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Rechtsprechung
   BGH, 04.08.2010 - VII ZR 207/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2909
BGH, 04.08.2010 - VII ZR 207/08 (https://dejure.org/2010,2909)
BGH, Entscheidung vom 04.08.2010 - VII ZR 207/08 (https://dejure.org/2010,2909)
BGH, Entscheidung vom 04. August 2010 - VII ZR 207/08 (https://dejure.org/2010,2909)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Bauvertrag: Mitverschulden des Auftraggebers bei Einverständnis mit erfolgloser Mängelbeseitigungsmaßnahme

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 254 Abs 2 S 1 Alt 2 BGB, § 634 Nr 4 BGB, § 635 BGB, § 636 BGB
    Bauvertrag: Mitverschulden des Auftraggebers bei Einverständnis mit erfolgloser Mängelbeseitigungsmaßnahme

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 254 Abs 2 S 1 Alt 2 BGB, § 634 Nr 4 BGB, § 635 BGB, § 636 BGB
    Bauvertrag: Mitverschulden des Auftraggebers bei Einverständnis mit erfolgloser Mängelbeseitigungsmaßnahme

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Schadensteilung im Rahmen eines Werkvertrags an den aus Mangelbeseitigungsaufwand abzuleitenden Schaden; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG im Falle des Übergehens von entscheidungserheblichem Tatsachenvorbringen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Schadensteilung im Rahmen eines Werkvertrags an den aus Mangelbeseitigungsaufwand abzuleitenden Schaden; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG im Falle des Übergehens von entscheidungserheblichem Tatsachenvorbringen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauvertrag -Herstellung einer nicht der Ausschreibung entsprechenden Bodenplatte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bindung an Absprache über Mängelbeseitigung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einverständnis des Bestellers mit erfolgloser Mängelbeseitigungsmaßnahme: Mitverschulden? (IBR 2010, 613)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3299
  • NZBau 2010, 749
  • BauR 2010, 1967
  • ZfBR 2011, 28
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.07.2003 - IX ZR 5/00

    Beratungspflichten des Rechtsanwalts bis zur Entscheidung über die Durchführung …

    Auszug aus BGH, 04.08.2010 - VII ZR 207/08
    Rn. 11 Das Berufungsgericht musste über den, hier von der Beklagten im erstinstanzlichen Verfahren zudem ausdrücklich erhobenen Einwand eines etwaigen Mitverschuldens von Amts wegen (BGH, Urteil vom 26. Juni 1990 - X ZR 19/89, NJW 1991, 166, 167) befinden, weil ein Feststellungsurteil, das unter dem Vorbehalt eines später zu bestimmenden Mitverschuldens ausgesprochen wird, unzulässig ist (BGH, Urteil vom 10. Juli 2003 - IX ZR 5/00, NJW 2003, 2986; Urteil vom 13. Mai 1997 - VI ZR 145/96, NJW 1997, 3176, 3177).
  • BGH, 13.05.1997 - VI ZR 145/96

    Zulässigkeit eines Feststellungsurteils unter Vorbehalt der Bestimmung eines …

    Auszug aus BGH, 04.08.2010 - VII ZR 207/08
    Rn. 11 Das Berufungsgericht musste über den, hier von der Beklagten im erstinstanzlichen Verfahren zudem ausdrücklich erhobenen Einwand eines etwaigen Mitverschuldens von Amts wegen (BGH, Urteil vom 26. Juni 1990 - X ZR 19/89, NJW 1991, 166, 167) befinden, weil ein Feststellungsurteil, das unter dem Vorbehalt eines später zu bestimmenden Mitverschuldens ausgesprochen wird, unzulässig ist (BGH, Urteil vom 10. Juli 2003 - IX ZR 5/00, NJW 2003, 2986; Urteil vom 13. Mai 1997 - VI ZR 145/96, NJW 1997, 3176, 3177).
  • BGH, 26.06.1990 - X ZR 19/89

