Rechtsprechung
| BVerwG, 02.08.2007 - 2 B 20.07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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VwGO § 56 Abs. 2 i. V. m. ZPO § 180, §§ 60, 133 Abs. 3
Ersatzzustellung durch Einlegung in den Briefkasten; Zustellfiktion. - Bundesverwaltungsgericht
VwGO § 56 Abs. 2 i.V.m. ZPO § 180, §§ 60, 133 Abs. 3
Ersatzzustellung durch Einlegung in den Briefkasten; Zustellfiktion
- Judicialis
VwGO § 56 Abs. 2; ; ZPO § 60; ; ZPO § 133 Abs. 3; ; ZPO § 180
- Wolters Kluwer
Ersatzzustellung durch Einlegung des Schriftstücks in den Briefkasten außerhalb der Geschäftszeiten
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 180
Zustellung durch Einlegen in den Briefkasten des Empfängers außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 56 Abs. 2; ZPO § 180 § 60 § 133 Abs. 3
Prozessrecht - Ersatzzustellung durch Einlegung in den Briefkasten; Zustellfiktion - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 24.10.1996 - 1 E 2034/90
- VGH Hessen, 21.06.2000 - 1 UE 5032/96
- BVerwG, 10.01.2001 - 2 B 67.00
- BVerwG, 18.02.2002 - 2 C 5.01
- BVerwG, 28.02.2002 - 2 C 5.01
- BVerwG, 09.08.2002 - 2 C 5.01
- VGH Hessen, 23.11.2006 - 1 UE 1909/05
- VGH Hessen, 23.11.2006 - 1 UE 1910/05
- BVerwG, 02.08.2007 - 2 B 20.07
- BVerwG, 16.10.2007 - 2 B 101.07
- BVerwG, 15.11.2007 - 2 KSt 1.07
Papierfundstellen
- NJW 2007, 3222
- DVBl 2007, 1318 (Ls.)
- AnwBl 2008, 47
- DÖV 2007, 978
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.04.2007 - AnwZ (B) 93/06
Ersatzzustellung im Geschäftslokal außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten
Auszug aus BVerwG, 02.08.2007 - 2 B 20.07
Eine Ersatzzustellung nach § 180 ZPO kann auch erfolgen, wenn das Schriftstück außerhalb der Geschäftszeit in den Briefkasten gelegt wird (wie BGH, Beschluss vom 24. April 2007 - AnwZ (B) 93/06 - NJW 2007, 2186).Ziel der Änderung war es, den hohen Anteil an Niederlegungen zu reduzieren und dazu den Zustelldiensten eine einfachere Möglichkeit der Ersatzzustellung für den Fall zu eröffnen, dass eine Zustellung in den Geschäftsräumen daran scheitert, dass sie nicht geöffnet haben (…Entwurfsbegründung, a.a.O; für den Fall einer Zustellung um 19:35 Uhr: BGH, Beschluss vom 24. April 2007 - AnwZ (B) 93/06 - NJW 2007, 2186).
- BVerwG, 16.10.2007 - 2 B 101.07
Bedeutung des Einlegens einer "Gegenvorstellung mit Gehörsrüge"; Erfordernis …
Rn. 2 1. Mit Schriftsatz vom 29. August 2007 erhob die Klägerin gegen den Beschluss des Senats vom 2. August 2007 - BVerwG 2 B 20.07 - "Gegenvorstellung mit Gehörsrüge, hilfsweise sonstige Rechtsmittel" und beantragte, die Entscheidung aufzuheben und ihr Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.Rn. 3 In dem Beschwerdeverfahren - BVerwG 2 B 20.07 - hatte die Klägerin gegen die Versäumung der Begründungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt und zur Begründung u.a. geltend gemacht, der Prozessbevollmächtigte habe die außerhalb der üblichen Geschäftszeiten in seinen Briefkasten eingelegte Ausfertigung des angefochtenen Beschlusses des Berufungsgerichts erst am nächsten Tag gesehen und auch am nächsten Tag als zugestellt zur Kenntnis nehmen müssen.
Mit dieser Einlassung hat sich der Senat in seinem Beschluss vom 2. August 2007 (a.a.O.) befasst und sie unter Hinweis auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zurückgewiesen.
