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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 1023/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,690
BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 1023/08 (https://dejure.org/2010,690)
BVerfG, Entscheidung vom 15.07.2010 - 2 BvR 1023/08 (https://dejure.org/2010,690)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - 2 BvR 1023/08 (https://dejure.org/2010,690)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 116 Abs. 1 StVollzG
    Menschenwürde (gerichtliche Überprüfung menschenunwürdiger Haftraumunterbringung); Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz (Effektivität; Fortsetzungsfeststellungsinteresse); Rechtsbeschwerde (Fortbildung des Rechts; Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Abweichung ...

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 1 Abs. 1, 19 Abs. 4 GG
    Zum Rechtsschutz eines Gefangenen nach Unterbringung in einem Haftraum mit rassistischen Schmierereien

  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Zurückweisung einer Fortsetzungsfeststellungsklage bzgl der Umstände der Unterbringung während der Untersuchungshaft - hier: Unterbringung in Haftraum mit rassistischen Schmierereien

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 109 StVollzG, § 115 Abs 3 StVollzG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Zurückweisung einer Fortsetzungsfeststellungsklage bzgl der Umstände der Unterbringung während der Untersuchungshaft - hier: Unterbringung in Haftraum mit rassistischen Schmierereien

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der kurzzeitigen Unterbringung eines Strafgefangenen in einem mit gewaltverherrlichenden, rassistischen Schmierereien versehenen Haftraum des Transporthauses einer Strafvollzugsanstalt mit dem Grundrecht auf Menschenwürde; Versagung der Erforderlichkeit ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Zurückweisung einer Fortsetzungsfeststellungsklage bzgl der Umstände der Unterbringung während der Untersuchungshaft - hier: Unterbringung in Haftraum mit rassistischen Schmierereien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zum Rechtsschutz eines Gefangenen nach Unterbringung in einem Haftraum mit rassistischen Schmierereien

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Naziparolen auf der Wand der Haftzelle

  • migrationsrecht.net (Zusammenfassung)

    Zum Rechtsschutz eines Gefangenen nach Unterbringung in einem Haftraum mit rassistischen Schmierereien

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Zum Rechtsschutz eines Gefangenen nach Unterbringung in einem Haftraum mit rassistischen Schmierereien

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gefangener muss mit physischem oder verbalem Kot beschmierte Haftraumwände nicht hinnehmen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BVerfG zum Rechtsschutz eines Gefangenen nach Unterbringung in Haftraum mit rassistischen Schmierereien - Gefangener muss beschmierte Wände und grob unhygienische Haftraumbedingungen nicht hinnehmen

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)

    Im wahrsten Sinne des Wortes: Das ist eine "Sauerei”, oder zumindest ein starkes Stück..

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 420
  • NJW 2011, 137
  • NStZ 2012, 431
  • NStZ 2012, 436
  • DÖV 2010, 862
 
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Wird zitiert von ... (44)Zitiert selbst (40)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 1023/08
    Rn. 29 Dies betrifft nicht nur die vom Landgericht angesprochenen Fälle der drohenden Wiederholungsgefahr (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 117, 71 ; stRspr) und der fortbestehenden Beeinträchtigung (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 110, 77 ; stRspr).

    Unter anderem ist bei gewichtigen Eingriffen ein Feststellungsinteresse trotz zwischenzeitlicher Erledigung jedenfalls dann anzuerkennen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene gerichtlichen Rechtsschutz kaum erlangen kann (vgl. BVerfGE 110, 77 ; 117, 71 ; stRspr).

    Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne sind insbesondere (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ), aber keineswegs ausschließlich Grundrechtseingriffe, die das Grundgesetz unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. nur BVerfGE 110, 77 ; BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2006 - 2 BvR 1419/05 -, juris…, vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 u.a. -, NJW 2000, S. 273, und vom 14. Februar 1994 - 2 BvR 2091/93 -, juris).

    Denn jedenfalls hat es den Anspruch des Beschwerdeführers auf effektiven Rechtsschutz verletzt, indem es nicht berücksichtigte, dass ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse auch dann zu bejahen ist, wenn die Feststellung eines gewichtigen Grundrechtseingriffs begehrt wird, gegen den nach dem typischen Ablauf wirksamer Rechtsschutz nicht vor Erledigung zu erlangen ist (vgl. BVerfGE 110, 77 ; 117, 71 ), oder wenn eine gegen die Menschenwürde verstoßende Haftraumunterbringung in Rede steht (vgl. BVerfGK 6, 344 m.w.N.).

