandlung eine Haustürsituation nicht bewiesen werden, wird das Berufungsgericht sich aufgrund der neuen Rechtsprechung des Senats auch mit der Frage zu befassen haben, ob den Beklagten ein Schadensersatzanspruch gegen den Vermittler P. wegen arglistiger Täuschung zusteht, den sie der Klägerin entgegenhalten können und der sie ihrerseits berechtigt, die Rückzahlung der erbrachten Zinsleistungen von der Klägerin zu fordern (Senatsurteil vom 25. April 2006 - XI ZR 106/05, WM 2006, 1066, 1070 Tz. 29-31, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus BGH, 21.11.2006 - XI ZR 347/05
    b) Die im Senatsurteil vom 16. Mai 2006 (XI ZR 6/04, WM 2006, 1194, 1200 f. Tz. 50 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) aufgestellten Grundsätze über einen Schadensersatzanspruch des Erwerbers einer kreditfinanzierten Immobilienkapitalanlage aus einem eigenen Aufklärungsverschulden der finanzierenden Bank wegen eines Wissensvorsprungs gelten auch bei einem verbundenen Geschäft, wenn die außerhalb des Verbunds stehenden Fondsinitiatoren oder Gründungsgesellschafter die arglistige Täuschung begangen haben und die Klägerin mit ihnen in institutionalisierter Art und Weise zusammengewirkt hat.

    Sollte der Beweis einer arglistigen Täuschung der Beklagten durch den Vermittler P. nicht geführt werden, so kommt angesichts der vom Berufungsgericht rechtsfehlerfrei festgestellten evidenten arglistigen Täuschung der Beklagten durch die Fondsinitiatoren bzw. Gründungsgesellschafter nach den im Senatsurteil vom 16. Mai 2006 (XI ZR 6/04, WM 2006, 1194, 1200 f. Tz. 50 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) aufgestellten Grundsätzen ein Schadensersatzanspruch der Beklagten aus einem eigenen Aufklärungsverschulden der Klägerin wegen eines Wissensvorsprungs in Betracht.

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des …

    Auszug aus BGH, 21.11.2006 - XI ZR 347/05
    a) Die Ansicht des Berufungsgerichts, zwischen den Parteien sei ein formwirksamer Darlehensvertrag geschlossen und durch Auszahlung des Darlehensbetrages an den von den Beklagten beauftragten Treuhänder valutiert worden, sowie seine Feststellungen, dass der Fondsbeitritt und das Darlehen ein verbundenes Geschäft darstellen (siehe dazu Senatsurteil vom 25. April 2006 - XI ZR 193/04, WM 2006, 1003, 1005 m.w.Nachw., zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen), die Beklagten von den Fondsinitiatoren über die Werthaltigkeit des Objekts ... und damit der Fondsbeteiligung arglistig getäuscht worden sind und wegen dieser arglistigen Täuschung dem Fonds beigetreten sind, werden von den Parteien nicht angegriffen und sind rechtlich nicht zu beanstanden.

    Sollte sich herausstellen, dass die Beklagten den Darlehensvertrag aufgrund einer Haustürsituation abgeschlossen haben, wird das Berufungsgericht die nach Erlass des Berufungsurteils ergangene Entscheidung des Senats vom 25. April 2006 (XI ZR 193/04, WM 2006, 1003, 1006 Tz. 18-20, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) zur Rückabwicklung der Fondsbeteiligung zu beachten haben.

  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus BGH, 21.11.2006 - XI ZR 347/05
    Es ist rechtlich auch nicht zu beanstanden, dass das Berufungsgericht die Ausübung des Kündigungsrechts gegenüber dem Finanzierungsinstitut als ausreichend angesehen (vgl. BGHZ 156, 46, 50, 53) und eine Verwirkung des Kündigungsrechts durch die Beklagten verneint hat (vgl. BGHZ 156, 46, 53).

    Dieses Recht kann der Anleger, wenn - wie hier - ein verbundenes Geschäft vorliegt, der kreditgebenden Bank entgegensetzen und die Rückzahlung des Kredits nach § 9 Abs. 3 Satz 1 VerbrKrG verweigern, soweit der Abfindungsanspruch reicht (vgl. BGHZ 156, 46, 50, 51; Senatsurteil vom 25. April 2006 - XI ZR 106/05, WM 2006, 1066, 1070 m.w.Nachw., zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).

