Weitere Entscheidung unten: BAG, 25.11.2009

Rechtsprechung
   BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R   

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https://dejure.org/2009,2353
BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R (https://dejure.org/2009,2353)
BSG, Entscheidung vom 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R (https://dejure.org/2009,2353)
BSG, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - B 2 U 12/08 R (https://dejure.org/2009,2353)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - gemischte Tätigkeit - Handlungstendenz - gemischte Motivationslage - Kriterium - hypothetische allein betriebliche Verrichtung - Instandsetzung eines Arbeitsgeräts - ...

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Arbeitsunfall; Wegeunfall; sachlicher Zusammenhang; gemischte Tätigkeit; Handlungstendenz; gemischte Motivationslage; Kriterium; hypothetische allein betriebliche Verrichtung; Instandsetzung eines Arbeitsgeräts; Vorbereit ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Unfall bei der Instandsetzung eines auf dem Weg zur Arbeit liegengebliebenen privaten Kfz im Betrieb

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unfallversicherung - betriebliche Reparaturen nach Feierabend

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - fehlender sachlicher Zusammenhang - Reparatur eines Privat-Pkw - Nutzung und Instandsetzung einer Hebebühne des Unternehmens für private Autoreparatur- gemischte Motivationslage - maßgebliche private Handlungstendenz - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - ...

  • Judicialis

    SGB VII § 8 Abs 2 Nr 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Unfall bei der Instandsetzung eines auf dem Weg zur Arbeit liegengebliebenen privaten Kfz im Betrieb

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1692
  • NZS 2010, 145
  • NZS 2010, 507
  • NZA-RR 2010, 258
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R
    Für einen Arbeitsunfall ist danach im Regelfall erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis (dem Unfallereignis) geführt hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität) (vgl ua BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).

    Das ist der Fall, wenn er im Wesentlichen wegen seiner versicherten Tätigkeit Einwirkungen auf seinen Körper ausgesetzt war, in denen sich eine "besondere Betriebsgefahr" verwirklichte (vgl zuletzt BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - RdNr 25 f, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Trotz einer eigenwirtschaftlichen Verrichtung ist also der Beschäftigte gegen Gefahren aus dem Bereich seines Arbeitsplatzes (zB Explosion in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes während eines privaten Telefongesprächs) versichert, wenn er sich im wesentlichen wegen seiner versicherten Beschäftigung dort aufhält und sich eine spezifische Gefahr verwirklicht, der der Versicherte durch seine Eingliederung in den Betrieb ausgesetzt ist (vgl zuletzt BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - RdNr 25 f, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; BSG vom 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 20 RdNr 32).

  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R
    Da er bei einer Verrichtung vor dem Antritt eines versicherten Weges zu Schaden gekommen ist, kommt ein Wegeunfall nicht in Betracht (erheblich andere Fallgestaltung in BSG vom 4.9.2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24; dazu unten).

    Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Fallkonstellation erheblich von derjenigen, die der Entscheidung des Senats vom 4.9.2007 (B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24) zu Grunde gelegen hat.

  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R
    Die so zu bestimmende objektivierte Handlungstendenz bleibt maßgeblich (vgl ausführlich BSG vom 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 20 RdNr 22), selbst wenn die konkrete Verrichtung dem Unternehmen dienlich ist.

    Trotz einer eigenwirtschaftlichen Verrichtung ist also der Beschäftigte gegen Gefahren aus dem Bereich seines Arbeitsplatzes (zB Explosion in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes während eines privaten Telefongesprächs) versichert, wenn er sich im wesentlichen wegen seiner versicherten Beschäftigung dort aufhält und sich eine spezifische Gefahr verwirklicht, der der Versicherte durch seine Eingliederung in den Betrieb ausgesetzt ist (vgl zuletzt BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - RdNr 25 f, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; BSG vom 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 20 RdNr 32).

