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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2561/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3361
BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2561/08 (https://dejure.org/2010,3361)
BVerfG, Entscheidung vom 10.09.2010 - 2 BvR 2561/08 (https://dejure.org/2010,3361)
BVerfG, Entscheidung vom 10. September 2010 - 2 BvR 2561/08 (https://dejure.org/2010,3361)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; § 102 StPO; § 105 StPO; § 259 StGB; § 304 StPO
    Durchsuchung (vager Tatverdacht; Hehlerei; Verkauf neuwertiger Mobiltelefone über eBay); eigenverantwortliche richterliche Prüfung; Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss (kein Nachschieben von Gründen im Beschwerdeverfahren)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 13 Abs 1 GG durch Wohnungsdurchsuchung bei unzureichendem Tatverdacht - hier: Onlineversteigerung neuwertiger, teilweise originalverpackter Mobiltelefone in größerer Anzahl durch Privatperson begründet noch keinen Verdacht ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, Art 23 PolAufgG BY, Art 24 PolAufgG BY, Art 25 Nr 1 PolAufgG BY
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 13 Abs 1 GG durch Wohnungsdurchsuchung bei unzureichendem Tatverdacht - hier: Onlineversteigerung neuwertiger, teilweise originalverpackter Mobiltelefone in größerer Anzahl durch Privatperson begründet noch keinen Verdacht ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer strafprozessualen Durchsuchungsanordnung aufgrund einer polizeilichen Routine-Kontrolle der Internet-Plattform ebay nach Hinweisen auf Straftaten aus dem Handel mit Mobiltelefonen mit Art. 13 Abs. 1 GG; Begründung eines hinreichenden Tatverdachts auf ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit einer strafprozessualen Durchsuchungsanordnung aufgrund einer polizeilichen Routine-Kontrolle der Internet-Plattform ebay nach Hinweisen auf Straftaten aus dem Handel mit Mobiltelefonen mit Art. 13 Abs. 1 GG; Begründung eines hinreichenden Tatverdachts auf ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Wer suchet, der findet - aber für eine Durchsuchung reicht das nicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Durchsuchung wegen zu vieler eBay-Verkäufe

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zuviel bei eBay verkauft - Hausdurchsuchung? - eBay-Recht

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Kein Nachschieben nachträglich entstandener Gründe für Durchsuchungsanordnung im Beschwerdeverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 291
  • StV 2011, 68
  • MMR 2011, 333
 
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Wird zitiert von ... (57)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2561/08
    Rn. 25 1. Art. 13 Abs. 1 GG gewährt einen räumlich geschützten Bereich der Privatsphäre, in dem jedermann das Recht hat, in Ruhe gelassen zu werden (vgl. BVerfGE 51, 97 ; 103, 142 ).

    Rn. 28 aa) Um der Funktion einer vorbeugenden Kontrolle der Durchsuchung durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ) gerecht zu werden, darf das Beschwerdegericht seine Entscheidung nicht auf Gründe stützen, die dem Ermittlungsrichter nicht bekannt waren.

    Die Umgrenzung des Tatvorwurfs versetzt zugleich den Betroffenen in den Stand, die Durchsuchung zu kontrollieren und Rechtsschutz zu suchen (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2561/08
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfGE 59, 95 ; 115, 166 ; 117, 244 ).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2561/08
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfGE 59, 95 ; 115, 166 ; 117, 244 ).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2561/08
    Rn. 25 1. Art. 13 Abs. 1 GG gewährt einen räumlich geschützten Bereich der Privatsphäre, in dem jedermann das Recht hat, in Ruhe gelassen zu werden (vgl. BVerfGE 51, 97 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2561/08
    Die Umgrenzung des Tatvorwurfs versetzt zugleich den Betroffenen in den Stand, die Durchsuchung zu kontrollieren und Rechtsschutz zu suchen (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2561/08
    Rn. 28 aa) Um der Funktion einer vorbeugenden Kontrolle der Durchsuchung durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ) gerecht zu werden, darf das Beschwerdegericht seine Entscheidung nicht auf Gründe stützen, die dem Ermittlungsrichter nicht bekannt waren.
  • BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 2030/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Bestehen von Verdachtsgründen; keine …

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2561/08
    Eine Durchsuchung darf nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Verdachts erforderlich sind; denn sie setzt einen Verdacht bereits voraus (vgl. BVerfGK 8, 332 ; 11, 88 ).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2561/08
    Rn. 28 aa) Um der Funktion einer vorbeugenden Kontrolle der Durchsuchung durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ) gerecht zu werden, darf das Beschwerdegericht seine Entscheidung nicht auf Gründe stützen, die dem Ermittlungsrichter nicht bekannt waren.
  • BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung; Beschlagnahme; Richtervorbehalt …

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2561/08
    Die Kontrollfunktion des Richtervorbehalts verbietet es, mangelhafte Umschreibungen des Tatvorwurfs oder der zu suchenden Beweismittel nachträglich zu heilen, denn beide Angaben dienen den durchsuchenden Beamten zur Begrenzung des Eingriffs auf das zur Zweckerreichung erforderliche Maß (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03, 2 BvR 2104/03 -, NJW 2004, S. 3171).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2561/08
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfGE 59, 95 ; 115, 166 ; 117, 244 ).
  • BVerfG, 29.04.2007 - 2 BvR 2601/06

    Anforderungen an den Anfangsverdacht als Voraussetzung für eine Durchsuchung beim …

  • LG Meiningen, 05.08.2022 - 6 Qs 146/22

    Billigung von Straftaten sowie Verunglimpfen des Andenkens Verstorbener durch das …

    Das Beschwerdegericht darf zur Begründung seiner Entscheidung daher keine Erkenntnisse heranziehen, die dem Ermittlungsrichter im Entscheidungszeitpunkt nicht bekannt waren (BVerfG NJW 2011, 291).
  • LG Karlsruhe, 26.11.2021 - 16 Qs 90/21

    Strafbarkeit der Fälschung von Corona-Antigentests

    Das Beschwerdegericht darf daher für seine Entscheidung keine Erkenntnisse heranziehen, die erst durch die Durchsuchung gewonnen wurden (BVerfG, Beschluss vom 10.9.2010 - 2 BvR 2561/08, MMR 2011, 333).
  • BGH, 18.11.2021 - StB 6/21

    Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung gegen einen nichtverdächtigen …

    Rn. 7 a) Nach dem Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Durchsuchung (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 10. September 2010 - 2 BvR 2561/08, NJW 2011, 291 Rn. 28) war insbesondere aufgrund der Angaben der Zeugin K. , der gegenüber der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Tat eingeräumt haben soll, und den Erkenntnissen aus den in dem Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 24. November 2020 näher dargelegten verdeckten Ermittlungsmaßnahmen im Sinne eines Anfangsverdachts von folgendem Sachverhalt auszugehen:.
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