    Genauer hätte er den Grund dafür, dass bei typischerweise vor Erreichbarkeit gerichtlichen Rechtsschutzes erledigten gewichtigen Grundrechtseingriffen Art. 19 Abs. 4 GG die Anerkennung eines Rechtsschutzinteresses auch noch nach Erledigung gebietet (vgl. BVerfGE 110, 77 ; 117, 71 ), nicht benennen können.

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 1023/08
    Art. 19 Abs. 4 GG gebietet daher den Gerichten, das Verfahrensrecht so anzuwenden, dass den erkennbaren Interessen des rechtsschutzsuchenden Bürgers bestmöglich Rechnung getragen wird (vgl. BVerfGE 96, 27 ).

    Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne sind insbesondere (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ), aber keineswegs ausschließlich Grundrechtseingriffe, die das Grundgesetz unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. nur BVerfGE 110, 77 ; BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2006 - 2 BvR 1419/05 -, juris…, vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 u.a. -, NJW 2000, S. 273, und vom 14. Februar 1994 - 2 BvR 2091/93 -, juris).

    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; BVerfGK 11, 262 ; 12, 402 ).

    Rn. 35 bb) Die Entscheidung des Oberlandesgerichts verstößt gegen Art. 19 Abs. 4 GG, weil sie das durch § 116 Abs. 1 StVollzG eröffnete Rechtsmittel ineffektiv macht und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lässt (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ).

  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 1023/08
    Rn. 29 Dies betrifft nicht nur die vom Landgericht angesprochenen Fälle der drohenden Wiederholungsgefahr (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 117, 71 ; stRspr) und der fortbestehenden Beeinträchtigung (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 110, 77 ; stRspr).

    Unter anderem ist bei gewichtigen Eingriffen ein Feststellungsinteresse trotz zwischenzeitlicher Erledigung jedenfalls dann anzuerkennen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene gerichtlichen Rechtsschutz kaum erlangen kann (vgl. BVerfGE 110, 77 ; 117, 71 ; stRspr).

    Denn jedenfalls hat es den Anspruch des Beschwerdeführers auf effektiven Rechtsschutz verletzt, indem es nicht berücksichtigte, dass ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse auch dann zu bejahen ist, wenn die Feststellung eines gewichtigen Grundrechtseingriffs begehrt wird, gegen den nach dem typischen Ablauf wirksamer Rechtsschutz nicht vor Erledigung zu erlangen ist (vgl. BVerfGE 110, 77 ; 117, 71 ), oder wenn eine gegen die Menschenwürde verstoßende Haftraumunterbringung in Rede steht (vgl. BVerfGK 6, 344 m.w.N.).

    Genauer hätte er den Grund dafür, dass bei typischerweise vor Erreichbarkeit gerichtlichen Rechtsschutzes erledigten gewichtigen Grundrechtseingriffen Art. 19 Abs. 4 GG die Anerkennung eines Rechtsschutzinteresses auch noch nach Erledigung gebietet (vgl. BVerfGE 110, 77 ; 117, 71 ), nicht benennen können.

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 1023/08
    Der Bürger hat einen substanziellen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 104, 220 ; stRspr).

    Daher ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Fachgerichte bei Erledigung des Verfahrensgegenstandes einen Fortfall des Rechtsschutzinteresses annehmen (vgl. BVerfGE 104, 220 ).

    Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne sind insbesondere (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ), aber keineswegs ausschließlich Grundrechtseingriffe, die das Grundgesetz unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. nur BVerfGE 110, 77 ; BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2006 - 2 BvR 1419/05 -, juris…, vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 u.a. -, NJW 2000, S. 273, und vom 14. Februar 1994 - 2 BvR 2091/93 -, juris).

    Rn. 30 Das Gewicht des geltend gemachten Grundrechtseingriffs kann auch unabhängig von der besonderen Konstellation der typischerweise vor Erreichbarkeit gerichtlichen Rechtsschutzes eintretenden Erledigung ein für die Beurteilung des Rechtsschutzinteresses zu berücksichtigender Gesichtspunkt sein (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 104, 220 ; 116, 69 ).