  • BSG, 23.02.1966 - 2 RU 45/65

    Pkw als Arbeitsgerät - Zweckbestimmung des Pkw - Verwahrungsbegriff

    Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R
    Auch das Kfz des Klägers ist kein Arbeitsgerät iS dieser Vorschrift (vgl zum Begriff des Arbeitsgeräts: BSG vom 23.2.1966 - 2 RU 45/65 - BSGE 24, 243, 246).
  • BSG, 26.06.2007 - B 2 U 17/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Haftungsbeschränkung - privilegierter

    Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R
    Damit werden zugleich die Unternehmen von möglichen Schadensersatzansprüchen ihrer Beschäftigten freigestellt (vgl nur BSG vom 26.6.2007 - B 2 U 17/06 R - BSGE 98, 285 = SozR 4-2700 § 105 Nr. 2, jeweils RdNr 16 ff).
  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

    Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R
    Der Kläger erstrebt die Feststellung, dass der erlittene Unfall ein Arbeitsunfall ist, zulässig im Wege der kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1, § 55 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz [SGG]; dazu BSG vom 15.2.2005 - B 2 U 1/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 12 RdNr 5).
  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R
    Zu den versicherten Tätigkeiten eines Versicherten zählt danach auch das Zurücklegen des mit der nach den §§ 2, 3 und 6 SGB VII versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit (zuletzt BSG vom 2.12.2008 - B 2 U 26/06 R - RdNr 21, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; BSG vom 2.12.2008 - B 2 U 15/07 R - RdNr 13; BSG vom 2.12.2008 - B 2 U 17/07 R - RdNr 13, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 15/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R
    Zu den versicherten Tätigkeiten eines Versicherten zählt danach auch das Zurücklegen des mit der nach den §§ 2, 3 und 6 SGB VII versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit (zuletzt BSG vom 2.12.2008 - B 2 U 26/06 R - RdNr 21, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; BSG vom 2.12.2008 - B 2 U 15/07 R - RdNr 13; BSG vom 2.12.2008 - B 2 U 17/07 R - RdNr 13, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R
    Danach ist für die Bejahung des inneren Zusammenhangs zwischen Verrichtung und versicherter Tätigkeit entscheidend, ob die Verrichtung hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn die private Motivation des Handelns entfallen wäre (vgl auch BSG vom 12.4.2005 - B 2 U 11/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 14 RdNr 10).
  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 26/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R
    Zu den versicherten Tätigkeiten eines Versicherten zählt danach auch das Zurücklegen des mit der nach den §§ 2, 3 und 6 SGB VII versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit (zuletzt BSG vom 2.12.2008 - B 2 U 26/06 R - RdNr 21, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; BSG vom 2.12.2008 - B 2 U 15/07 R - RdNr 13; BSG vom 2.12.2008 - B 2 U 17/07 R - RdNr 13, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 19.01.1995 - 2 RU 3/94

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Private Verrichtungen auf dem

  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 26/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 2/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage

    Eine solche Verrichtung mit gespaltener Handlungstendenz steht dann im inneren bzw sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, wenn die konkrete Verrichtung hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn die private Motivation des Handelns entfallen wäre (vgl BSG Urteile vom 26.6.2014 - B 2 U 4/13 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 52 RdNr 20 ff; vom 9.11.2010 - B 2 U 14/10 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 39 RdNr 24 und vom 12.5.2009 - B 2 U 12/08 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 33 RdNr 1; dazu hierzu Spellbrink, WzS 2011, 351).
  • BSG, 18.06.2013 - B 2 U 7/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Bei der Fahrt zu dem Restaurant handelte es sich mithin um eine Verrichtung mit gespaltener Handlungstendenz bzw mit gemischter Motivationslage (grundlegend BSG vom 9.11.2010 - B 2 U 14/10 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 39 RdNr 23; vgl BSG vom 12.5.2009 - B 2 U 12/08 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 33 RdNr 16; vgl hierzu auch Spellbrink, WzS 2011, 351) , denn sie erfolgte sowohl mit privatwirtschaftlicher als auch mit betrieblicher Handlungstendenz.

    Eine solche Verrichtung mit gespaltener Handlungstendenz steht dann im inneren bzw sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, wenn die konkrete Verrichtung hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn die private Motivation des Handelns entfallen wäre (vgl BSG vom 12.5.2009 - B 2 U 12/08 R - aaO) , wenn also die Verrichtung nach den objektiven Umständen in ihrer konkreten, tatsächlichen Ausgestaltung ihren Grund in der betrieblichen Handlungstendenz findet.

