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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2011 - 10 B 10415/11.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3884
OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2011 - 10 B 10415/11.OVG (https://dejure.org/2011,3884)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.06.2011 - 10 B 10415/11.OVG (https://dejure.org/2011,3884)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - 10 B 10415/11.OVG (https://dejure.org/2011,3884)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Fahrradfahrverbot bei Alkohol am Steuer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahrrad fahren auch ohne MPU

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auch mit entzogenen Führerschein darf Fahrrad gefahren werden!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Fahrradverbot nach Trunkenheitsfahrt mit Kfz

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mit Alkohol am Steuer erwischt - Fahrverbot: Die Straßenverkehrsbehörde darf dem Autofahrer nicht zusätzlich das Radfahren verbieten

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Fahrradfahren darf nicht verboten werden

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Straßenverkehr: Fahrradfahren darf Alkoholsünder nicht verboten werden

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Fahrradfahren darf alkoholisiertem Autofahrer nicht verboten werden

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Alkohol im Straßenverkehr: Autofahrern darf das Fahrradfahren nicht verboten werden!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrradfahren darf bei verweigerter MPU nicht verboten werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Für die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung reicht eine Alkoholauffälligkeit des Kraftfahrers nicht aus; Rechtmäßigkeit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung bei bloßer Alkoholauffälligkeit als Kraftfahrer; Rechtmäßigkeit der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3801
  • NZV 2012, 103
  • DVBl 2011, 1051
  • DÖV 2011, 742
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.2009 - 10 B 10930/09

    Kein Fahrradverbot nach Alkoholmissbrauch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2011 - 10 B 10415/11
    Auch hier gilt zwar grundsätzlich der Eignungsbegriff des § 2 Abs. 4 StVG, wonach geeignet ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat (vgl. vgl. den Beschluss des Senats vom 25. September 2009 - 10 B 10930/09.OVG -, juris, unter Hinweis auf Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 3 FeV Rdnr. 1, 7).

    Nicht nur bei der Nutzung von Kraftfahrzeugen, sondern auch beim Führen von Mofas, Fahrrädern oder anderen fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen besteht infolge der Wirkung erheblicher Alkoholmengen ein erhöhtes Verkehrsrisiko (vgl. den Beschluss des Senats vom 25. September 2009, a.a.O.).

    Rn. 6 Die in Fällen der Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach § 3 Abs. 2 FeV i.V.m. § 13 Satz 1 Nr. 2c) FeV aufgeworfene - und weiterhin in Streit stehende - Frage, ob die vorgenannte Vorschrift einschränkungslos für die Teilnahme am Straßenverkehr mit jedem Fahrzeug zur Anwendung kommt (so HessVGH, Urteil vom 6. Oktober 2010 - 2 B 1076/10 - und BayVGH, Beschluss vom 28. Dezember 2010 - 11 CS 10.2025 -, beide juris) oder sich vielmehr, soweit die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem fahrerlaubnisfreien Fahrzeug in Rede steht, die pauschalierende Betrachtungsweise des § 13 Satz 1 Nr. 2c) FeV nicht rechtfertigen lässt (so der Senat in seinem Beschluss vom 25. September 2009, a.a.O), bedarf bei der Gutachtensaufforderung nach § 3 Abs. 2 FeV i.V.m. § 13 Satz 1 Nr. 2a) FeV keiner Entscheidung.

    Nur dann berücksichtigt die Gutachtensanforderung in ausreichendem Maße das Spannungsverhältnis, das zwischen dem Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs einerseits und dem Interesse des Verkehrsteilnehmers andererseits besteht, von Gefahrerforschungseingriffen verschont zu bleiben, die mit erheblichen Belastungen für ihn verbunden sind (vgl. zum Übermaßverbot den Beschluss des Senats vom 25. September 2009, a.a.O., m.w.N.).

    Bei der Beurteilung, ob eine hinreichend konkrete Gefahr gegeben ist, sind überdies die vom erkennenden Senat in seinem Beschluss vom 25. September 2009 (a.a.O.) erörterten Gesichtspunkte zu berücksichtigen.

