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Rechtsprechung
   BGH, 22.09.2010 - VIII ZR 285/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1226
BGH, 22.09.2010 - VIII ZR 285/09 (https://dejure.org/2010,1226)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2010 - VIII ZR 285/09 (https://dejure.org/2010,1226)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2010 - VIII ZR 285/09 (https://dejure.org/2010,1226)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Wohnraummiete: Erlöschen der Wirkung einer Aufrechnung mit dem Anspruch auf Rückzahlung nicht fristgerecht abgerechneter Betriebskostenvorschüsse bei nachträglicher Betriebskostenabrechnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 158 Abs 2 BGB, § 387 BGB, § 388 BGB, § 556 Abs 3 S 2 BGB
    Wohnraummiete: Erlöschen der Wirkung einer Aufrechnung mit dem Anspruch auf Rückzahlung nicht fristgerecht abgerechneter Betriebskostenvorschüsse bei nachträglicher Betriebskostenabrechnung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt des Entfallens der Wirkung der Aufrechnung bei nachträglicher Erteilung einer wirksamen Betriebskostenabrechnung des Vermieters; Möglichkeit der Geltendmachung von Mängelrechten bei Ungewissheit hinsichtlich des Vorliegens eines tatsächlichen Mangels; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebskostenabrechnung (nachträgliche) - Aufrechnung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 158 Abs. 2, 387, 388, 556 Abs. 3
    Vorläufige Rückzahlungsansprüche wegen geleisteter Betriebskostenvorschüsse; Vorenthaltung der Mietsache; summenmäßige Zusammenfassung mehrerer Betriebskostenarten; Nichteinhaltung der Abrechnungspflicht; Aufrechnung; Rückgabepflicht; Schlüsselrückgabe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt des Entfallens der Wirkung der Aufrechnung bei nachträglicher Erteilung einer wirksamen Betriebskostenabrechnung des Vermieters; Möglichkeit der Geltendmachung von Mängelrechten bei Ungewissheit hinsichtlich des Vorliegens eines tatsächlichen Mangels; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufrechnung mit Rückzahlungsanspruch wegen geleisteter Vorschüsse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufrechnung mit abgerechneten Nebenkostenvorauszahlungen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aufrechnung von Vorschüssen auf Betriebskosten und nachträglich wirksam erteilte Betriebskostenabrechnung

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung geleisteter BK-Vorauszahlungen ist nur vorläufiger Natur und erlischt in dem Moment, wenn der Vermieter die BK-Abrechnung vorlegt

Besprechungen u.ä. (3)

  • mietrb.de PDF, S. 6 (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebskostenabrechnung: Zusammenfassung von Kostenpositionen (RA Dr. Arnold Lehmann-Richter; MietRB 2010, 350)

  • mietrb.de PDF, S. 7 (Entscheidungsbesprechung)

    Rückzahlung von Betriebskostenvorschüssen und Schadensersatz wegen unberechtigter Mängelanzeige (RA Dr. Arnold Lehmann-Richter; MietRB 2010, 350)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen durch Aufrechnung nach beendetem Mietverhältnis (IMR 2010, 509)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 143
  • MDR 2010, 1373
  • NZM 2010, 858
  • ZMR 2011, 112
  • NJ 2011, 136
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04

    Rechte des Mieters bei unterbliebener Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus BGH, 22.09.2010 - VIII ZR 285/09
    Macht der Mieter den Anspruch gegen den Vermieter auf Rückzahlung geleisteter Vorschüsse auf Betriebskosten, über die der Vermieter nicht innerhalb der Frist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB abgerechnet hat, im Wege der Aufrechnung geltend, so entfällt die Wirkung der Aufrechnung ex nunc, soweit der Vermieter nachträglich eine wirksame Betriebskostenabrechnung erteilt und der Mieter hiernach Betriebskosten schuldet (Fortführung des Senatsurteils vom 9. März 2005, VIII ZR 57/04, NJW 2005, 1499) 38 43 44 45 .

    Eine unangemessene Benachteiligung des Vermieters ist damit nicht verbunden, denn er kann die Jahresabrechnung auch noch im Rückforderungsprozess des Mieters vorlegen (Senatsurteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 57/04, NJW 2005, 1499 unter II 3).

    Führt nämlich der Vermieter die Fälligkeit seines Betriebskostenerstattungsanspruchs durch ordnungsgemäße Abrechnung nachträglich noch herbei, so steht die Rechtskraft des einer Klage des Mieters stattgebenden Urteils einer (späteren) Klage des Vermieters auf Zahlung der Betriebskosten nicht entgegen, denn der Rückzahlungsanspruch des Mieters wurde lediglich als "zur Zeit begründet" anerkannt (Senatsurteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 57/04, aaO unter II 3 g).

  • BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 246/06

    Zum Anspruch des Verkäufers auf Schadensersatz nach einem unberechtigten …

    Auszug aus BGH, 22.09.2010 - VIII ZR 285/09
    Der Senat hat zwar für den Bereich des Kaufrechts entschieden, dass ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers nach § 439 Abs. 1 BGB eine zum Schadensersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung darstellen kann, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel der Kaufsache nicht vorliegt, sondern die Ursache des Symptoms, hinter dem er einen Mangel vermutet, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt (Senatsurteil vom 23. Januar 2008 - VIII ZR 246/06, NJW 2008, 1147).

    Bleibt somit - wie hier - bei der Mängelanzeige ungewiss, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt, dürfen Mängelrechte geltend gemacht werden, ohne Schadensersatzansprüche befürchten zu müssen, auch wenn sich das Verlangen im Ergebnis als unberechtigt herausstellt (Senatsurteil vom 23. Januar 2008 - VIII ZR 246/06, aaO Rn. 13; vgl. ferner BGH…, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 133/08, NJW 2009, 1262 Rn. 20).

  • BGH, 16.09.2009 - VIII ZR 346/08

    Abrechnung der Kosten einer Sachversicherung und Haftpflichtversicherung in einer …

    Auszug aus BGH, 22.09.2010 - VIII ZR 285/09
    Notwendig, aber auch ausreichend ist es, dass der Mieter die ihm angelasteten Kosten bereits aus der Abrechnung klar ersehen und überprüfen kann, so dass die Einsichtnahme in dafür vorhandene Belege nur noch zur Kontrolle und zur Beseitigung von Zweifeln erforderlich ist (Senatsurteil vom 16. September 2009 - VIII ZR 346/08, NJW 2009, 3575 Rn. 6).

    Einen derartigen engen Zusammenhang hat der Senat zum Beispiel für die Kosten für Frisch- und Schmutzwasser - soweit letztere auf der Grundlage des Frischwasserbezugs berechnet werden - sowie für Sach- und Haftpflichtversicherungsbeiträge bejaht (…Senatsurteile vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 340/08, NJW-RR 2009, 1383 Rn. 18; vom 16. September 2009 - VIII ZR 346/08, aaO Rn. 7).

  • BGH, 28.06.2000 - VIII ZR 240/99

    Widerrufsrecht beim Finanzierungsleasingvertrag; Wirksamkeit einer Kündigung

    Auszug aus BGH, 22.09.2010 - VIII ZR 285/09
    Die Revisionserwiderung weist bei dieser Sachlage daher mit ihrer Gegenrüge zutreffend darauf hin, dass der Senat an die (irrtümliche) Feststellung, es sei auch mit Ansprüchen aus dem Jahr 2005 aufgerechnet worden, die insoweit zur Widersprüchlichkeit des Tatbestandes führte, nicht nach § 314 ZPO gebunden ist (Senatsurteil vom 28. Juni 2000 - VIII ZR 240/99, BGHZ 144, 370, 376 f.; BGH, Urteil vom 13. Mai 1996 - II ZR 275/94, NJW 1996, 2306 unter I 1; BGH, Urteil vom 14. Oktober 1988 - V ZR 73/87, NJW 1989, 898 unter 2).
  • BGH, 13.05.1996 - II ZR 275/94

    Aufbringung des Fehlbetrages durch die übrigen Gesellschafter; Zulässigkeit einer …

    Auszug aus BGH, 22.09.2010 - VIII ZR 285/09
    Die Revisionserwiderung weist bei dieser Sachlage daher mit ihrer Gegenrüge zutreffend darauf hin, dass der Senat an die (irrtümliche) Feststellung, es sei auch mit Ansprüchen aus dem Jahr 2005 aufgerechnet worden, die insoweit zur Widersprüchlichkeit des Tatbestandes führte, nicht nach § 314 ZPO gebunden ist (Senatsurteil vom 28. Juni 2000 - VIII ZR 240/99, BGHZ 144, 370, 376 f.; BGH, Urteil vom 13. Mai 1996 - II ZR 275/94, NJW 1996, 2306 unter I 1; BGH, Urteil vom 14. Oktober 1988 - V ZR 73/87, NJW 1989, 898 unter 2).
  • BGH, 14.10.1988 - V ZR 73/87

    Wirksamkeit einer nicht beurkundeten Nebenabrede; Vermutung der Richtigkeit und …

