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Rechtsprechung
   BGH, 17.02.2011 - III ZR 35/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,163
BGH, 17.02.2011 - III ZR 35/10 (https://dejure.org/2011,163)
BGH, Entscheidung vom 17.02.2011 - III ZR 35/10 (https://dejure.org/2011,163)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - III ZR 35/10 (https://dejure.org/2011,163)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    AGB eines Mobilfunkvertrages: Entgeltpflicht bei unbefugter Nutzung und Verlust der Karte; Recht zur Anschlusssperre bei Zahlungsverzug

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 BGB, § 320 BGB, § 321 BGB, § 45i Abs 4 TKG, § 45k Abs 2 TKG
    AGB eines Mobilfunkvertrages: Entgeltpflicht bei unbefugter Nutzung und Verlust der Karte; Recht zur Anschlusssperre bei Zahlungsverzug

  • LawCommunity.de

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters

  • IWW
  • JurPC

    AGB-Klauseln in Mobilfunkverträgen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    BGH überprüft Mobilfunk-Vertragsklauseln

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übertragung der Grundsätze über die Haftung des Inhabers eines Festnetzanschlusses für die Inanspruchnahme von Telefondienstleistungen durch Dritte auf den Mobilfunkvertrag; Angemessenheit einer Benachteiligung des Kunden im Falle einer in den AGB enthaltenen ...

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Sperrung des Handy-Anschlusses wegen 15,50 Euro

  • rabüro.de

    Sperrung des Handy-Anschlusses wegen offener Forderung in Höhe von 15,50 rechtswidrig

  • Betriebs-Berater

    Zur Wirksamkeit von Vertragsklauseln in Mobilfunkverträgen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragung der Grundsätze über die Haftung des Inhabers eines Festnetzanschlusses für die Inanspruchnahme von Telefondienstleistungen durch Dritte auf den Mobilfunkvertrag; Angemessenheit einer Benachteiligung des Kunden im Falle einer in den AGB enthaltenen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsrecht - Klausel in Mobilfunktverträgen unwirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (29)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Sperrung des Mobilfunkanschlusses erst bei Zahlungsverzug mit 75 EUR

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Mobilfunksperre erst ab 75 Euro

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Handysperre erst ab 75 EURO Zahlungsrückstand - Haftung des Kunden für unbefugte Nutzung Dritter

  • lto.de (Kurzinformation)

    Neuer Richtwert für Sperrung von Mobilfunkanschlüssen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kartensperrung bei Mobilfunkverträgen

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Mobilfunk-Urteile zugunsten des Verbrauchers

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    AGB eines Mobilfunkanbieters: - Kunden müssen Gebühren bezahlen, die durch unbefugte Nutzung entstehen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Wirksamkeit von Vertragsklauseln in Mobilfunkverträgen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen in Mobilfunkverträgen

  • recht-hat.de (Kurzinformation)

    Handy-Sperrung bei geringen Zahlungsrückständen unwirksam

  • peter-kehl.de (Kurzinformation)

    Handysperre erst ab 75 EUR Zahlungsrückstand zulässig

  • rechtsanwalt-leisner.de (Kurzinformation)

    Keine Anschlusssperre für Mobilfunk bei Mini-Verzug

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    15,50 Euro kein Grund für Handy-Sperrung - BGH erklärt Klauseln von T-Mobile und congstar für unwirksam

  • wkblog.de (Kurzinformation)

    Kostenübernahme der Deaktivierung einer SIM Karte kann zurückverlangt werden

  • msw-ra-berlin.de (Kurzinformation)

    Keine Handy-Sperrung bei 15,50 EUR Schulden.