Denn es kommt, wie bereits in dem gerügten Senatsbeschluss vom 2. August 2007 (a.a.O.) dargelegt, nicht darauf an, ob der Prozessvertreter noch nach 18:00 Uhr Grund oder Anlass gehabt hat, den Briefkasten einzusehen.
- BFH, 19.10.2022 - X R 14/21
Wirksame förmliche Zustellung setzt auch während der Covid-19-Pandemie den …
Rn. 28 b) Zwar ist eine Ersatzzustellung nach § 180 ZPO auch dann zulässig, wenn der Geschäftsraum beim Zustellungsversuch nach § 178 Abs. 1 Nr. 2 ZPO geschlossen und diese Art der Ersatzzustellung damit nicht ausführbar war (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.08.2007 - 2 B 20/07, NJW 2007, 3222; vgl. --ebenfalls zu einer Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten eines an Samstagen geschlossenen Geschäftslokals-- Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 09.05.2018 - 22 ZB 18.105, Deutsches Verwaltungsblatt 2019, 63, Rz 12, wo allerdings kein Zweifel an der Richtigkeit der beurkundeten Angabe des Zustellers bestand, er habe zuvor eine Übergabe in den Geschäftsräumen versucht). - BVerwG, 28.05.2009 - 5 PKH 6.09
Ablehnungsgrund, Anhörungsrüge, Ausschlussgrund, Befangenheit, Besorgnis der …
Dies gilt in gleicher Weise für das Verhältnis der Anhörungsrüge zur vorausgehenden, mit ihr angegriffenen Entscheidung (vgl. Beschluss vom 16. Oktober 2007 - BVerwG 2 B 101.07 und BVerwG 2 B 20.07 - juris).
- BVerwG, 15.11.2007 - 2 KSt 1.07
Niederschlagung einer Kostenforderung wegen unrichtiger Sachbehandlung
1 Die mit Schriftsatz vom 29. August 2007 - Geschäftszeichen SchüM 07-8-29 - erhobene Erinnerung gegen den Kostenansatz in der Gerichtskostenrechnung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. August 2007 BVerwG 2 B 20.07 ist unbegründet.2 Festzuhalten ist auch an der im Senatsbeschluss vom 2. August 2007 BVerwG 2 B 20.07 getroffenen Streitwertfestsetzung in Höhe von 10 000 EUR, gegen die die Klägerin Gegenvorstellung erhoben hat.
- BAG, 25.03.2026 - 5 AZR 65/25
Anforderungen an die Ersatzzustellung nach § 180 ZPO
Hiervon ist etwa dann auszugehen, wenn kein in dieser Vorschrift bezeichneter Ersatzempfänger angetroffen wurde (…vgl. BFH 25. Juni 2024 - X R 13/23 - Rn. 22;… 22. März 2023 - X B 135/21 - Rn. 21), zB weil der Geschäftsraum geschlossen ist (vgl. BVerwG 2. August 2007 - 2 B 20.07 -). - BGH, 26.05.2020 - 3 StR 134/20
Beginn der Revisionsbegründungsfrist bei Zustellung durch Einlegung des Urteils …
Hierfür kommt es bei der Zustellung an einem Samstag nicht darauf an, wann üblicherweise mit einer Leerung zu rechnen ist oder diese tatsächlich vorgenommen wird (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. April 2007 - AnwZ (B) 93/06, NJW 2007, 2186 Rn. 6;… Urteil vom 10. November 2005 - III ZR 104/05, NJW 2006, 150 Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 2. August 2007 - 2 B 20.07, NJW 2007, 3222 f.; BFH…, Beschluss vom 28. Dezember 2010 - III B 178/09, BFH/NV 2011, 810 Rn. 7 f.; BSozG…, Urteil vom 27. Mai 2008 - B 2 U 5/07 R, NZS 2009, 413 Rn. 11;… MüKoZPO/ Häublein, 5. Aufl., § 180 Rn. 6;… aA Stein/Jonas/Roth, ZPO, 23. Aufl., § 180 Rn. 2). - VGH Baden-Württemberg, 04.07.2016 - 10 S 1197/16
Entziehung der Fahrerlaubnis - Kenntnis der voraufgegangenen Verwarnung
Rn. 5 Zu einer ordnungsgemäßen (Ersatz-)Zustellung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 LVwZG i. V. m. § 180 Satz 1 ZPO gehört es entgegen der Auffassung des Antragstellers nicht, dass der Adressat der Zustellung das zuzustellende Schriftstück auch tatsächlich zur Kenntnis nimmt (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 02.08.2007 - 2 B 20.07 - NJW 2007, 3222 Tz. 3; BGH, Urteil vom 10.11.2005 - III ZR 104/05 - NJW 2006, 150 Tz. 12 und Beschluss des Senats für Anwaltssachen vom 24.04.2007 - AnwZ (B) 93/06 - NJW 2007, 2186 Tz. 6; BSG, Urteil vom 27.05.2008 - B 2 U 5/07 R - NZS 2013, 413 Tz. 11;… Meissner/Schenk in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 56 Rn. 57b;… Stöber in Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 180 Rn. 4). - BVerwG, 13.10.2008 - 2 B 119.07
