Rechtsprechung
| BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 2 GG; § 240 StGB
Nötigung im Straßenverkehr durch dichtes Auffahren im Straßenverkehr unter Einsatz von Signalhorn und Lichthupe innerhalb von Ortschaften (Prüfungsanforderungen; Gewaltbegriff: Erfordernis körperlicher Kraftentfaltung und körperlichen Zwanges, Angst) - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
GG Art. 103 Abs. 2
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Drängeln im Stadtverkehr
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Einordnung eines dichten Auffahrens im Straßenverkehr unter Einsatz von Signalhorn und Lichthupe als Gewalt i. S. d. Nötigungstatbestandes; Definition des Begriffs der Gewaltanwendung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG); Entwicklung des ...
- kanzlei-heskamp.de
- bussgeldsiegen.de
Drängeln im Straßenverkehr kann eine Nötigung darstellen
- RA Kotz
Auffahren (dichtes) im Straßenverkehr mit Lichthupe und Hupe eine Nötigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 2; StGB § 240
Nötigung im Straßenverkehr durch bedrängendes Auffahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Drängeln im Stadtverkehr kann strafbare Nötigung sein
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Da sich generelle Aussagen über die Wirkung bedrängenden Auffahrens auf den Vordermann verbieten, ist auch innerorts ein nötigendes Verhalten grundsätzlich möglich
- IWW (Kurzinformation)
Dichtes Auffahren innerorts kann Nötigung sein
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Drängeln im Straßenverkehr
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Drängeln im Stadtverkehr kann strafbare Nötigung sein
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Drängeln im Straßenverkehr als Nötigung
- advogarant.de (Kurzinformation)
Drängeln im Straßenverkehr
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Drängeln im Stadtverkehr kann strafbare Nötigung sein
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Drängeln kann "Gewalt" sein
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Drängeln auch in der Stadt eine Nötigung
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Drängeln kann "Gewalt" sein
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Nötigung durch Drängeln im Stadtverkehr
- 123recht.net (Pressemeldung, 17.4.2007)
Auch Drängeln im Stadtverkehr kann Nötigung sein
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Drängeln im Stadtverkehr
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Nötigung durch dichtes Auffahren innerorts
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Gewaltanwendung durch bedrängend enges Auffahren im innerstädtischen Verkehr
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- OLG Köln, 14.03.2006 - 83 Ss 6/06
- BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06
Papierfundstellen
- NJW 2007, 1669
- NStZ 2007, 397
- NZV 2007, 370
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89
Sitzblockaden II
Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06
Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 10. Januar 1995 - BVerfGE 92, 1 ff. - entschieden, dass die bloße körperliche Anwesenheit an einem Ort keine nötigende Gewalt sei.Rn. 18 Mit seinen Beschlüssen vom 10. Januar 1995 (BVerfGE 92, 1 ff.) und 24. Oktober 2001 (BVerfGE 104, 92 ff.) hat das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf Art. 103 Abs. 2 GG klargestellt, dass ein Täter Gewalt im Sinne des § 240 StGB nur anwendet, wenn er durch körperliche Kraftentfaltung Zwang auf sein Opfer ausübt und dieser Zwang nicht lediglich psychisch wirkt, sondern körperlich empfunden wird.
- BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90
Sitzblockaden III
Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06
Rn. 18 Mit seinen Beschlüssen vom 10. Januar 1995 (BVerfGE 92, 1 ff.) und 24. Oktober 2001 (BVerfGE 104, 92 ff.) hat das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf Art. 103 Abs. 2 GG klargestellt, dass ein Täter Gewalt im Sinne des § 240 StGB nur anwendet, wenn er durch körperliche Kraftentfaltung Zwang auf sein Opfer ausübt und dieser Zwang nicht lediglich psychisch wirkt, sondern körperlich empfunden wird. - BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83
Sitzblockaden I
Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06
Rn. 17 In seiner Entscheidung vom 11. November 1986 ließ das Bundesverfassungsgericht diesen "weiten", des Merkmals der körperlichen Zwangswirkung beraubten Gewaltbegriff im Ergebnis noch unbeanstandet, obwohl sich schon damals vier Richter gegen dessen Bestimmtheit aussprachen (vgl. BVerfGE 73, 206 ff.).
