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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1050
BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09 (https://dejure.org/2010,1050)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.2010 - 3 C 22.09 (https://dejure.org/2010,1050)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 2010 - 3 C 22.09 (https://dejure.org/2010,1050)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    GG Art. 12 Abs. 1; LogopG § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 2; StGB - § 70
    Logopäde; Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung; Berufserlaubnis; Widerruf; Unzuverlässigkeit; sexueller Missbrauch von Kindern; Berufspflichten; Berufsbild; Teilbarkeit; Patientengruppen; Wiederholungsgefahr; Prognose; Berufsfreiheit; Verhältnismäßigkeit; Maßregel ...

  • openjur.de

    Logopäde; Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung; Berufserlaubnis; Widerruf; Unzuverlässigkeit; sexueller Missbrauch von Kindern; Berufspflichten; Berufsbild; Teilbarkeit; Patientengruppen; Wiederholungsgefahr; Prognose; Berufsfreiheit; Verhältnismäßigkeit; Maßregel ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 12 Abs. 1
    Berufsausübung; Berufsbezeichnung; Berufsbild; Berufsbild; Berufserlaubnis; Berufserlaubnis; Berufsfreiheit; Berufsfreiheit; Berufspflicht; Berufspflichten; Berufsrecht; Berufsverbot; Berufsverbot; Beschränkbarkeit; Beurteilungszeitpunkt; Bindung; Erlaubnis zum Führen ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Logopädie; Widerruf der Berufserlaubnis wegen Unzuverlässigkeit; Beurteilungszeitpunkt; Berufsbild; keine Teilbarkeit von Patientengruppen; Verhältnismäßigkeit; strafrechtliches Berufsverbot

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 Nr 2 LogopG, § 3 Abs 2 LogopG, Art 12 Abs 1 GG, § 70 StGB
    Logopädie; Widerruf der Berufserlaubnis wegen Unzuverlässigkeit; Beurteilungszeitpunkt; Berufsbild; keine Teilbarkeit von Patientengruppen; Verhältnismäßigkeit; strafrechtliches Berufsverbot

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung eines wegen Unzuverlässigkeit erfolgten Widerrufs einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Logopäde" auf die Behandlung weiblicher Patienten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung eines wegen Unzuverlässigkeit erfolgten Widerrufs einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Logopäde" auf die Behandlung weiblicher Patienten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Widerruf der Berufserlaubnis als Logopäde wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Berufserlaubnis als Logopäde nach Kindesmissbrauch

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Berufserlaubnis als Logopäde bei Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Berufsverbot nach Missbrauch

  • rpmed.de PDF (Kurzinformation)

    Widerruf der Berufserlaubnis eines Logopäden wegen sexuellen Missbrauches eines Kindes

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Nach Kindesmissbrauch muss Logopäde Zulassung abgeben // Berufsverbot nicht auf Mädchen beschränkt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 137, 1
  • NJW 2010, 2901
  • DÖV 2010, 740
 
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Wird zitiert von ... (115)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 14.02.1963 - I C 98.62

    Bindung der Verwaltungsbehörde durch eine von einem Strafgericht gegen einen …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09
    Der Beklagte ist nicht an die diesbezügliche Beurteilung durch das Amtsgericht gebunden; insbesondere findet § 35 Abs. 3 GewO keine Anwendung (vgl. § 6 Abs. 1 Satz 2 und § 35 Abs. 8 GewO; s. dazu Urteil vom 14. Februar 1963 - BVerwG 1 C 98.62 - BVerwGE 15, 282 = Buchholz 418.01 Zahnheilkunde Nr. 5 S. 13).

    Er darf allerdings in den Fällen, in denen das Strafgericht im Rahmen einer Maßregel zur Frage der weiteren Berufsausübung bereits Stellung genommen hat, nur tätig werden, soweit der Zweck im Strafverfahren noch nicht erreicht worden und im Sinne eines "Überhangs" tatübergreifender Aspekte noch zusätzlich eine berufsrechtliche Reaktion erforderlich ist (Urteil vom 14. Februar 1963 a.a.O. S. 286 ff. bzw. S. 14 ff.; Beschlüsse vom 25. Februar 1969 - BVerwG 1 B 26.68 - BVerwGE 31, 307 = Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 7 S. 19 …und vom 9. November 2006 - BVerwG 3 B 7.06 - juris Rn. 9).