  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 20/18 R

    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem Weg

    Eine solche Verrichtung mit gespaltener Handlungstendenz steht aber dann im inneren bzw sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, wenn die konkrete Verrichtung hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn die private Motivation des Handelns entfallen wäre (vgl BSG Urteile vom 26.6.2014 - B 2 U 4/13 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 52 RdNr 20 ff; vom 9.11.2010 - B 2 U 14/10 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 39 RdNr 24 und vom 12.5.2009 - B 2 U 12/08 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 33 RdNr 1; hierzu Spellbrink, WzS 2011, 351).
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Rechtsprechung
   BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 779/08 und 10 AZR 1031/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2667
BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 779/08 und 10 AZR 1031/08 (https://dejure.org/2009,2667)
BAG, Entscheidung vom 25.11.2009 - 10 AZR 779/08 und 10 AZR 1031/08 (https://dejure.org/2009,2667)
BAG, Entscheidung vom 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 und 10 AZR 1031/08 (https://dejure.org/2009,2667)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Beseitigung eines aufgrund betrieblicher Übung entstandenen Anspruchs auf Zahlung von Treuegeld; Rechtliche Anforderungen an ein Angebot auf Vertragsänderung und dessen Annahme; Qualifikation des Schweigens als konkludente Annahmeerklärung

  • Betriebs-Berater

    Kein Erklärungswert des Schweigens bei betrieblicher Übung

  • Techniker Krankenkasse
  • RA Kotz

    Arbeitsvertragsänderung - Voraussetzungen

  • rechtsportal.de

    BGB § 147; BGB § 151; BGB § 308 Nr. 5; BGB § 611
    Beseitigung eines aufgrund betrieblicher Übung entstandenen Anspruchs; Anforderungen an ein Angebot auf eine Vertragsänderung und dessen Annahme; Schweigen als konkludente Annahmeerklärung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1692 (Ls.)
  • NZA 2010, 283
  • BB 2010, 308
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Auszug aus BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 779/08
    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteilen vom 28. Juni 2006 (- 10 AZR 385/05 - BAGE 118, 360) und vom 28. März 2007 (- 10 AZR 720/05 -) den jeweiligen Klägern sowohl Treuegeld als auch Jubiläumsgeld aus betrieblicher Übung zugesprochen und den entsprechenden Anträgen für die Zukunft stattgegeben.

    Ein besonderes Feststellungsinteresse iSv. § 256 Abs. 1 ZPO ist nicht erforderlich (BAG 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - mwN, BAGE 118, 360).

    Der Senat hat dies bezüglich des Treuegeldes im Urteil vom 28. Juni 2006 (- 10 AZR 385/05 - BAGE 118, 360) und bezüglich des Jubiläumsgeldes im Urteil vom 28. März 2007 (- 10 AZR 720/05 -) ausführlich begründet.

  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 281/08

    Weihnachtsgeld - gegenläufige betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 779/08
    a) Der Senat hat im Urteil vom 18. März 2009 (- 10 AZR 281/08 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 83 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 9) seine Rechtsprechung zur sog. gegenläufigen betrieblichen Übung aufgegeben.

    Dementsprechend hat der Senat im Urteil vom 18. März 2009 (- 10 AZR 281/08 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 83 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 9) eingehend begründet, dass es mit dem Klauselverbot für fingierte Erklärungen in § 308 Nr. 5 BGB nicht zu vereinbaren ist, anzunehmen, dass eine dreimalige Nichtgeltendmachung einer aufgrund betrieblicher Übung entstandenen Forderung die Verpflichtung des Arbeitgebers beenden könne.

  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 720/05

    Betriebliche Übung - Jubiläumsgeld

    Auszug aus BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 779/08
    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteilen vom 28. Juni 2006 (- 10 AZR 385/05 - BAGE 118, 360) und vom 28. März 2007 (- 10 AZR 720/05 -) den jeweiligen Klägern sowohl Treuegeld als auch Jubiläumsgeld aus betrieblicher Übung zugesprochen und den entsprechenden Anträgen für die Zukunft stattgegeben.

    Der Senat hat dies bezüglich des Treuegeldes im Urteil vom 28. Juni 2006 (- 10 AZR 385/05 - BAGE 118, 360) und bezüglich des Jubiläumsgeldes im Urteil vom 28. März 2007 (- 10 AZR 720/05 -) ausführlich begründet.