  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe …

    Auszug aus BGH, 21.11.2006 - XI ZR 347/05
    Damit soll vermieden werden, dass die endgültige Entscheidung der Sache dadurch verzögert oder gar verhindert wird, dass sie ständig zwischen Berufungsgericht und Revisionsgericht hin- und hergeschoben wird, weil keines der beiden Gerichte seine Rechtsauffassung ändert (vgl. GemSOGB, Beschluss vom 6. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72, BGHZ 60, 392, 396).

    Wegen der Änderung der Rechtsprechung entfällt insofern auch die Bindung des Senats an das erste Revisionsurteil des II. Zivilsenats (vgl. GemSOGB, Beschluss vom 6. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72, BGHZ 60, 392, 397 f.).

  • BGH, 04.05.1994 - XII ARZ 36/93

    Bestimmung des zuständigen Gerichts nach Verneinung der Bindungswirkung einer …

    Auszug aus BGH, 21.11.2006 - XI ZR 347/05
    Dementsprechend ist das Berufungsgericht an die der Aufhebung zugrunde liegende Rechtsauffassung selbst dann gebunden, wenn nach seiner Ansicht ein Rechtssatz übersehen oder ein solcher irrtümlich falsch ausgelegt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 1994 - XII ARZ 36/93, NJW 1994, 2956, 2957).

    Die Bindung an das zurückweisende Urteil besteht auch bei verfassungsrechtlichen Bedenken des Berufungsgerichts (vgl. BVerfGE 65, 132, 137 f.), insbesondere kann sich dieses der Bindung nicht mit dem Argument entziehen, die Ansicht des Revisionsgerichts sei greifbar gesetzeswidrig (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 1994 - XII ARZ 36/93, NJW 1994, 2956, 2957;… Zöller/Gummer, ZPO 25. Aufl. § 563 Rdn. 3a).

  • EuGH, 13.12.2001 - C-481/99

    EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS …

    Auszug aus BGH, 21.11.2006 - XI ZR 347/05
    Das Berufungsgericht berücksichtigt bei seiner in Bezug genommenen Entscheidung vom 22. April 2004 (WM 2004, 1959, 1963 f.) insbesondere nicht hinreichend, dass § 5 Abs. 2 HWiG bei Personalkrediten auch deshalb europarechtskonform restriktiv auszulegen ist, weil das Widerrufsrecht nach § 7 Abs. 2 Satz 2 VerbrKrG spätestens ein Jahr nach Abgabe der Darlehensvertragserklärung des Verbrauchers erlischt, was mit der Haustürgeschäfterichtlinie unvereinbar ist (EuGH WM 2001, 2434, 2437 Tz. 46).
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von …

    Auszug aus BGH, 21.11.2006 - XI ZR 347/05
    Wie der erkennende Senat nach Erlass des Berufungsurteils in Abweichung von der entgegenstehenden Rechtsprechung des II. Zivilsenats (BGHZ 159, 280, 291 f.; 159, 294, 312 f.) auch im ersten Revisionsurteil, an der dieser auf Anfrage nicht mehr festhält, entschieden hat (Urteil vom 25. April 2006 - XI ZR 106/05, WM 2006, 1066, 1070 m.w.Nachw.), kann ein Anleger sich wegen Ansprüchen gegen Fondsinitiatoren, die nicht Vertragspartei des finanzierten Geschäfts sind, nicht auf § 9 VerbrKrG berufen.
  • BGH, 12.12.2005 - II ZR 327/04

    Kenntnis des Vertragspartners von der Haustürsituation

    Auszug aus BGH, 21.11.2006 - XI ZR 347/05
    Dies entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Senatsurteile vom 12. November 2002 - XI ZR 3/01, WM 2003, 61, 63 und vom 8. Juni 2004 - XI ZR 167/02, WM 2004, 1579, 1580 f. m.w.Nachw.; BGH, Urteile vom 31. Januar 2005 - II ZR 327/04, WM 2005, 547, 548 und vom 12. Dezember 2005 - II ZR 327/04, WM 2006, 220, 221).
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 395/01