    Rechtsnatur eines Kaufvertrags über landwirtschaftliche Nutztiere bei …

    Auszug aus BGH, 04.08.2010 - VII ZR 207/08
    Rn. 11 Das Berufungsgericht musste über den, hier von der Beklagten im erstinstanzlichen Verfahren zudem ausdrücklich erhobenen Einwand eines etwaigen Mitverschuldens von Amts wegen (BGH, Urteil vom 26. Juni 1990 - X ZR 19/89, NJW 1991, 166, 167) befinden, weil ein Feststellungsurteil, das unter dem Vorbehalt eines später zu bestimmenden Mitverschuldens ausgesprochen wird, unzulässig ist (BGH, Urteil vom 10. Juli 2003 - IX ZR 5/00, NJW 2003, 2986; Urteil vom 13. Mai 1997 - VI ZR 145/96, NJW 1997, 3176, 3177).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2012 - 23 U 132/11

    Ansprüche des Auftragnehmers nach außerordentlicher Kündigung des Werkvertrages …

    Rn. 25 Zudem habe das LG fehlerhaft und im Widerspruch zu einschlägiger Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 04.08.2010, VII ZR 207/08, NJW 2010, 3299) die Einigung der Parteien über die Abgeltung der vom Beklagten gerügten Mängel der von ihm selbst ausgesuchten Klinkerriemchen ignoriert, wodurch auch die angeblichen Mängel an den Betonwänden abgegolten worden seien.

    Rn. 45 Die von der Berufung zitierte Entscheidung des BGH vom 04.08.2010 (VII ZR 207/08, NJW 2010, 3299) habe mit dem vorliegenden Fall nichts zu tun und sei ihm nicht einmal ähnlich.

    Rn. 167 Die Klägerin macht insoweit auch ohne Erfolg geltend, die diesbezüglichen zutreffenden Feststellungen im angefochtenen Urteil ständen in Widerspruch zu einschlägiger Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 04.08.2010, VII ZR 207/08, NJW 2010, 3299).

  • BGH, 24.10.2013 - III ZR 82/11

    Gebäudeschäden durch Kanalbauarbeiten in einer Straße: Anspruch des …

    Danach ist ein Feststellungsurteil, mit dem das Bestehen eines mit einer unbezifferten Feststellungsklage geltend gemachten Anspruchs vorbehaltlich eines noch zu prüfenden Mitverschuldens festgestellt wird, unzulässig (vgl. nur BGH, Urteil vom 10. Juli 2003 - IX ZR 5/00, NJW 2003, 2986 und Beschluss vom 4. August 2010 - VII ZR 207/08, NJW 2010, 3299 Rn. 11).
  • BGH, 19.09.2019 - I ZR 116/18

    Chickenwings

    Aus diesem Grund hat das Gericht über einen bereits im Feststellungsverfahren erhobenen Mitverschuldenseinwand auch dann zu entscheiden, wenn er nur die haftungsausfüllende Kausalität betrifft (vgl. etwa BGH…, Urteil vom 10. Juli 2003 - IX ZR 5/00, NJW 2003, 2986 [juris Rn. 8 f.]; Beschluss vom 4. August 2010 - VII ZR 207/08, NJW 2010, 3299 Rn. 11;… Urteil vom 8. Dezember 2011 - VII ZR 12/09, NJW-RR 2012, 880 Rn. 16).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2013 - 22 U 32/13

    AN leistet trotz fehlender Planung: Kein Mitverschulden des AG!

    Beim Erlass eines Feststellungsurteils, das - wie hier - den Anspruchsgrund umfasst, durfte das LG nicht offenlassen bzw. unberücksichtigt lassen, ob bzw. dass die Klägerin ein Mitverschulden - hier wie ausgeführt von 25 % - trifft (vgl. BGH, Urteil vom 04.08.2010, VII ZR 207/08, BauR 2010, 1967; BGH, Urteil vom 25.11.1977, I ZR 30/76, WM 1978, 66;… Werner/Pastor, a.a.O., Rn 431/448).
  • OLG Hamburg, 13.07.2017 - 6 U 149/16

    Seefrachtvertrag: Feststellungsantrag hinsichtlich der Haftung des …

    Rn. 62 e) Über den Mitverschuldenseinwand muss zwar in diesem Verfahren entschieden werden (vgl. BGH NJW 2010, 3299 Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 15.01.2018 - 21 U 22/17