  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 7/78

    Verfassungsmäßigkeit der § 21 Abs. 1 Nr. 1 erste Alternative, Abs. 2 Nr. 1 und § …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2011 - 10 B 10415/11
    Zum anderen beeinträchtigen fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge die Sicherheit des Straßenverkehrs und anderer Verkehrsteilnehmer schon wegen ihrer erheblich geringeren Geschwindigkeit typischerweise nicht im gleichen Ausmaß wie Kraftfahrzeuge (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 1979 - 2 BvL 7/78 -, juris).
  • VGH Hessen, 06.10.2010 - 2 B 1076/10

    Führen erlaubnisfreier Fahrzeuge

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2011 - 10 B 10415/11
    Rn. 6 Die in Fällen der Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach § 3 Abs. 2 FeV i.V.m. § 13 Satz 1 Nr. 2c) FeV aufgeworfene - und weiterhin in Streit stehende - Frage, ob die vorgenannte Vorschrift einschränkungslos für die Teilnahme am Straßenverkehr mit jedem Fahrzeug zur Anwendung kommt (so HessVGH, Urteil vom 6. Oktober 2010 - 2 B 1076/10 - und BayVGH, Beschluss vom 28. Dezember 2010 - 11 CS 10.2025 -, beide juris) oder sich vielmehr, soweit die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem fahrerlaubnisfreien Fahrzeug in Rede steht, die pauschalierende Betrachtungsweise des § 13 Satz 1 Nr. 2c) FeV nicht rechtfertigen lässt (…so der Senat in seinem Beschluss vom 25. September 2009, a.a.O), bedarf bei der Gutachtensaufforderung nach § 3 Abs. 2 FeV i.V.m. § 13 Satz 1 Nr. 2a) FeV keiner Entscheidung.
  • VGH Bayern, 17.04.2023 - 11 BV 22.1234

    Fahrerlaubnisbehörde kann das Fahren mit Fahrrädern oder E-Scootern nicht …

    Rn. 38 Rechtsprechung liegt fast ausschließlich zu Trunkenheitsfahrten, kaum zu Fahrten unter Drogeneinfluss vor (vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2023 - 11 CS 23.59 - ZfSch 2023, 294: keine Eignungszweifel hinsichtlich Fahrradfahrens bei Fahrt mit E-Scooter unter der Wirkung von Cannabis [§ 24a Abs. 2, Abs. 3 StVG];… zu Eignungszweifeln hinsichtlich aller Fahrzeuge bei Fahrradfahrt mit BAK ab 1, 6 ‰ siehe: BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 3 B 102.12 - a.a.O.: BAK von 1, 9 ‰; BayVGH, B.v. 9.8.2016 - 11 ZB 16.880 - ZfSch 2016, 655: BAK von 1, 85 ‰ und Kfz-Fahrt mit BAK ab 1, 15 ‰; B.v. 8.4.2016 - 11 C 16.319 u.a. - juris: BAK von 2, 06 ‰, 2,02 ‰ und 2, 30 ‰; B.v. 2.9.2016 - 11 ZB 16.1359 - juris: BAK von 2, 19 ‰ und Kfz-Fahrt mit BAK von 2, 4 ‰; B.v. 22.12.2014 - 11 ZB 14.1516 - juris: BAK von 1, 96 ‰; B.v. 15.5.2013 - 11 ZB 13.450 u.a. - juris: BAK von 2, 12 ‰; B.v. 8.2.2010 - 11 C 09.2200 - DAR 2010, 483: BAK von 1, 7 ‰; SächsOVG, B.v. 19.8.2022 - 6 B 170/22 - Blutalkohol 59, 618: BAK von 2, 57 ‰;… OVG RP, U.v. 17.8.2012 - 10 A 10284/12 - DAR 2012, 601 = juris Rn. 23, 31: BAK von 2, 44 ‰; VGH BW, B.v. 24.1.2012 - 10 S 3175/11 - DAR 2012, 164: BAK von 2, 49 ‰; ThürOVG, B.v. 9.5.2012 - 2 SO 596/11 - DAR 2012, 721: BAK von 1, 7 ‰; OVG Berlin-Brandenbg., B.v. 28.2.2011 - OVG 1 S 19.11 u.a. - juris: BAK von 2, 57 ‰; HessVGH, B.v. 6.10.2010 - 2 B 1076/10 - Blutalkohol 47, 436: BAK von 1, 75 ‰; OVG Saarland, B.v. 3.5.2021 - 1 B 30/21 - ZfSch 2021, 659: Eignungszweifel hinsichtlich erlaubnisfreier Fahrzeuge bei Mofafahrt mit BAK von 1, 83 ‰;… VG Gelsenkirchen, B.v. 23.7.2021 - 7 L 901/21 - juris Rn. 89 ff.: Ermessensreduzierung auf null bei Alkoholabhängigkeit hinsichtlich der Untersagung des Fahrradfahrens; OVG Hamburg, B.v. 20.6.2005 - 3 Bs 72/05 - Blutalkohol 44, 56: Eignungszweifel hinsichtlich erlaubnisfreiem Kfz [Mofa] wegen gelegentlichen Cannabiskonsums; VG Koblenz, B.v. 31.8.2022 - 4 L 810/22.KO - ZfSch 2023, 58: keine Eignungszweifel bezogen auf fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge bei übermäßigem Alkoholkonsum ohne Verkehrsbezug; OVG RP, B.v. 8.6.2011 - 10 B 10451/11 - NJW 2011, 3801 = juris Rn. 8: keine Eignungszweifel bezogen auf fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge bei Trunkenheitsfahrt mit einem Kfz mit BAK von 1, 1 ‰).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.2024 - 10 A 10971/23

