Rechtsprechung
| BGH, 22.04.2008 - X ZR 76/07 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
Brüssel-I-VO Art. 5 Nr. 1 Buchst. b
- IWW
- Wolters Kluwer
Internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichtes bei der Geltendmachung einer Entschädigung aufgrund kurzfristiger Annulierung eines Fluges und dadurch verspäteter Ankunft des Ersatzfluges; Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Falle der ...
- unalex.eu
Art. 5 Nr. 1 Brüssel I-VO
Vertragsgerichtsstand - Erfüllungsort bei Kauf- und Dienstleistungsverträgen - Ort der Erbringung der Dienstleistung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Brüssel-I-VO Art. 5 Nr. 1 lit. b
Begriff des Erfüllungsorts bei einer Flugreise - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Einheitlicher Erfüllungsort bei Flugreisen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2008, 2121
- EuZW 2008, 478
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 03.05.2007 - C-386/05
Color Drack - Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von …
Auszug aus BGH, 22.04.2008 - X ZR 76/07
Für den Gerichtsstand des Art. 5 Nr. 1 Buchst. b 1. Spiegelstrich der Verordnung hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften bereits entschieden, dass mit dieser Regel der Lieferort als verordnungsautonomes Anknüpfungskriterium festgelegt wird, das auf sämtliche Klagen aus ein und demselben Vertrag über den Verkauf beweglicher Sachen und nicht nur auf diejenige aus der Lieferverpflichtung an sich anwendbar ist (Urt. v. 3.5.2007 - C-386/05, Slg. 2007, I-3699 Tz. 26 - Color Drack GmbH/Lexx International Vertriebs GmbH). - EuGH, 19.02.2002 - C-256/00
Besix - "Brüsseler Übereinkommen - Artikel 5 Nummer 1 - Zuständigkeit in …
Auszug aus BGH, 22.04.2008 - X ZR 76/07
Nach dem Zweck der Verordnung Nr. 44/2001, die Vorschriften über die internationale Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen durch Zuständigkeitsvorschriften zu vereinheitlichen, die in hohem Maße vorhersehbar sind, und unter Berücksichtigung des Ziels, bei einer Mehrzahl von Erfüllungsorten nach Möglichkeit bei dem sachnächsten Gericht eine einheitliche gerichtliche Zuständigkeit für alle Klagen zu begründen (so bereits zu Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ EuGH, Urt. v. 19.2.2002 - C-256/00, Slg. 2002, I-1699 Tz. 32 - Besix SA/WABAG, m.w.N.), erscheint es geboten, auch die Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten über Vertragspflichten aus einem Beförderungsvertrag grundsätzlich an einem Erfüllungsort zu konzentrieren. - OLG München, 16.05.2007 - 20 U 1641/07
Zahlung eines Ausgleichs wegen Annullierung des Fluges; Gerichtsstand bei einem …
Auszug aus BGH, 22.04.2008 - X ZR 76/07
Es hat die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte verneint (OLG München RRa 2007, 182 = NJW-RR 2007, 1428).
- BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06
BGH spricht Ausgleichansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 der …
Rn. 15 Wie der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bereits entschieden hat, begründen technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeugs gelegentlich auftreten können, für sich gesehen keine außergewöhnlichen Umstände, die das Luftfahrtunternehmen von der Verpflichtung zur Zahlung der Ausgleichsleistung wegen Annullierung eines Fluges befreien können (Sen.Urt. v. 12.11.2009 - X ZR 76/07, RIW 2010, 63). - BGH, 12.06.2014 - X ZR 121/13
Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung bei Generalstreik und …
Der Bundesgerichtshof hat hieraus abgeleitet, dass technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeugs typischerweise auftreten, grundsätzlich keine außergewöhnliche Umstände begründen, sondern Teil der normalen Tätigkeit des betroffenen Luftverkehrsunternehmens sind (BGH, Urteil vom 12. November 2009 - X ZR 76/07, NJW 2010, 1070 = RRa 2010, 34 Rn. 23;… Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 138/11, BGHZ 194, 258 Rn. 16;… Urteil vom 24. September 2013 - X ZR 160/12, NJW 2014, 861 = RRa 2014, 25 Rn. 10). - BGH, 24.09.2013 - X ZR 160/12
Vogelschlag begründet außergewöhnliche Umstände im Sinne der …
Solche Defekte sind Teil der normalen Tätigkeit des betroffenen Luftverkehrsunternehmens (BGH, Urteil vom 12. November 2009 - X ZR 76/07, NJW 2010, 1070 = RRa 2010, 34 Rn. 23;… Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 138/11, BGHZ 194, 258 Rn. 16).