Anforderungen an die Darlegung der Verhandlungsunfähigkeit eines Beklagten; …
Daraus, dass der Beklagte sämtliche beteiligten Richter des Berufungsgerichts wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt hat und hierfür lediglich die kurze Stellungnahmefrist, die die für den zuvor gestellten Ablehnungsantrag zuständige Vertreterkammer gesetzt hat, als Begründung benannt hat, durfte das Berufungsgericht die Schlussfolgerung ziehen, dass ein rechtsmissbräuchliches und damit unwirksames Befangenheitsgesuch vorliegt (…vgl. Beschlüsse vom 25. November 1997 - BVerwG 4 B 179.97 - NVwZ-RR 1999, 74 = juris Rn. 7 und vom 16. Oktober 2007 - BVerwG 2 B 101.07, 2 B 20.07 - juris). - OVG Bremen, 13.01.2026 - 2 LA 272/25
Ersatzzustellung; Fristbeginn; Klagefrist; Verfristung; Zustellung
Unschädlich ist es daher, dass die Zustellung hier an einem Samstag und außerhalb der Geschäftszeiten der Kanzlei erfolgt ist (…BFH, Beschl. v. 28.12.2010 - III B 178/09, juris Rn. 7;… Urt. v. 19.10.2022 - X R 14/21, BFHE 277, 88 , BStBl II 2023, 588 , Rn. 28; BGH, Beschl. v. 02.08.2007 - 2 B 20/07, juris Rn. 4;… BayVGH, Beschl. v. 09.05.2018 - 22 ZB 18.105, juris Rn. 10 ff.;… OVG NW, Beschl. v. 12.09.2013 - 2 A 2524/12, juris Rn. 4;… Wittschier, in: Musielak/Voit, ZPO , 22. Aufl. 2025, § 180 Rn. 2). - FG Rheinland-Pfalz, 07.05.2021 - 4 K 1932/20
Beweiskraft der Zustellungsurkunde - Fehlerhafte Kanzlei- und …
Rn. 38 Weitere Angaben wie eine Geschäftsnummer (vgl. noch BFH…, Urteil vom 21. Juli 1993 - IX R 81/89 -, BFH/NV 1994, 357 zur früheren Fassung des § 3 VwZG zu dem bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Zustellungsrecht), zu den Gründen, weshalb die im Streitfall allein in Betracht kommende Ersatzzustellung nach § 178 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 ZPO nicht möglich war, eine Beschreibung dazu, in welchen Briefkasten oder in welche ähnliche Vorrichtung das Schriftstück eingelegt wurde, oder eine Unterschrift des Zustellers auf dem "inneren Umschlag" sind in der Zustellungsurkunde nicht zu machen und zur Wirksamkeit der Zustellung nicht erforderlich (BFH…, Beschluss vom 6. Oktober 2003 - VII B 12/03 -, BFH/NV 2004, 497; BFH…, Beschluss vom 4. Juli 2008 - IV R 78/05 -, BFH/NV 2008, 1860; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. November 2005 - III ZR 104/05 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 2. August 2007 - 2 B 20/07 -, juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2018 - 2 M 3/18
Wirksamkeit der Zustellung gemäß ZPO § 180
- VG Düsseldorf, 12.12.2016 - 14 L 3755/16
Zustellung, Kenntnisnahme
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - 2 A 2524/12
Vertreterbestellung durch einen Rechtsanwalt bei krankheitsbedingter Abwesenheit
- VG Potsdam, 06.11.2020 - 8 K 1141/18
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - 1 L 150/11
Ersatzzustellung gem. § 56 II VwGO i. V. m. § 180 Satz 2 ZPO - vermeidbarer …
- FG Baden-Württemberg, 07.05.2021 - 4 K 1932/20
Postzustellungsurkunde als öffentliche Urkunde bei der Frage der Wahrung der …
- VG Köln, 14.09.2023 - 6 L 1344/23
- VG München, 13.10.2016 - M 26 S 16.3449
Rechtmäßigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2008 - 9 C 10181/08
Zustellung/Zustellung außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten; …
- VG Köln, 14.09.2023 - 6 L 1344/23
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Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 17.11.2006 - 3 Ss OWi 1570/2006, 3 Ss OWi 1570/06 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Lückenhaftigkeit eines Urteils im Sinne von § 267 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) aufgrund der Notwendigkeit der Mitteilung des zur Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung angewandten Messverfahrens; Notwendigkeit eines auf sicherer Kenntnis oder zuverlässiger ...