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Prozeßkostenhilfe Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 1023/08
    Sehen aber prozessrechtliche Vorschriften ein Rechtsmittel vor, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG den Gerichten eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 54, 94 ; 77, 275 ; 78, 88 ; 112, 185 ; stRspr).

    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; BVerfGK 11, 262 ; 12, 402 ).

    Rn. 35 bb) Die Entscheidung des Oberlandesgerichts verstößt gegen Art. 19 Abs. 4 GG, weil sie das durch § 116 Abs. 1 StVollzG eröffnete Rechtsmittel ineffektiv macht und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lässt (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ).

  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 1023/08
    Rn. 29 Dies betrifft nicht nur die vom Landgericht angesprochenen Fälle der drohenden Wiederholungsgefahr (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 117, 71 ; stRspr) und der fortbestehenden Beeinträchtigung (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 110, 77 ; stRspr).

    Rn. 30 Das Gewicht des geltend gemachten Grundrechtseingriffs kann auch unabhängig von der besonderen Konstellation der typischerweise vor Erreichbarkeit gerichtlichen Rechtsschutzes eintretenden Erledigung ein für die Beurteilung des Rechtsschutzinteresses zu berücksichtigender Gesichtspunkt sein (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 104, 220 ; 116, 69 ).

  • BVerfG, 23.11.2005 - 2 BvR 1514/03

    Rechtsweggarantie (Effektivität der gerichtlichen Kontrolle; fortbestehendes …

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 1023/08
    In Verfahren, die die Haftraumunterbringung eines Gefangenen betreffen, entfällt, sofern eine Verletzung der Menschenwürde durch die Art und Weise der Unterbringung in Frage steht, das Rechtsschutzinteresse nicht mit der Beendigung der beanstandeten Unterbringung (vgl. BVerfGK 6, 344 m.w.N.).

    Denn jedenfalls hat es den Anspruch des Beschwerdeführers auf effektiven Rechtsschutz verletzt, indem es nicht berücksichtigte, dass ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse auch dann zu bejahen ist, wenn die Feststellung eines gewichtigen Grundrechtseingriffs begehrt wird, gegen den nach dem typischen Ablauf wirksamer Rechtsschutz nicht vor Erledigung zu erlangen ist (vgl. BVerfGE 110, 77 ; 117, 71 ), oder wenn eine gegen die Menschenwürde verstoßende Haftraumunterbringung in Rede steht (vgl. BVerfGK 6, 344 m.w.N.).

  • BVerfG, 11.04.2008 - 2 BvR 866/06

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Verwerfung einer Rechtsbeschwerde trotz …

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 1023/08
    Wenn unter solchen Umständen die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde verneint wird, ist das Grundrecht des Rechtsschutzsuchenden aus Art. 19 Abs. 4 GG verletzt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. April 2008 - 2 BvR 866/06 -, juris).
  • OLG Schleswig, 08.05.2007 - 2 VollzWs 78/07

    Strafvollzug: Erledigung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung allein durch …

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 1023/08
    Zwar ist anerkannt, dass es auch in Fällen, in denen die Strafvollstreckungskammer ihre Entscheidung ausdrücklich oder implizit auf eine von der Rechtsprechung anderer Gerichte abweichende fehlerhafte Rechtsauffassung gestützt hat, an der Erforderlichkeit der Nachprüfung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung fehlen kann, weil nicht zu erwarten ist, dass der Rechtsfehler in weiteren Fällen Bedeutung erlangen wird (vgl. OLG Schleswig, Beschlüsse vom 8. Mai 2007 - 2 Vollz Ws 78/07 -, NStZ-RR 2007, S. 326, …und vom 10. Januar 2006 - 2 Vollz Ws 453/05 -, ZfStrVO 2006, S. 242;… OLG Celle, Beschlüsse vom 30. Mai 1990 - 1 Ws 117/90 -, BlStVKunde 1992, Nr. 2, S. 5, …und vom 14. Januar 1999 - 1 Ws 296/98 -, StV 1999, S. 554 f.).
  • OLG Celle, 30.05.1990 - 1 Ws 117/90
    Auszug aus BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 1023/08
    Zwar ist anerkannt, dass es auch in Fällen, in denen die Strafvollstreckungskammer ihre Entscheidung ausdrücklich oder implizit auf eine von der Rechtsprechung anderer Gerichte abweichende fehlerhafte Rechtsauffassung gestützt hat, an der Erforderlichkeit der Nachprüfung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung fehlen kann, weil nicht zu erwarten ist, dass der Rechtsfehler in weiteren Fällen Bedeutung erlangen wird (…vgl. OLG Schleswig, Beschlüsse vom 8. Mai 2007 - 2 Vollz Ws 78/07 -, NStZ-RR 2007, S. 326, …und vom 10. Januar 2006 - 2 Vollz Ws 453/05 -, ZfStrVO 2006, S. 242; OLG Celle, Beschlüsse vom 30. Mai 1990 - 1 Ws 117/90 -, BlStVKunde 1992, Nr. 2, S. 5, …und vom 14. Januar 1999 - 1 Ws 296/98 -, StV 1999, S. 554 f.).
  • OLG Celle, 14.01.1999 - 1 Ws 296/98
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …

  • BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89

    Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

  • BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02

    Schockwerbung II

  • BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96

    Elternunterhalt

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der …

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

  • EGMR, 15.07.2002 - 47095/99

    Russland, Haftbedingungen, EMRK, Europäische Menschenrechtskonvention, …

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift …

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Teilkindergeld

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 939/07

    Unterbringung in der Untersuchungshaft (nicht abgetrennte Toilette; Sichtblende …

  • BVerfG, 16.03.1993 - 2 BvR 202/93

    Effektivität des Rechtsschutzes im Strafvollzug durch eine Eilentscheidung - …

  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2354/04

    Menschenwürde im Maßregelvollzug (gemeinsame Unterbringung: Differenzierung …

  • BVerfG, 20.04.2007 - 2 BvR 203/07

    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Verlegung eines Strafgefangenen

  • BVerfG, 12.11.2007 - 2 BvR 9/06

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Verkennung von Klärungsbedarf bei der …

  • BVerfG, 28.09.1999 - 2 BvR 1897/95

    Ermittlungsrichter ist für Beschränkungen im Rahmen von Beugehaft nicht zuständig

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts

  • BVerfG, 30.05.2007 - 2 BvR 2012/05

    Umfang des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz

  • BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 1419/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Maßnahme im Maßregelvollzug

  • BVerfG, 14.02.1994 - 2 BvR 2091/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Eilrechtsschutz in Strafvollzugssachen

  • OLG Jena, 14.05.2008 - 1 Ws 171/08

    Widerruf der Strafaussetzung

  • BVerwG, 24.04.2024 - 6 C 2.22

    Qualifizierter Grundrechtseingriff als Voraussetzung des …

    Rn. 33 Danach muss ein Rechtsschutzbegehren zur nachträglichen gerichtlichen Überprüfung jedenfalls immer dann zulässig sein, wenn eine Verletzung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) in Frage steht (…vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 - NJW 2002, 2699 , vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 - NJW 2002, 2700 , vom 8. April 2004 - 2 BvR 1811/03 - NStZ-RR 2004, 252 , vom 23. November 2005 - 2 BvR 1514/03 - juris Rn. 13 und vom 15. Juli 2010 - 2 BvR 1023/08 - NJW 2011, 137 Rn. 30).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …

    Die Rechtsweggarantie verbietet zwar, gesetzliche Zulässigkeitsanforderungen so auszulegen, dass ein gesetzlich eröffneter Rechtsbehelf leerläuft, weil das weitere Beschreiten des Rechtswegs unzumutbar und ohne sachliche Rechtfertigung erschwert wird (BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 2010 - 2 BvR 1023/08 - NJW 2011, 137 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.11.2023 - 6 C 2.22

    Anfrage gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 und 3 VwGO zu den Voraussetzungen des nach § 113 …

    Rn. 18 Danach muss ein Rechtsschutzbegehren zur nachträglichen gerichtlichen Überprüfung jedenfalls immer dann zulässig sein, wenn eine Verletzung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) in Frage steht (…vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 - NJW 2002, 2699 , vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 - NJW 2002, 2700 , vom 8. April 2004 - 2 BvR 1811/03 - NStZ-RR 2004, 252 , vom 23. November 2005 - 2 BvR 1514/03 - juris Rn. 13 und vom 15. Juli 2010 - 2 BvR 1023/08 - NJW 2011, 137 Rn. 30).
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