  • anwalt-suchservice.de (Pressemitteilung)

    Rechtmäßigkeit von AGB in Mobilfunkverträgen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Sperrung des Handy-Anschlusses wegen minimaler Forderung

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    AGB in Mobilfunkverträgen

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Rechtmäßigkeit von AGB in Mobilfunkverträgen

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Mobilfunkverträgen verwendete AGB

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Keine Sperrung des Handy-Anschlusses wegen offener Forderung in Höhe von 15,50

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Klausel zur Sperrung des Mobilfunkanschlusses

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Entscheidung über AGBs in Mobilfunkverträgen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit von AGB in Mobilfunkverträgen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Klausel in Handyverträgen "Kartensperrung bei 15,50 Euro Zahlungsverzug" unwirksam

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Für Mobilfunkkunden: BGH kippt Sperrklausel // Keine Sperre bei geringfügigen Rückständen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 188, 351
  • NJW 2011, 2122
  • NJW 2011, 8
  • ZIP 2011, 621
  • MDR 2011, 408
  • VersR 2011, 753
  • WM 2011, 615
  • MMR 2011, 520
  • BB 2011, 513
  • BB 2011, 706
  • K&R 2011, 256
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.02.2009 - III ZR 179/08

    Beurteilung der unangemessenen Benachteiligung eines Vertragspartners durch eine …

    Auszug aus BGH, 17.02.2011 - III ZR 35/10
    Das beruht ebenso wie bei den gesetzlichen Leistungsverweigerungsrechten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch auf dem Grundgedanken, dass jede Vertragspartei das Recht hat, die ihr obliegende Leistung zu verweigern, bis die ihr gebührende Gegenleistung erbracht ist (vgl. Senatsurteil vom 12. Februar 2009 - III ZR 179/08, NJW 2009, 1334 Rn. 18).

    Zwar ist § 45k Abs. 2 TKG nicht auf Mobilfunkverträge anwendbar (Senatsurteil vom 12. Februar 2009 - III ZR 179/08, NJW 2009, 1334 Rn. 18).

  • BGH, 16.03.2006 - III ZR 152/05

    Zu Verträgen über R-Gespräche

    Auszug aus BGH, 17.02.2011 - III ZR 35/10
    Rn. 19 (1) Der Senat hat schon zum Telefondienstvertrag im Festnetzbereich ausgeführt, dass auch bei der Nutzung der Telefondienstleistungen durch Dritte eine Entgeltpflicht des Anschlussinhabers in Betracht kommt, wenn er die Nutzung des Dritten zu vertreten hat (Senatsurteil vom 16. März 2006 - III ZR 152/05, BGHZ 166, 369 Rn. 19).
  • BGH, 04.03.2004 - III ZR 96/03

    Kein Telefonentgeltanspruch für Verbindungen, durch ein heimlich installiertes …

    Auszug aus BGH, 17.02.2011 - III ZR 35/10
    Vielmehr ist die Formulierung ersichtlich an den inzwischen außer Kraft getretenen § 16 Abs. 3 Satz 3 der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) vom 11. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2910) angelehnt, wonach Verbindungsentgelte vom Kunden nicht gefordert werden konnten, wenn der Netzzugang in einem vom Kunden nicht zu vertretenden Umfang benutzt wurde (vgl. auch Senatsurteil vom 4. März 2004 - III ZR 96/03, BGHZ 158, 201, 205).
  • BGH, 23.01.2003 - III ZR 54/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Teilnahme von Mobilfunkkunden am …

    Auszug aus BGH, 17.02.2011 - III ZR 35/10
    Dies beruht darauf, dass es sich bei einem Mobilfunkvertrag um ein Dauerschuldverhältnis handelt (vgl. Senatsurteil vom 23. Januar 2003 - III ZR 54/02, NJW 2003, 1237, 1238), das inhaltlich einem Dauerlieferungsvertrag entspricht.
  • BGH, 29.05.2008 - III ZR 330/07

    Zur Wirksamkeit einer Lastschriftklausel in formularmäßigen Mitgliedsverträgen …

    Auszug aus BGH, 17.02.2011 - III ZR 35/10
    Danach sind diese ausgehend von den Interessen, Vorstellungen und Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden (Senatsurteil vom 29. Mai 2008 - III ZR 330/07, NJW 2008, 2495 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 10.05.1994 - XI ZR 65/93