    Zur Verantwortlichkeit des Auftragnehmers nach § 13 Nr. 3 VOB/B

    Die Klägerin kann zwar - wie das Landgericht zu Recht ausgeführt hat - nach ihrer ordnungsgemäßen Kündigung grundsätzlich auch Schadensersatz in Form der Mangelbeseitigungskosten gemäß § 4 Nr. 7 S. 2 VOB/B (2006) geltend machen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 04.08.2010 - VII ZR 207/08, zitiert nach Juris Rn. 13;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 16. Aufl., Rn. 2260).
  • OLG Karlsruhe, 10.12.2018 - 19 U 83/16

    Keine Enthaftung für Planungsmängel ohne ordnungsgemäßen Bedenkenhinweis!

    Ein Mitverschulden des Auftraggebers kommt jedoch anerkanntermaßen auch dann in Betracht, wenn ihm eine Bedenkenanzeige zuteilwurde, die nicht in jeder Hinsicht den Anforderungen der §§ 4 Abs. 3, 13 Abs. 3 VOB/B entsprach, oder wenn er anderweitig - etwa durch Erklärungen Dritter - die Fehlerhaftigkeit der Leistung erkennen kann (vgl. BGH BauR 2011, 869; BauR 2010, 1967;… Kniffka / Koeble, Kompendium des Baurechts, 4 Aufl., 6. Teil Rn. 62 m.w.N.).
  • OLG München, 22.02.2011 - 9 U 1731/10

    VOB-Vertrag: Fristlose Kündigung bei Androhung der Personalreduzierung im Falle …

    Rn. 45 Somit konnten die Beklagten keine vertragliche Einigung der Parteien über ihre Streitpunkte darlegen und beweisen, so dass auch unter dem Gesichtspunkt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens nach § 242 BGB etwaige Rechte der Klägerin aus Vertragsverletzungen der Beklagten aus der Zeit vor dem 19.02.2005 nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen sind (BGH NJW 2010, 3299).
  • OLG Nürnberg, 24.04.2017 - 13 U 35/17

    Berufung, Leistungen, Kaufvertrag, Beschaffenheit, Gutachten, …

    b) Es ist dem für die einen Vorteilsausgleich begründenden Tatsachen darlegungs- und beweispflichtigen Beklagten (vgl. hierzu BGH…, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10 -, juris Rn. 64; BGH…, Urteil vom 31. Mai 2010 - II ZR 30/09 -, juris Rn. 26;… Palandt/Grüneberg, BGB, 76. Auflage, Vorb v § 249 Rn. 75) allerdings nicht der Nachweis gelungen, dass von den von dem Sachverständigen C geschätzten Mängelbeseitigungskosten (vgl. im Einzelnen hierzu Seiten 50 ff. des Gutachtens vom 29. September 2016, Bl. 91 ff. d. A.) auch Maßnahmen erfasst sind, die die Beklagte nach dem Vertrag gar nicht hätten erbringen müssen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - VII ZR 207/08 -, juris Rn. 5: Sogenannte "Sowieso-Kosten").
  • LG Köln, 19.03.2019 - 32 O 201/19

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Errichtung eines …

    Hierbei können insbesondere entstandene wirtschaftliche Nachteile bzw. erfolgte Aufwendungen berücksichtigt werden (vgl. BGH, B. v. 04.08.2010 - VII ZR 207/08, NJW 2010, 3299, 3300; BGH, U. v. 15.03.1967 - V ZR 127/65, NJW 1967, 1364; OLG Köln, U. v. 08.11.1972 - 2 U 47/72, zit. n. Juris = VersR 1973, 284 - "Rücktritt" als unzulässige Rechtsausübung nach Reparaturarbeiten aufgrund von Verhandlungen zwischen den Parteien / Reparaturabsprache als Verzicht auf einen Rücktritt; vgl. BAG, U. v. 10.07.1969 - 5 AZR 489/68, BeckRS 1969, 30370472).
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