Verfahrensgang
- AG Bad Kissingen, 25.06.2006 - 1 OWi 16 Js 5995/06
- OLG Bamberg, 17.11.2006 - 3 Ss OWi 1570/2006, 3 Ss OWi 1570/06
Papierfundstellen
- NJW 2007, 3222 (Ls.)
- NStZ 2007, 321
- NStZ-RR 2007, 321
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (8)
- BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92
Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 14.04.1993 - 1 ObOWi 113/93
Ortendetafel; Höchstgeschwindigkeit; Streckenabschnitt; Ortschaft
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97
Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Hamm, 13.08.2001 - 2 Ss OWi 725/01
Beschränkung der Rechtsbeschwerde; Beschränkung des Einspruchs auf die …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Jena, 11.08.2005 - 1 Ss 216/05
Messung mit dem ProViDa-System
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Koblenz, 09.12.2003 - 1 Ss 289/03
Geschwindigkeitsüberschreitung, Messverfahren, Toleranzwert, Darstellung, …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Bamberg, 11.07.2006 - 3 Ss OWi 906/06
Verzicht auf Mitteilung des Messverfahrens und des Toleranzwertes in den …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 03.12.1993 - 2 Ss OWi 363/93 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Koblenz, 18.01.2023 - 4 ORbs 31 SsBs 17/23
Urteilsgründe, Geschwindigkeitsüberschreitung, Einlassung, Toleranabzug, OLG …
Auf Angaben zum Messverfahren und Toleranzwert kann bei Geschwindigkeitsverstößen nur in den wenigen Fällen eines echten "qualifizierten" Geständnisses des Betroffenen verzichtet werden (BGH NJW 1993, 3081 ; OLG Bamberg, NStZ-RR 2007, 321 ; OLG Celle, Beschluss vom 9. April 2009, 322 SsBs 301/08, juris). - OLG Bamberg, 09.07.2009 - 3 Ss OWi 290/09
Verkehrsordnungswidrigkeit: Feststellung eines Abstandsverstoßes in einem …
Räumt der Betroffene die Tat nicht in vollem Umfang glaubhaft ein (vgl. zum insoweit erforderlichen 'qualifizierten' Geständnis OLG Bamberg OLGSt StPO § 267 Nr. 18 sowie NStZ-RR 2007, 321), müssen die Urteilsgründe die tragenden Beweismittel wiedergeben und sich mit ihnen auseinandersetzen. - BayObLG, 19.08.2019 - 201 ObOWi 238/19
Anforderungen an Urteilsgründe bei Messung - qualifizierter Rotlichtverstoß
Insofern ist die Rechtslage nicht anders als bei Geschwindigkeitsmessungen mit einem ungeeichten Tachometer, die von der Rechtsprechung jedenfalls dann als beweisverwertbar anerkannt werden, wenn und soweit zum Ausgleich von Messungenauigkeiten und sonstigen Fehlerquellen ein bestimmter Sicherheitsabschlag vorgenommen wird (OLG Hamm, Beschluss vom 07.02.2013 - III-1 Rbs 5/13 bei juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 17.11.2006 - 3 Ss OWi 1570/06 = NStZ-RR 2007, 321, 322; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.07.1992 - 2 Ss [OWi] 130/92 - [OWi] 53/92 II = NZV 1992, 496 = VRS 83, 438, 439).