    Auszug aus BGH, 22.09.2010 - VIII ZR 285/09
    Die Revisionserwiderung weist bei dieser Sachlage daher mit ihrer Gegenrüge zutreffend darauf hin, dass der Senat an die (irrtümliche) Feststellung, es sei auch mit Ansprüchen aus dem Jahr 2005 aufgerechnet worden, die insoweit zur Widersprüchlichkeit des Tatbestandes führte, nicht nach § 314 ZPO gebunden ist (Senatsurteil vom 28. Juni 2000 - VIII ZR 240/99, BGHZ 144, 370, 376 f.; BGH, Urteil vom 13. Mai 1996 - II ZR 275/94, NJW 1996, 2306 unter I 1; BGH, Urteil vom 14. Oktober 1988 - V ZR 73/87, NJW 1989, 898 unter 2).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus BGH, 22.09.2010 - VIII ZR 285/09
    Bleibt somit - wie hier - bei der Mängelanzeige ungewiss, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt, dürfen Mängelrechte geltend gemacht werden, ohne Schadensersatzansprüche befürchten zu müssen, auch wenn sich das Verlangen im Ergebnis als unberechtigt herausstellt (…Senatsurteil vom 23. Januar 2008 - VIII ZR 246/06, aaO Rn. 13; vgl. ferner BGH, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 133/08, NJW 2009, 1262 Rn. 20).
  • BGH, 14.02.2007 - VIII ZR 1/06

    Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung; Mitteilung der Gesamtkosten einer …

    Auszug aus BGH, 22.09.2010 - VIII ZR 285/09
    Die Unwirksamkeit betrifft nach der Rechtsprechung des Senats vielmehr nur die jeweils unzulässig zusammengefassten Kostenpositionen (Senatsurteil vom 14. Februar 2007 - VIII ZR 1/06, NJW 2007, 1059 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 340/08

    Zulässigkeit einer Zusammenfassung der Kosten für Frisch- und Abwasser in einer …

    Auszug aus BGH, 22.09.2010 - VIII ZR 285/09
    Einen derartigen engen Zusammenhang hat der Senat zum Beispiel für die Kosten für Frisch- und Schmutzwasser - soweit letztere auf der Grundlage des Frischwasserbezugs berechnet werden - sowie für Sach- und Haftpflichtversicherungsbeiträge bejaht (Senatsurteile vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 340/08, NJW-RR 2009, 1383 Rn. 18;… vom 16. September 2009 - VIII ZR 346/08, aaO Rn. 7).
  • BGH, 10.01.1983 - VIII ZR 304/81

    Annahmeverzug bei Rückgabe von Mieträumen

    Auszug aus BGH, 22.09.2010 - VIII ZR 285/09
    Rn. 55 (1) Der Senat hat bereits entschieden, dass es an einer vollständigen Rückgabe der Mietsache fehlt, wenn der Mieter zwar seine Sachen aus den Räumen entfernt, die Schlüssel aber zurückbehält (BGH, Urteil vom 10. Januar 1983 - VIII ZR 304/81, BGHZ 86, 204, 210).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2009 - 24 U 11/09

    Rechte des Mieters bei Unterbleiben der Nebenkostenabrechnung durch den …

  • OLG Karlsruhe, 03.03.1993 - 13 U 193/92
  • OLG Nürnberg, 18.04.2002 - 13 U 4136/01

    Nachbesserung und Vorschußanspruch

  • OLG Celle, 28.07.1971 - 13 U 115/68
  • BGH, 22.10.2014 - VIII ZR 41/14

    Statthaftigkeit des Urkundenprozesses für Ansprüche des Vermieters auf …

    Substantiiertes Bestreiten verlangt jedoch nicht, dass der Mieter sich an einer bestimmten Berechnungsmethode, etwa den Vorgaben der Wohnflächenverordnung, orientiert, zumal die Berechnung etwa bei Dachgeschosswohnungen aufgrund von Schrägen und Winkeln kompliziert sein kann (vgl. Senatsurteil vom 22. September 2010 - VIII ZR 285/09, NZM 2010, 858 Rn. 29).
  • BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 307/11

    Wirksamkeit der Klagezustellung ohne die in Bezug genommenen Anlagen

    Dabei kann dahinstehen, ob die Feststellung des Berufungsgerichts, die Zustellung sei hinsichtlich der Beklagten zu 2 unstreitig, den Senat nach § 314 ZPO bindet oder ob eine solche Bindungswirkung wegen einer Widersprüchlichkeit der Feststellung mit der vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Schriftsatzstelle ausscheidet (vgl. hierzu Senatsurteil vom 22. September 2010 - VIII ZR 285/09, WuM 2010, 688 Rn. 58 mwN).
  • BGH, 24.01.2017 - VIII ZR 285/15

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Zusammenfassung der Kostenpositionen …

    Rn. 5 Eine Zusammenfassung der in verschiedenen Ziffern des Betriebskostenkatalogs genannten Kostenpositionen, etwa von Kosten für Straßenreinigung/Müllbeseitigung (Nr. 8 des Kostenkatalogs) mit Kosten der Schornsteinreinigung (Nr. 12) oder von Kosten der Wasserversorgung (Nr. 3) mit Kosten der Beleuchtung (Nr. 11) ist hingegen unzulässig (Senatsurteil vom 22. September 2010 - VIII ZR 285/09, NJW 2011, 143 Rn. 41).
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