  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 129/00

    Vertragsänderung durch konkludentes Verhalten

    Auszug aus BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 779/08
    Das gilt bei einer widerspruchslosen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer jedenfalls dann, wenn sich die angetragene Änderung nicht unmittelbar im Arbeitsverhältnis auswirkt (vgl. BAG 1. August 2001 - 4 AZR 129/00 - BAGE 98, 293; 20. Mai 1976 - 2 AZR 202/75 - AP BGB § 305 Nr. 4 = EzA BGB § 305 Nr. 9; 8. Juli 1960 - 1 AZR 72/60 - AP BGB § 305 Nr. 2 = EzA BGB § 305 Nr. 1).
  • BAG, 20.05.1976 - 2 AZR 202/75

    Verschlechternde Vertragsänderung - Schweigen auf das Angebot - Konkludente

    Auszug aus BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 779/08
    Das gilt bei einer widerspruchslosen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer jedenfalls dann, wenn sich die angetragene Änderung nicht unmittelbar im Arbeitsverhältnis auswirkt (vgl. BAG 1. August 2001 - 4 AZR 129/00 - BAGE 98, 293; 20. Mai 1976 - 2 AZR 202/75 - AP BGB § 305 Nr. 4 = EzA BGB § 305 Nr. 9; 8. Juli 1960 - 1 AZR 72/60 - AP BGB § 305 Nr. 2 = EzA BGB § 305 Nr. 1).
  • BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98

    Änderung einer betrieblichen Übung

    Auszug aus BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 779/08
    Bereits unter Anwendung der Grundsätze zur sog. gegenläufigen betrieblichen Übung hatte der Senat am 4. Mai 1999 (- 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283) gefordert, dass der Arbeitgeber bei Einstellung einer betrieblichen Übung ausdrücklich und unmissverständlich erklären müsse, dass die bisherige betriebliche Übung einer vorbehaltlosen Zahlung beendet und durch eine andere (oder auch keine) Leistung ersetzt werden solle.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2008 - 21 Sa 337/08
    Auszug aus BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 779/08
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. Juli 2008 - 21 Sa 337/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 08.07.1960 - 1 AZR 72/60

    Vertragsänderung - Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 779/08
    Das gilt bei einer widerspruchslosen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer jedenfalls dann, wenn sich die angetragene Änderung nicht unmittelbar im Arbeitsverhältnis auswirkt (vgl. BAG 1. August 2001 - 4 AZR 129/00 - BAGE 98, 293; 20. Mai 1976 - 2 AZR 202/75 - AP BGB § 305 Nr. 4 = EzA BGB § 305 Nr. 9; 8. Juli 1960 - 1 AZR 72/60 - AP BGB § 305 Nr. 2 = EzA BGB § 305 Nr. 1).
  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 95/14

    Dynamik einer Verweisungsklausel nach Betriebsübergang

    In dem Verhalten der Klägerin lag nicht nur ein - als Annahmeerklärung regelmäßig nicht ausreichendes - Schweigen auf den Antrag, sondern die tatsächliche Durchführung der geänderten Vertragsbedingungen (vgl. BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - Rn. 27) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2010 - 6 Sa 723/09

    Weihnachtsgratifikation - Abänderung einer betrieblichen Übung - Kürzung des

    In der Vorgehensweise der Beklagten lag ein hinreichend ausdrückliches Angebot zur Modifikation der Höhe der Weihnachtsgratifikation im Krankheitsfall und keine bloße Einstellung der Leistung (vgl. BAG Urteil vom 25.11.2009 - 10 AZR 779/08 -).
  • BAG, 20.01.2010 - 10 AZR 914/08

    Sonderzuwendung (Freiwilligkeitsvorbehalt) - Unklarheitenregelung

    Das gilt bei einer widerspruchslosen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer zumindest dann, wenn sich die angetragene Veränderung nicht unmittelbar im Arbeitsverhältnis auswirkt (BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 -).
  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 61/14

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang

    In dem Verhalten des Klägers lag nicht nur ein - als Annahmeerklärung regelmäßig nicht ausreichendes - Schweigen auf den Antrag, sondern die tatsächliche Durchführung der geänderten Vertragsbedingungen (vgl. BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - Rn. 27) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2011 - 3 Sa 337/11

    Vereinbarkeit einer Erschwerniszulage mit § 3 FahrpersStG - betriebliche Übung -

    Ein besonderes Feststellungsinteresse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO ist nicht erforderlich ( BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - Rn. 19, NZA 2010, 283 ).