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Globalabtretung

    Auszug aus BGH, 17.02.2011 - III ZR 35/10
    Völlig fern liegende Auslegungsmöglichkeiten, von denen eine Gefährdung des Rechtsverkehrs ernsthaft nicht zu befürchten ist, haben dabei außer Betracht zu bleiben (BGH, Urteil vom 10. Mai 1994 - XI ZR 65/93, NJW 1994, 1798, 1799 mwN).
  • LG München I, 21.12.2006 - 12 O 12375/06
    Auszug aus BGH, 17.02.2011 - III ZR 35/10
    Gleichwohl kann die Wertung des Gesetzgebers bei Telefondienstleistungsverträgen im Festnetzbereich bei der Beurteilung der Angemessenheit Allgemeiner Geschäftsbedingungen für den Mobilfunkbereich nicht außer Acht gelassen werden (…vgl. Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 11. Aufl., § 307 BGB Rn. 167; jeweils zu § 19 TKV Landgericht München I, CR 2008, 31, 32;… Köhler, Der Mobilfunkvertrag aaO;… Kropf/Harder, aaO;… wohl auch Grosskopf/Taubert, aaO S. 608 f;… a.A. Kessel in Arndt/Fetzer/Scherer, TKG, 2008, § 45k Rn. 9;… Eckert aaO S. 534 ff Rn. 107).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2020 - U (Kart) 4/19

    Zulieferer gegen Automobilhersteller

    Rn. 292 (6.1.2.2.1) Sie regelt zum einen nur ein Kündigungsrecht für die Beklagten und ist insofern nicht etwa dahin zu verstehen, dass der Klägerin das außerordentliche Kündigungsrecht nach § 314 BGB zustehen soll, während die Beklagten stattdessen oder zusätzlich aus den in der Bestimmung aufgeführten Gründen kündigen können, sondern bei der maßgeblichen objektiven und dort wiederum der kundenfeindlichsten Auslegung (vgl. BGH…, Urteil vom 09.06.2011, III ZR 157/10, Rn. 13 bei juris; Urteil vom 17.02.2011, III ZR 35/10, Rn. 10 bei juris;… Urteil vom 29.05.2008, III ZR 330/07, Rn. 20 bei juris) dahin, dass mit der alleinigen Regelung eines außerordentlichen Kündigungsrechts für die Beklagten ein solches für die Klägerin ausgeschlossen sei.
  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12

    Ausschlussfrist - Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung (Mobbing) - …

    Vertragsklauseln, die nur in außergewöhnlichen, von den Vertragspartnern bei Vertragsabschluss nicht für regelungsbedürftig gehaltenen Fällen gegen das Gesetz verstoßen, sind wirksam (vgl. BGH 17. Februar 2011 - III ZR 35/10 - Rn. 10, BGHZ 188, 351; 23. November 2005 - VIII ZR 154/04 - zu II 2 b der Gründe; 10. Mai 1994 - XI ZR 65/93 - zu II 2 b der Gründe;… Palandt/Grüneberg 72. Aufl. § 306 BGB Rn. 9; Schlewing NZA-Beilage 2012, 33, 34).
  • BGH, 09.06.2011 - III ZR 157/10

    Mobilfunkvertrag: Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für …

    Aus diesem Grund ist auch die Wertung des § 45k Abs. 2 TKG nicht übertragbar (vgl. hierzu Senatsurteil vom 17. Februar 2011 - III ZR 35/10, WM 2011, 615 Rn. 33, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; siehe auch sogleich Nummer 2 Buchst. b aa).

    Bei der maßgeblichen kundenfeindlichsten Auslegung (vgl. st. Rspr., z.B. Senatsurteile vom 17. Februar 2011 aaO. Rn. 10, …und vom 29. Mai 2008 - III ZR 330/07, WM 2008, 1391 Rn. 20 mwN) ermöglicht die Bestimmung der Beklagten die Einstellung ihrer Leistungen, ohne dass ihr Vertragspartner sich hierauf einzurichten und diese abzuwenden vermag.

    aa) Wie der Senat in seinem Urteil vom 17. Februar 2011 (III ZR 35/10, WM 2011, 615 Rn. 33) entschieden hat, sind Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mobilfunkanbietern, die ihnen ein Leistungsverweigerungsrecht - technisch vollzogen in Form einer so genannten Sperre (…vgl. Senatsurteil vom 12. Februar 2009 - III ZR 179/08, NJW 2009, 1334 Rn. 18) - auch in Fällen zuerkennen, in denen der Kunde mit deutlich weniger als 75 EUR im Zahlungsverzug ist, nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.

