Rechtsprechung
| BGH, 13.09.2010 - AnwZ (P) 1/09 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Aktivlegitimation für eine Anfechtungsklage gegen einen Bescheid über die Aufhebung eines Beschlusses der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer; Ermächtigung zur Regelung von Anforderungen an die Einrichtung und den ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 59b Abs 2 Nr 1 Buchst g BRAO, § 112a BRAO, § 112c BRAO, § 191e Halbs 2 BRAO
Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Aktivlegitimation für eine Anfechtungsklage gegen einen Bescheid über die Aufhebung eines Beschlusses der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer; Ermächtigung zur Regelung von Anforderungen an die Einrichtung und den ... - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Aktivlegitimation einer Satzungsversammlung zur Erhebung einer Anfechtungsklage gegen einen Bescheid über die Aufhebung dieser Satzungsversammlung bei einer Bundesrechtsanwaltskammer; Ermächtigung zur Regelung von Anforderungen an die Einrichtung und den Betrieb einer ...
- BRAK-Mitteilungen
Satzungsermächtigung der Satzungsversammlung für Regelung zur Zweigstelle
- anwaltsblatt-datenbank.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aktivlegitimation einer Satzungsversammlung zur Erhebung einer Anfechtungsklage gegen einen Bescheid über die Aufhebung dieser Satzungsversammlung bei einer Bundesrechtsanwaltskammer; Ermächtigung zur Regelung von Anforderungen an die Einrichtung und den Betrieb einer ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Aktivlegitimation der Bundesrechtsanwaltskammer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Anwaltsblatt (Leitsatz)
§ 59b BRAO
BRAK-Satzungsversammlung darf Zweigstelle als Kanzlei regeln - Anwaltsblatt (Leitsatz)
§ 59b BRAO
BRAK-Satzungsversammlung darf Zweigstelle als Kanzlei regeln
Besprechungen u.ä. (2)
- anwaltsblatt-datenbank.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
- handelsblatt.com (Kurzanmerkung)
Neue Beschränkungen für anwaltliche Zweigstellen?
Papierfundstellen
- BGHZ 187, 31
- NJW 2010, 3787
- AnwBl 2010, 873
- AnwBl Online 2010, 223
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 01.12.2025 - AnwZ (Brfg) 50/24
Kanzleipflicht: Anwälte müssen Räumlichkeiten unterhalten
Rn. 20 Erforderlich ist demnach die dauerhafte Einrichtung bestimmter Räumlichkeiten, in denen der Rechtsanwalt gewöhnlich angetroffen werden kann und Mandanten mit ihm vertrauliche Gespräche führen sowie ihre Unterlagen und Mitteilungen vor unbefugtem Zugriff sicher verwahrt wissen können (vgl. Senat Urteil vom 13. September 2010 - AnwZ (P) 1/09, BGHZ 187, 31 Rn. 31).Er hat dies aber gerade nicht zum Anlass genommen, auch die Kanzleipflicht abzuschaffen, sondern sich bewusst für deren Beibehaltung entschieden (…siehe BR-Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft, BT-Drucks. 16/513, S. 15; Senat, Urteil vom 13. September 2010 - AnwZ (P) 1/09, BGHZ 187, 31 Rn. 34).
Von diesem Ausnahmefall abgesehen soll es mithin einen festen Ort geben, an dem der Rechtsanwalt gewöhnlich angetroffen werden kann, an dem insbesondere Mandanten mit ihrem Rechtsanwalt vertrauliche Gespräche führen und sie ihre Unterlagen und Mitteilungen vor unbefugtem Zugriff sicher verwahrt wissen können (vgl. Senat, Urteil vom 13. September 2010 - AnwZ (P) 1/09, BGHZ 187, 31 Rn. 31).