- BayObLG, 06.07.2020 - 202 ObOWi 682/20
Überschreitung der außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubten …
Hieraus folgt, dass auf die bestimmte und eindeutige Bezeichnung des eingesetzten Messverfahrens in den Urteilsgründen schon aus sachlich-rechtlichen Gründen schlechterdings nicht verzichtet werden kann (stRspr.; vgl. neben BGHSt 39, 291/301 ff.; 43, 277/282 ff. und BayObLGSt 1993, 55/56 f. u.a. z.B. OLG Bamberg, Beschl. v. 11.07.2006 - 3 Ss OWi 906/06 = OLGSt StPO § 267 Nr. 18; 17.11.2006 - 3 Ss OWi 1570/06 = ZfS 2007, 291 = NStZ-RR 2007, 321 = NJW 2007, 3222 [Ls]; 25.10.2011 - 3 Ss OWi 1194/11 = DAR 2012, 154, 20.10.2015 - 3 Ss OWi 1220/15 [bei juris] sowie Beschl. v. 06.10.2017 - 3 Ss OWi 1420/17 = DAR 2018, 93, jeweils m.w.N.). - OLG Hamm, 15.02.2011 - 3 RBs 30/11
Anforderungen an die Urteilsgründe bei geständigem OWi-Täter
Soweit Einzelrichter des Senats dies in der Vergangenheit vereinzelt anders entschieden haben (etwa Beschluss vom 17.11.2006 - 3 Ss OWi 1570/06; Beschluss v. 11.07.2006 - 3 Ss OWi 960/06 - beide iuris ) wird daran nicht mehr festgehalten. - OLG Hamm, 14.02.2008 - 5 Ss OWi 42/08
standardisiertes Messverfahren; Geständnis; Feststellungen; Anforderungen
Abgesehen davon, dass aber auch dann mitzuteilen ist, ob und in welcher Höhe ein Toleranzabzug vorgenommen wurde, muss der Tatrichter in diesem Fall von der Richtigkeit eines solchen Geständnisses überzeugt sein, d.h. es muss ein uneingeschränktes und glaubhaftes Geständnis vorliegen (vgl. BGH NJW 1993, 3081, 3084; OLG Hamm, Beschluss vom 27. November 2007 - 1 Ss OWi 756/07 - OLG Bamberg, NStZ-RR 2007, 321). - OLG Bamberg, 08.07.2009 - 3 Ss OWi 670/09
Ordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an die Urteilsgründe insbesondere …
Räumt der Betroffene die Tat nicht in vollem Umfang glaubhaft ein (vgl. zum insoweit erforderlichen "qualifizierten" Geständnis OLG Bamberg OLGSt StPO § 267 Nr. 18; NStZ-RR 2007, 321), müssen die Urteilsgründe die tragenden Beweismittel wiedergeben und sich mit ihnen auseinandersetzen. - OLG Braunschweig, 01.03.2012 - Ss OWi 36/12
Wiedergabe der Einlassung als zwingend erforderlich i.R.e. …
Denn auf Angaben zum Messverfahren und Toleranzwert kann bei Geschwindigkeitsverstößen nur in den wenigen Fällen eines echten "qualifizierten" Geständnisses des Betroffenen verzichtet werden (BGH NJW 1993, 3081 [BGH 19.08.1993 - 4 StR 627/92]; OLG Bamberg, NStZ-RR 2007, 321; OLG Celle, Beschl. v. 09.04.2009, 322 SsBs 301/08, [...]). - KG, 08.04.2026 - 3 ORbs 43/26
Motivation des Betroffenen zur Ablegung des Geständnisses aus einem ihm bekannten …
Rn. 7 Da das Bußgeldverfahren nicht der Ahndung kriminellen Unrechts, sondern der verwaltungsrechtlichen Pflichtenmahnung (vgl. BVerfGE 27, 18; 45, 272) dient und auf die Bewältigung massenhafter Verfahren ausgerichtet ist, reicht es bei Geschwindigkeitsverstößen als Grundlage der richterlichen Überzeugungsbildung aus, wenn sich diese auf ein uneingeschränktes und glaubhaftes ("qualifiziertes") Geständnis stützt (vgl. BGH NJW 1993, 3081; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Januar 2023 - 4 ORbs 31 SsBs 17/23 -, juris; OLG Celle ZfSch 2009, 472; OLG Bamberg NStZ-RR 2007, 321), und zwar auch dann, wenn dem Betroffenen ein fahrlässiger Geschwindigkeitsverstoß zur Last gelegt wird (…vgl. BGH a.a.O.).
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