    Der Arbeitgeber kann ihn daher genauso wenig wie einen durch ausdrückliche arbeitsvertragliche Abrede begründeten Anspruch des Arbeitnehmers unter erleichterten Voraussetzungen zu Fall bringen ( BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - NZA 2010, 283 ).

    Ein solches Verhalten müssen die Arbeitnehmer nicht als Vertragsangebot verstehen ( BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - Rn. 24, NZA 2010, 283 ).

    Im Hinblick darauf, dass es bereits an einem annahmefähigen Angebot einer verschlechternden Vertragsänderung fehlt, kann dahingestellt bleiben, ob im Falle der Abgabe eines Angebots auf Verschlechterung der Zulagenregelung eine widerspruchslose Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses durch die betroffenen Fahrer überhaupt als konkludente Annahme eines solchen Angebots gewertet werden kann oder dies nach Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes im Hinblick auf § 308 Nr. 5 BGB ausgeschlossen ist ( vgl. hierzu BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - NZA 2010, 283; 18. März 2009 - 10 AZR 281/08 - NZA 2009, 601 ).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2011 - 3 Sa 332/11

    Vereinbarkeit einer Erschwerniszulage mit § 3 FahrpersStG - betriebliche Übung -

    Ein besonderes Feststellungsinteresse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO ist nicht erforderlich ( BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - Rn. 19, NZA 2010, 283 ).

    Der Arbeitgeber kann ihn daher genauso wenig wie einen durch ausdrückliche arbeitsvertragliche Abrede begründeten Anspruch des Arbeitnehmers unter erleichterten Voraussetzungen zu Fall bringen ( BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - NZA 2010, 283 ).

    Ein solches Verhalten müssen die Arbeitnehmer nicht als Vertragsangebot verstehen ( BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - Rn. 24, NZA 2010, 283 ).

    Im Hinblick darauf, dass es bereits an einem annahmefähigen Angebot einer verschlechternden Vertragsänderung fehlt, kann dahingestellt bleiben, ob im Falle der Abgabe eines Angebots auf Verschlechterung der Zulagenregelung eine widerspruchslose Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses durch die betroffenen Fahrer überhaupt als konkludente Annahme eines solchen Angebots gewertet werden kann oder dies nach Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes im Hinblick auf § 308 Nr. 5 BGB ausgeschlossen ist ( vgl. hierzu BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - NZA 2010, 283; 18. März 2009 - 10 AZR 281/08 - NZA 2009, 601 ).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.01.2012 - 3 Sa 333/11

    Vereinbarkeit einer Erschwerniszulage mit § 3 FahrpersStG - betriebliche Übung -

    Ein besonderes Feststellungsinteresse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO ist nicht erforderlich ( BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - Rn. 19, NZA 2010, 283 ).

    Der Arbeitgeber kann ihn daher genauso wenig wie einen durch ausdrückliche arbeitsvertragliche Abrede begründeten Anspruch des Arbeitnehmers unter erleichterten Voraussetzungen zu Fall bringen ( BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - NZA 2010, 283 ).

    Ein solches Verhalten müssen die Arbeitnehmer nicht als Vertragsangebot verstehen ( BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - Rn. 24, NZA 2010, 283 ).

    Im Hinblick darauf, dass es bereits an einem annahmefähigen Angebot einer verschlechternden Vertragsänderung fehlt, kann dahingestellt bleiben, ob im Falle der Abgabe eines Angebots auf Verschlechterung der Zulagenregelung eine widerspruchslose Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses durch die betroffenen Fahrer überhaupt als konkludente Annahme eines solchen Angebots gewertet werden kann oder dies nach Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes im Hinblick auf § 308 Nr. 5 BGB ausgeschlossen ist ( vgl. hierzu BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - NZA 2010, 283; 18. März 2009 - 10 AZR 281/08 - NZA 2009, 601 ).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2011 - 3 Sa 334/11

    Vereinbarkeit einer Erschwerniszulage mit § 3 FahrpersStG - betriebliche Übung -

    Ein besonderes Feststellungsinteresse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO ist nicht erforderlich ( BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - Rn. 19, NZA 2010, 283 ).