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge auf der Grundlage von § 3 …

    Rn. 34 Die Untersagung des Führens aller Arten von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen, zu der § 3 Abs. 1 Satz 1 FeV ermächtigt, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Handlungsfreiheit dar (so auch BayVGH…, Urteil vom 17. April 2023 - 11 BV 22.1234 -, juris Rn. 32;… Beschluss vom 25. Juli 2023 - 11 CS 23.125 -, juris Rn. 30; OVG RP…, Urteil vom 17. August 2012 - 10 A 10284/12 -, juris Rn. 24 ;… Beschluss vom 25. September 2009 - 10 B 10930/09 -, juris Rn. 8; siehe auch BVerwG…, Urteil vom 4. Dezember 2020 - 3 C 5.20 -, BVerwGE 171, 1 = juris Rn. 39; SaarlOVG…, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 1 B 30/21 -, juris Rn. 46; OVG RP, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 10 B 10415/11 -, juris Rn. 8 ; VG Gelsenkirchen…, Beschluss vom 16. November 2023 - 7 L 1617/23 -, juris Rn. 49; Müller/Rebler, DAR 2023, 437 [438, 441]; a.A. wohl OVG Nds…, Beschluss vom 23. August 2023 - 12 ME 93/23 -, juris Rn. 10; vgl. zum tiefgreifenden Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht durch eine - hier nicht streitgegenständliche - Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens: BVerfG…, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 -, BVerfGE 89, 69 = juris Rn. 51 ff. 67; OVG RP…, Urteil vom 17. August 2012 - 10 A 10284/12 -, juris Rn. 24 ;… Beschluss vom 25. September 2009 - 10 B 10930/09 -, juris Rn. 9).

    Dieses bemisst sich nach der von Kraftfahrzeugen ausgehenden höheren Gefährlichkeit (siehe auch OVG RP, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 10 B 10415/11 -, juris Rn. 9 ).

    Rn. 62 So unterscheiden sich Fahrzeuge, die keine Kraftfahrzeuge sind, von Kraftfahrzeugen insbesondere in Größe und Gewicht, den Fahreigenschaften, der erreichbaren Fahrgeschwindigkeit, in der (Komplexität der) Bedienung und Art der Benutzung und damit in den Anforderungen an den Fahrer und in ihrem Gefahrenpotential (vgl. BayVGH…, Urteil vom 17. April 2023 - 11 BV 22.1234 -, juris Rn. 35 m.w.N.;… Beschluss vom 25. Juli 2023 - 11 CS 23.125 -, juris Rn. 31; siehe auch BVerwG…, Urteil vom 4. Dezember 2020 - 3 C 5.20 -, BVerwGE 171, 1 = juris Rn. 38; SaarlOVG…, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 1 B 30/21 -, juris Rn. 46; OVG RP…, Urteil vom 17. August 2012 - 10 A 10284/12 -, juris Rn. 24, 27; Beschluss vom 8. Juni 2011 - 10 B 10415/11 -, juris Rn. 8, 10;… Beschluss vom 25. September 2009 - 10 B 10930/09 -, juris Rn. 8, 10; siehe bereits BVerfG…, Beschluss vom 27. März 1979 - 2 BvL 7/78 -, BVerfGE 51, 60 = juris Rn. 56, 62 f., wonach der Grad der Gefahr, die generell von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr ausgehe, maßgeblich davon abhänge, welche Geschwindigkeit sie zu erreichen vermögen, wobei mit zunehmender Geschwindigkeit die Gefahr wachse).