- BGH, 12.11.2009 - Xa ZR 76/07
Außergewöhnliche Umstände als Befreiungsgrund für die i.R.e. Annullierung …
Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren mit Beschluss vom 22. April 2008 (RRa 2008, 177 = NJW 2008, 2121) ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zwei Fragen zur Auslegung von Art. 5 Nr. 1 Buchst. b 2. Spiegelstrich der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO) vorgelegt. - BGH, 09.07.2009 - Xa ZR 19/08
Überprüfung eines Unterlassungsbegehrens eines missbräuchliche Klauseln in AGB in …
Allenfalls ließe sich ein wirtschaftlicher Schwerpunkt der Vertragsleistung für den Ort des Abflugs bejahen, weil dort mit der Bereitstellung des Flugzeugs und einer einsatzfähigen Besatzung, der Fluggastaufnahme und dem planmäßigen Start wesentliche Voraussetzungen für die Beförderungsleistung erbracht werden; eindeutig ist dies jedoch nicht (vgl. die Vorlage zur Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zur Auslegung von Art. 5 Nr. 1 Buchst. b EuGVVO durch BGH, Beschl. v. 22.4.2008 - X ZR 76/07, NJW 2008, 2121 f., und das Urteil des Gerichtshofs v. 9.7.2009 - C-204/08 Tz. 39-43 - Rehder/Air Baltic). - BGH, 12.06.2014 - X ZR 104/13
Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung bei Generalstreik und …
Der Bundesgerichtshof hat hieraus abgeleitet, dass technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeugs typischerweise auftreten, grundsätzlich keine außergewöhnliche Umstände begründen, sondern Teil der normalen Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind (BGH, Urteil vom 12. November 2009 - X ZR 76/07, NJW 2010, 1070 = RRa 2010, 34 Rn. 23;… Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 138/11, BGHZ 194, 258 Rn. 16;… Urteil vom 24. September 2013 - X ZR 160/12, NJW 2014, 861 = RRa 2014, 25 Rn. 10). - OLG Frankfurt, 30.07.2012 - 11 AR 142/12
Gemeinsamer Gerichtsstand des Erfüllungsortes am Abflugsort
Demnach liegt der Erfüllungsort i.S.d.§ 269 Abs. 1 BGB für die von der Beklagten zu 2) geschuldete Hin- und Rückbeförderung des Klägers zwischen Frankfurt am Main und ... jedenfalls auch am Abflugsort, d.h. dem Flughafen Frankfurt am Main (vgl. BGH NJW 2008, 2121, 2122; AG Lichtenberg NJOZ 2007, 3516, 3517). - BGH, 24.09.2013 - X ZR 129/12
Vogelschlag begründet außergewöhnliche Umstände im Sinne der …
Solche Defekte sind Teil der normalen Tätigkeit des betroffenen Luftverkehrsunternehmens (BGH, Urteil vom 12. November 2009 - X ZR 76/07, NJW 2010, 1070 = RRa 2010, 34 Rn. 23;… Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 138/11, BGHZ 194, 258 Rn. 16). - BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 106/06
Gleichsetzung eines verspäteten Fluges mit der Annullierung eines Fluges; …
Wie der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bereits entschieden hat, begründen technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeugs gelegentlich auftreten können, für sich gesehen keine außergewöhnlichen Umstände, die das Luftfahrtunternehmen von der Verpflichtung zur Zahlung der Ausgleichsleistung wegen Annullierung eines Fluges befreien können (Sen. Urt. v. 12.11.2009 - X ZR 76/07, RIW 2010, 63). - OLG Hamm, 21.03.2011 - 32 Sbd 17/11 Ein wirtschaftlicher Schwerpunkt lässt sich dabei weder für den Aufnahme- noch den Ablieferort bejahen (vgl. BGH, NJW 2008, S. 2121 f., zum Personenbeförderungsvertrag).
- BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 64/07
Ausgleichszahlung wegen eines aufgrund technischer Beanstandungen wesentlich …
- OLG Hamm, 21.03.2011 - 31 Sbd 17/11
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