    Der Arbeitgeber kann ihn daher genauso wenig wie einen durch ausdrückliche arbeitsvertragliche Abrede begründeten Anspruch des Arbeitnehmers unter erleichterten Voraussetzungen zu Fall bringen ( BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - NZA 2010, 283 ).

    Ein solches Verhalten müssen die Arbeitnehmer nicht als Vertragsangebot verstehen ( BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - Rn. 24, NZA 2010, 283 ).

    Im Hinblick darauf, dass es bereits an einem annahmefähigen Angebot einer verschlechternden Vertragsänderung fehlt, kann dahingestellt bleiben, ob im Falle der Abgabe eines Angebots auf Verschlechterung der Zulagenregelung eine widerspruchslose Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses durch die betroffenen Fahrer überhaupt als konkludente Annahme eines solchen Angebots gewertet werden kann oder dies nach Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes im Hinblick auf § 308 Nr. 5 BGB ausgeschlossen ist ( vgl. hierzu BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - NZA 2010, 283; 18. März 2009 - 10 AZR 281/08 - NZA 2009, 601 ).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2011 - 3 Sa 354/11

    Vereinbarkeit einer Erschwerniszulage mit § 3 FahrpersStG - betriebliche Übung -

    Ein besonderes Feststellungsinteresse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO ist nicht erforderlich ( BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - Rn. 19, NZA 2010, 283 ).

    Der Arbeitgeber kann ihn daher genauso wenig wie einen durch ausdrückliche arbeitsvertragliche Abrede begründeten Anspruch des Arbeitnehmers unter erleichterten Voraussetzungen zu Fall bringen ( BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - NZA 2010, 283 ).

    Ein solches Verhalten müssen die Arbeitnehmer nicht als Vertragsangebot verstehen ( BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - Rn. 24, NZA 2010, 283 ).

    Im Hinblick darauf, dass es bereits an einem annahmefähigen Angebot einer verschlechternden Vertragsänderung fehlt, kann dahingestellt bleiben, ob im Falle der Abgabe eines Angebots auf Verschlechterung der Zulagenregelung eine widerspruchslose Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses durch die betroffenen Fahrer überhaupt als konkludente Annahme eines solchen Angebots gewertet werden kann oder dies nach Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes im Hinblick auf § 308 Nr. 5 BGB ausgeschlossen ist ( vgl. hierzu BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - NZA 2010, 283; 18. März 2009 - 10 AZR 281/08 - NZA 2009, 601 ).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2011 - 3 Sa 331/11

    Vereinbarkeit einer Erschwerniszulage mit § 3 FahrpersStG - betriebliche Übung -

    Ein besonderes Feststellungsinteresse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO ist nicht erforderlich ( BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - Rn. 19, NZA 2010, 283 ).

    Der Arbeitgeber kann ihn daher genauso wenig wie einen durch ausdrückliche arbeitsvertragliche Abrede begründeten Anspruch des Arbeitnehmers unter erleichterten Voraussetzungen zu Fall bringen ( BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - NZA 2010, 283 ).

    Ein solches Verhalten müssen die Arbeitnehmer nicht als Vertragsangebot verstehen ( BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - Rn. 24, NZA 2010, 283 ).

    Im Hinblick darauf, dass es bereits an einem annahmefähigen Angebot einer verschlechternden Vertragsänderung fehlt, kann dahingestellt bleiben, ob im Falle der Abgabe eines Angebots auf Verschlechterung der Zulagenregelung eine widerspruchslose Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses durch die betroffenen Fahrer überhaupt als konkludente Annahme eines solchen Angebots gewertet werden kann oder dies nach Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes im Hinblick auf § 308 Nr. 5 BGB ausgeschlossen ist ( vgl. hierzu BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - NZA 2010, 283; 18. März 2009 - 10 AZR 281/08 - NZA 2009, 601 ).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2011 - 3 Sa 345/11

    Vereinbarkeit einer Erschwerniszulage mit § 3 FahrpersStG - betriebliche Übung -

  • LAG Hamm, 19.01.2012 - 8 Sa 1099/11

    Arbeitsentgelt; Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation infolge betrieblicher