    Rn. 76 dd) Die gebotene Konkretisierung der Eignungsanforderungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 FeV lässt sich weiter nicht über eine restriktive - zugleich die Grenzen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes wahrende - Auslegung erreichen, bei der über § 3 Abs. 2 FeV die §§ 11 bis 14 FeV nur "entsprechend" angewendet werden, soweit die in Bezug genommenen Regelungen ihrem Inhalt nach nicht das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge voraussetzen (siehe zu dieser Auslegung BVerwG…, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 3 B 102.12 -, juris Rn. 6 f.; OVG RP, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 10 B 10415/11 -, juris Rn. 6 ; OVG Nds…, Beschluss vom 23. August 2023 - 12 ME 93/23 -, juris Rn. 9 f.; VG Gelsenkirchen…, Beschluss vom 16. November 2023 - 7 L 1617/23 -, juris Rn. 14 ff., 54 ff. 84;… Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, § 3 FeV Rn. 11; Müller/Rebler, DAR 2023, 437 [439];… Begemann, in: Freymann/Wellner [Hrsg.], jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl. 2022, § 3 FeV Rn. 19 f.).

    Rn. 85 "Rechtsprechung liegt fast ausschließlich zu Trunkenheitsfahrten, kaum zu Fahrten unter Drogeneinfluss vor (vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2023 - 11 CS 23.59 - ZfSch 2023, 294: keine Eignungszweifel hinsichtlich Fahrradfahrens bei Fahrt mit E-Scooter unter der Wirkung von Cannabis [§ 24a Abs. 2, Abs. 3 StVG];… zu Eignungszweifeln hinsichtlich aller Fahrzeuge bei Fahrradfahrt mit BAK ab 1, 6 ‰ siehe: BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 3 B 102.12 - a.a.O.: BAK von 1, 9 ‰; BayVGH, B.v. 9.8.2016 - 11 ZB 16.880 - ZfSch 2016, 655: BAK von 1, 85 ‰ und Kfz-Fahrt mit BAK ab 1, 15 ‰; B.v. 8.4.2016 - 11 C 16.319 u.a. - juris: BAK von 2, 06 ‰, 2,02 ‰ und 2, 30 ‰; B.v. 2.9.2016 - 11 ZB 16.1359 - juris: BAK von 2, 19 ‰ und Kfz-Fahrt mit BAK von 2, 4 ‰; B.v. 22.12.2014 - 11 ZB 14.1516 - juris: BAK von 1, 96 ‰; B.v. 15.5.2013 - 11 ZB 13.450 u.a. - juris: BAK von 2, 12 ‰; B.v. 8.2.2010 - 11 C 09.2200 - DAR 2010, 483: BAK von 1, 7 ‰; SächsOVG, B.v. 19.8.2022 - 6 B 170/22 - Blutalkohol 59, 618: BAK von 2, 57 ‰;… OVG RP, U.v. 17.8.2012 - 10 A 10284/12 - DAR 2012, 601 = juris Rn. 23, 31: BAK von 2, 44 ‰; VGH BW, B.v. 24.1.2012 - 10 S 3175/11 - DAR 2012, 164: BAK von 2, 49 ‰; ThürOVG, B.v. 9.5.2012 - 2 SO 596/11 - DAR 2012, 721: BAK von 1, 7 ‰; OVG Berlin-Brandenbg., B.v. 28.2.2011 - OVG 1 S 19.11 u.a. - juris: BAK von 2, 57 ‰; HessVGH, B.v. 6.10.2010 - 2 B 1076/10 - Blutalkohol 47, 436: BAK von 1, 75 ‰; OVG Saarland, B.v. 3.5.2021 - 1 B 30/21 - ZfSch 2021, 659: Eignungszweifel hinsichtlich erlaubnisfreier Fahrzeuge bei Mofafahrt mit BAK von 1, 83 ‰;… VG Gelsenkirchen, B.v. 23.7.2021 - 7 L 901/21 - juris Rn. 89 ff.: Ermessensreduzierung auf null bei Alkoholabhängigkeit hinsichtlich der Untersagung des Fahrradfahrens; OVG Hamburg, B.v. 20.6.2005 - 3 Bs 72/05 - Blutalkohol 44, 56: Eignungszweifel hinsichtlich erlaubnisfreiem Kfz [Mofa] wegen gelegentlichen Cannabiskonsums; VG Koblenz, B.v. 31.8.2022 - 4 L 810/22.KO - ZfSch 2023, 58 : keine Eignungszweifel bezogen auf fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge bei übermäßigem Alkoholkonsum ohne Verkehrsbezug; OVG RP, B.v. 8.6.2011 - 10 B 10451/11 - NJW 2011, 3801 = juris Rn. 8 : keine Eignungszweifel bezogen auf fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge bei Trunkenheitsfahrt mit einem Kfz mit BAK von 1, 1 ‰).