- BGH, 08.08.1969 - 2 StR 171/69
Laepple
Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06
Gewalt - so die damalige strafgerichtliche Rechtsprechung - liege auch bei vom Nötigungsadressaten psychisch empfundenem Zwang von einigem Gewicht vor (vgl. BGHSt 23, 46 ). - BGH, 27.08.1969 - 4 StR 268/69
Zum Begriff der "Gewalt gegen eine Person"
Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06
Für die Annahme von Gewalt wurde nunmehr als entscheidend eine physische Zwangswirkung beim Opfer angesehen (vgl. BGHSt 1, 145 ; 8, 102 ; 23, 126 ). - BGH, 04.06.1955 - StE 1/52
Josef Angenfort - Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens
Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06
Für die Annahme von Gewalt wurde nunmehr als entscheidend eine physische Zwangswirkung beim Opfer angesehen (vgl. BGHSt 1, 145 ; 8, 102 ; 23, 126 ). - BGH, 05.04.1951 - 4 StR 129/51
Betäubungsmittel
- BGH, 04.03.1964 - 4 StR 529/63
Überholspur
Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06
Werden diese Auswirkungen körperlich empfunden, führen sie also zu physisch merkbaren Angstreaktionen, liegt Zwang vor, der - auch gemessen an verfassungsrechtlichen Maßstäben - Gewalt sein kann (vgl. BGHSt 19, 263 ). - OLG Stuttgart, 27.03.1995 - 3 Ss 76/95
Verfassungsrechtliche Gründe; Einfachrechtliche Gründe; Bundesverfassungsgericht; …
Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06
Die den Auffahrvorgang ausmachende dynamische Bewegung des Kraftfahrzeugs lässt sich ohne Weiteres als Kraftentfaltung begreifen (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1995, S. 2647 ). - RG, 06.05.1921 - 127/21
Fällt die Anwendung von Betäubungsmitteln unter den Begriff der Gewalt im Sinn …
Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06
Gewalt wurde als physische Einwirkung des Täters auf das Opfer zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstands begriffen (vgl. RGSt 46, 403 ; 56, 87 ). - OLG Karlsruhe, 24.04.1997 - 3 Ss 53/97
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ; Anwendung von Gewalt oder die Drohung mit …
- RG, 15.03.1926 - II 86/26
Kann Nötigung durch Gewalt (§ 240 StGB.) in der Abgabe bloßer Schreckschüsse auf …
- RG, 13.01.1913 - I 1124/12
Ist die diebische Wegnahme einer Sache, die von einer Person getragen und ihr …
- OLG Stuttgart, 10.12.1997 - 1 Ss 647/97
Erfolgsaussichten einer Revision gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen …
- OLG Stuttgart, 12.06.1990 - 1 Ss 279/90
Geschwindigkeitsmessung; Nachfahrendes Polizeifahrzeug; Police-Pilot-Steuergerät; …
- OLG Celle, 03.12.2008 - 32 Ss 172/08
Anforderungen an das Merkmal "Gewalt" i.S.v. § 240 Strafgesetzbuch (StGB) i.R.e. …
Gewalt im Sinne von § 240 StGB liegt bei einer den Anforderungen des Bestimmtheitsgebots des Art. 103 Abs. 2 GG entsprechenden Auslegung dann vor, wenn "der Täter durch körperliche Kraftentfaltung Zwang auf sein Opfer ausübt und dieser Zwang nicht nur psychisch wirkt, sondern körperlich empfunden wird" (BVerfGE 104, 92, 102 f.; BVerfG NJW 2007, 1669 f.).Diese Anforderungen an eine verfassungskonforme Auslegung des Gewaltbegriffs in § 240 StGB können auch bei Vorgängen im Straßenverkehr gegeben sein (vgl. BVerfG NJW 2007, 1669 f.; BGH NJW 1995, 3131 ff.; BayObLGSt 2001, 88 ff.;… Fischer, StGB, § 240 Rn. 15 m.w.N.).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann die Feststellung des Vorliegens nötigender Gewalt in dem vorgenannten Sinn stets nur im Einzelfall erfolgen (BVerfG NJW 2007, 1669, 1670); pauschale Wertungen, wann ein Verhalten im Straßenverkehr körperlichen Zwang auf einen anderen Verkehrsteilnehmer ausübt, ließen sich kaum treffen (…BVerfG a.a.O.).