    Gleichwohl ist die Wertung des Gesetzgebers für Telefondienstleistungsverträge im Festnetzbereich auf die Beurteilung der Angemessenheit Allgemeiner Geschäftsbedingungen für den Mobilfunkbereich zu übertragen (Senatsurteil vom 17. Februar 2011 aaO. mwN).

    Nach ständiger Rechtsprechung sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ausgehend von den Interessen, Vorstellungen und Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden (st. Rspr., z.B. Senatsurteile vom 17. Februar 2011 - III ZR 35/10, WM 2011, 615 Rn. 10 …und vom 29. Mai 2008 - III ZR 330/07, WM 2008, 1391 Rn. 19 m.w.N.;… BGH, Urteile vom 21. Oktober 2009 - VIII ZR 244/08, NJW 2010, 293 Rn. 11 …und vom 28. Juni 2006 - VIII ZR 124/05, NJW 2006, 2915 Rn. 16 mwN).

    Völlig fern liegende Auslegungsmöglichkeiten, von denen eine Gefährdung des Rechtsverkehrs ernsthaft nicht zu befürchten ist, haben dabei außer Betracht zu bleiben (Senatsurteil vom 17. Februar 2011 aaO.; BGH, Urteil vom 10. Mai 1994 - XI ZR 65/93, NJW 1994, 1798, 1799 mwN).

    Aus diesem Grund ist auch die Wertung des § 45k Abs. 2 TKG nicht übertragbar (vgl. hierzu Senatsurteil vom 17. Februar 2011 - III ZR 35/10, WM 2011, 615 Rn. 33, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; siehe auch sogleich Nummer 2 Buchst. b aa).

    Bei der maßgeblichen kundenfeindlichsten Auslegung (vgl. st. Rspr., z.B. Senatsurteile vom 17. Februar 2011 aaO Rn. 10, …und vom 29. Mai 2008 - III ZR 330/07, WM 2008, 1391 Rn. 20 mwN) ermöglicht die Bestimmung der Beklagten die Einstellung ihrer Leistungen, ohne dass ihr Vertragspartner sich hierauf einzurichten und diese abzuwenden vermag.

    aa) Wie der Senat in seinem Urteil vom 17. Februar 2011 (III ZR 35/10, WM 2011, 615 Rn. 33) entschieden hat, sind Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mobilfunkanbietern, die ihnen ein Leistungsverweigerungsrecht - technisch vollzogen in Form einer so genannten Sperre (…vgl. Senatsurteil vom 12. Februar 2009 -III ZR 179/08, NJW 2009, 1334 Rn. 18) -auch in Fällen zuerkennen, in denen der Kunde mit deutlich weniger als 75 EUR im Zahlungsverzug ist, nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.

    Gleichwohl ist die Wertung des Gesetzgebers für Telefondienstleistungsverträge im Festnetzbereich auf die Beurteilung der Angemessenheit Allgemeiner Geschäftsbedingungen für den Mobilfunkbereich zu übertragen (Senatsurteil vom 17. Februar 2011 aaO mwN).

    Nach ständiger Rechtsprechung sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ausgehend von den Interessen, Vorstellungen und Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden (st. Rspr., z.B. Senatsurteile vom 17. Februar 2011 - III ZR 35/10, WM 2011, 615 Rn. 10 …und vom 29. Mai 2008 - III ZR 330/07, WM 2008, 1391 Rn. 19 m.w.N.;… BGH, Urteile vom 21. Oktober 2009 - VIII ZR 244/08, NJW 2010, 293 Rn. 11 …und vom 28. Juni 2006 - VIII ZR 124/05, NJW 2006, 2915 Rn. 16 mwN).

    Völlig fern liegende Auslegungsmöglichkeiten, von denen eine Gefährdung des Rechtsverkehrs ernsthaft nicht zu befürchten ist, haben dabei außer Betracht zu bleiben (Senatsurteil vom 17. Februar 2011 aaO; BGH, Urteil vom 10. Mai 1994 - XI ZR 65/93, NJW 1994, 1798, 1799 mwN).

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