  • OVG Saarland, 23.05.2025 - 1 A 176/23

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge nach Alkoholfahrt und …

    Diese soll letztlich der Fahrerlaubnisbehörde die Möglichkeit an die Hand zu geben, zum Zweck der Gefahrenabwehr unter anderem dann regulierend eingreifen zu können, wenn eine Person, die für ihr Fahrzeug nicht der Fahrerlaubnispflicht unterliegt, am Straßenverkehr teilnimmt, obwohl sie sich dazu nicht eignet.[vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 1.4.2008 - 12 ME 35/08 - Rn. 6, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 23.4.2015 - 16 E 208/15 - Rn. 6, juris][vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 1.4.2008 - 12 ME 35/08 - Rn. 6, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 23.4.2015 - 16 E 208/15 - Rn. 6, juris] Von Relevanz können damit nur solche Eignungsmängel sein, die sich auf das Führen nicht erlaubnispflichtiger Fahrzeuge beziehen, wobei auf der Hand liegen dürfte, dass jedenfalls die Teilnahme am Straßenverkehr in erheblich alkoholisiertem Zustand - worauf die streitgegenständliche Untersagungsverfügung letztlich zurückgeht - mit jedem Fahrzeug eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs begründet.[vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.6.2013 - 3 B 102/12 - Rn. 7, juris; siehe bereits OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 8.6.2011 - 10 B 10415/11 - Rn. 5, juris, wonach ein Führer eines fahrerlaubnisfreien Fahrzeugs wegen "Alkoholmissbrauchs" im Sinne der Fahrerlaubnis-Verordnung zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge ungeeignet ist, wenn er nicht in der Lage ist, das Führen dieses Fahrzeugs und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum hinreichend sicher zu trennen][vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.6.2013 - 3 B 102/12 - Rn. 7, juris; siehe bereits OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 8.6.2011 - 10 B 10415/11 - Rn. 5, juris, wonach ein Führer eines fahrerlaubnisfreien Fahrzeugs wegen "Alkoholmissbrauchs" im Sinne der Fahrerlaubnis-Verordnung zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge ungeeignet ist, wenn er nicht in der Lage ist, das Führen dieses Fahrzeugs und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum hinreichend sicher zu trennen].

    443/98 v. 7.5.1998, S. 237] Vor diesem Hintergrund sind Rechtsprechung und Kommentarliteratur in der Folge aus guten Gründen davon ausgegangen, dass für § 3 Abs. 1 FeV im Grundsatz der Eignungsbegriff des Straßenverkehrsgesetzes gilt.[ausdrücklich: Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, FeV § 3 Rn. 11 mit der - zutreffenden - Einschränkung, dass für die Anwendung von § 3 FeV nur solche Mängel relevant sind, die sich auf das Führen von nicht fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen oder Tieren beziehen; aus der Rechtsprechung etwa: OVG Niedersachsen, Beschl. v. 2.2.2012 - 12 ME 274/11 - Rn. 5, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 8.6.2011 - 10 B 10415/11 - Rn. 5, juris][ausdrücklich: Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, FeV § 3 Rn. 11 mit der - zutreffenden - Einschränkung, dass für die Anwendung von § 3 FeV nur solche Mängel relevant sind, die sich auf das Führen von nicht fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen oder Tieren beziehen; aus der Rechtsprechung etwa: OVG Niedersachsen, Beschl. v. 2.2.2012 - 12 ME 274/11 - Rn. 5, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 8.6.2011 - 10 B 10415/11 - Rn. 5, juris] Dass dieser seinerseits nicht hinreichend bestimmt wäre, ist nicht geltend gemacht und drängt sich auch sonst nicht auf.