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von …

    Auszug aus BGH, 21.11.2006 - XI ZR 347/05
    Wie der erkennende Senat nach Erlass des Berufungsurteils in Abweichung von der entgegenstehenden Rechtsprechung des II. Zivilsenats (BGHZ 159, 280, 291 f.; 159, 294, 312 f.) auch im ersten Revisionsurteil, an der dieser auf Anfrage nicht mehr festhält, entschieden hat (Urteil vom 25. April 2006 - XI ZR 106/05, WM 2006, 1066, 1070 m.w.Nachw.), kann ein Anleger sich wegen Ansprüchen gegen Fondsinitiatoren, die nicht Vertragspartei des finanzierten Geschäfts sind, nicht auf § 9 VerbrKrG berufen.
  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 3/01

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen steuersparender …

  • BGH, 08.06.2004 - XI ZR 167/02

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Haustürgeschäft

  • BGH, 31.01.2005 - II ZR 200/03

    Rechtsfolgen des Widerrufs eines Fondsbeitritts; Einwendungsdurchgriff bei dem …

  • OLG Schleswig, 02.06.2005 - 5 U 162/01

    Finanzierter Beitritt zu einem Immobilienfonds: Reichweite des …

  • OLG Schleswig, 22.04.2004 - 5 U 62/03

    Voraussetzungen eines der Arglisthaftung gleichzusetzenden Haftung wegen …

  • BGH, 25.10.2004 - II ZR 397/02

    Einwendungsdurchgriff bei einer kreditfinanzierten Fondsbeteiligung

  • BVerfG, 04.10.1983 - 2 BvL 8/83

    Anforderungen an eine neuerliche Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BGH, 10.11.2009 - XI ZR 252/08

    Rückforderungsdurchgriff bei einem verbundenen Geschäft bei Bestehen …

    Vielmehr gibt es anderweitig ein angemessenes Sanktionssystem, da den Anlegern und Darlehensnehmern weitergehende Rechte gegen die finanzierende Bank aus zugerechnetem Verschulden (BGHZ 167, 239, Tz. 29 ff.) sowie aus eigenem Aufklärungsverschulden (BGHZ 168, 1 ff., Tz. 50 ff. und Senatsurteil vom 21. November 2006 - XI ZR 347/05, WM 2007, 200, Tz. 29) zustehen, mit denen sie unter den dort näher bezeichneten Voraussetzungen auch eine Rückzahlung der von ihnen geleisteten Beträge erreichen können.
  • BFH, 13.07.2016 - VIII R 73/13

    Besteuerung eines ausländischen sog. "Spin-off" - Bindungswirkung der …

    Die Bindung an den Zurückverweisungsbeschluss eines anderen BFH-Senats dient dem höherrangigen Zweck, einen alsbaldigen Rechtsfrieden zwischen den Prozessparteien herbeizuführen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. November 2006 XI ZR 347/05, Neue Juristische Wochenschrift 2007, 1127).
  • BGH, 26.02.2008 - XI ZR 74/06

    Zum Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung nach dem …

    a) Das Berufungsgericht ist noch zutreffend davon ausgegangen, dass zur Umsetzung der Urteile des EuGH vom 25. Oktober 2005 (WM 2005, 2079, 2085 f. Tz. 94 ff. - Schulte und WM 2005, 2086, 2089 Tz. 48 f. - Crailsheimer Volksbank) in nationales Recht ein Schadensersatzanspruch des Anlegers aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung gemäß § 2 Abs. 1 HWiG a.F. gegeben sein kann, weil diese Vorschrift eine Rechtspflicht des Unternehmers begründet (Senat BGHZ 169, 109, 120 Tz. 41) und die hier in dem Darlehensvertrag enthaltene Widerrufsbelehrung nach § 7 Abs. 2 VerbrKrG a.F. den Anforderungen des § 2 Abs. 1 Satz 3 HWiG a.F. nicht genügte (st.Rspr.; vgl. nur Senatsurteile vom 12. November 2002 - XI ZR 3/01, WM 2003, 61, 63 und vom 21. November 2006 - XI ZR 347/05, WM 2007, 200, 202 Tz. 25).
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