    Dafür kommt es maßgeblich darauf an, ob das Strafgericht im Rahmen der Prüfung des Berufsverbots den Sachverhalt unter berufsrechtlichen Gesichtspunkten erschöpfend gewürdigt, alle bedeutsamen Aspekte bereits geprüft und damit die maßgeblichen berufsrechtlichen Erwägungen im Kern vorweggenommen hat (Urteil vom 14. Februar 1963 a.a.O. S. 287 bzw. S. 15).

  • BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95

    Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09
    Insoweit gilt hier nichts anderes als im Berufsrecht der Ärzte und Angehörigen sonstiger Heil- und Heilhilfsberufe (s. dazu Beschluss vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 3 B 38.93 - Buchholz 418.1 Heilhilfsberufe Nr. 5; Urteil vom 16. September 1997 - BVerwG 3 C 12.95 - BVerwGE 105, 214 = Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 96 S. 36 m.w.N.;… Beschluss vom 9. November 2006 - BVerwG 3 B 7.06 - juris Rn. 10).

    Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird außerdem dadurch Rechnung getragen, dass das Gesetz die Möglichkeit eröffnet, einen Antrag auf Wiedererteilung der Erlaubnis zu stellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1997 - BVerwG 3 C 12.95 - a.a.O. S. 222 bzw. S. 38; Beschluss vom 14. April 1998 - BVerwG 3 B 95.97 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100; s. auch BVerfG, Beschluss vom 4. April 1984 - 1 BvR 1287/83 - BVerfGE 66, 337 ).

  • BVerwG, 09.11.2006 - 3 B 7.06

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Unzuverlässigkeit; Heranziehung lange …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09
    Insoweit gilt hier nichts anderes als im Berufsrecht der Ärzte und Angehörigen sonstiger Heil- und Heilhilfsberufe (s. dazu Beschluss vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 3 B 38.93 - Buchholz 418.1 Heilhilfsberufe Nr. 5; Urteil vom 16. September 1997 - BVerwG 3 C 12.95 - BVerwGE 105, 214 = Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 96 S. 36 m.w.N.; Beschluss vom 9. November 2006 - BVerwG 3 B 7.06 - juris Rn. 10).

    Er darf allerdings in den Fällen, in denen das Strafgericht im Rahmen einer Maßregel zur Frage der weiteren Berufsausübung bereits Stellung genommen hat, nur tätig werden, soweit der Zweck im Strafverfahren noch nicht erreicht worden und im Sinne eines "Überhangs" tatübergreifender Aspekte noch zusätzlich eine berufsrechtliche Reaktion erforderlich ist (…Urteil vom 14. Februar 1963 a.a.O. S. 286 ff. bzw. S. 14 ff.; Beschlüsse vom 25. Februar 1969 - BVerwG 1 B 26.68 - BVerwGE 31, 307 = Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 7 S. 19 und vom 9. November 2006 - BVerwG 3 B 7.06 - juris Rn. 9).

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09
    a) Der Gesetzgeber ist im Rahmen des Art. 12 Abs. 1 GG befugt, neue Berufsbilder zu fixieren und dabei den Umfang der beruflichen Tätigkeit in bestimmter Weise festzuschreiben (Urteil vom 30. April 2009 - BVerwG 3 C 4.08 - Buchholz 418.1 Heilhilfsberufe Nr. 8 ; ferner BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 1988 - 1 BvR 482/84 und 1166/85 - BVerfGE 78, 179 ).
  • BVerwG, 26.08.2009 - 3 C 19.08

    Physiotherapeut, Heilpraktikererlaubnis, Beschränkung der Heilpraktikererlaubnis, …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09
    Die Zuerkennung einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis ist nur möglich, soweit sich auf dem Gebiet der Heilkunde ein eigenständiges und abgrenzbares Berufsbild herausgebildet hat (s. dazu zuletzt Urteil vom 26. August 2009 - BVerwG 3 C 19.08 - NVwZ-RR 2010, 111 ).
  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09
    c) Angesichts der strikten Rechtsfolge des § 3 Abs. 2 LogopG muss dem mit dem Widerruf bewirkten Eingriff in die Berufsfreiheit bereits bei der Auslegung des Begriffs der Unzuverlässigkeit hinreichend Rechnung getragen werden, um das Übermaßverbot zu wahren (vgl. Urteil vom 26. September 2002 - BVerwG 3 C 37.01 - NJW 2003, 913 ).
  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit; …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09
    Die von dem Kläger demgegenüber angeführte Rechtsprechung betrifft die Rechtslage bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, die von der besonderen Wirkung einer solchen Behördenentscheidung und vor allem von hier nicht maßgeblichen Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Aufenthaltsrecht geprägt ist (vgl. Urteil vom 15. November 2007 - BVerwG 1 C 45.06 - BVerwGE 130, 20 = Buchholz 402.242 § 55 AufenthG Nr. 7).
  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83

    Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09
    Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird außerdem dadurch Rechnung getragen, dass das Gesetz die Möglichkeit eröffnet, einen Antrag auf Wiedererteilung der Erlaubnis zu stellen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16. September 1997 - BVerwG 3 C 12.95 - a.a.O. S. 222 bzw. S. 38; Beschluss vom 14. April 1998 - BVerwG 3 B 95.97 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100; s. auch BVerfG, Beschluss vom 4. April 1984 - 1 BvR 1287/83 - BVerfGE 66, 337 ).
  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09
    Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird außerdem dadurch Rechnung getragen, dass das Gesetz die Möglichkeit eröffnet, einen Antrag auf Wiedererteilung der Erlaubnis zu stellen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16. September 1997 - BVerwG 3 C 12.95 - a.a.O. S. 222 bzw. S. 38; Beschluss vom 14. April 1998 - BVerwG 3 B 95.97 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100; s. auch BVerfG, Beschluss vom 4. April 1984 - 1 BvR 1287/83 - BVerfGE 66, 337 ).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 3 C 4.08

    Ausbildungsstätte; staatliche Anerkennung; Psychotherapie; Kinder- und …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09
    a) Der Gesetzgeber ist im Rahmen des Art. 12 Abs. 1 GG befugt, neue Berufsbilder zu fixieren und dabei den Umfang der beruflichen Tätigkeit in bestimmter Weise festzuschreiben (Urteil vom 30. April 2009 - BVerwG 3 C 4.08 - Buchholz 418.1 Heilhilfsberufe Nr. 8 ; ferner BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 1988 - 1 BvR 482/84 und 1166/85 - BVerfGE 78, 179 ).
  • BVerwG, 10.12.1993 - 3 B 38.93

    Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und des …

  • BVerwG, 04.08.1993 - 3 B 5.93

    Berufsrecht Apotheker: Berufsunwürdigkeit wegen Handels mit Rauschgift, …

  • BVerwG, 22.07.1982 - 3 B 36.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Widerruf einer …

  • BVerwG, 25.02.1969 - I B 26.68

    Erforderlichkeit eines zeitlich beschränkten Verbots der Berufsausübung nach § 42 …

  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R

    Medizinisches Versorgungszentrum - Zulassungsentziehung wegen gröblicher …

    Diese Gerichte stellen bei ihren Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts jeweils auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ab, sodass der Betroffene für die Geltendmachung erst späterer Verbesserungen der Sachlage darauf verwiesen wird, mit diesen Gesichtspunkten eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis, ein erneutes Verfahren auf Erteilung der Berufserlaubnis oder ein erneutes Approbationsverfahren zu betreiben - womit der Grundsatz gewahrt bleibt, dass bei Anfechtung eines belastenden Verwaltungsakts die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich ist und bleibt - (vgl hierzu zB BVerwGE 105, 267, 269 f; BVerwGE 137, 1 = NJW 2010, 2901, RdNr 11; vgl ferner BVerwG NJW 2011, 1830 = GesR 2011, 244, RdNr 5;… weitere Angaben in BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 14 und 15; - diese Rechtsprechung nicht beanstandend BVerfG <Kammer> BVerfGK 6, 156, 161 = NJW 2005, 3057, 3058 <unter B.II. 2. b aa> = Juris RdNr 18-20).

    Vielmehr wird wie zB auch beim Widerruf der (zahn)ärztlichen Approbation oder der Berufserlaubnis eines Logopäden wegen Pflichtverletzungen und darauf gegründeter Unwürdigkeit keine (Gefahren-)Prognose für die Zukunft vorgenommen, sondern allein an das Fehlverhalten in der Vergangenheit angeknüpft; hierbei sind allerdings die verfassungsrechtlichen Maßstäbe des Art. 12 Abs. 1 GG und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes anzulegen, sodass zu prüfen ist, ob die Sanktion eine noch angemessene, nicht unverhältnismäßige Reaktion auf die begangenen Pflichtwidrigkeiten darstellt (ebenso zB BVerwG NJW 2011, 1830 = GesR 2011, 244, RdNr 4; modifizierend BVerwGE 137, 1 = NJW 2010, 2901, RdNr 11, 18-20 betr Merkmal der Unzuverlässigkeit; ebenso BVerwG vom 25.2.2008 - 3 B 85/07 - Juris RdNr 16).

    Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung ist mit zu berücksichtigen, dass die Entziehung nicht einen lebenslangen Ausschluss bedeuten muss, weil bei erneutem Vorliegen aller Voraussetzungen eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis, eine erneute Berufserlaubnis oder eine erneute Approbation bzw Zulassung mit Aussicht auf Erfolg beantragt werden kann (vgl hierzu BVerwGE 105, 267, 269 f zum Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit; BVerwGE 137, 1 = NJW 2010, 2901, RdNr 11 iVm 21 zum Widerruf der Berufserlaubnis für Logopäden; BVerwG NJW 2011, 1830 = GesR 2011, 244, RdNr 5 zum Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit;… - zu den Maßstäben für Wiederzulassungen vgl BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 14 ff;… zur Verfassungsmäßigkeit von Wiederzulassungssperren siehe ferner BSGE 103, 243 = SozR 4-2500 § 95b Nr. 2, RdNr 70 ff).

  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Beurteilung nach Sachlage …

    Rn. 29 So geht das BVerwG auch bei Maßnahmen, die - wie insbesondere der Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit - in ihren Auswirkungen der Zulassungsentziehung vergleichbar sind, in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass es für die Beurteilung der Widerrufsvoraussetzungen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens ankommt (BVerwG Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100 = NJW 1999, 3425; BVerwGE 105, 214, 220 mwN; BVerwG Beschluss vom 25.2.2008 - 3 B 85/07 - Juris RdNr 16; zuletzt BVerwG Beschluss vom 18.8.2011 - 3 B 6/11 - Juris RdNr 9 = Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 111; vgl auch BVerwGE 137, 1 RdNr 11 = Buchholz 418.1 Heilhilfsberufe Nr. 10 - Widerruf der Berufserlaubnis von Logopäden).

    Der für die Beurteilung maßgebliche Zeitpunkt sei durch das materielle Recht vorgegeben (BVerwGE 137, 1 RdNr 11 = Buchholz 418.1 Heilhilfsberufe Nr. 10).

    Der Widerruf der Approbation (bzw der Berufserlaubnis) sei ein auf den Abschluss des Verwaltungsverfahrens bezogener rechtsgestaltender Verwaltungsakt; vor allem aber sehe das materielle Recht die Möglichkeit der Wiedererteilung der Approbation vor, sodass der Widerruf deshalb eine Zäsur bilde, durch die eine Berücksichtigung nachträglicher Umstände dem Wiedererteilungsverfahren zugewiesen werde (BVerwGE 137, 1 RdNr 11 = Buchholz 418.1 Heilhilfsberufe Nr. 10; BVerwG Beschluss vom 27.10.2010 - 3 B 61/10 - Juris RdNr 8).

    Darauf, ob das materielle Recht ausdrücklich ein eigenständiges Wiedererteilungsverfahren vorsehe, komme es nicht an; es genüge der Umstand, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Anspruch auf erneute Zuerkennung der Erlaubnis oÄ bestehe (BVerwGE 137, 1 RdNr 11 = Buchholz 418.1 Heilhilfsberufe Nr. 10).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebiete es daher nicht, auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht abzustellen; die Lebensführung und berufliche Entwicklung des Betroffenen nach Abschluss des behördlichen Widerrufsverfahrens seien in einem Verfahren auf Wiedererteilung der Approbation zu berücksichtigen (BVerwGE 137, 1 RdNr 11 = Buchholz 418.1 Heilhilfsberufe Nr. 10; BVerwG Beschluss vom 18.8.2011 - 3 B 6/11 - Juris RdNr 9 = Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 111).

  • VG Freiburg, 06.11.2025 - 10 K 2696/23

    1. Der Widerruf der Berufszulassung kann nicht auf Teilbereiche der Ergotherapie …

    Der Widerruf der Berufszulassung kann nicht auf Teilbereiche der Ergotherapie beschränkt werden; dies begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 28.04.2010 - 3 C 22.09 -, juris; OVG Bremen, Urteil vom 05.09.2023 - 1 LB 176/23 -, juris für die Logopädie bzw. Physiotherapie).