    Rn. 80 Die gewissermaßen umgekehrte Frage, ob eine Alkoholfahrt mit einem Kraftfahrzeug Eignungszweifel in Bezug auf nicht motorisierte fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge aufwerfen kann, soll nach obergerichtlicher Rechtsprechung[OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 8.6.2011 - 10 B 10415/11 - Rn. 8, 6, juris, dort zu einem Fall, in dem der Betroffene noch nicht als Fahrer eines erlaubnisfreien Fahrzeugs auffällig geworden war][OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 8.6.2011 - 10 B 10415/11 - Rn. 8, 6, juris, dort zu einem Fall, in dem der Betroffene noch nicht als Fahrer eines erlaubnisfreien Fahrzeugs auffällig geworden war] und Kommentarliteratur[Koehl in Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 48. Aufl. 2025, § 3 FeV Rn. 15][Koehl in Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 48. Aufl. 2025, § 3 FeV Rn. 15] nur dann aufgeworfen sein, wenn die Gesamtumstände zu der begründeten Annahme Anlass geben, es bestehe auch im Hinblick auf fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge die Gefahr des Alkoholmissbrauchs.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.08.2012 - 10 A 10284/12

    Fahrradfahrer mit mehr als 1,6 . Alkohol, der sich nicht …

    Nicht nur bei der Nutzung von Kraftfahrzeugen, sondern auch beim Führen von Mofas, Fahrrädern oder anderen fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen besteht infolge der Wirkung erheblicher Alkoholmengen ein erhöhtes Verkehrsrisiko (vgl. den Beschluss des Senats vom 1. September 2011 - 10 B 10683/11.OVG - mit Verweis auf die Beschlüsse des Senats vom 25. September 2009 - 10 B 10930/09.OVG -, juris, sowie vom 8. Juni 2011 - 10 B 10415/11.OVG -, juris).
  • VG Koblenz, 31.08.2022 - 4 L 810/22

    Anordnung einer MPU bei Trunkenheit ohne Verkehrsteilnahmebezug

    Diese Vorschrift findet über § 3 Abs. 2 FeV auch bei der Überprüfung der Eignung zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge Anwendung (vgl. OVG RP, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 10 B 10415/11.OVG -, juris, Rn. 6).

    Entsprechende Tatsachen, die diese Annahme rechtfertigen, liegen jedoch nicht bereits dann vor, wenn der Verkehrsteilnehmer als Kraftfahrer unter Einfluss von Alkohol am Straßenverkehr teilgenommen hat (vgl. OVG RP, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 10 B 10415/11.OVG -, juris, Rn. 8).

    Vielmehr müssen die Gesamtumstände Zweifel begründen, ob der Betroffene zwischen dem Alkoholkonsum und dem Fahren eines fahrerlaubnisfreien Fahrzeugs sicher trennen kann (vgl. OVG RP, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 10 B 10415/11.OVG -, juris, Rn. 8).

    Es müssen begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Betroffene voraussichtlich schon in überschaubarer Zukunft nach dem Konsum von Alkohol ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug führen und so zu einer konkreten Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer wird (vgl. OVG RP, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 10 B 10415/11.OVG -, juris, Rn. 8).

    Zu beachten ist zum einen, dass die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen in den Kernbereich des Grundrechts der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG fällt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 10 B 10415/11.OVG -, juris, Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen, 02.02.2012 - 12 ME 274/11

    Verbot der Nutzung eines fahrerlaubnisfreien Fahrzeugs wegen begründeter Annahme …

    Ein derartiges Verbot setzt vielmehr die Feststellung voraus, dass der Betreffende gerade auch ungeeignet zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen ist und die konkreten Umstände des Einzelfalls Anlass zu der begründeten Annahme geben, der Betroffene werde voraussichtlich in überschaubarer Zukunft ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug im Zustand der Nichteignung führen und so zu einer konkreten Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden (vgl. dazu auch OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 8.6.2011 - 10 B 10415/11 -, zfs 2011, 657).
  • VG Neustadt, 30.01.2012 - 3 K 954/11

    Untersagen des Führens von Fahrzeugen wegen einmaliger Trunkenheitsfahrt mit dem …

    Nicht nur die Nutzung von Kraftfahrzeugen, sondern auch das Führen von Mofas, Fahrrädern und anderen fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen infolge der Wirkung erheblicher Alkoholmengen stellt nämlich ein erhöhtes Verkehrsrisiko dar (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 10 B 10415/11.OVG -, NJW 2011, 3801 und juris, Rn.5 ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.04.2025 - 1 LB 181/24