Dabei ist den für die Annahme von Gewalt im Sinne von § 240 StGB erforderlichen körperlichen Auswirkungen bei dem Opfer genügt, wenn bei diesem physisch merkbare Angstreaktionen auftreten (siehe BVerfG NJW 2007, 1669, 1670; BGHSt 19, 263, 266).
- OLG Hamm, 25.06.2008 - 4 Ss 234/08
Nötigung; Straßenverkehr; Nötigungselement
Das sind namentlich die Fälle, in denen ein Kraftfahrer dicht und bedrängt auf seinen Vordermann auffährt (vgl. BVerfG NJW 2007, 1669 m. w. N.), seinen Hintermann - aus welchen Gründen auch immer - absichtlich "ausbremst" oder vorsätzlich einen unerwünschten Verfolger "abdrängt". - OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 5 Ss 130/07
Keine Nötigung durch "bloß" rücksichtsloses Überholen
Das sind namentlich die Fälle, in denen ein Kraftfahrer dicht und bedrängend auf seinen Vordermann auffährt (zuletzt BVerfG NJW 2007, 1669 mwN = DAR 2007, 386 m. Anm. Huhn), seinen Hintermann - aus welchen Gründen auch immer - absichtlich "ausbremst" oder vorsätzlich einen unerwünschten Verfolger "abdrängt".
- KG, 18.01.2022 - 3 Ss 59/21
360-Grad-Kehren beim Hochzeitskorso - "Donuts" sind kein Kraftfahrzeugrennen
- OLG Hamm, 24.06.2008 - 4 Ss 220/08
Nötigung im Straßenverkehr; Teilaufhebung; vorläufige Entziehung der …
Das sind namentlich die Fälle, in denen ein Kraftfahrer dicht und bedrängend auf seinen Vordermann auffährt (zuletzt BVerfG NJW 2007, 1669 = NStZ 2007, 397 m.w.N. = DAR 2007, 386 m. Anm. Huhn), seinen Hintermann - aus welchen Gründen auch immer - absichtlich "ausbremst" oder vorsätzlich einen unerwünschten Verfolger "abdrängt". - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2026 - 2 SLa 3/26
Außerordentliche Kündigung - Abmahnung - Bedrohung - Beleidigung - …
Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht in einem Fall, in dem der Angeklagte innerorts über eine Strecke von knapp 300 m bei einer Geschwindigkeit von 40-50 km/h bei dichtem Auffahren unter Einsatz der Lichthupe und auch des Signalhorns versucht hatte, einen vor ihm fahrenden Verkehrsteilnehmer zu schnellerem Fahren oder einer Freigabe der Fahrbahn zu veranlassen, eine Verurteilung wegen Nötigung (mit Gewalt) nicht beanstandet (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29.03.2007 - 2 BvR 932/06 - Rn. 20, juris). - BVerwG, 09.12.2021 - 2 WD 29.20
Disziplinargerichtliches Verfahren gegen einen Soldaten betreffend den Vorwurf …
Zum einen erfasst der seit dem 50. Strafrechtsänderungsgesetz vom 4. November 2016 (BGBl. I S. 2460) in § 177 Abs. 5 StGB nötigungsunabhängige (vgl. E. Hoven, NStZ 2020, 578 ) Gewaltbegriff ein breites Spektrum aggressiver, sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung richtender Verhaltensweisen (zur Entwicklung des Gewaltbegriffs: BVerfG, Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 932/06 - NJW 2007, 1669 ff.;… Th. Fischer, StGB, 68. Aufl. 2021, § 249 Rn. 10 ff.), so dass selbst bei niedrigschwelliger Gewaltausübung ansonsten bereits die Höchstmaßnahme im Raum stünde. - OLG Hamm, 26.01.2010 - 6 Ss 460/09 Das sind namentlich die Fälle, in denen ein Kraftfahrer dicht und bedrängend auf seinen Vordermann auffährt ( BVerfG NJW 2007, 1669 = NStZ 2007, 397 m.w.N.), seinen Hintermann - aus welchen Gründen auch immer - absichtlich "ausbremst" oder vorsätzlich einen unerwünschten Verfolger "abdrängt" ( OLG Hamm, Beschluss vom 24. Juni 2008 - 4 Ss 220/08 ).