- BGH, 16.05.2012 - I ZR 74/11
Zweigstellenbriefbogen
Bei der Zweigstelle und der Hauptstelle handelt es sich jeweils um Niederlassungen der "Kanzlei", die sich danach unterscheiden, in welcher der Rechtsanwalt seine berufliche Tätigkeit ihrem Schwerpunkt nach entfaltet (BGH, Urteil vom 13. September 2010 - AnwZ (P) 1/09, BGHZ 187, 31 Rn. 28). - OLG Köln, 13.12.2024 - 6 U 45/24
Unterlassung der Werbung eines Luftfahrtunternehmens mit Klimaneutralität wegen …
Unterlagen und Mitteilungen vor unbefugtem Zugriff sicher verwahrt wissen können (vgl. Senat Urteil vom 13. September 2010 - AnwZ (P) 1/09, BGHZ 187, 31 Rn. 31).Er hat dies aber gerade nicht zum Anlass genommen, auch die Kanzleipflicht abzuschaffen, sondern sich bewusst für deren Beibehaltung entschieden (…siehe BR-Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft, BT-Drucks. 16/513, S. 15; Senat, Urteil vom 13. September 2010 - AnwZ (P) 1/09, BGHZ 187, 31 Rn. 34).
Von diesem Ausnahmefall abgesehen soll es mithin einen festen Ort geben, an dem der Rechtsanwalt gewöhnlich angetroffen werden kann, an dem insbesondere Mandanten mit ihrem Rechtsanwalt vertrauliche Gespräche führen und sie ihre Unterlagen und Mitteilungen vor unbefugtem Zugriff sicher verwahrt wissen können (vgl. Senat, Urteil vom 13. September 2010 - AnwZ (P) 1/09, BGHZ 187, 31 Rn. 31).
- KG, 24.08.2018 - 5 U 134/17
Wettbewerbsverstoß: Irreführung der Rechtssuchenden durch die Bezeichnung …
Rn. 76 Zweigstelle und die notwendigerweise vorhandene, aber vom Gesetz nicht so benannte Hauptstelle sind jeweils als Niederlassungen der "Kanzlei" angesehen worden, die sich danach unterscheiden, in welcher der Rechtsanwalt seine berufliche Tätigkeit ihrem Schwerpunkt nach entfaltet (vgl. BGH NJW 2010, 3787; BGH GRUR 2012, 1275 - Zweigstellenbriefbogen, Rn 56).Rn. 85 Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Wortlaut der gesetzlichen Regelungen, deren Anwendung in der Rechtsprechung bzw. die zugrundeliegenden Erwägungen des Gesetzgebers auf dem allgemeinen Sprachgebrauch aufbauen und auf diese Weise das Verkehrsverständnis widerspiegeln (vgl. auch BGH NJW 2010, 3787; GRUR 2012, 1275 - Zweigstellenbriefbogen, Rn 56), das in einen "Kanzleistandort" die Hauptstelle bzw. Hauptkanzlei sieht.
- AGH Nordrhein-Westfalen, 17.04.2015 - 1 AGH 38/14
Verwendung des Wortes "Standorte" auf der Homepage einer Kanzlei
Rn. 38 Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 2010, 3787 Rn. 28 = BRAK-Mitt. 2010, 267) korrespondiert der Begriff der "Zweigstelle" nach allgemeinem Sprachgebrauch mit dem - im Gesetz nicht verwandten - Begriff der "Hauptstelle"; deshalb bilden die Begriffe "Kanzlei" und "Zweigstelle" keine Gegensätze. - OLG Frankfurt, 15.09.2011 - 2 Not 4/11
Berufsrecht: Keine Erfüllung der örtlichen Wartezeit für eine Notarstelle nach § …
Rn. 25 Entgegen der Auffassung des Klägers hat er die örtliche Wartezeit von drei Jahren auch nicht bereits deshalb erfüllt, weil nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. September 2010 (AnwZ (P) 1/09 = NJW 2010, 3787) die Zweigstelle dem Hauptsitz der Kanzlei gleichgestellt wäre.Diese Voraussetzung muss allerdings bereits eine Zweigstelle erfüllen, die von einem Rechtsanwalt vor allem deshalb eingerichtet wird, weil er mit Gerichten, Behörden und vorhandenen sowie zu gewinnenden Mandanten nicht nur von seiner Hauptkanzlei aus in Kontakt treten will, sondern zusätzlich von einem anderen Ort aus (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2010, a.a.O.).
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