    § 3 FeV als Rechtsgrundlage der Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier …

    Rn. 42 "Die Untersagung des Führens aller Arten von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen, zu der § 3 Abs. 1 Satz 1 FeV ermächtigt, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Handlungsfreiheit dar (so auch BayVGH…, Urteil vom 17. April 2023 - 11 BV 22.1234 -, juris Rn. 32;… Beschluss vom 25. Juli 2023 - 11 CS 23.125 -, juris Rn. 30; OVG RP…, Urteil vom 17. August 2012 - 10 A 10284/12 -, juris Rn. 24;… Beschluss vom 25. September 2009 - 10 B 10930/09 -, juris Rn. 8; siehe auch BVerwG…, Urteil vom 4. Dezember 2020 - 3 C 5.20 -, BVerwGE 171, 1 = juris Rn. 39; SaarlOVG…, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 1 B 30/21 -, juris Rn. 46; OVG RP, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 10 B 10415/11 -, juris Rn. 8; VG Gelsenkirchen…, Beschluss vom 16. November 2023 - 7 L 1617/23 -, juris Rn. 49; Müller/Rebler, DAR 2023, 437 [438, 441]; a.A. wohl OVG Nds…, Beschluss vom 23. August 2023 - 12 ME 93/23 -, juris Rn. 10; vgl. zum tiefgreifenden Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht durch eine - hier nicht streitgegenständliche - Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens: BVerfG…, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 -, BVerfGE 89, 69 = juris Rn. 51 ff. 67; OVG RP…, Urteil vom 17. August 2012 - 10 A 10284/12 -, juris Rn. 24;… Beschluss vom 25. September 2009 - 10 B 10930/09 -, juris Rn. 9).
  • VG Neustadt, 08.08.2014 - 3 L 636/14

    Mit 1,73 Promille auf dem Fahrrad unterwegs - Fahrerlaubnisentzug und …

    Nicht nur die Nutzung von Kraftfahrzeugen, sondern auch das Führen von Mofas, Fahrrädern und anderen fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen infolge der Wirkung erheblicher Alkoholmengen stellt ein erhöhtes Verkehrsrisiko dar (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 10 B 10415/11.OVG -, NJW 2011, 3801 ; Urteil der Kammer vom 30. Januar 2012 - 3 K 954/11.NW -, juris).
  • OVG Saarland, 04.03.2024 - 1 B 3/24

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier …

    Rn. 25 Dabei hat es zu verbleiben und nichts anderes gilt in Bezug auf die vorliegend entscheidungsrelevante Frage, ob § 3 Abs. 1 FeV unter Berücksichtigung der hinsichtlich der Rechtsgrundlage bestehenden verfassungsrechtlichen Problematik das Normverständnis des Antragsgegners trägt, die an die Eignung zum Führen von erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Kraftfahrzeugen zu stellenden Anforderungen seien identisch; dieses Normverständnis kommt in der Annahme des Antragsgegners zum Ausdruck, der die Kraftfahreignung ausschließende Konsum einer harten Droge bedinge - ungeachtet des unterschiedlichen Gefährdungspotentials - sozusagen automatisch, dass der Betroffene sich auch als ungeeignet zum Führen von fahrerlaubnisfreien Kraftfahrzeugen erweist.[kritisch für den Fall, dass bislang nur fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge in einem eignungs-ausschließenden Zustand geführt wurden: OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.02.2012, 12 ME274/11, juris, Rn.7, und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.06.2011, 10 B 10415/11, juris, Rn. 6 ff][kritisch für den Fall, dass bislang nur fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge in einem eignungs-ausschließenden Zustand geführt wurden: OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.02.2012, 12 ME274/11, juris, Rn.7, und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.06.2011, 10 B 10415/11, juris, Rn. 6 ff].
  • VG Neustadt, 29.10.2014 - 1 L 884/14

    Fahrerlaubnisrecht; Verkehrsrelevanter Alkoholmissbrauch; Trennungsvermögen und …

  • VG Neustadt, 16.01.2012 - 3 L 1166/11

    Untersagen des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge wegen Trunkenheitsfahrt mit …

  • VG Ansbach, 16.02.2012 - AN 10 K 11.01749

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge; Trunkenheitsfahrt mit …

  • VG Gelsenkirchen, 20.07.2011 - 7 L 553/11

    Erlaubnisfreie Fahrzeuge

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