In der genannten Entscheidung heißt es im Gesamtkontext (siehe bereits oben): "...Das sind namentlich die Fälle, in denen ein Kraftfahrer dicht und bedrängend auf seinen Vordermann auffährt ( BVerfG NJW 2007, 1669 = NStZ 2007, 397 m.w.N.), seinen Hintermann - aus welchen Gründen auch immer - absichtlich "ausbremst" oder vorsätzlich einen unerwünschten Verfolger "abdrängt".
- BVerwG, 25.04.2025 - 2 WDB 13.24
Vergewaltigung einer Kameradin; vorläufige Kürzung des Ruhegehalts
Zum einen erfasst der seit dem 50. Strafrechtsänderungsgesetz vom 4. November 2016 (BGBl. I S. 2460) in § 177 Abs. 5 StGB nötigungsunabhängige (vgl. E. Hoven, NStZ 2020, 578 ) Gewaltbegriff ein breites Spektrum aggressiver, sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung richtender Verhaltensweisen (zur Entwicklung des Gewaltbegriffs: BVerfG, Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 932/06 - NJW 2007, 1669 .;… Th. Fischer, StGB, 72. Aufl. 2025, § 249 Rn. 10 ff.), so dass selbst bei niedrigschwelliger Gewaltausübung ansonsten bereits die Höchstmaßnahme im Raum stünde. - LG Bielefeld, 09.07.2025 - 22 NBs 4/25 Hatte das Reichsgericht ursprünglich Gewalt als Anwendung physischer Kraft zur Überwindung geleisteten oder erwarteten Widerstands definiert (RGSt 46, 403;… Fischer, StGB,72. Auflage, 2025, zu § 240 Rz.11 m.w.N.), wird inzwischen vor allem auf die physische Zwangswirkung auf das Opfer abgestellt, während an die Kraftentfaltung des Täters bei dem physisch ausgeübten Zwang keine hohen Anforderungen zu stellen sind (…Fischer, a.a.O., zu § 240 Rz 19 m.w.N.) BVerfG, Beschluss vom 29.03.2007, 2 BvR 932/06, NJW 2007, 1669, juris; BGH, Urteil vom 20.07.1995, 1 StR 126/95, BGHSt 41, 182, juris).
Eine Gewaltnötigung ist indes in Fällen bejaht worden, in denen die Zwangswirkung auf das Opfer physischer Natur ist (BVerfG NJW 2007, 1669; BVerfG NJW 2011, 3020;… Altvater/Coen in Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Auflage, 2022, zu § 240 Rz.45) etwa in Fällen, in denen der Betroffene durch Versperren des Wegs an der beabsichtigten Fortbewegung körperlich gehindert wurde (Reichsgericht, Urteil vom 30.06.1911, IV 479/11, RGSt 45, 153; OLG Köln VRS 75, 104; BGHSt 41, 182; BVerfG NJW 2011, 3020;… Fischer, a.a.O. zu § 240 Rz.23; Leipziger Kommentar zum StGB, zu § 240 Rz.45).
- VG Aachen, 04.05.2023 - 10 K 2170/22
Fahrtenbuchauflage; 24 Monate; Nötigung im Straßenverkehr; Strafanzeige; …
- OLG Koblenz, 28.10.2009 - 2 Ss 128/09
Strafverfahren wegen verschiedener Delikte im Straßenverkehr: Verklammerung der …
- VG Augsburg, 26.04.2010 - Au 5 K 09.1474
Duldungsanordnung zur Durchsetzung eines Betretungsrechts; Fertigung von …
- VG Augsburg, 02.03.2012 - Au 3 K 11.1331
Straftat; Verjährung; Dauerverwaltungsakt
- VG Würzburg, 02.06.2009 - W 4 K 08.1699
Voraussetzungen für das Betreten von Grundstücken und Nebengebäuden durch …
- VGH Bayern, 25.02.2009 - 9 C 08.2245
Prozesskostenhilfe; Betreten von Grundstücken und Wohnungen; dringende Gefahr für …
- VGH Bayern, 25.02.2009 - 9 C 08.2244
Prozesskostenhilfe; Betreten von Grundstücken und Wohnungen; dringende Gefahr für …
- KG, 18.01.2022 - 121 Ss 138/21
"Donuts" (360-Grad-Kehren) als unerlaubtes Kraftfahrzeugrennen; Entziehung der …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".