    Diese Trennung gilt auch für das verwaltungsgerichtliche Verfahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.04.2010 - 3 C 22.09 -, juris Rn. 11 für die wortgleiche Vorschrift im Gesetz über den Beruf des Logopäden).

    In diesem Fall ergibt sich die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs aus der vom Gesetzgeber selbst getroffenen Wertung (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.04.2010 - 3 C 22.09 -, juris Rn. 16).

    Wenn er die Zuverlässigkeit wiedererlangt hat, ist er - bei Vorliegen der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen - auf seinen Antrag hin erneut zum Beruf zuzulassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.04.2010 - 3 C 22.09 -, juris Rn. 21).

    Der Gesetzgeber darf nämlich (nur) nicht ohne Weiteres Berufstätigkeiten zu einem einheitlichen Berufsbild zusammenfassen, wenn sachliche Gründe für eine Aufteilung in verschiedene Berufe sprechen, sei es, dass solche Gründe bereits ursprünglich bestanden haben, sei es, dass sich nach dem Inkrafttreten des Berufsgesetzes eigenständige Teilberufe herausgebildet haben, die eine aus Art. 12 Abs. 1 GG folgende Anpassungspflicht des Gesetzgebers begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.04.2010 - 3 C 22.09 -, juris Rn. 13 f.; OVG Bremen…, Urteil vom 05.09.2023 - 1 LB 176/23 -, juris Rn. 52, zum Berufsrecht der Logopäden bzw. der Physiotherapeuten, das mit dem der Ergotherapeuten vergleichbar ist).

    Soweit etwa die Berufsbilder des Altenpflegers, des Kinderkrankenpflegers oder des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten die Behandlung auf Patienten bestimmter Altersgruppen beschränken, liegen dem jeweils aus der Art der Erkrankungen, den Bedürfnissen der Patienten oder den Therapieformen resultierende Besonderheiten zugrunde, die zu einem eigenständigen Berufsbild mit einer eigenen Berufsausbildung geführt haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.04.2010 - 3 C 22.09 -, juris Rn. 14).

    Eine Beschränkbarkeit des Berufsbilds zur Überwindung persönlicher Eignungshindernisse lässt sich schließlich auch nicht aus einem Vergleich mit dem ärztlichen Berufsrecht herleiten, da das Ergotherapeutengesetz neben der Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung "Ergotherapeut" keine mindere Form der Erlaubnis, die auf eine auf bestimmte Tätigkeiten beschränkte Berufsausübung bezogen wäre, vorsieht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.04.2010 - 3 C 22.09 -, juris Rn. 15; OVG Bremen…, Urteil vom 05.09.2023 - 1 LB 176/23 -, juris Rn. 53).

    Der Widerruf ist im Lichte des Art. 12 Abs. 1 GG nur dann gerechtfertigt, wenn der mit der Maßnahme bezweckten Abwehr von Gefahren für das Gemeinwohl ein Gewicht zukommt, das in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere des damit verbundenen Grundrechtseingriffs steht (vgl. BVerwG, Urteile vom 28.04.2010 - 3 C 22.09 -, juris Rn. 16; …und vom 26.09.2002 - 3 C 37.01 -, juris Rn. 18).

    Ausschlaggebend für die Prognose der Zuverlässigkeit ist somit die Würdigung der gesamten Persönlichkeit des Ergotherapeuten und seiner Lebensumstände auf der Grundlage der Sachlage im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 28.04.2010 - 3 C 22.09 -, juris Rn. 10).

    Andernfalls muss der Widerruf unterbleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.04.2010 - 3 C 22.09 -, juris Rn. 16).

    In diesem Zusammenhang kommt es maßgeblich darauf an, ob das Strafgericht im Rahmen der Prüfung des Berufsverbots den Sachverhalt unter berufsrechtlichen Gesichtspunkten erschöpfend gewürdigt, alle bedeutsamen Aspekte geprüft und damit die maßgeblichen berufsrechtlichen Erwägungen im Kern vorweggenommen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.04.2010 - 3 C 22.09 -, juris Rn. 22 m.w.N.).

    Rn. 105 Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird zudem dadurch Rechnung getragen, dass der Kläger einen Antrag auf (Wieder-)Erteilung der Erlaubnis stellen kann (vgl. vgl. BVerwG, Urteil vom 28.04.2010 - 3 C 22.09 -, juris Rn. 21).

Redaktioneller Hinweis

  • Die gegen das Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.

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