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2011 - 3 Sa 167/11

    Betriebliche Übung - kein Erklärungswert des Schweigens - konkludente

  • BAG, 16.11.2011 - 10 AZR 60/11

    Treuegeld - ablösende Betriebsvereinbarung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.10.2019 - 5 Sa 72/19

    Teilkündigung zur Lohnreduzierung - Abgrenzung zur Änderungskündigung -

  • LAG Hessen, 07.04.2017 - 14 Sa 303/16

    Auf vertragliche Beziehungen einer Aktiengesellschaft zu Dritten, die von der

  • LAG Nürnberg, 10.01.2014 - 3 Sa 723/12

    Vertragsänderung - konkludente Annahme

  • LAG Hamm, 12.12.2011 - 15 Sa 1036/11

    Schweigen des Arbeitnehmers auf Angebot - Wirksamkeit des Angebots

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 5 Sa 1763/10

    Treuegeld aufgrund betrieblicher Übung - keine Ablösung durch

  • LAG Hamm, 11.11.2011 - 19 Sa 858/11

    Herausgabe von Arbeitszeitnachweisen im Transportgewerbe; Urlaubsgeldanspruch

  • BAG, 18.04.2012 - 10 AZR 47/11

    Variable Vergütung - Vertragsauslegung - Betriebsübergang

  • LAG Hamm, 15.12.2011 - 15 Sa 1036/11

    Arbeitsentgelt; Anspruch auf Weihnachtsgratifikation infolge betrieblicher Übung;

  • LAG Nürnberg, 23.11.2022 - 2 Sa 271/22

    Betriebliche Übung - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung - Jubiläumszuwendung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2021 - 5 Sa 257/20

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") -

  • LAG Niedersachsen, 13.02.2012 - 8 Sa 263/11

    Anspruch aus einzelvertraglich vereinbarten tariflichen Bestimmungen nach

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.05.2021 - 5 Sa 343/20

    Betriebsbedingte Kündigung - ernsthafte und endgültige Stilllegungsabsicht -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2017 - 2 Sa 81/17

    Überstundenvergütung - Darlegungslast - Schätzung - 13. Monatsgehalt

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2013 - 9 Sa 57/13
  • LAG Düsseldorf, 24.06.2014 - 16 Sa 388/14

    Gleichbehandlung tarifgebundener und tarifungebundener Arbeitnehmer

  • LAG Hamm, 19.01.2012 - 8 Sa 1205/11

    Arbeitsentgelt

  • LAG Nürnberg, 01.06.2010 - 7 Sa 402/09

    Konkludente Annahme eines arbeitgeberseitigen Vertragsänderungsangebots auf

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2021 - 7 Sa 230/20

    Anspruch auf Erschwerniszulage nach dem TV AL II - Fleischzerlegung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2021 - 7 Sa 318/20

    Anspruch auf Erschwerniszulage nach dem TV AL II - Fleischzerlegung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2013 - 9 Sa 56/13

    Anwendbarkeit tarifvertraglicher Vergütungsregelungen durch betriebliche Übung

  • ArbG Herne, 06.11.2013 - 1 Ca 741/13

    Sonderurlaub

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2010 - 5 Sa 96/10

    Keine Ablösung von Sozialleistungen, die durch Betriebsübung begründet wurden,

  • LAG Nürnberg, 15.12.2009 - 7 Sa 204/09

    Vertragsänderung - konkludente - Urlaubsgeld

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2011 - 13 Sa 255/11

    Betriebliche Übung für leitende Angestellte - Jubiläumsgeld

  • LAG Hamm, 11.11.2010 - 11 Sa 1181/10
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2018 - 4 Sa 198/17

    Vertragsauslegung - Weihnachtsgeld - Lohnerhöhung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010 - 26 Sa 705/10

    Keine Ablösung einer Gratifikationsregelung durch betriebliche Altersversorgung -

  • ArbG Frankfurt/Main, 20.10.2022 - 16 Ca 2685/22
  • ArbG Stuttgart, 28.02.2012 - 12 Ca 1986/11

    Änderungsvereinbarung zu unentgeltlicher Mehrarbeit - AGB-Kontrolle

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